Übernahme, Transport und Verwertung von im Landkreis Bayreuth erfasstem Altpapier für die Zeit vom 1.1.2021 bis 31.12.2023

Abfallwirtschaftsunternehmen Bayreuth-Land

Ausgeschrieben werden die Leistungen der Übernahme, des Transportes und der Verwertung von im Landkreis Bayreuth erfasstem Altpapier für die Zeit vom 1.1.2021 bis 31.12.2023. Das im Auftrag des AWB angelieferte Altpapier aus Blauen Tonnen (und ab 1.7.2021 auch aus Depotcontainern) ist vom Auftragnehmer an einer von ihm anzubietenden Umladestation in max. 15 km Entfernungsradius vom Stadtzentrum Bayreuth zu übernehmen, zu verwiegen; abhängig von der künftigen Ausgestaltung der Abstimmungsvereinbarung mit den Systembetreibern nach VerpackG gehört zum Leistungsgegenstand auch die Bereitstellung und Herausgabe eines auf Systembetreiber entfallenden Anteils an den übernommenen Altpapiermengen, soweit diese eine Herausgabe verlangen; im Übrigen sind die übernommenen Mengen einer stofflichen Verwertung zuzuführen und die dafür erforderlichen Transporte zu leisten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-09-24 Auftragsbekanntmachung
2020-09-29 Ergänzende Angaben
2021-01-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-09-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Einsammeln von kommunalem Müll
Referenznummer: 8710/04-03
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben werden die Leistungen der Übernahme, des Transportes und der Verwertung von im Landkreis Bayreuth erfasstem Altpapier für die Zeit vom 1.1.2021 bis 31.12.2023. Das im Auftrag des AWB angelieferte Altpapier aus Blauen Tonnen (und ab 1.7.2021 auch aus Depotcontainern) ist vom Auftragnehmer an einer von ihm anzubietenden Umladestation in max. 15 km Entfernungsradius vom Stadtzentrum Bayreuth zu übernehmen, zu verwiegen; abhängig von der künftigen Ausgestaltung der Abstimmungsvereinbarung mit den Systembetreibern nach VerpackG gehört zum Leistungsgegenstand auch die Bereitstellung und Herausgabe eines auf Systembetreiber entfallenden Anteils an den übernommenen Altpapiermengen, soweit diese eine Herausgabe verlangen; im Übrigen sind die übernommenen Mengen einer stofflichen Verwertung zuzuführen und die dafür erforderlichen Transporte zu leisten.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Einsammeln von kommunalem Müll 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bayreuth, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschaftsunternehmen Bayreuth-Land
Postanschrift: Markgrafenallee 5
Postleitzahl: 95448
Postort: Bayreuth
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-bayreuth.de 🌏
E-Mail: peter-michael.habermann@lra-bt.bayern.de 📧
Fax: +49 92172888284 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/2313871/zustellweg-auswaehlen 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-24 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-29 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 189-456613
ABl. S-Ausgabe: 189
Zusätzliche Informationen
Bei der elektronischen Öffnung der Angebote sind keine Bieter zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben werden, abhängig von der Ausgestaltung der künftigen Abstimmungsvereinbarung mit den Systembetreibern iSd VerpackG
— die Übernahme des vom Auftraggeber (bzw. in dessen Auftrag) angelieferten Altpapiers an einer vom Auftragnehmer (oder dessen Unterauftragnehmer) zu stellenden Übernahmestelle/Umladestation im Radius von maximal 15 km vom Stadtzentrum Bayreuth;
— die Verwiegung der angelieferten Altpapiermengen;
— die Bereitstellung von Altpapieranteilen zur Herausgabe an die Systembetreiber, soweit diese eine Herausgabe verlangen sowie
— die Bereitstellung der weiteren Mengen für den Transport zur Verwertung;
— der Transport zu vorgesehenen Verwertungsanlagen, z. B. Papierfabriken, und die dortige stoffliche Verwertung der Mengenanteile, welche nach etwaiger Bereitstellung an die Herausgabe verlangenden Systembetreiber verbleiben;
— die Verwertung und/oder Beseitigung von etwaigen Störstoffen;
— jeweils in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Genehmigungen
Nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung und des Entsorgungsvertrages.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreis Bayreuth
DEUTSCHLAND

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
Als Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung wird vorliegend die Eintragung des jeweiligen Unternehmens im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister, für den Fall, dass das Unternehmen von Rechts wegen dort eingetragen werden kann, verlangt.
