Umbau Schwelle in der Iller bei Heimertingen, FKM 43+500

Regierungspräsidium Tübingen

An einer Betonschwelle in der Iller mit ca. 4,1 m Fallhöhe soll die Durchgängigkeit für aquatische Organismen durch den Bau einer Sohlgleite wiederhergestellt werden. Ergänzend sollen durch die naturnahe Umgestaltung des Gewässerprofils und seinen Ufern die ökologischen Verhältnisse deutlich verbessert werden (Hochwasserschutz). Die Planungsleistungen umfassen die Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 5-9 einschl. örtlicher Bauüberwachung für die Objekte Sohlgleite und Hochwasserschutz, die Objektplanung Freianlagen Leistungsphasen 5-9 für das Objekt Gewässerstrukturmaßnahmen, sowie Besondere Leistungen der Umweltplanung (Ökologische Baubegleitung). Der Bauwert der Anlage beträgt geschätzt ca. 6 000 000 EUR (netto).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-07-14 Auftragsbekanntmachung
2020-09-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-07-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 2020/AI 18/19
Kurze Beschreibung:
An einer Betonschwelle in der Iller mit ca. 4,1 m Fallhöhe soll die Durchgängigkeit für aquatische Organismen durch den Bau einer Sohlgleite wiederhergestellt werden. Ergänzend sollen durch die naturnahe Umgestaltung des Gewässerprofils und seinen Ufern die ökologischen Verhältnisse deutlich verbessert werden (Hochwasserschutz). Die Planungsleistungen umfassen die Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 5-9 einschl. örtlicher Bauüberwachung für die Objekte Sohlgleite und Hochwasserschutz, die Objektplanung Freianlagen Leistungsphasen 5-9 für das Objekt Gewässerstrukturmaßnahmen, sowie Besondere Leistungen der Umweltplanung (Ökologische Baubegleitung). Der Bauwert der Anlage beträgt geschätzt ca. 6 000 000 EUR (netto).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Planungsleistungen im Bauwesen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Unterallgäu 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Regierungspräsidium Tübingen
Postanschrift: Haldenstraße 7
Postleitzahl: 88499
Postort: Riedlingen
Kontakt
Internetadresse: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
E-Mail: peter.faigle@rpt.bwl.de 📧
Telefon: +49 7371187340 📞
Fax: +49 7371187359 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/45D81A81-DC64-4F02-A102-14549590523A 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/45D81A81-DC64-4F02-A102-14549590523A 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-14 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-17 📅
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 137-337119
ABl. S-Ausgabe: 137

