Beschreibung der Beschaffung
Für die Messcontainer des Luftmessnetzes des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) ist die Leistung „Überprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel 2020“ zu vergeben.
An folgenden Standorten:
1) Aschersleben Hinter dem Zoll;
2) Bernburg Platz der Jugend;
3) Bitterfeld/Wolfen Schrebergartenstraße;
4) Brocken Brockengipfel;
5) Burg Flickschupark;
6) Domäne Bobbe Pappelweg;
7) Goldene Aue (Roßla) Am Freibad;
8) Halberstadt Friedenstraße;
9) Halberstadt Paulsplan;
10) Halle Merseburger Straße/Riebeckplatz;
11) Halle Schleiermacherstraße;
12) Halle Paracelsusstraße;
13) Leuna Kreypauer Straße (Sportplatz);
14) Magdeburg Otto-v.-Guericke-Straße;
15) Magdeburg Schleinufer;
16) Magdeburg Hans-Löscher-Straße;
17) Stendal/Stadtsee Geschwister-Scholl-Straße;
18) Unterharz/Friedrichsbrunn Forsthaus Uhlenstein;
19) Weißenfels Naumburger Straße;
20) Wernigerode Bahnhofsvorplatz;
21) Wittenberg Bahnstraße;
22) Wittenberg Dessauer Straße;
23) Zartau Freifläche im Wald bei Klötze;
24) Zeitz Freiligrathstraße.
Soll die Wiederholungsprüfung aller ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel durchgeführt werden.
Ausführungszeit ist Mai/Juni 2020.
Anforderungen:
Die Überprüfung muss durch eine Elektrofachkraft erfolgen.
Es muss sichergestellt sein, dass die Vorschriften der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (BetrSichV), der DGUV Vorschrift 3, der Durchführungshinweise zur DGUV Vorschrift 3 sowie der DIN VDE 0701-0702 bei der Prüfung beachtet, eingehalten und umgesetzt werden.
Die geprüften Betriebsmittel sind mit einer Prüfplakette zu kennzeichnen; defekte/ mangelhafte Betriebsmittel sind als defekt zu kennzeichnen.
Es ist dem Auftraggeber eine Dokumentation der Prüfung und des Prüfergebnisses gemäß den vorgenannten Vorschriften in elektronischer Form (Dateiformat: Excel-Tabelle) zu übergeben.
Die Dokumentation soll eine gesonderte Übersicht aller als mangelhaft festgestellten elektrischen Betriebsmittel enthalten.
Außerdem soll die Dokumentation eine Empfehlung zur Festlegung der nächsten Prüffrist enthalten, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Der Dokumentation ist ein Nachweis, dass die Prüfung durch eine Elektrofachkraft durchgeführt wurde und eine Prüfmittelbescheinigung beizufügen.
Hinweise für Ihre Kalkulation:
Bei der letzten Überprüfung in 2018 waren es pro Messcontainer ca. 30 geprüfte elektrische Betriebsmittel. Es ist davon auszugehen, dass diese Anzahl relativ konstant geblieben ist.
Rechnungslegung:
Die Rechnungslegung erfolgt nach Abschluss der Prüfungen in allen Messcontainern.