Beschreibung der Beschaffung
Auszug aus den Vergabeunterlagen:
Das DLR ist das nationale Forschungszentrum der Bundesrepublik Deutschland für Luft- und Raumfahrt. Seine umfangreichen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in Luft- und Raumfahrt,
Energie, Verkehr und Sicherheit sind in nationale und internationale Kooperationen eingebunden.
Über die eigene Forschung hinaus ist das DLR als Raumfahrtagentur im Auftrag der Bundesregierung für die Planung und Umsetzung der deutschen Raumfahrtaktivitäten zuständig.
Zudem fungiert das DLR als Dachorganisation für den national größten Projektträger. In den 20 Standorten Köln (Sitz des Vorstandes), Augsburg, Berlin, Bonn, Braunschweig, Bremen,
Bremerhaven, Dresden, Göttingen, Hamburg, Jena, Jülich, Lampoldshausen, Neustrelitz,
Oberpfaffenhofen, Oldenburg, Stade, Stuttgart, Trauen und Weilheim beschäftigt das DLR ca. 8 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das DLR unterhält Büros in Berlin, Brüssel, Paris, Tokio und Washington D.C.
2. Standort der Anlage, Pos. Mit DLR OP:
DLR Oberpfaffenhofen (OP) Münchner Str. 20 82234 Weßling Für Rechnungen, Vertragsgegenstände gelten gesonderte Anschriften! 3. Wegbeschreibung zur Anfahrt OP:
DLR Oberpfaffenhofen über Autobahnen Lindau (A96):
Über die A96 Richtung Lindau an der Ausfahrt Gilching-Oberpfaffenhofen abfahren und links auf die Landsberger Straße und Münchner Straße. Am Gewerbegebiet und den großen Parkplatzflächen vorbei bis zur Bushaltestelle Oberpfaffenhofen, DLR. Die Pforte befindet sich auf linker Seite gut sichtbar. Rechts von der Pforte sind Gästeparkplätze. Achtung, gefährliche Kreuzung, Fahrradfahrer kreuzen die Zufahrt.
4. Evtl. notwendige technische und konstruktive Änderungen sind dem Betreiber und AG rechtzeitig bekannt zu geben, vor Fertigungsbeginn zu klären und bei der Prüfung zu beachten.
5. Bei Ausführung von Leistungen im Bestand werden die Abrechnungsmaße auf die tatsächlich ausgeführten Leistungen festgelegt.
6. Mit Abgabe des Angebotes sind folgende (allgemein anerkannte) Nachweise der Firma bzw. Firmeneigener Mitarbeiter, zusätzlich vorzulegen:
— Fachunternehmererklärung über die Fähigkeit der Wartung/Prüfung der spez. Anlage (Zertifizierung).
7. Es sind folgende Nebenleistungen in die Einheitspreise einzukalkulieren:
— Einrichtungen zur Materiallagerung;
— Vorhaltung sämtlicher gewerkspezifischer Werkzeuge, Geräte und Maschinen;
— Arbeitsplatzbeleuchtung;
— Leitern bis 4 Meter;
— jährliche Sicherheitsunterweisung durch den AG;
— Einführungsgespräch mit dem Betreiber;
— Koordination der Prüfungen mit Betreiber und Nutzer;
— Finale Organisation und Terminabsprache mit dem Nutzer vor Beginn der Leistungserbringung;
— Abhalten von Jourfix Terminen nach besonderen Notwendigkeit (z. B. bei Terminverzug);
— Einholung der zusätzlichen arbeitstäglichen Zugangsberechtigungen und Arbeitserlaubnisse für die — Gebäude 140/01, 140/04, 144/01 und 144/02. Hier wird eine längere Voranmeldezeit benötigt;
— Genehmigungsverfahren mit ggf. Verschiebungen sind einzukalkulieren;
— Auf dem Gelände befinden sich Gebäude bzw. Nutzungseinheiten mit unterschiedlichen.
Zugangsberechtigungen. Diese sind vor Beginn der Arbeiten mit abzufragen. Es bestehen diverse Teilbereiche am Standort, in denen nur in Begleitung des Wachpersonals die Prüfung durchgeführt werden darf.
— Erstellung eines Rahmenterminplan nach Vorgaben (siehe gesonderter Punkt 13);
— Berichtswesen / Dokumentation nach Vorgabe (siehe gesonderte Punkt 14).
