Ausschreibung der Entsorgung von Restabfälllen des Abfallentsorgungsbetriebes des Hochsauerlandkreises (ASN 20 03 01 und ASN 20 03 07) sowie Abfällen der Gesellschaft für Abfallwirtschaft Hochsauerland mbH (ASN 15 01 06, ASN 20 02 03 und ASN 17 09 04) ab dem 1.1.2023.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Übernahme und Entsorgung von Restabfällen für den Hochsauerlandkreis
44/D/69/20/AHSK”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Ausschreibung der Entsorgung von Restabfälllen des Abfallentsorgungsbetriebes des Hochsauerlandkreises (ASN 20 03 01 und ASN 20 03 07) sowie Abfällen der...”
Kurze Beschreibung
Ausschreibung der Entsorgung von Restabfälllen des Abfallentsorgungsbetriebes des Hochsauerlandkreises (ASN 20 03 01 und ASN 20 03 07) sowie Abfällen der Gesellschaft für Abfallwirtschaft Hochsauerland mbH (ASN 15 01 06, ASN 20 02 03 und ASN 17 09 04) ab dem 1.1.2023.
Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen im Wesentlichen folgende Einzelleistungen:
— Übernahme von Restabfällen des Abfallwirtschaftsbetriebes des Hochsauerlandkreises (AHSK) sowie von gewerblichen Abfällen der Gesellschaft für Abfallwirtschaft Hochsauerland mbH (GAH) an mehreren im Kreisgebiet befindlichen Umladestationen;
— Übernahme einer Teilmenge an Abfällen (ca. 12 000 Mg/a Restabfall und 4 000 Mg/a Sperrmüll und ca. 800 Mg Abfall für die GAH) an einer vom Bieter zu stellenden Umschlaganlage in der Region Meschede (innerhalb eines Radius von 11 km Luftlinie um die Kreisverwaltung Meschede (Steinstraße 27. Meschede).
Hinweis: Alternativ zu der vom Bieter zu stellenden Umschlaganlage kann der Hochsauerlandkreis in der Region Meschede zum Leistungsbeginn auch eine neu eingerichtete Umschlaganlage zur Verfügung stellen.
— Transport der Abfälle zur vorgesehenen (Vor-)Behandlungs- bzw. Entsorgungsanlage,
— Entsorgung der Abfälle gemäß dem angebotenen Konzept. Für die Entsorgung von Sperrmüll des AHSK und von gewerblichen Abfällen der GAH ist eine Vorbehandlung zwingend vorgegeben.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich zweimalig um jeweils ein Jahr (bis maximal zum 31.12.2029), wenn er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Vorlaufzeit...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag verlängert sich zweimalig um jeweils ein Jahr (bis maximal zum 31.12.2029), wenn er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Vorlaufzeit von zwei Jahren (erstmals bis zum 31.12.2025) gekündigt wird (Vertragsverlängerungsmöglichkeit).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
— Eigenerklärung über das Vorhandensein...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2017 bis 2019 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor,im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zufordern,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor,im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) von Siedlungsabfall und Sperrmüll;
— Nutzungsnachweise für die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) von Siedlungsabfall und Sperrmüll;
— Nutzungsnachweise für die vorgesehene/-n (Erst-)Behandlungsanlage/-n, die Entsorgungsanlage/-n sowie die Verwertungsanlage;
— Ggf. Nutzungsnachweis für vorgesehene Umschlaganlage/Übernahmestelle;
— Bei der Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass grundsätzlich ein Anspruch auf Notifizierung besteht.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) von insgesamt mindestens 30 000 Mg Siedlungsabfall (ASN 20 03 01) und 5 000 Mg Sperrmüll (ASN 20 03 07) pro Jahr in den Kalenderjahren 2017 bis 2019. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen, Abfallarten und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen);
— Nutzungsnachweise für die vorgesehene/-n (Erst-)Behandlungsanlage/-n, die Entsorgungsanlage/-n sowie die Verwertungsanlage für die in einer Erstbehandlungsanlage erzeugten Sortierreste (ASN 19 1212 sowie ggf. ASN 20 03 01). Der Nachweis muss jeweils die Mindestangaben des in den Anlagen der Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung) beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Eigentümer/Betreiber der angebotenen Anlage/-n ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Die genutzten Anlagen müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für den vorgesehenen Leistungsgegenstand genehmigt sein. Die vorgesehene Entsorgungsanlage (MVA) bzw. die Erstbehandlungsanlage für die Abfälle des AHSK muss zudem innerhalb von NRW liegen;
— Ggf. Nutzungsnachweis für vorgesehene Umschlaganlage/Übernahmestelle in der Region Meschede (soweit vom Bieter angeboten). Der Nachweis muss die Mindestangaben des in den Anlagen der Vergabeunterlagen(Leistungsbeschreibung) beigefügten Musters beinhalten. Soweit die vorgesehene Anlage zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht über die erforderliche Genehmigung zur Annahme/zum Umschlag der erforderlichen Ab-fallmengen/-fraktionen verfügt, ist vom Bieter plausibel darzulegen, dass die erforderlichen Genehmigungen bis zum Leistungsbeginn vorliegen. Die ausschreibende Stelle behält sich in diesem Zusammenhang die Nachforderung weiterer geeigneter Unterlagen vor,
