Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Übernahme, Transport und Verwertung von PPK aus dem Landkreis Rotenburg (Wümme)
160/20/70”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Der zu vergebende Auftrag umfasst Übernahme, Transport und Verwertung von Papier, Pappeund Kartonagen (kurz: PPK) aus dem Landkreis Rotenburg (Wümme).”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen📦
Ort der Leistung: Rotenburg (Wümme)🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung umfasst die Übernahme, erforderlichenfalls den Transport und die Verwertung des an die vom Auftragnehmer zu stellende Übernahmestelle...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung umfasst die Übernahme, erforderlichenfalls den Transport und die Verwertung des an die vom Auftragnehmer zu stellende Übernahmestelle angelieferte PPK. Gegenstand der Leistung sind PPK, bestehend aus dem kommunalen Altpapier und der lizenzierten Verkaufsverpackungen. Für den Fall, dass Mitbenutzer des Sammelsystems (Systembetreiber) vom Auftraggeber die Herausgabe von Masseanteilen an den an die Übernahmestelle angelieferten Mengen verlangen, muss der Auftragnehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber diese Mengenanteile den Systembetreibern überlassen und bereitstellen.
Ablauf dieses Verfahrens:
I. Teilnahmewettbewerb: Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden die Bewerber, die mit der form- und fristgerechten Abgabe des Teilnhameantrags (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) ihr Interesse an der Teilnahme am weiteren Verfahren bekundet haben, einer Eignungsprüfung unterzogen. Ziel dieser Eignungsprüfung ist es, diejenigen Bewerber zu ermitteln, die die für die Leistungserbringung notwendige erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit/ Gesetzestreue haben.
Die Eignungsprüfung erfolgt auf Grundlage der in dieser Auftragsbekanntmachung dargestellten Mindestkriterien.
Von der Möglichkeit, die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, gemäß § 17 Abs. 4 VgV anhand von Auswahlkriterien zu begrenzen, wird abgesehen. Die Vergabestelle wird daher alle Bewerber, die form- und fristgerecht einen Teilnahmeantrag eingereicht haben und geeignet sind, zur Abgabe eines Angebotes auffordern.
II. Verhandlungsverfahren:
Alle Bewerber, welche die Mindestkriterien zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren erfüllen, werden im Anschluss aufgefordert, unter Beachtung der in den Vergabeunterlagen dargestellten Vorgaben, ein verbindliches Angebot (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) abzugeben.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Falls der Auftraggeber oder der Auftragnehmer nicht bis zum 31. März 2023 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31. Dezember 2025.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, so muss/müssen diese(s) Unternehmen die betreffende(n) Leistung(en) selbst erbringen.
2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
— Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen:
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
— Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen,
— Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
— Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär)).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Unterlagen sind beizubringen:
(1) Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen-...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Unterlagen sind beizubringen:
(1) Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2017, 2018, 2019 (ggfs. vorläufig),
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen:
(2) Der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht
(3) die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2017, 2018, 2019 (ggfs. auch vorläufig), in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot:
Eigenerklärung über das Vorliegen folgender Referenzen:
(1) Mindestens eine Referenz für das Vermarkten von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot:
Eigenerklärung über das Vorliegen folgender Referenzen:
(1) Mindestens eine Referenz für das Vermarkten von Altpapier/PPK in einer Höhe von mindestens 1 000 Mg innerhalb der letzten 60 Monate vor Abgabe des Angebotes.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
(2) Benennung der Referenzen (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Entsorgungsgebietes und des Auftragswertes).
(3) von den Auftraggebern der Referenzleistungen ausgestellte oder bestätigte Erklärungen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“(1) Der Auftragnehmer hat eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut binnen einer Frist von 15 Tage nach...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
(1) Der Auftragnehmer hat eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut binnen einer Frist von 15 Tage nach Zuschlagserteilung zu stellen.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Abschluss einer Betriebs- und einer Umwelthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen pro Schadensfall in jeweils mindestens folgender Höhe:
— für Vermögensschäden: 1,0 Mio. EUR,
— für Personen- und Sachschäden: 2,5 Mio. EUR.
(3) Die Bieter sind verpflichtet, für sich und ihre Nachunternehmer und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Abgabe des Angebotes bekannt sind, eine Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG abzugeben.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Beschleunigtes Verfahren: Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem Leistungsbeginn ab 1.1.2020.
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-14
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-09-16 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-01 📅
“Bitte beachten Sie: Die Vergabestelle beabsichtigt, eine Angebotsfrist bis zum 30. September 2020, 12.00 Uhr vorzusehen. Es ist eine elektronische...”
Bitte beachten Sie: Die Vergabestelle beabsichtigt, eine Angebotsfrist bis zum 30. September 2020, 12.00 Uhr vorzusehen. Es ist eine elektronische Angebotsannahme über das Vergabeportal Deutsche eVergabe vorgesehen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131153308📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Informationen nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebot für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 170-411748 (2020-08-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2 384 111 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung umfasst die Übernahme, erforderlichenfalls den Transport und die Verwertung des an die vom Auftragnehmer zu stellende Übernahmestelle...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung umfasst die Übernahme, erforderlichenfalls den Transport und die Verwertung des an die vom Auftragnehmer zu stellende Übernahmestelle angelieferte PPK. Gegenstand der Leistung sind PPK, bestehend aus dem kommunalen Altpapier und der lizenzierten Verkaufsverpackungen. Für den Fall, dass Mitbenutzer des Sammelsystems (Systembetreiber) vom Auftraggeber die Herausgabe von Masseanteilen an den an die Übernahmestelle angelieferten Mengen verlangen, muss der Auftragnehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber diese Mengenanteile den Systembetreibern überlassen und bereitstellen.
Ablauf dieses Verfahrens:
I. Teilnahmewettbewerb: Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden die Bewerber, die mit der form- und fristgerechten Abgabe des Teilnhameantrags (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) ihr Interesse an der Teilnahme am weiteren Verfahren bekundet haben, einer Eignungsprüfung unterzogen. Ziel dieser Eignungsprüfung ist es, diejenigen Bewerber zu ermitteln, die die für die Leistungserbringung notwendige erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit/Gesetzestreue haben.
Die Eignungsprüfung erfolgt auf Grundlage der in dieser Auftragsbekanntmachung dargestellten Mindestkriterien.
Von der Möglichkeit, die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, gemäß § 17 Abs. 4 VgV anhand von Auswahlkriterien zu begrenzen, wird abgesehen. Die Vergabestelle wird daher alle Bewerber, die form- und fristgerecht einen Teilnahmeantrag eingereicht haben und geeignet sind, zur Abgabe eines Angebotes auffordern.
II. Verhandlungsverfahren:
Alle Bewerber, welche die Mindestkriterien zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren erfüllen, werden im Anschluss aufgefordert, unter Beachtung der in den Vergabeunterlagen dargestellten Vorgaben, ein verbindliches Angebot (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) abzugeben.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Höchster Barwert
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 170-411748
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Übernahme, Transport und Verwertung von PPK aus dem Landkreis Rotenburg (Wümme)
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: RMG Rohstoffmanagement GmbH
Postort: Eltville am Rhein
Postleitzahl: 65343
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rheingau-Taunus-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 384 111 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Informationen nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebot für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 247-613364 (2020-12-14)