Umbau Schulzentrum Blomberg zur Sekundarschule — Bauhauptarbeiten

Stadt Blomberg über den Kreis Lippe — Der Landrat

Die Haupt- und Realschule werden abschnittsweise zur Sekundarschule umgebaut.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-08-14 Auftragsbekanntmachung
2020-11-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-08-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rohbauarbeiten
Referenznummer: IKZ-205/2020
Kurze Beschreibung: Die Haupt- und Realschule werden abschnittsweise zur Sekundarschule umgebaut.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rohbauarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Rohbauarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Lippe 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Blomberg über den Kreis Lippe — Der Landrat
Postanschrift: Marktplatz 1
Postleitzahl: 32825
Postort: Blomberg
Kontakt
Internetadresse: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
E-Mail: z.vergabestelle@kreis-lippe.de 📧
Telefon: +49 5231625011 📞
Fax: +49 5231630111883 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/1f0c367f-7687-4594-8879-2c7c0542fd16 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/1f0c367f-7687-4594-8879-2c7c0542fd16 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-14 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-19 📅
Datum des Beginns: 2021-01-04 📅
Datum des Endes: 2021-03-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 160-389296
ABl. S-Ausgabe: 160
Zusätzliche Informationen
Ort der Ausführung: Ulmenallee 11 32825 Blomberg

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Haupt- und Realschule wird abschnittsweise zur Sekundarschule umgebaut. BT-D: 3. Sanierungsabschnitt, 3-geschossiger Baukörper, ca. 1 500 m
Zusätzliche Informationen:
Ort der Ausführung:
Ulmenallee 11
32825 Blomberg
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Eigenerklärung zur Eignung (Formular 124).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/1f0c367f-7687-4594-8879-2c7c0542fd16 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514113514 📞
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de 📧
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
Mehr anzeigen
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2020/S 160-389296 (2020-08-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 97 500 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Blomberg über den Kreis Lippe – Der Landrat

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 220-539374
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 160-389296
ABl. S-Ausgabe: 220

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-19 📅
Name: Allerkamp-Lücking Gmbh & Co.KG
Postort: Brakel
Postleitzahl: 33034
Land: Deutschland 🇩🇪
Höxter 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 97 500 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Mehr anzeigen
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2020/S 220-539374 (2020-11-06)