Umbau des Jahnplatzes: Der Jahnplatz ist in der Bielefelder Innenstadt der zentrale Platz. Er ist Knotenpunkt der unterirdischen Stadtbahn mit den die Innenstadt bedienenden Buslinien. Im Zuge einer von der Stadt Bielefeld verabschiedeten Mobilitätsstrategie soll der Platz nach der Leitidee der „klimafreundlichen Mobilität“ umgestaltet und lebenswerter gemacht werden. Gemäß dem Kopenhagener Modell soll der Jahnplatz einen ausgewogenen Raum für Busse, Radfahrer, Fußgänger und dem Individualverkehr bieten. Teil der vollständigen Umgestaltung ist die Erneuerung der Haltestellenüberdachungen. Durch eine geänderte Verkehrsführung verschieben sich die Bushalteplätze. Die neuen Dächer tragen dem Rechnung und ermöglichen weiterhin einen trockenen Übergang aus der unterirdischen Stadtbahnhaltestelle zum Bus. Gleichzeitig sollen die Dächer durch ihre Gestaltung und Qualität einen Beitrag zu lebenswerteren, öffentlichen Raum leisten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-07-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen
Referenznummer: 100.31-5086
Kurze Beschreibung:
Umbau des Jahnplatzes:
Der Jahnplatz ist in der Bielefelder Innenstadt der zentrale Platz.
Er ist Knotenpunkt der unterirdischen Stadtbahn mit den die Innenstadt bedienenden Buslinien. Im Zuge einer von der Stadt Bielefeld verabschiedeten Mobilitätsstrategie soll der Platz nach der Leitidee der „klimafreundlichen Mobilität“ umgestaltet und lebenswerter gemacht werden. Gemäß dem Kopenhagener Modell soll der Jahnplatz einen ausgewogenen Raum für Busse, Radfahrer, Fußgänger und dem Individualverkehr bieten.
Teil der vollständigen Umgestaltung ist die Erneuerung der Haltestellenüberdachungen. Durch eine geänderte Verkehrsführung verschieben sich die Bushalteplätze. Die neuen Dächer tragen dem Rechnung und ermöglichen weiterhin einen trockenen Übergang aus der unterirdischen Stadtbahnhaltestelle zum Bus.
Gleichzeitig sollen die Dächer durch ihre Gestaltung und Qualität einen Beitrag zu lebenswerteren, öffentlichen Raum leisten.
Der Jahnplatz ist in der Bielefelder Innenstadt der zentrale Platz.
Er ist Knotenpunkt der unterirdischen Stadtbahn mit den die Innenstadt bedienenden Buslinien. Im Zuge einer von der Stadt Bielefeld verabschiedeten Mobilitätsstrategie soll der Platz nach der Leitidee der „klimafreundlichen Mobilität“ umgestaltet und lebenswerter gemacht werden. Gemäß dem Kopenhagener Modell soll der Jahnplatz einen ausgewogenen Raum für Busse, Radfahrer, Fußgänger und dem Individualverkehr bieten.
Teil der vollständigen Umgestaltung ist die Erneuerung der Haltestellenüberdachungen. Durch eine geänderte Verkehrsführung verschieben sich die Bushalteplätze. Die neuen Dächer tragen dem Rechnung und ermöglichen weiterhin einen trockenen Übergang aus der unterirdischen Stadtbahnhaltestelle zum Bus.
Gleichzeitig sollen die Dächer durch ihre Gestaltung und Qualität einen Beitrag zu lebenswerteren, öffentlichen Raum leisten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bielefeld, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-07-03 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-07 📅
Datum des Beginns: 2021-02-01 📅
Datum des Endes: 2022-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 129-315037
ABl. S-Ausgabe: 129
Zusätzliche Informationen
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Umbau des Jahnplatzes:
Der Jahnplatz ist in der Bielefelder Innenstadt der zentrale Platz.
Er ist Knotenpunkt der unterirdischen Stadtbahn mit den die Innenstadt bedienenden Buslinien. Im Zuge einer von der Stadt Bielefeld verabschiedeten Mobilitätsstrategie soll der Platz nach der Leitidee der „klimafreundlichen Mobilität“ umgestaltet und lebenswerter gemacht werden. Gemäß dem Kopenhagener Modell soll der Jahnplatz einen ausgewogenen Raum für Busse, Radfahrer, Fußgänger und dem Individualverkehr bieten.
