Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die in den nachfolgenden Abschnitten III.1.1), 1.2) + 1.3) abgedruckten Kriterien werden für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern herangezogen. Ergebnis dieser Auswahlprüfung ist die Bildung einer Rangfolge. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Für den Fall, dass mehr als 3 Bewerber die Anforderungen gleichermaßen erfüllen, z. B. durch Mehrfachbesetzung des Ranges, den der 3. Bewerber einnimmt, behält der Auftraggeber sich vor, über die Teilnahme am Verhandlungsgespräch des Bewerbers dieser Rangstelle durch ein Losverfahren zu entscheiden. Der ggf. durchzuführende Losentscheid ist anonym und findet unter anwaltlicher Aufsicht statt.
Auswahlmatrix zu III.1.2):
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz netto für Leistungen Objektplanung Gebäude aus den letzten 3 Jahren (2017, 2018 und 2019).
Es können maximal 6 Pkt. x Wichtung 10 = max. 60 Pkt. erreicht werden. Punkteverteilung:
≥ 400 000 EUR netto: 6 Pkt.;
< 400 000 EUR netto: 4 Pkt.;
< 250 000 EUR netto: 2 Pkt.;
< 100 000 EUR netto: 0 Pkt.
Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert. Erläuterungen, siehe Link unter Abschnitt I.3), Datei „Anlage zur EU-Bekanntmachung“ unter Ziff. A.
Auswahlmatrix zu III.1.3):
1. Zahl der Architekten, die als Führungskräfte (Inhaber, Partner, Mitarbeiter) im Bereich der Objektplanung Gebäude im Bewerberbüro tätig sind.
Es können max. 6 Pkt. x Wichtung 15 = max. 90 Pkt.) erreicht werden.
≥ 3 Architekten: 6 Pkt.;
2 Architekten: 3 Pkt.;
1 Architekt: 0 Pkt.
2. Darstellung von 3 ausgewählten Referenzprojekten, deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind und für die der Bewerber die Objektplanung Gebäude erbracht hat.
Zur Sicherstellung der Aktualität werden nur Projekte gewertet, deren Leistungserbringung im Zeitraum ab 1.1.2012 liegt und die bis dato abgeschlossen (Datum der Inbetriebnahme) sind oder mit deren Bearbeitung der LPH 8 begonnen ist und die spätestens im Laufe des Jahres 2020 abgeschlossen werden (geplante Inbetriebnahme).
Die Referenzprojekte werden einzeln bewertet. Zur Bewertung der Vergleichbarkeit des Referenzprojektes mit dem zu vergebenden Auftrag werden Projektmerkmale herangezogen, nur zutreffende Projektmerkmale werden jeweils einzeln bewertet. Die einzeln erzielten Punkte werden addiert. Für nichtzutreffende Projektmerkmale werden 0 Punkte erteilt.
Je Referenzprojekt können max. 6 Pkt. x Wichtung 25 = 150 Pkt., also insgesamt max. 450 Pkt. erreicht werden.
a) Bei Bauwerkskosten (KG 300+400) ≥ 3,0 Mio. EUR brutto: 0,5 Pkt.,
b) Der erbrachte Leistungsumfang umfasst die LPH 5 bis 8, Grundleistungen Objektplanung Gebäude § 33 HOAI i. V. mit Anlage 10.1: 0,5 Pkt.,
c) Es handelt sich um Umbau und Erweiterung (kumulativ): 1,0 Pkt.,
d) Es handelt sich um eine Erweiterung in Form einer Aufstockung des Bestandes: 1,0 Pkt.,
e) Es handelt sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude: 2,0 Pkt.
Von den nachfolgenden Funktionsbereichen sind 2 zutreffende Merkmale für die max. Punktzahl ausreichend. Je zutreffendes Merkmal können 0,5 Pkt. erreicht werden, max. 1,0 Pkt.:
f) Es ist ein Veranstaltungsraum mit ≥200 m Nutzungsfläche (als Versammlungsstätte gem. Versammlungsstättenverordnung) enthalten,
g) Es ist ein Hallensportraum enthalten,
h) Es sind Schulungsräume enthalten.
Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert. Erläuterungen, siehe Link unter Abschnitt I.3), Datei „Anlage zur EU-Bekanntmachung“ unter Ziff. B.