Zum Beleg sind mit dem Angebot aktuelle Auszüge (max. 6 Monate alt) aus dem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen
— für das Unternehmen des Bieters bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft;
— sowie für Unterauftragnehmer oder andere zur Eignungsleihe eingesetzte Dritte, soweit diese die Umladestation/Übernahmestelle betreiben oder Transportleistungen zur Verwertungsanlage erbringen.
Auf Aufforderung sind sie auch für die Unternehmen zu übermitteln, welche für die Verwertung des Altpapiers vorgesehen sind (Papierfabriken).
b) Falls der Bieter/die Bietergemeinschaft nur als Vermittler/Makler tätig wird: Nachweis des Vorliegens der Voraussetzungen des § 53 KrWG
Wird der Bieter/die Bietergemeinschaft nur als Vermittler oder Makler für die Verwertung der PPK-Abfälle tätig, müssen für die Befähigung zur Berufsausübung zusätzlich die Voraussetzungen des § 53 KrWG vorliegen.
Erst auf Aufforderung der Vergabestelle ist vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft, der bzw. die in die engere Auswahl kommt, zum Nachweis eine Kopie der Anzeiger nach § 53 Abs. 1 KrWG oder – soweit einschlägig – der Erlaubnis nach § 54 KrWG zu übermitteln.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (grundsätzlich 2017, 2018, 2019)
Es sind Erklärungen über den Gesamtumsatz der beteiligten Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren abzugeben (dazu zählen hier grds. die Jahre 2017, 2018. 2019, sofern das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt (vgl. Formular 6 des Angebotsvordrucks).
Mehr anzeigen
Die Umsatzangaben sind in gesonderter Formularerklärung mit dem Angebot vorzulegen
— für den Bieter und die Mitglieder einer Bietergemeinschaft;
— sowie für Unterauftragnehmer, welche Transportleistungen erbringen oder die Umladestation betreiben.
b) Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bieter / die Bietergemeinschaft und diejenigen Unternehmen, welche Transportleistungen oder den Betrieb der Umladestation übernehmen, müssen spätestens zum Leistungsbeginn über einen angemessenen Versicherungsschutz im Sinne einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den vom Auftraggeber vorgegebenen Mindestdeckungssummen verfügen.
Mehr anzeigen
Mit dem Angebot haben der Bieter sowie diejenigen Unternehmen, die die Umladestation betreiben oder Transportleistungen erbringen, entsprechende Bestätigungen ihrer Versicherungsinstitute hochzuladen
— über das Bestehen eines entsprechenden Versicherungsschutzes im geforderten Umfang oder
— über die Bereitschaft zur Anpassung des Versicherungsschutzes an die geforderten Mindestsummen.
Formulare sind hierfür nicht vorbereitet, es können Erklärungen der Versicherungsinstitute verwendet werden.
Mindeststandards:
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss mindestens die folgenden Deckungssummen aufweisen:
— 1,5 Mio. EUR für Personen-/Sachschäden sowie
— 150 000,00 EUR für Vermögensschäden
(jeweils bezogen auf den Einzelfall bei zweifacher Maximierung für alle Schadensfälle eines Jahres).
Die Anforderungen gelten auch dann als erfüllt, wenn die Betriebshaftpflichtversicherung eine Pauschale von mindestens 3,3 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal für alle Schadensfälle eines Jahres umfasst.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Beschreibung der technischen Ausrüstung:
Die technische Leistungsfähigkeit wird beurteilt anhand einer Erklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft dazu, über welche Ausstattung und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt bzw. inwieweit es sich insoweit auf die Ausstattung und Ausrüstung Dritter im Wege der Eignungsleihe beruft.
Mehr anzeigen
Im Einzelnen werden vom Bieter bzw. von der Bietergemeinschaft mit dem Angebot Erklärungen zu folgenden Aspekten verlangt (vgl. hierzu Formular 8 in Teil III der Vergabeunterlagen):
1. Benennung der vorgesehenen Umladestation mit Angaben zu
a) Standort/Adresse und Betreiber,
b) Beschreibung Entladebereich und Rangierfläche,
c) dem Vorhandensein einer geeichten Waage.