Er ist Knotenpunkt der unterirdischen Stadtbahn mit den die Innenstadt bedienenden Buslinien. Im Zuge einer von der Stadt Bielefeld verabschiedeten Mobilitätsstrategie soll der Platz nach der Leitidee der „klimafreundlichen Mobilität“ umgestaltet und lebenswerter gemacht werden. Gemäß dem Kopenhagener Modell soll der Jahnplatz einen ausgewogenen Raum für Busse, Radfahrer, Fußgänger und dem Individualverkehr bieten.
Teil der vollständigen Umgestaltung ist die Erneuerung der Haltestellenüberdachungen. Durch eine geänderte Verkehrsführung verschieben sich die Bushalteplätze. Die neuen Dächer tragen dem Rechnung und ermöglichen weiterhin einen trockenen Übergang aus der unterirdischen Stadtbahnhaltestelle zum Bus.
Teil der vollständigen Umgestaltung ist die Erneuerung der Haltestellenüberdachungen. Durch eine geänderte Verkehrsführung verschieben sich die Bushalteplätze. Die neuen Dächer tragen dem Rechnung und ermöglichen weiterhin einen trockenen Übergang aus der unterirdischen Stadtbahnhaltestelle zum Bus.
Gleichzeitig sollen die Dächer durch ihre Gestaltung und Qualität einen Beitrag zu lebenswerteren, öffentlichen Raum leisten.
Die neue Haltestellenüberdachung am Jahnplatz besteht aus 2 Gruppen von Dächern. Sie stehen im östlichen Bereich des Jahnplatzes beidseitig der Herforder Straße. Die südlichen Dächer dienen Bussen, die in Richtung Kesselbrink und Hauptbahnhof fahren. An den Dächern nördlich der Herforder Straße fahren die
Die neue Haltestellenüberdachung am Jahnplatz besteht aus 2 Gruppen von Dächern. Sie stehen im östlichen Bereich des Jahnplatzes beidseitig der Herforder Straße. Die südlichen Dächer dienen Bussen, die in Richtung Kesselbrink und Hauptbahnhof fahren. An den Dächern nördlich der Herforder Straße fahren die
Busse in Richtung Kunsthalle ab.
Jede Dachgruppen besteht aus 4 Dächern. Jeweils 2 Dächer stehen in Richtung Bebauung. Sie überdecken die Zugänge zu der unter der Straße befindlichen Stadtbahnhaltestelle und weisen einen lichte Mindesthöhe von 3,50 m auf, damit Fahrzeuge der Feuerwehr unter ihnen hindurchfahren können. Zwischen den beiden Dächern befindet sich jeweils eine Aufstellfläche der Feuerwehr, um die angrenzenden Häuser anzuleitern. Die jeweils 2 Dächer zur Fahrbahn sind höher. Die lichte Höhe von mind. 4,50 m ist dem Fahrverkehr geschuldet. Beide Dachflächen weisen einen Höhenversatz auf, der dem Gefälle der Straße Rechnung trägt.
Jede Dachgruppen besteht aus 4 Dächern. Jeweils 2 Dächer stehen in Richtung Bebauung. Sie überdecken die Zugänge zu der unter der Straße befindlichen Stadtbahnhaltestelle und weisen einen lichte Mindesthöhe von 3,50 m auf, damit Fahrzeuge der Feuerwehr unter ihnen hindurchfahren können. Zwischen den beiden Dächern befindet sich jeweils eine Aufstellfläche der Feuerwehr, um die angrenzenden Häuser anzuleitern. Die jeweils 2 Dächer zur Fahrbahn sind höher. Die lichte Höhe von mind. 4,50 m ist dem Fahrverkehr geschuldet. Beide Dachflächen weisen einen Höhenversatz auf, der dem Gefälle der Straße Rechnung trägt.
