Technische Gebäudeausrüstung (HLS), §§ 53 ff. HOAI 2013 Grundleistungen LPH 1-9, Besondere Leistungen
Umbau der ehemaligen, denkmalgeschützten Bettenhäuser 1 und 2 zu Wohnen für Pflegekräfte
BGF= 16 000 – 18 000 m
Kostenrahmen rund 4 000 000,00 EUR netto. Diese Kosten umfassen die anteiligen Kostengruppen 400 nach DIN 276.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-07-17 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-21 📅
Datum des Beginns: 2020-11-25 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 139-342461
ABl. S-Ausgabe: 139
Zusätzliche Informationen
“a) Es ist ausschließlich die elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen und in der zweiten Stufe des Verfahrens von Angeboten zugelassen,”
Quelle: OJS 2020/S 139-342461 (2020-07-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 46 218 487 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen📦
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-11-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen HLS, Auftragsänderung Nr. 01
Referenznummer: P605.07.736.01
Kurze Beschreibung:
“Kurze Beschreibung der Änderung: Unausweichliche Umplanung der HLS-Planung: Nach Montagebeginn wurden bei Überprüfung der Planungsannahmen erhebliche...”
Kurze Beschreibung
Kurze Beschreibung der Änderung: Unausweichliche Umplanung der HLS-Planung: Nach Montagebeginn wurden bei Überprüfung der Planungsannahmen erhebliche Abweichungen festgestellt: -Neben einem zu geringen Fußbodenaufbau wurden auch starke Unebenheiten und Höhenversprünge festgestellt, so dass die erforderliche Mindest-Installationshöhe von ca. 5-6 cm nicht eingehalten werden kann.-Unterschiedliche Fensterbrüstungshöhen erfordern eine vollständige Umplanung aller HeizkörperDementsprechend ist eine Umplanung erforderlich, sodass die Leitungsverzüge nun unterhalb der Rohdecken montiert werden sowie Anbindeleitungen der Heizkörper über die Sockelleisten und damit nicht wie ursprünglich geplant vollständig in den Bodenaufbau. Nähere Angaben siehe Ziffer 5.1.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 130076.73 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 130076.73 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gemäß Bekanntmachung vom 18.12.2020 (EU-Bekanntmachung 613325-2020) wurde folgender Auftrag am 01.12.2020 an die Firma Haßlberger Beratende Ingenieure GmbH,...”
Beschreibung der Beschaffung
Gemäß Bekanntmachung vom 18.12.2020 (EU-Bekanntmachung 613325-2020) wurde folgender Auftrag am 01.12.2020 an die Firma Haßlberger Beratende Ingenieure GmbH, Steinbachweg 6a in 83324 Ruhpolding erteilt: Auftragsgegenstand: Umbau der Bettenhäuser 1 und 2 am Klinikstandort Schwabing zu Wohnen für Pflegekräfte der Münchenstift GmbH und der München Klinik gGmbH mit KiTa. Die beiden denkmalgeschützten Gebäude Haus 1 (Baujahr 1906, GF 1.970 m²) und Haus 2 (Baujahr 1909, GF 2.075 m²), welche bis vor Kurzem durchgehend als Bettenhäuser genutzt wurden, werden in 132 Wohnungen für Pflegekräfte der Münchenstift GmbH und der München Klinik gGmbH einschließlich einer KiTa umgebaut. Die Gebäude haben jeweils UG, EG, 3 OGs und DG. Zudem existieren 2 Verbindungsgänge mit UG, EG, 1 OG). Gegenstand des vergebenen Auftrags sind Planungsleistungen HLS, betreffend die technische Gebäudeausrüstung (HLS), §§ 53 ff. HOAI 2013 Grundleistungen LPH 1-9 sowie Besondere Leistungen. Der bestehende Auftrag wird nunmehr um folgende zusätzliche Leistung erweitert/geändert: Auftragsänderung Nr. 01: Unausweichliche Umplanung der HLS-Planung: Nach Montagebeginn wurden bei Überprüfung der Planungsannahmen erhebliche Abweichungen festgestellt: - Neben einem zu geringen Fußbodenaufbau wurden auch starke Unebenheiten und Höhenversprünge festgestellt, so dass die erforderliche Mindest-Installationshöhe von ca. 5-6 cm nicht eingehalten werden kann. - Unterschiedliche Fensterbrüstungshöhen erfordern eine vollständige Umplanung aller Heizkörper Dementsprechend ist eine Umplanung erforderlich, sodass die Leitungsverzüge nun unterhalb der Rohdecken montiert werden sowie Anbindeleitungen der Heizkörper über die Sockelleisten und damit nicht wie ursprünglich geplant vollständig in den Bodenaufbau. Die Änderung betrifft zusätzliche Leistungen, die nur an den Auftragnehmer vergeben werden können, aufgrund einer deutlich schlechteren Bestandssitation der Rohbaudecken und Fensterbrüstungshöhen in Haus 1 und 2 als ursprünglich trotz umfassender Bauwerksuntersuchung in der Planung angenommen. Der