Umbau Kesselfeuerung Essen Rüttenscheid

Steag Fernwärme GmbH

Umbau Kesselfeuerung Essen Rüttenscheid.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-22.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-12-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-12-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Kurze Beschreibung: Umbau Kesselfeuerung Essen Rüttenscheid.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordrhein-Westfalen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Steag Fernwärme GmbH
Postanschrift: Rüttenscheider Str. 1-3
Postleitzahl: 45128
Postort: Essen
Kontakt
Internetadresse: http://www.steag.com 🌏
E-Mail: 2020-220-eu357@steag.com 📧
Telefon: +49 68194942973 📞
Fax: +49 68194941059 📠
URL der Dokumente: https://www.steag.com/de/unternehmen/einkauf/aktenzeichen-2020220eu357 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-22 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-24 📅
Datum des Beginns: 2021-05-02 📅
Datum des Endes: 2022-06-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 251-633228
ABl. S-Ausgabe: 251

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 8 000 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Essen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Vorlage Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft/Eintragung im Berufsregister (Firmen außerhalb von Deutschland: eine gleichwertige Bescheinigung) (bitte Kopie beifügen),
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Firmen außerhalb von Deutschland: eine gleichwertige Bescheinigung) nicht älter als 3 Monate (bitte Kopie beifügen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Vorlage einer Bankerklärung,
— Erklärung, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
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— Erklärung, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachkommt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
— Erklärung, dass bei dem Bieter keine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB Ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 GWB (oder vergleichbaren Vorschriften eines anderen Staates) rechtskräftig verurteilt ist oder gegen den Bieter wegen eines solchen Verstoßes eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden. Auf die Möglichkeit der Selbstreinigung nach §125 GWB sowie auf den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach §126 GWB wird ausdrücklich hingewiesen,
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— Erklärung, dass gegen den Bieter keiner der in § 124 GWB genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt,
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer dem Auftrag angemessenen Deckung für Sach, - und Vermögensschäden. Benennung der Versicherungssumme mit Gültigkeitsdatum (bitte Kopie beifügen),
— Haftung für Personenschäden entsprechend der deutschen Gesetzgebung. Nachweis einer Personenhaftpflichtversicherung.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß den Ausschreibungsunterlagen unter der oben genannten Web-Site
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß den Ausschreibungsunterlagen unter der oben genannten Web-Site

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-02-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 60
Kostenkriterium (Name): Ausführungstermin Umbau Kesselanlage betriebsbereit
Kostenkriterium (Gewichtung): 20
Kostenkriterium (Name): Ausführungstermin Umbau SPS betriebsbereit
Kostenkriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): garantierte Kesselleistung thermisch

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Altmeyer
Internetadresse: www.steag.com 🌏
Dokumente URL: https://www.steag.com/de/unternehmen/einkauf/aktenzeichen-2020220eu357 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473045 📞
Fax: +49 2211472889 📠
Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen, unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gem. §160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 251-633228 (2020-12-22)