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 343 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die Sohlschwelle bei FKM 43+500 ist mit einer Fallhöhe von ca. 4,1 m ist zum jetzigen Zeitpunkt für aquatische Organismen, wie zum Beispiel für Fische oder an der Sohle sich fortbewegende Kleinstlebewesen, nicht passierbar. Durch den Umbau der Betonschwelle in eine Sohlgleite wird die Durchgängigkeit für die Lebewesen im Gewässer erreicht. Eine Sohlgleite stellt die Durchgängigkeit auf ganzer Gewässerbreite her. Die Fließgewässerstrecke wird verlängert und schafft neuen wertvollen Lebensraum. Oberstromig der Sohlgleite soll die ökologische Gewässerentwicklung gefördert werden. Durch das Entfernen der Böschungssicherung und Rückverlegung des vorhandenen Deiches auf einer Strecke von ca. 400 m soll der Iller die Möglichkeit zur Eigenentwicklung gegeben werden. Die flächigen Abgrabungen im Vorland und der Ausbau einer ständig durchflossenen Vorlandrinne führen zu einer Vernetzung der Iller und ihren Auen. Ziel ist die Entwicklung einer Weichholzaue sowie der Schaffung zusätzlicher Überflutungsflächen.
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Dazu sind folgende Leistungen zu erbringen:
a) Objektplanung Ingenieurbauwerk Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß Teil 3 Abschnitt 3 der HOAI 2013, Bauwerk Sohlgleite Honorarzone III, Bauwerk Hochwasserschutz Honorarzone II,
b) Besondere Leistung Objektplanung Ingenieurbauwerk: örtliche Bauüberwachung gemäß Anlage 12 der HOAI 2013, für 2 Bauwerke.
c) Objektplanung Freianlagen Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß Teil 3 Abschnitt 2 der HOAI 2013, Bauwerk Gewässerstrukturmaßnahmen, Honorarzone II.
d) Besondere Leistung Umweltplanung: ökologische Baubegleitung, für alle Bauwerke
Geschätzter Wert ohne MwSt: 343 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: In Abstimmung mit dem AG.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben B bis F sind in dem zur Verfügung stehenden Formularen enthalten.
A) Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2019) einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 1 500 000 EUR bei Personenschäden und einer Deckung von 1 500 000 EUR bei Sach- und Vermögensschäden. Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert). Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Antragstellers, die Berufshaftpflichtdeckung auf die geforderten Deckungssummen im Auftragsfall anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend.
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B) Das Angebot muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber mit anderen Unternehmen den Auftrag erbringen möchte und, wenn ja, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Für solche Erklärungen wird ein entsprechendes Formular zur Verfügung gestellt. Spätestens vor Auftragserteilung ist durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen.
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C) Das Angebot muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber über die dritten Unternehmen die auf Seiten des Antragstellers an der Ausführung beteiligt sein werden (Eignungsleihe). Für solche Erklärungen wird ein entsprechendes Formular zur Verfügung gestellt. Durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen ist nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen und im Rahmen der finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe mithaften.
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D) Das Angebot muss eine Verpflichtungserklärung enthalten, für öffentliche Aufträge, welche vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— zu A) Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 1 500 000 EUR bei Personenschäden und einer Deckung von 1 500 000 EUR bei Sach- und Vermögensschäden.
— zu B) Erklärung Unterauftragnehmer.
— zu C) Erklärung Eignungsleihe.
— zu D) Verpflichtungserklärung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Fachliche Eignung des mit der Ausführung beauftragten Personals: Referenzprojekte der letzten 5 Jahre jeweils bzgl. Objektplanung Ingenieurbauwerke im Flussbau (2 Objekte) einschl. örtlicher Bauüberwachung, bzgl. Objektplanung Freianlagen für Gewässerstrukturmaßnahmen (1 Objekt), bzgl. Umweltplanung (ökologische Baubegleitung).
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b) Verfügbarkeit des mit der Ausführung beauftragten Personals auf der Baustelle. Weitere Informationen siehe Bewertungsmatrix.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
A) „Allgemeine Vertragsbedingungen Architekten- / Ingenieurleistungen – AVB“ – (Boorberg Verlag) – in der aktuellen Fassung (derzeit 2018).
B) „Zusätzliche Vertragsbedingungen Architekten- / Ingenieurleistungen – ZVB“ – (Boorberg Verlag) – in der aktuellen Fassung (derzeit 2019).
C) „Zusätzliche Vertragsbedingungen zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG-BW)“ in der aktuellen Fassung (derzeit 2019).
D) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (diese Erklärung ist in dem zur Verfügung stehenden Formularen enthalten).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/45D81A81-DC64-4F02-A102-14549590523A 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: OBERMEYER Planen+Beraten GmbH
Postanschrift: Turmstrasse 70
Postort: Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Telefon: +49 7319749724 📞
E-Mail: thomas.wessel@opb.de 📧
Fax: +49 7319749730 📠
Land: Neu-Ulm 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
A) Der Auftraggeber wird für den Bieter, dessen Angebot beauftragt werden soll, ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern;
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B) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen/ Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern;
C) Bewerber werden gebeten ihr Angebot in Form der ausgefüllten Formulare samt der notwendigen Anlagen (siehe www.deutsche-evergabe.de) vorzulegen. Hierdurch wird das Ausfüllen erleichtert und Fehler beim Antragsteller vermieden;
D) Das Angebot muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein (original Unterschrift einer Person die nachweislich – siehe III.1.1) - berechtigt ist Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen, bzw. durch die von Bewerber-/ Bietergemeinschaften bestimmte Person). Nicht unterschriebene Angebote führen zum Ausschluss;
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E) Alle Angaben des Anbieter haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
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F) Unterlagen die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt;
G) Die Angebotsunterlagen sind elektronisch einzureichen;
H) Die Angebotsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben;
I) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform angenommen.
Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) auf der Internetseite der Ausschreibung allen Interessenten zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten dieselben Informationen/ Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die Vergabeplatt-form verwiesen. Interessenten haben sich daher selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments und der Informationen auf der Internetseite zu informieren.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-0 📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden- Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 13.6.2016: „Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/ Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs.1 GWB)“.
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Quelle: OJS 2020/S 137-337119 (2020-07-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 273260.53 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 187-451401
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 137-337119
ABl. S-Ausgabe: 187

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Sohlschwelle bei FKM 43 + 500 ist mit einer Fallhöhe von ca. 4,1 m ist zum jetzigen Zeitpunkt für aquatische Organismen, wie zum Beispiel für Fische oder an der Sohle sich fortbewegende Kleinstlebewesen, nicht passierbar. Durch den Umbau der Betonschwelle in eine Sohlgleite wird die Durchgängigkeit für die Lebewesen im Gewässer erreicht. Eine Sohlgleite stellt die Durchgängigkeit auf ganzer Gewässerbreite her. Die Fließgewässerstrecke wird verlängert und schafft neuen wertvollen Lebensraum. Oberstromig der Sohlgleite soll die ökologische Gewässerentwicklung gefördert werden. Durch das Entfernen der Böschungssicherung und Rückverlegung des vorhandenen Deiches auf einer Strecke von ca. 400 m soll der Iller die Möglichkeit zur Eigenentwicklung gegeben werden. Die flächigen Abgrabungen im Vorland und der Ausbau einer ständig durchflossenen Vorlandrinne führen zu einer Vernetzung der Iller und ihren Auen. Ziel ist die Entwicklung einer Weichholzaue sowie der Schaffung zusätzlicher Überflutungsflächen. Dazu sind folgende Leistungen zu erbringen:
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d) Besondere Leistung Umweltplanung: ökologische Baubegleitung, für alle Bauwerke.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-21 📅
Name: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland 🇩🇪
Koblenz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 273260.53 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer" der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 13.6.2016: „Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB)".
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Quelle: OJS 2020/S 187-451401 (2020-09-22)