8. Besonders wird in Bezug auf die Durchführung der Arbeiten darauf hingewiesen, dass:
– sämtliche angrenzende Bauteile wie z. B. Türen, Putzflächen, usw. vor Verunreinigungen zu Schützen sind;
— die Arbeiten unter Beachtung der der DIN 4109 (Schallschutz) auszuführen sind;
— der Auftragnehmer für die Beseitigung aller Abfälle, Verpackungen und Materialreste, die aus seiner Vertragsleistung stammen, zu sorgen hat;
— Der AN hat zu jeder Zeit die Verfügbarkeit und die Einhaltung der Sollzustände der Anlage bzw. des zu wartenden Systems sicherzustellen. Auf einen ungestörten Betriebsablauf während der kompletten Wartung/Prüfung ist strengstens zu achten 9. Ausführungshinweise – Bei spezifischen Details in zu prüfenden Anlagen und Maschinen ist vor Ausführung mit dem Zuständigen Mitarbeiter DLR Rücksprache zu halten.
— Für die Prüfung dürfen nur Messgeräte verwendet werden, die den gültigen DIN VDE Normen entsprechen – Alle genannten Vorschriften und Hinweise sowie die Richtlinien des Herstellers sind genau zu beachten;
— Die zu erstellende Risikobewertung ist bei jeder Wartung/Prüfung anzuwenden (nur im Gebäude 144) 10. Eine Verrechnung von Regieleistungen kommt nur in besonderen Fällen (ggf. als Zulage für besondere Erschwernis) und in Abstimmung mit dem AG-Vertreter in Betracht. Möglich ist diese Art der Abrechnung auch für Leistungen, die nicht in den Einzelpositionen enthalten sind.
11. Werden bei der Ausführung von Leistungen in Regie durch Vorlieferanten Stoffe und Materialien erforderlich für die Verrechnungssätze nicht vertraglich vereinbart sind, bzw. für die keine, zur Preisbildung nötigen, Zu- und Abschläge in einer gesonderten Position abgefragt werden, dann wird der nachgewiesene Netto–Einkaufspreis zzgl. eines Zuschlages von 15 % vergütet. Entsprechende Vorlieferanten-Rechnungen sind als Nachweis mit abzugeben. Wird auf den Nachweis des Netto-Einkaufpreises verzichtet, wird stattdessen die Preisliste einschlägiger Händler unter Abzug eines Firmenrabattes in Höhe von 10 % zugrunde gelegt.
12. Allgemeine Hinweise zu Prüfungen, Wartungs- und Inspektionsarbeiten – Termine sind rechtzeitig vorab mit OBW und dem Nutzer abzustimmen, nicht koordinierte und Angemeldete Dienstleister werden an der Wache abgewiesen.
13. Erstellung eines Rahmenterminplanes – Der Leistungsumfang ist im Terminplan pro Gebäude vollständig darzustellen. Der Gebäudeumfang ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis – Es sind dauerhaft ausreichend Mitarbeiter durch den Auftragnehmer (AN) zu stellen. Die erforderlichen Mitarbeiter, sowie deren Anzahl sind spätestens nach Auftragsbestellung unverzüglich bekannt zu geben.
— Im Terminplan ist die monatlich geschuldete Leistungserbringung in Form von Meilensteinen darzustellen. Der Standort WM ist als eigenständiger Meilenstein darzustellen;
— Die Leistungserbringung wird durch den Auftraggeber (AG) auf Vollständigkeit und Richtigkeit hin geprüft;
— Die erforderliche Leistung gilt als nicht erbracht, sobald der AN einen selbst aufgestellten Meilenstein nicht, oder nachweisbar falsch, oder unvollständig erbringt;
— Gerät der AN 2 Monate in Folge mit seiner Leistung in Verzug, ist der AG berechtigt, die Kündigung nach §323 BGB auszusprechen;
— Die Prüfungen müssen bis Ende 2020 abgeschlossen sein. Ist die genannte Abschlussfrist nicht einzuhalten, ist dem Auftraggeber ein auskömmlicher Abschlusstermin verbindlich mitzuteilen.
14. Dokumentation und Berichtswesen – Dokumentation der Prüfungen und Messungen incl. Mängelliste im Prüfbericht w Jeder Verteiler ist als eine Anlage zu betrachten und deshalb muss jeweils ein Prüfprotokoll erstellt werden – Im Falle einer nicht bestandenen Prüfung hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen.
— Wöchentlicher Bericht, mit Angabe der geprüften Verteiler, Anzahl der Stromkreise, ist zu erstellen.
Im Stundennachweis sind außerdem Zeitaufwand, Namen und Lohn- bzw. Berufsgruppen (z. B. Monteur) des eingesetzten Personals anzugeben – Reparaturen werden gesondert beauftragt. Nach der Reparatur ist die Anlage erneut zu prüfen Auszug aus
https://www.subreport.de/E16685383 (vollständige Unterlagen).