2. Beschreibung des vorgesehenen Verwertungsweges für das Altpapier mit Angaben zu
a) der / den vorgesehenen Verwertungsanlage(n), z. B. Papierfabrik(en),
b) jeweils einschließlich Standort/Adresse und Betreiber und
c) den dortigen Verwertungsverfahren.
b) Referenzen aus den Jahren 2017, 2018 und 2019 über erbrachte Leistungen des Umschlags und Transportes von Abfällen sowie der Verwertung/Vermarktung von Alt-papier:
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über Erfahrungen in der Erbringung der folgenden 3 Leistungsbereiche verfügen oder sich insoweit auf die Erfahrung Dritter gem. § 37 VgV berufen können
— Umschlag von Abfällen allgemein
— Transport von Abfällen allgemein
— Verwertung /Vermarktung von Altpapier.
Zum Nachweis verlangt die Vergabestelle mit dem Angebot die Vorlage einer Erklärung des Bieters bzw. der Mitglieder einer Bietergemeinschaft nach Formular 7 (vgl. Teil III der Vergabeunterlagen) mit Angaben zu erbrachten Leistungen
— des Umschlags und des Transportes von Abfällen sowie der Verwertung oder Vermarktung von Altpapier;
— jeweils in den letzten 3 Jahren (2017, 2018, 2019);
— mit Angaben zum Leistungszeitraum sowie dem Empfänger der Leistungen.
Soweit sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft auf die Referenzen Dritter (z. B. Unterauftragnehmer) beruft, sind mit dem Angebot entsprechende Erklärungen nach Formular 7 (vgl. Teil III der Vergabeunterlagen) dieser Dritten hochzuladen.
Mindeststandards:
Als Mindestanforderungen an die vorzuweisenden Referenzen gilt,
— dass der Bieter oder ein Dritter, auf den er sich beruft, in jedem Leistungsbereich (Umschlag von Abfällen allgemein, Transport von Abfällen allgemein, Verwertung/Vermarktung von Altpapier) zumindest eine Referenz aus den letzten 3 Jahren aufweisen kann.
Mehr anzeigen
— Eine dieser 3 Mindestreferenzen soll zudem eine Leistungserbringung für einen kommunalen Auftraggeber darstellen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die zu nutzende und vom Bieter bereitzustellende Übernahmestelle/Umladestation muss sich in einem Entfernungsradius von max. 15 km vom Stadtzentrum Bayreuth befinden.
Im Übrigen werden als Ausführungsbedingungen die folgenden verlangt:
a) Als Mindestanforderung an die Leistungserbringung des Betriebs der Umladestation hat der Bieter/die Bietergemeinschaft bzw. der von ihm/ihr für diese Leistungserbringung eingesetzte Dritte eine Zertifizierung des Betriebsstandortes der Umladestation nach der EfbV für die Leistungen des Lagerns von Altpapier einzuholen bzw. (falls er schon darüber verfügt) aufrechtzuerhalten.
Mehr anzeigen
b) Als Mindestanforderung an die Erbringung der Transportleistungen ist sicherzustellen, dass hierfür nur Fahrzeuge eingesetzt werden, welche die Anforderungen der Euro-Norm 5 oder besser einhalten. Werden Fahrzeuge mit einer strengeren Schadstoffklasse eingesetzt, kann der Bieter /die Bietergemeinschaft dafür zusätzliche Wertungspunkte erzielen.
Mehr anzeigen
c) Arbeiter/innen und Arbeitnehmer/innen, die zur Ausführung der operativen Leistungen an der Umladestation und/oder beim Transport des Altpapieres eingesetzt werden, dürfen im Auftragsfalle nicht unter den Mindestregelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) bzw. des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entlohnt werden. Es sind mindestens die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen zu gewähren, insbesondere die Mindestlöhne zu zahlen, die durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder durch für allgemein verbindlich erklärte Tarifverträge im Sinne des Arbeitnehmerentsendegesetzes festgelegt sind. Auf Aufforderung sind von den für diese Leistungserbringung vorgesehenen Unternehmen entsprechende Erklärungen zu übermitteln.
Mehr anzeigen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:05
Zusätzliche Informationen: Bei der elektronischen Öffnung der Angebote sind keine Bieter zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunales Abfallwirtschaftsunternehmen nach Bayerischem Landesrecht (Kommunalrecht)
Kontakt
Kontaktperson: Herr Dr. Peter-Michael Habermann
Internetadresse: www.landkreis-bayreuth.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/2313871/zustellweg-auswaehlen 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Voraussichtlich im Jahr 2023 werden die Leistungen erneut ausgeschrieben.