Einsatz eines anderen Fachplaners ist nicht möglich, da die ursprüngliche Ausführungsplanung durch IB Haßlberger erstellt wurde und die zuvor beschriebene Umplanung aus Gründen der Gewährleistung und Haftung auch nur durch IB Haßlberger erbracht werden kann. Weiterhin würde das Hinzuziehen eines weiteren Fachplaners den Bauablauf massiv beeinträchtigen, da das Einleiten eines zusätzlichen Vergabeverfahrens nach entsprechender Leistungsbeschreibung und dessen EU-weite Durchführung einen zeitlichen Verzug von rund 3 Monaten ergeben würde. In diesem Zeitraum können keine wesentlichen Arbeiten durchgeführt werden, da sämtliche weiteren Leistungen (auch die anderer, bereits beauftragter Unternehmen) von den hier zu erbringenden Zusatzleistungen abhängen. Neben dem genannten Terminverzug wären entsprechende Behinderungsanzeigen und Mehrkostenanmeldungen von Folgegewerken aufgrund der Bauablaufstörung unvermeidlich. Durch entsprechende Verzögerung bei einem Auftragnehmerwechsel würde zudem eine deutliche Verschlechterung der Rendite des mit öffentlichen Mitteln finanzierten Objekts, welche sich im Wesentlichen durch die Zuschüsse trägt, eintreten – was angesichts der wirtschaftlichen Situation der Gesamtmaßnahme nicht zu vertreten wäre. Bereits im Sept. 2022 erfolgte eine Honoraranpassung auf Grundlage der HOAI, da sich die anrechenbaren Kosten als Grundlage der Honorarberechnung erhöht haben. Der bestehende Auftrag von IB Haßlberger soll nach § 132 Abs. 2 S.1 Nr.2 GWB geändert werden. Der Gesamtcharakter des Auftrags verändert sich nicht. Die vorgesehene Änderung bleibt unterhalb 50 % des ursprünglichen Auftragswertes.Auftragswert bei der Auftragsbekanntmachung: 606053.49 EUR (EU-Bekanntmachung vom 18.12.2020 – Nr. 613325-2020); Wert zwischenzeitlicher Änderungen: 170884.56 EUR; Wert der aktuellen Änderung: 130076.73 EUR; Auftragswert nach vorliegender Änderung: 907014.78 EUR.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb ✅ Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Zusätzliche Lieferungen durch den ursprünglichen Lieferanten ✅ Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Auftragsänderung, weil zusätzliche Leistungen erforderlich sind, die aus Gewährleistungsgründen nur an den Auftragnehmer vergeben werden können.”
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 77285.001.00
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-01 📅
Titel: Planungsleistungen HLS
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Niedrigstes Angebot: 130076.73 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Haßlberger Beratende Ingenieure GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE313670739
Postanschrift: Steinbachweg 6a
Postleitzahl: 83324
Postort: Ruhpolding
Region: Traunstein🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@hbi-ing.de📧
Telefon: +498663394067📞
URL: https://www.hbi-ing.de🌏
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landeshauptstadt München vertreten durch MRG Münchner Raumentwicklungsgesellschaft mbH
Nationale Registrierungsnummer: USt-IdNr DE129524000
Postanschrift: Paul-Henri-Spaak-Straße 5
Postleitzahl: 81829
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@mrg-gmbh.de📧
Telefon: +49 8994550067📞
Fax: +49 8994550016 📠
URL: https://www.mrg-gmbh.de🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.staatsanzeiger-eservices.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
“Es handelt sich um einen Direktauftrag: Gegenstand ist die Änderung eines bestehenden Auftrags nach § 132 Abs. 2 S.1 Nr. 2 GWB. Es sind zusätzliche...”
Es handelt sich um einen Direktauftrag: Gegenstand ist die Änderung eines bestehenden Auftrags nach § 132 Abs. 2 S.1 Nr. 2 GWB. Es sind zusätzliche Leistungen erforderlich geworden, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Zu den Inhalten siehe auch Ziffer 5.1.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, - durch die sich ein am Auftrag interessierter Bewerber oder Bieter in seinen Rechten verletzt sind, sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), - die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB), - die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist (Frist zur Bewerbung) oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden in Textform informiert (§ 134 GWB). Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Bei Absendung der Information auf elektronischem Weg oder per Fax verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2024/S 225-705723 (2024-11-18)