Übertragung der Pflicht zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte nach § 3 Abs. 3 TierNebG im Zweckverband für die Beseitigung tierischer Nebenprodukte Aichach-Friedberg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Übertragung der Pflicht bzw. Konzession zur Beseitigung nach § 3 Abs. 3 TierNebG
0450-5/1”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Veterinärwesens📦
Kurze Beschreibung:
“Übertragung der Pflicht zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte nach § 3 Abs. 3 TierNebG im Zweckverband für die Beseitigung tierischer Nebenprodukte...”
Kurze Beschreibung
Übertragung der Pflicht zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte nach § 3 Abs. 3 TierNebG im Zweckverband für die Beseitigung tierischer Nebenprodukte Aichach-Friedberg.
Übertragung der Pflicht zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte nach § 3 Abs. 3 TierNebG. Die Vergabestelle beabsichtigt mit dieser Ausschreibung die Übertragung der Pflicht zur Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung, Verwendung oder Beseitigung von tierischen Nebenprodukten gem. § 3 Abs. 3 TierNebG für das in § 3 Abs. 1 Satz 1 TierNebG bezeichnete Material im Zweckverbandsgebiet. Tierische Nebenprodukte aus Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetrieben sind mit Anwendung eines Identsystems der Behälter mit geeichter Verwiegung zu sammeln. Die Vergabestelle wird der Übertragung (Beleihung) der Beseitigungspflicht auf den Auftragnehmer (Beliehenen) gegenüber der Regierung von Schwaben im Auftragsfalle zustimmen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Übertragung der Beseitigungspflicht gem. § 3 Abs. 3 TierNebG bei der Regierung von Schwaben zu beantragen und auf die Dauer der Vertragslaufzeit zu übernehmen.
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Sofern der Auftraggeber oder der Auftragnehmer der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht bis spätestens 12 Monate vor seinem Ablauf widerspricht,...”
Beschreibung der Verlängerungen
Sofern der Auftraggeber oder der Auftragnehmer der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht bis spätestens 12 Monate vor seinem Ablauf widerspricht, verlängert sich die Laufzeit maximal dreimal um jeweils weitere 12 Monate.
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Zusätzliche Informationen:
“Es handelt sich um ein Verfahren gemäß § 12 KonzVgV in Anlehnung an ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: a) Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“b) Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung etc.,
c) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
b) Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung etc.,
c) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
d) Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres). Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen,
e) Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB,
f) Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB,
g) Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“h) Vordruck: „Anlagenverfügbarkeit“ zum Nachweis über Zugriff auf Verarbeitungsbetrieb für tierische Ne-benprodukte für Material der Kategorie 1 –...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
h) Vordruck: „Anlagenverfügbarkeit“ zum Nachweis über Zugriff auf Verarbeitungsbetrieb für tierische Ne-benprodukte für Material der Kategorie 1 – verbindliche Erklärung zu deren Gesamtkapazität und freien Kapazität(en) über die Vertragslaufzeit,
i) Liste der Referenzprojekte über ausgeführte vergleichbare Leistungen (Sammlung, Beförderung, Verarbeitung oder Beseitigung von tierischen Nebenprodukten) aus den letzten 3 Jahren,
j) Benennung der Ausstattung, Geräte, technischen Ausrüstungen sowie der Maßnahmen zur Qualitätssicherung zur Erbringung der Dienstleistung und deren Beschreibung:
— Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG, oder Qualitätsmanagement nach ISO 9001, oder gleichwertige Nachweise (nur wenn keines der o. g. Zertifikate vorhanden), aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes.
— Benennung und Beschreibung der vorhandenen oder noch zu beschaffenden Einrichtungen zur Sammlung und Transport von Kategorie 1 und 2 Material (z. B. Behälter, Fahrzeuge, Umladeeinrichtungen, Zwischenlager, etc.); diese müssen mindestens dem Stand der Technik entsprechen.
— Darlegung der Logistikkette (z. B. Lagerräume, Umladeeinrichtung, Transportmittel, Transportzeiten, etc.) und plausibel Darstellung, dass diese Einrichtungen und Mittel mit Vertragsbeginn am 1.1.2022 zur Verfügung stehen.
— Nachweis der Registrierung zur Sammlung und/oder Transport von Material der Kategorie 1 und 2 (z. B. Veterinärbescheinigung nach Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009).
— Nachweis der ordnungsgemäßen Abrechnung mit der Tierseuchenkasse in den letzten 3 abgerechneten Geschäftsjahren (Bestätigung der Tierseuchenkasse) Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird gem. § 48 Abs. 3 VgV als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Eignungsnachweise abschließend unter Buchstaben a) bis i) genannt sind.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-18
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-02-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-11-18
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2020/S 202-489551 (2020-10-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 202-489551
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: TBA Kraftisried GmbH
Postort: Kraftisried
Postleitzahl: 87647
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ostallgäu🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2021/S 048-121304 (2021-03-05)