Auf folgende weitere Verfahrensbedingungen sei bereits hingewiesen:
— Der Bieter kann sich bei der Leistungserbringung als auch zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Angebotes der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen. Näheres hierzu regeln die Bewerbungsbedingungen. Sieht er den Rückgriff auf Dritte zur Eignungsleihe und/oder als Unterauftragnehmer vor, sind diese in einem Formular 4 zum Angebot bereits einschl. der von diesen erbrachten Leistungsteile zu benennen;
Mehr anzeigen
— Auf Aufforderung sind für vorgesehene Unterauftragnehmer und Dritte zur Eignungsleihe sog. Verpflichtungserklärungen zu übermitteln, für die dem Angebotsvordruck ein Formular 5 beigegeben ist;
— Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit wettbewerbsrechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Es darf insbesondere kein Verstoß gegen § 1 GWB vorliegen. Mit dem Angebot haben sie ein Formular mit Erklärungen ihrer Mitglieder hochzuladen, für das dem Angebotsvordruck ein Formular 3 beigefügt ist;
Mehr anzeigen
— Das Vorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123 und 124 GWB beurteilt die Vergabestelle gem. §§ 42, 48 VgV anhand der für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer mit dem Angebot einzureichenden Eigenerklärungen, für die Formulare vorbereitet sind. Nur bei besonderem Anlass für Zweifel an der Belastbarkeit der Eigenerklärungen behält sich der Auftraggeber vor, für das betreffende Unternehmen einen Auszug aus dem Bundeszentralregister sowie eine Bestätigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers und des zuständigen Finanzamtes abzufordern. Ab einem Auftragswert von 30 000,00 EUR (netto, ohne USt.) ist die Vergabestelle verpflichtet, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a der Gewerbeordnung anzufordern (§ 21 AEntG). Sollte ein Unternehmen (z. B. aus einem anderen Mitgliedstaat der EU) dort nicht erfasst sein, wird von diesem die Vorlage einer entsprechenden Auskunft aus einem öffentlichen Register oder einer Stelle des Herkunftslandes verlangt,
Mehr anzeigen
— Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Die Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wieder verwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3 VgV wird Bezug genommen,
Mehr anzeigen
— Bieter und Bietergemeinschaften sowie weitere Beteiligte aus EU-Ländern, in denen die geforderten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung zu übermitteln;
Mehr anzeigen
— Beizubringende Nachweise/Bescheinigungen müssen gültig sein. Soweit sie keine bestimmte Gültigkeitsdauer aufweisen, dürfen sie, gerechnet ab dem Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein;
— Auf Aufforderung hat der Bieter / die Bietergemeinschaft im Verfahren eine den Anforderungen der Bewerbungsbedingungen entsprechende Urkalkulation zu übermitteln;
— Für die Wirtschaftlichkeit des Angebotes und damit die Zuschlagserteilung sind neben Preisen und Erlösen nach den Bewerbungsbedingungen auch weitere dort ausgeführte Kriterien relevant, zu denen der Bieter / die Bietergemeinschaft mit dem Angebot Angaben machen muss, damit diese gewertet werden können. Dafür ist ein Formular 9 vorbereitet;
Mehr anzeigen
— Die angebotenen Erlöse für die Verwertung/Vermarktung des übernommenen Altpapieres werden nach den Vertragsbedingungen monatlich anhand der näher bezeichneten Indizes des Statistischen Bundesamtes angepasst.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981531837 📠
Internetadresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen insbesondere des § 160 GWB. Insofern weisen wir insbesondere darauf hin,
— dass ein Antrag nach § 160 Abs. 3 GWB bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und bei der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wurde;
Mehr anzeigen
— ebenso wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind;
— dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist;
— dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die die Vergabekammer nach § 165 Abs. 2 GWB veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 189-456613 (2020-09-24)
Ergänzende Angaben (2020-09-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Recycling von Siedlungsabfällen