— Bei der Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland (Sortierreste einer Vorbehandlung mit der ASN 19 12 12 und ggf. Sortierreste mit der ASN 20 03 01) ist zusätzlich nachzuweisen, dass grundsätzlich ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
Hinweis der ausschreibenden Stelle zu den Nutzungsnachweisen: Soweit zusätzlich notwendig, sind ergänzende Erklärungen/Verträge dem Angebot beizufügen. Sofern der Bieter als Betreiber/Eigentümer der angebotenen Anlage/-n im Angebot eine Eigenerklärung vorlegt, muss darin bestätigt werden, dass das angebotene Kontingent (bzgl. Umfang und Vertragsdauer) in der jeweiligen Anlage tatsächlich zur Verfügung steht. Der Auftraggeber behält sich innerhalb der Angebotsprüfung die Überprüfung der vorgelegten Nachweise sowie das Nachfordern ergänzender bzw. erläuternder Unterlagen vor. Der Auftraggeber behält sich vor, die Anlagengenehmigung/-en vor Zuschlagerteilung durch den Bieter vorlegen zu lassen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-14
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-09-11 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-07-14
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Kreishaus Meschede
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Gem. § 55 Abs. 2 VgV sind keine Bieter zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform „Vergabemarktplatz NRW“. Die Vergabeunterlagen stehen...”
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform „Vergabemarktplatz NRW“. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch zur Verfügung. Einpostalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens haben ausschließlich über die Vergabeplattform zu erfolgen. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich textlich über die Vergabeplattform erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Es wird daher allen interessierten Unternehmen empfohlen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Vergabeplattform einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYKYYMF
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Alfred-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251-4111691📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠
URL: https://www.bezreg-muenster.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 105-254182 (2020-05-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-05) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
E-Mail: vergabestelle@hochsauerlandkreis.de📧
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 29559418.10 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen im Wesentlichen folgende Einzelleistungen:
— Übernahme von...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen im Wesentlichen folgende Einzelleistungen:
— Übernahme von Restabfällen des Abfallwirtschaftsbetriebes des Hochsauerlandkreises (AHSK) sowie von gewerblichen Abfällen der Gesellschaft für Abfallwirtschaft Hochsauerland mbH (GAH) an mehreren im Kreisgebiet befindlichen Umladestationen;
— Übernahme einer Teilmenge an Abfällen (ca. 12 000 Mg/a Restabfall und 4 000 Mg/a Sperrmüll und ca. 800 Mg Abfall für die GAH) an einer vom Bieter zu stellenden Umschlaganlage in der Region Meschede (innerhalb eines Radius von 11 km Luftlinie um die Kreisverwaltung Meschede (Steinstraße 27. Meschede).
Hinweis: Alternativ zu der vom Bieter zu stellenden Umschlaganlage kann der Hochsauerlandkreis in der Region Meschede zum Leistungsbeginn auch eine neu eingerichtete Umschlaganlage zur Verfügung stellen.
— Transport der Abfälle zur vorgesehenen (Vor-)Behandlungs- bzw. Entsorgungsanlage;
— Entsorgung der Abfälle gemäß dem angebotenen Konzept. Für die Entsorgung von Sperrmüll des AHSK und von gewerblichen Abfällen der GAH ist eine Vorbehandlung zwingend vorgegeben.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 105-254182
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auftragsvergabe R.A.B.E. Abfallaufbereitung GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: R.A.B.E. Abfallaufbereitung GmbH
Postanschrift: Am Steinbach 11
Postort: Meschede
Postleitzahl: 59872
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2919529721📞
E-Mail: jens.trottenberg@remondis.de📧
Fax: +49 2919529719 📠
Region: Hochsauerlandkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 29559418.10 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYKYY4Y
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw.bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstr. 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 293182-0📞
E-Mail: poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de📧
Fax: +49 293182-2520 📠
URL: https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 197-477044 (2020-10-05)