Die Überdachung besitzen begrünte Flachdächer und bestehen aus mehreren, zusammengefügten Einzelelementen. Diese Einzeldächer weisen eine Rundstütze und 4 dreieckige Unterbekleidung auf, die Schräg von der Stütze zum flachen Rand ansteigen und das Dachtragwerk verdecken. Die Unterdecke besteht aus unregelmäßig gelochten Blechen. Der sich ergebende Hohlraum ist ausgeleuchtet. Dadurch ergibt sich ein illuminierter Dachkörper.
Die Überdachung besitzen begrünte Flachdächer und bestehen aus mehreren, zusammengefügten Einzelelementen. Diese Einzeldächer weisen eine Rundstütze und 4 dreieckige Unterbekleidung auf, die Schräg von der Stütze zum flachen Rand ansteigen und das Dachtragwerk verdecken. Die Unterdecke besteht aus unregelmäßig gelochten Blechen. Der sich ergebende Hohlraum ist ausgeleuchtet. Dadurch ergibt sich ein illuminierter Dachkörper.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Das Projekt wird durch EU- und Landesfördermittel aus dem Programm „Emmissionsfreie Innenstadt“ mitfinanziert. Daran ist eine Fertigstellung der Maßnahme bis Mitte 2022 geknüpft.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Jahnplatz Bielefeld
33602 Bielefeld
Der Leistungsort erstreckt sich über den innerstädtischen Verkehrsknotenpunkt Jahnplatz einschließlich der Einmündungsbereiche.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: 1. Eintragung in das Berufsregister
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
2. Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
3. Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
4. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
5. Erklärung, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat,
6. Angabe über Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angabe über die Ausführung von Leistungen in den letzten 10 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Zudem sind Referenzen möglicher Nachunternehmer für Pflasterarbeiten einzureichen,
2. Angabe über Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen.
Mindeststandards:
Bieter haben 3 Referenzobjekte über vergleichbare Leistungen einzureichen, die nach dem 1.1.2010 abgeschlossen worden sind. Zu jeder Referenz sind aussagekräftige Angaben einschließlich Ansprechpartner und Planunterlagen einzureichen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Eine Sicherheitsleistung in Form einer Vertragserfüllungs- und Mängelanspruchsbürgschaft in Höhe von 3 v. H. der Auftragssumme wird vereinbart.
Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung ist erforderlich.
Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat bei Auftragserteilung den Nachweis über das wirksame Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für die Zeit der Auftragserfüllung für Ihren/seinen Betrieb zu erbringen. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen:
Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat bei Auftragserteilung den Nachweis über das wirksame Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für die Zeit der Auftragserfüllung für Ihren/seinen Betrieb zu erbringen. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen:
— für Personenschäden 1 000 000,00 EUR;
— für sonstige Schäden 500 000,00 EUR (Sach- und/oder Vermögensschäden) (siehe auch Punkt 9.1 der BVB).
Auf Grundlage des Erlasses 20021 des Landes NRW vom 28.8.2018 werden Werkstätten für behinderte Menschen, Blindenwerkstätten und Inklusionsbetriebe gegen Vorlage entsprechender Nachweise besonders berücksichtigt. Dasselbe gilt für entsprechende Einrichtungen anderer Staaten. Weitere Infos entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Auf Grundlage des Erlasses 20021 des Landes NRW vom 28.8.2018 werden Werkstätten für behinderte Menschen, Blindenwerkstätten und Inklusionsbetriebe gegen Vorlage entsprechender Nachweise besonders berücksichtigt. Dasselbe gilt für entsprechende Einrichtungen anderer Staaten. Weitere Infos entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Bielefeld, Zentrale Vergabestelle -Submissionsstelle-, Niederwall 23, 4. Etage, Flur G, Zimmer G 420, 33602 Bielefeld
Zusätzliche Informationen: Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen
Ab dem 1.7.2020 wird die Mehrwertsteuer in Deutschland vorübergehend – voraussichtlich bis zum 31.12.2020 – von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % gesenkt. Die tatsächlich anfallende Mehrwertsteuer wird erst im Rahmen der späteren Rechnungsstellung durch die Auftragnehmerin/den Auftragnehmer ausgewiesen. Da die abzurechnende Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, wird die Stadt Bielefeld daher bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters bei Vergabeverfahren grundsätzlich einen Mehrwertsteuerbetrag von 19 % bzw. 7 % zugrunde legen.
Ab dem 1.7.2020 wird die Mehrwertsteuer in Deutschland vorübergehend – voraussichtlich bis zum 31.12.2020 – von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % gesenkt. Die tatsächlich anfallende Mehrwertsteuer wird erst im Rahmen der späteren Rechnungsstellung durch die Auftragnehmerin/den Auftragnehmer ausgewiesen. Da die abzurechnende Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, wird die Stadt Bielefeld daher bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters bei Vergabeverfahren grundsätzlich einen Mehrwertsteuerbetrag von 19 % bzw. 7 % zugrunde legen.
Angebote mit dem anderen Mehrwertsteuersatz werden entsprechend umgerechnet.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9ZWP
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 129-315037 (2020-07-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 100.31-5086-EX
Kurze Beschreibung:
Umbau des Jahnplatzes:
Der Jahnplatz ist in der Bielefelder Innenstadt der zentrale Platz.
Er ist Knotenpunkt der unterirdischen Stadtbahn mit den die Innenstadt bedienenden Buslinien. Im Zuge einer von der Stadt Bielefeld verabschiedeten Mobilitätsstrategie soll der Platz nach der Leitidee der „klimafreundlichen Mobilität" umgestaltet und lebenswerter gemacht werden. Gemäß dem Kopenhagener Modell soll der Jahnplatz einen ausgewogenen Raum für Busse, Radfahrer, Fußgänger und dem Individualverkehr bieten.
Teil der vollständigen Umgestaltung ist die Erneuerung der Haltestellenüberdachungen. Durch eine geänderte Verkehrsführung verschieben sich die Bushalteplätze. Die neuen Dächer tragen dem Rechnung und ermöglichen weiterhin einen trockenen Übergang aus der unterirdischen Stadtbahnhaltestelle zum Bus.
Gleichzeitig sollen die Dächer durch ihre Gestaltung und Qualität einen Beitrag zu lebenswerteren, öffentlichen Raum leisten.
Der Jahnplatz ist in der Bielefelder Innenstadt der zentrale Platz.
Er ist Knotenpunkt der unterirdischen Stadtbahn mit den die Innenstadt bedienenden Buslinien. Im Zuge einer von der Stadt Bielefeld verabschiedeten Mobilitätsstrategie soll der Platz nach der Leitidee der „klimafreundlichen Mobilität" umgestaltet und lebenswerter gemacht werden. Gemäß dem Kopenhagener Modell soll der Jahnplatz einen ausgewogenen Raum für Busse, Radfahrer, Fußgänger und dem Individualverkehr bieten.
Teil der vollständigen Umgestaltung ist die Erneuerung der Haltestellenüberdachungen. Durch eine geänderte Verkehrsführung verschieben sich die Bushalteplätze. Die neuen Dächer tragen dem Rechnung und ermöglichen weiterhin einen trockenen Übergang aus der unterirdischen Stadtbahnhaltestelle zum Bus.
Gleichzeitig sollen die Dächer durch ihre Gestaltung und Qualität einen Beitrag zu lebenswerteren, öffentlichen Raum leisten.
Gesamtwert des Auftrags: 2164474.84 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bielefeld — Amt für Organisation, IT und Zentrale Leistungen
Hinweis zur Mehrwertsteuerberechnung
Ab dem 1.7.2020 wird die Mehrwertsteuer in Deutschland vorübergehend — voraussichtlich bis zum 31.12.2020 — von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % gesenkt. Die tatsächlich anfallende Mehrwertsteuer wird erst im Rahmen der späteren Rechnungsstellung durch die Auftragnehmerin/den Auftragnehmer ausgewiesen. Da die abzurechnende Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, wird die Stadt Bielefeld daher bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters bei Vergabeverfahren grundsätzlich einen Mehrwertsteuerbetrag von 19 % bzw. 7 % zugrunde legen.
Angebote mit dem anderen Mehrwertsteuersatz werden entsprechend umgerechnet.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9XCU
Ab dem 1.7.2020 wird die Mehrwertsteuer in Deutschland vorübergehend — voraussichtlich bis zum 31.12.2020 — von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % gesenkt. Die tatsächlich anfallende Mehrwertsteuer wird erst im Rahmen der späteren Rechnungsstellung durch die Auftragnehmerin/den Auftragnehmer ausgewiesen. Da die abzurechnende Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, wird die Stadt Bielefeld daher bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters bei Vergabeverfahren grundsätzlich einen Mehrwertsteuerbetrag von 19 % bzw. 7 % zugrunde legen.
Angebote mit dem anderen Mehrwertsteuersatz werden entsprechend umgerechnet.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9XCU
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Er ist Knotenpunkt der unterirdischen Stadtbahn mit den die Innenstadt bedienenden Buslinien. Im Zuge einer von der Stadt Bielefeld verabschiedeten Mobilitätsstrategie soll der Platz nach der Leitidee der „klimafreundlichen Mobilität" umgestaltet und lebenswerter gemacht werden. Gemäß dem Kopenhagener Modell soll der Jahnplatz einen ausgewogenen Raum für Busse, Radfahrer, Fußgänger und dem Individualverkehr bieten.
Er ist Knotenpunkt der unterirdischen Stadtbahn mit den die Innenstadt bedienenden Buslinien. Im Zuge einer von der Stadt Bielefeld verabschiedeten Mobilitätsstrategie soll der Platz nach der Leitidee der „klimafreundlichen Mobilität" umgestaltet und lebenswerter gemacht werden. Gemäß dem Kopenhagener Modell soll der Jahnplatz einen ausgewogenen Raum für Busse, Radfahrer, Fußgänger und dem Individualverkehr bieten.
Die neue Haltestellenüberdachung am Jahnplatz besteht aus 2 Gruppen von Dächern. Sie stehen im östlichen Bereich des Jahnplatzes beidseitig der Herforder Straße. Die südlichen Dächer dienen Bussen, die in Richtung Kesselbrink und Hauptbahnhof fahren. An den Dächern nördlich der Herforder Straße fahren die Busse in Richtung Kunsthalle ab.
Die neue Haltestellenüberdachung am Jahnplatz besteht aus 2 Gruppen von Dächern. Sie stehen im östlichen Bereich des Jahnplatzes beidseitig der Herforder Straße. Die südlichen Dächer dienen Bussen, die in Richtung Kesselbrink und Hauptbahnhof fahren. An den Dächern nördlich der Herforder Straße fahren die Busse in Richtung Kunsthalle ab.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Das Projekt wird durch EU- und Landesfördermittel aus dem Programm „Emmissionsfreie Innenstadt" mitfinanziert. Daran ist eine Fertigstellung der Maßnahme bis Mitte 2022 geknüpft.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-04 📅
Name: mmcite + a.s.
Postanschrift: Bilovice 519
Postort: Bilovice
Postleitzahl: 68712
Land: Tschechien 🇨🇿
Střední Morava 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2164474.84 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Referenz Zusätzliche Informationen
Hinweis zur Mehrwertsteuerberechnung
Ab dem 1.7.2020 wird die Mehrwertsteuer in Deutschland vorübergehend — voraussichtlich bis zum 31.12.2020 — von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % gesenkt. Die tatsächlich anfallende Mehrwertsteuer wird erst im Rahmen der späteren Rechnungsstellung durch die Auftragnehmerin/den Auftragnehmer ausgewiesen. Da die abzurechnende Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, wird die Stadt Bielefeld daher bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters bei Vergabeverfahren grundsätzlich einen Mehrwertsteuerbetrag von 19 % bzw. 7 % zugrunde legen.
Ab dem 1.7.2020 wird die Mehrwertsteuer in Deutschland vorübergehend — voraussichtlich bis zum 31.12.2020 — von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % gesenkt. Die tatsächlich anfallende Mehrwertsteuer wird erst im Rahmen der späteren Rechnungsstellung durch die Auftragnehmerin/den Auftragnehmer ausgewiesen. Da die abzurechnende Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, wird die Stadt Bielefeld daher bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters bei Vergabeverfahren grundsätzlich einen Mehrwertsteuerbetrag von 19 % bzw. 7 % zugrunde legen.