Das Rathaus Korbach wird um ein Haupt und ein Nebengebäude erweitert. Beide Gebäude bestehen im Wesentlichen aus Sockel-, Erd-, Ober- und Dachgeschoss. Im Hauptgebäude im Sockelgeschoss ist der ISP01 untergebracht, welcher im Wesentlichen die Heizungs- und Kälteanlage, die Einzelraumregelung und 2 Vollklimaanlagen steuert und regelt. Im Dachgeschoss befindet sich der ISP02, welcher für die Steuerung und Regelung des Heizungs- und des Kälteverteilers zuständig ist. Im Nebengebäude im Dachgeschoss befindet sich der ISP03, im Wesentlichen, für die Steuerung und Reglung der RLT-Anlage, des Heizverteilers und der Einzelraumregelung. Die Buskommunikation der ISP01 – ISP03 wird über BACnet IP erbracht und über selbigen auf eine neu zu errichtenden GLT aufgeschaltet. Zähler werden über M-Bus-Kommunikation aufgeschaltet. Die motorischen Brandschutzklappen und der Großteil der Einzelraumregelung werden über BACnet MSTP angesteuert. Die Ansteuerung der Hygienespülungen erfolgt über CAN-Bus. Das Hauptgebäude ist mit Deckenstrahlplatten und Fußbodenflächen, jeweils zum Heizen und Kühlen ausgestattet. Das Nebengebäude ist mit Fußbodenheizung ausgerüstet.
Die Verkabelung erfolgt durch den Auftragnehmer Gebäudeautomation.
— Hardwaredatenpunkte: ca. 400 St;
— Gemeinsame Datenpunkte: ca. 1 000 St;
— Schaltschrankfelder: ca. 9 St;
— Wandschränke: ca. 8 St;
— Anlagenbilder auf GLT: ca. 55 St.;
— dynamische Einblendungen: ca. 1 600 St.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-04 📅
Datum des Endes: 2021-10-03 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-10
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-11-10
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Keine öffentliche Submission
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3, Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126603📞
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Fax: +49 6151125816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2020/S 200-483942 (2020-10-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-19) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Rathaus Korbach wird um ein Haupt und ein Nebengebäude erweitert. Beide Gebäude bestehen im Wesentlichen aus Sockel-, Erd-, Ober- und Dachgeschoss. Im...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Rathaus Korbach wird um ein Haupt und ein Nebengebäude erweitert. Beide Gebäude bestehen im Wesentlichen aus Sockel-, Erd-, Ober- und Dachgeschoss. Im Hauptgebäude im Sockelgeschoss ist der ISP01 untergebracht, welcher im Wesentlichen die Heizungs- und Kälteanlage, die Einzelraumregelung und 2 Vollklimaanlagen steuert und regelt. Im Dachgeschoss befindet sich der ISP02, welcher für die Steuerung und Regelung des Heizungs- und des Kälteverteilers zuständig ist. Im Nebengebäude im Dachgeschoss befindet sich der ISP03, im Wesentlichen, für die Steuerung und Reglung der RLT-Anlage, des Heizverteilers und der Einzelraumregelung. Die Buskommunikation der ISP01 – ISP03 wird über BACnet IP erbracht und über selbigen auf eine neu zu errichtenden GLT aufgeschaltet. Zähler werden über M-Bus-Kommunikation aufgeschaltet. Die motorischen Brandschutzklappen und der Großteil der Einzelraumregelung werden über BACnet MSTP angesteuert. Die Ansteuerung der Hygienespülungen erfolgt über CAN-Bus. Das Hauptgebäude ist mit Deckenstrahlplatten und Fußbodenflächen, jeweils zum Heizen und Kühlen ausgestattet. Das Nebengebäude ist mit Fußbodenheizung ausgerüstet. Die Verkabelung erfolgt durch den Auftragnehmer Gebäudeautomation.
— Hardwaredatenpunkte: ca. 400 St.,
— Gemeinsame Datenpunkte: ca. 1 000 St.,
— Schaltschrankfelder: ca. 9 St.,
— Wandschränke: ca. 8 St.,
— Anlagenbilder auf GLT: ca. 55 St. dynamische Einblendungen: ca. 1 600 St.
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2021/S 015-030157 (2021-01-19)