Das Bundesamt für Justiz beabsichtigt, in Vertretung der Bundesrepublik Deutschland, diese vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, für die Überwachung der Beschwerdeverfahren sozialer Netzwerke nach § 3 NetzDG eine geeignete Stelle zu beauftragen. Dazu findet ein offenes und EU-weites Vergabeverfahren statt. Die Anbieter bestimmter sozialer Netzwerke haben ein wirksames und transparentes Verfahren für den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte vorzuhalten und Nutzern ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte zur Verfügung zu stellen. In § 3 Absatz 5 NetzDG ist vorgesehen, dass diese Verfahren durch eine vom Bundesamt für Justiz beauftragte Stelle überwacht werden können. Der Dienstleistungsvertrag soll vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2022 laufen; eine Verlängerung um weitere 24 Monate ist einmalig möglich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-15.
Auftragsbekanntmachung (2020-10-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: VIII -1400/33 - 81 63/2020
Kurze Beschreibung:
Das Bundesamt für Justiz beabsichtigt, in Vertretung der Bundesrepublik Deutschland, diese vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, für die Überwachung der Beschwerdeverfahren sozialer Netzwerke nach § 3 NetzDG eine geeignete Stelle zu beauftragen. Dazu findet ein offenes und EU-weites Vergabeverfahren statt.
Die Anbieter bestimmter sozialer Netzwerke haben ein wirksames und transparentes Verfahren für den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte vorzuhalten und Nutzern ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte zur Verfügung zu stellen. In § 3 Absatz 5 NetzDG ist vorgesehen, dass diese Verfahren durch eine vom Bundesamt für Justiz beauftragte Stelle überwacht werden können.
Der Dienstleistungsvertrag soll vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2022 laufen; eine Verlängerung um weitere 24 Monate ist einmalig möglich.
Das Bundesamt für Justiz beabsichtigt, in Vertretung der Bundesrepublik Deutschland, diese vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, für die Überwachung der Beschwerdeverfahren sozialer Netzwerke nach § 3 NetzDG eine geeignete Stelle zu beauftragen. Dazu findet ein offenes und EU-weites Vergabeverfahren statt.
Die Anbieter bestimmter sozialer Netzwerke haben ein wirksames und transparentes Verfahren für den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte vorzuhalten und Nutzern ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte zur Verfügung zu stellen. In § 3 Absatz 5 NetzDG ist vorgesehen, dass diese Verfahren durch eine vom Bundesamt für Justiz beauftragte Stelle überwacht werden können.
Der Dienstleistungsvertrag soll vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2022 laufen; eine Verlängerung um weitere 24 Monate ist einmalig möglich.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Das Bundesamt für Justiz beabsichtigt, in Vertretung der Bundesrepublik Deutschland, diese vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, für die Überwachung der Beschwerdeverfahren sozialer Netzwerke nach § 3 NetzDG eine geeignete Stelle zu beauftragen. Dazu findet ein offenes und EU-weites Vergabeverfahren statt.
Das Bundesamt für Justiz beabsichtigt, in Vertretung der Bundesrepublik Deutschland, diese vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, für die Überwachung der Beschwerdeverfahren sozialer Netzwerke nach § 3 NetzDG eine geeignete Stelle zu beauftragen. Dazu findet ein offenes und EU-weites Vergabeverfahren statt.
Die Anbieter bestimmter sozialer Netzwerke haben ein wirksames und transparentes Verfahren für den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte vorzuhalten und Nutzern ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte zur Verfügung zu stellen. In § 3 Absatz 5 NetzDG ist vorgesehen, dass diese Verfahren durch eine vom Bundesamt für Justiz beauftragte Stelle überwacht werden können.
Die Anbieter bestimmter sozialer Netzwerke haben ein wirksames und transparentes Verfahren für den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte vorzuhalten und Nutzern ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte zur Verfügung zu stellen. In § 3 Absatz 5 NetzDG ist vorgesehen, dass diese Verfahren durch eine vom Bundesamt für Justiz beauftragte Stelle überwacht werden können.
Der Dienstleistungsvertrag soll vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2022 laufen; eine Verlängerung um weitere 24 Monate ist einmalig möglich.
Die beauftragte Stelle im Sinne des § 3 Abs. 5 NetzDG überwacht den Umgang sozialer Netzwerke mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte zweimal im Jahr jeweils für den Zeitraum eines halben Jahres (Testzyklus) und berichtet der AG zeitnah nach Abschluss des Testzyklus. Vor Beginn eines jeden Testzyklus legt die AG fest, welche Netzwerke überwacht werden und welche Verstöße einzubeziehen sind.
Die beauftragte Stelle im Sinne des § 3 Abs. 5 NetzDG überwacht den Umgang sozialer Netzwerke mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte zweimal im Jahr jeweils für den Zeitraum eines halben Jahres (Testzyklus) und berichtet der AG zeitnah nach Abschluss des Testzyklus. Vor Beginn eines jeden Testzyklus legt die AG fest, welche Netzwerke überwacht werden und welche Verstöße einzubeziehen sind.
Die Überprüfung muss gleichmäßig im Zeitraum des Testzyklus erfolgen.
Die AG geht derzeit von rund 1 000 zu prüfenden Testfällen pro Testzyklus aus.
Die Einzelheiten ergeben sich aus § 3 des Entwurfs des abzuschließenden Dienstvertrags zwischen AG und AN, der als Teil der Vergabeunterlagen bekannt gemacht worden und als Teil dieser LB anzusehen ist.
3.2. Leistungsbeschreibung:
Die Überwachung soll in Form eines Monitorings durch Beobachtung und systematische Erfassung des Umgangs sozialer Netzwerke mit dort eingelegten Beschwerden durch den AN erfolgen. Dabei ist das jeweilige soziale Netzwerk gezielt auf rechtswidrige Inhalte hin zu durchsuchen. Festgestellte Verstöße sind durch den AN dem sozialen Netzwerk zu melden und die daraufhin erfolgte Reaktion zu überprüfen. Bietet das soziale Netzwerk mehrere Beschwerdewege an, so ist gegebenenfalls die Überwachung verschiedener Beschwerdewege mittels unterschiedlicher Endgeräte und unter Verwendung unterschiedlicher Software notwendig.
Die Überwachung soll in Form eines Monitorings durch Beobachtung und systematische Erfassung des Umgangs sozialer Netzwerke mit dort eingelegten Beschwerden durch den AN erfolgen. Dabei ist das jeweilige soziale Netzwerk gezielt auf rechtswidrige Inhalte hin zu durchsuchen. Festgestellte Verstöße sind durch den AN dem sozialen Netzwerk zu melden und die daraufhin erfolgte Reaktion zu überprüfen. Bietet das soziale Netzwerk mehrere Beschwerdewege an, so ist gegebenenfalls die Überwachung verschiedener Beschwerdewege mittels unterschiedlicher Endgeräte und unter Verwendung unterschiedlicher Software notwendig.
Die Einzelheiten ergeben sich aus § 4 des Entwurfs des abzuschließenden Dienstvertrags zwischen AG und AN, der als Teil der Vergabeunterlagen bekannt gemacht worden und als Teil dieser LB anzusehen ist.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1604119.60 EUR 💰
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Dieser Auftrag kann einmalig um 24 Monate verlängert werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Die Kriterien können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 22:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Die Überwachung soll in Form eines Monitorings durch Beobachtung und systematische Erfassung des Umgangs sozialer Netzwerke mit dort eingelegten Beschwerden durch den AN erfolgen. Dabei ist das jeweilig…
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: