Beschreibung der Beschaffung
Mit Beschluss des Klinikvorstands wurde der Umbau bzw. die Sanierung der Küche im Haus 41 zu einer Sous-Vide Küche seitens des Klinikums verabschiedet. In einer 2017 erstellten Machbarkeitsstudie wurde bereits der Zustand der im Bestand vorhandenen Küche bewertet. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Küche sanierungsbedürftig ist. Des Weiteren hat sich das Klinikum dazu entschieden, die Patientenversorgung auf das Verfahren Sous-Vide umzustellen.
Das Haus 41, in welchem sich die Küche befindet, liegt am südlichen Rand des Geländes des Universitätsklinikums Magdeburg (siehe Lageplan). Das Gebäude, ein sogenannter Typenbau „Mensa Typ Dresden“, wurde noch zu DDR Zeiten zum Ende der 80erJahre erbaut. Es handelt sich hierbei um eine Beton-Skelett-Konstruktion. Seit der Erbauung wurden bereits verschiedene Teile des Gebäudes umgebaut/saniert. Das viergeschossige Bestandsgebäude (Ebene -1 (Keller), Ebene 1 (Sockelgeschoss), Ebene 2 und Dachgeschoss) verfügt hierbei über eine Gesamtnutzfläche von 10 800 m. Für den Bereich der Küche ist eine NUF von ca. 1 650 m vorgesehen.
Neben der Küche in der Ebene 1, befinden sich im Gebäude die Mensa, eine Bibliothek, die Zentrale der Gebäudeleittechnik, sowie diverse Lager- und Büroräume. Für den qualifizierten Bauantrag wurde lediglich die notwendige Fläche, die für den Umbau der Küche zu einer Sous-Vide Verteilerküche benötigt wird, betrachtet. Die Bereiche Mensaausgabe, Bibliothek, Speisesaal oder andere Räumlichkeiten sind nicht Teil der in diesem Bauantrag beschriebenen Maßnahme.
Im Allgemeinen ist die verbaute Anlagentechnik veraltet und entspricht nicht den neuen Anforderungen.
Die Errichtung des neuen Küchenbereiches erfolgt schrittweise (in Bauabschnitten) im laufenden Betrieb der derzeitigen Küche. Die Speiseversorgung soll während der Bauzeit vollumfänglich aufrecht erhalten bleiben. Dazu ist es notwendig, die derzeitige Küche durch bauliche Interimsmaßnahmen staubdicht vom Baustellenbereich zu trennen. Diese müssen im Laufe der Bauzeit mehrfach versetzt und umgebaut werden.
Der künftige Baustellenbereich der neuen Küche liegt innerhalb der Fläche, die durch die heutige Küchennutzung belegt ist. Die Umsetzung des Neubauentwurfs erfordert den abschnittsweisen Rückbau sämtlicher Wände, Böden und Decken und Einbauten im Baufeld, sowie die Grundrissneuordnung und den kompletten Ausbau der Räumlichkeiten, während und nach Fertigstellung der TGA (KG 410 bis 490).
Die bestehenden Sozialräume bleiben während des Umbaus in Funktion und müssen für die Zeit des Umbaus medientechnisch provisorisch versorgt werden. Flucht- und Rettungswegpläne müssen an die sich veränderten Umbauzustände und Interimslösungen angepasst werden. Hierfür ist im späteren Planungsprozess ein Brandschutzgutachten für die Zielplanung unter Berücksichtigung des gesamten Gebäudes erforderlich. Des Weiteren sind die einzelnen Bauabschnitte zu betrachten.
Insgesamt stehen für das Vorhaben Investitionskosten von ca. 9,52 Mio. € brutto (KG 300-700 DIN 276 einschl. Projektsteuerung) zur Verfügung. Dieser Budgetrahmen gilt als Kostenobergrenze, auf welchen die Planungsleistungen in den zu beauftragenden Leistungsbildern (§§ 34, 51, 55 HOAI) auszurichten sind.
Die u. a. zu steuernden Planungsbeteiligten der zu bearbeitenden Planungsleistungen nach §§ 34, 38, 51 und 55 HOAI erfolgt in der Struktur eines Generalplaners.
Die Unterlagen zur HU-Bau sind zur Prüfung am 25.10.2021 an den AG zu übergeben. Die in Pkt. II.2.7. angegebene Laufzeit bezieht sich auf diesen Termin. Die Fertigstellung und Schlussabrechnung muss zwingend bis zum 24.12.2024 erfolgt sein.
Die Vergabestelle/Der Auftraggeber erwartet, dass im Fall einer Beauftragung das angebotene Projektteam zur Sicherstellung der Terminplanung sofort und vollumfänglich zur Verfügung steht. Im Bedarfsfall ist zur Sicherstellung der Termineinhaltung eine Aufstockung der Teamstärke zu sichern/zu ermöglichen.