Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz“ ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Kostenloser Download der Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe unter
www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Die Angebote müssen alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten. Von der in § 56 Abs. 2 VgV vorgesehenen Möglichkeit zum Nachreichen geforderter Erklärungen und Nachweise wird die Vergabestelle absehen. Unvollständige Angebote werden demzufolge ohne Nachforderung zwingend ausgeschlossen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass folgende Unterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen sind:
— Aufschlüsselung des Stundenverrechnungssatzes bezüglich sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigten;
— Aufschlüsselung des Stundenverrechnungssatzes Reinigungsfachkraft bezüglich sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigten;
— Bestätigung über die Unterweisung zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Ausführung von Reinigungstätigkeiten (UVV);
— beigefügte Formulare Bestätigung der Objektbesichtigung;
— gültiges ISO 9000x-Zertifikat oder gleichwertiger Nachweis.
Weitere erforderliche Angaben:
Niederlassung im Rhein-Main-Gebiet (ca. 40 km Umkreis Frankfurt)?
— Wenn ja, Adresse angeben;
— Wenn nein, ausführliche Darstellung, wie die vertragsgemäße Leistungserbringung sichergestellt werden soll.
Es ist der aktuelle, zum Zeitpunkt des Ausführungsbeginns gültige, Tariflohn anzugeben.
Erläuterungen zum Wertungsschema:
1. Erläuterung zum Kriterium Preis:
Die Wertung des Kriteriums „Preis“ wird wie folgt vorgenommen:
Der niedrigste angebotene Preis, aller wertbaren Angebote erhält die volle Punktzahl. Die übrigen Angebote werden dazu ins Verhältnis gesetzt.
2. Erläuterung zum Kriterium Qualität:
Zur Bemessung der Qualität wird zunächst der Mittelwert aller Wochenstunden ermittelt. Alle Wochenstundensätze ab dem Mittelwert und darüber hinaus erhalten die volle Punktzahl von 20. Unterhalb des Mittelwertes erfolgt eine lineare Reduzierung der Punktzahl, die bei einer Unterschreitung dieses Wertes von 60 % bei der Punktzahl 1 endet.