Beschreibung der Beschaffung
Estricharbeiten – DIN 18 353:
1) Normen und technische Vorschriften
1.1) Für die Auftragsabwicklung gelten, ergänzend zu den allgemeinen Vertragsbedingungen jeweils in der neuesten Fassung die einschlägigen DIN-Normen, Richtlinien, Merkblätter, insbesondere die nach Europäischem Recht aktualisierten Normen. Ergänzend gelten alle Bauaufsichtlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.
Die Mindestanforderungen an Ebenheitstoleranzen sind entsprechend der aufzunehmenden Bekleidungen auszuführen.
Die Verwendung von Hochbau-Laser für die Herstellung des Estrichs wird dringend Angeraten, mind. gilt jedoch die Verwendung von optischen Geräten (Nivelliergerät) als vorgeschrieben.
2) Ausführung und Leistungsumfang
2.1) Alle Estriche sind ausschließlich mit Förderpumpe an die jeweilige Verarbeitungsstelle zu schaffen;
2.2) Sämtliche Vorarbeiten zur Herstellung der Haftung des Verbundestrichs, die Anschlüsse und das Anarbeiten an Schachtabdeckungen, Einläufe, Rohre, Kabelkanäle und Elektranten,
Aufgehende Bauteile etc., das Herstellen der Schwind- und Arbeitsfugen einschl. des späteren Verdübeln dieser Fugen, Anschlüsse an die Dehnungsprofile, gehören zum Leistungsumfang der jeweiligen Positionen;
2.3) Die Estrichfestigkeiten müssen mind. dem Gebrauchszweck und somit auch der Bodenbelastung aus z. B. punktförmigen Lasten entsprechen;
2.4) Die Estrichmindeststärken sind einzuhalten;
2.5) Die mind. Schallschutzabforderungen sind einzuhalten. (normaler Schallschutz nach DIN 4109/A1; Erf.R´w = 54 dB);
2.6) Alle Estriche sind gegen aufgehende Bauteile mit Randstreifen zu trennen anzuschließen;
2.7) Dehnungsfugen sind nach Erfordernis in regelmäßigen Abständen und in solcher Zahl anzulegen, dass ein Reißen des Estriches verhindert wird. Die Fugen müssen mit Dauerelastischem Material so ausgefüllt werden, dass sie trittsicher sind und sich bei Belastung nicht auf dem Fußbodenbelag abzeichnen.
Nach Erfordernis ist die Ausführung der Dehnungsfugen in den Bodenbelag zu übernehmen.
Die oben aufgeführte Leistung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert abgerechnet.