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben werden die Leistungen der Übernahme, des Transportes und der Verwertung von im Landkreis Bayreuth erfasstem Altpapier für die Zeit vom 1.1.2021 bis 31.12.2023. Das im Auftrag des AWB angelieferte Altpapier aus Blauen Tonnen (und ab 1.7.2021 auch aus Depotcontainern) ist vom Auftragnehmer an einer vo ihm anzubietenden Umladestation in max. 15 km Entfernungsradius vom Stadtzentrum Bayreuth zu übernehmen, zu verwiegen; abhängig von der künftigen Ausgestaltung der Abstimmungsvereinbarung mit den Systembetreibern nach VerpackG gehört zum Leistungsgegenstand auch die Bereitstellung und Herausgabe eines auf Systembetreiber entfallenden Anteils an den übernommenen Altpapiermengen, soweit diese eine Herausgabe verlangen; im Übrigen sind die übernommenen Mengen einer stofflichen Verwertung zuzuführen und die dafür erforderlichen Transporte zu leisten.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Recycling von Siedlungsabfällen 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 192-464255
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 189-456613
ABl. S-Ausgabe: 192
Quelle: OJS 2020/S 192-464255 (2020-09-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wurden die Leistungen der Übernahme, des Transportes und der Verwertung von im Landkreis Bayreuth erfasstem Altpapier für die Zeit vom 1.1.2021 bis 31.12.2023. Das im Auftrag des AWB angelieferte Altpapier aus Blauen Tonnen (und ab 1.7.2021 auch aus Depotcontainern) ist vom Auftragnehmer an einer Umladestation in max. 15 km Entfernungsradius vom Stadtzentrum Bayreuth zu übernehmen, zu verwiegen; abhängig von der künftigen Ausgestaltung der Abstimmungsvereinbarung mit den Systembetreibern nach VerpackG gehört zum Leistungsgegenstand auch die Bereitstellung und Herausgabe eines auf Systembetreiber entfallenden Anteils an den übernommenen Altpapiermengen, soweit diese eine Herausgabe verlangen; im Übrigen sind die übernommenen Mengen einer stofflichen Verwertung zuzuführen und die dafür erforderlichen Transporte zu leisten.
Mehr anzeigen
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 023-056268
ABl. S-Ausgabe: 23
Zusätzliche Informationen
Von einer Veröffentlichung des genauen Angebotspreises wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV abgesehen, da der Bieter ansonsten befürchtet, dass andere Unternehmen bei dessen Kenntnis Rückschlüsse betreffend die Kalkulation ziehen könnten, welche den geschäftlichen Interessen des Unternehmens schaden und den zukünftigen Wettbewerb beeinträchtigen werden (daher Angabe nur mit dem Wert 1).
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wurden, abhängig von der Ausgestaltung der künftigen Abstimmungsvereinbarung mit den Systembetreibern iSd VerpackG
— die Übernahme des vom Auftraggeber (bzw. in dessen Auftrag) angelieferten Altpapiers an einer vom Auftragnehmer (oder dessen Unterauftragnehmer) zu stellenden Übernahmestelle/Umladestation im Radius von maximal 15 km vom Stadtzentrum Bayreuth,
— die Verwiegung der angelieferten Altpapiermengen,
— die Bereitstellung der weiteren Mengen für den Transport zur Verwertung,
— der Transport zu vorgesehenen Verwertungsanlagen, z. B. Papierfabriken, und die dortige stoffliche Verwertung der Mengenanteile, welche nach etwaiger Bereitstellung an die Herausgabe verlangenden Systembetreiber verbleiben,
— die Verwertung und/oder Beseitigung von etwaigen Störstoffen,

Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
Es wird ein beschleunigtes Verfahren mit verkürzter Angebotsfrist nach § 15 Absatz 3 VgV durchgeführt. Grund für die Fristverkürzung ist die Verzögerung der Verfahrensvorbereitung aufgrund zwischenzeitlich anderweitiger Befassung der Vertreter des Auftraggebers mit Aufgaben im Zuge der Corona-Krise. Der ursprünglich vorgesehene Zeitplan musste daher verschoben werden.
Mehr anzeigen
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lohnniveau und Schadstoffklasse
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Kostenkriterium (Name): Kosten der Leistungserbringung
Kostenkriterium (Gewichtung): 70 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-27 📅
Name: Bergler GmbH & Co.KG
Postanschrift: Etzenrichter Straße 12
Postort: Weiherhammer
Postleitzahl: 92729
Land: Deutschland 🇩🇪
Neustadt a. d. Waldnaab 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken/Vergabekammer Nordbayern
Quelle: OJS 2021/S 023-056268 (2021-01-29)