Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die fünf geeigneten Bewerber, die
— nicht nach den §§ 123 oder 124 ausgeschlossen worden sind und
— die Mindestanforderung an die Eignung gem. Punkt 1. des Dokuments 02 – Zusammenstellung Nachweise Unterlagen (Formular 315_EU) erfüllen und
— auf Basis der unter Punkt 2. des Dokuments 02 – Zusammenstellung Nachweise Unterlagen (Formular 315_EU) die höchste Bewertungspunktzahl erreichen, werden zur Angebotsabgabe zugelassen.
Bei identischer Punktzahl entscheidet das Los.
Wird die Anzahl von 3 Bewerbern, die mind. zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben oder mit einer niedrigeren Bewerberzahl als 3 Bewerber fortzuführen.
Folgende Eignungskriterien werden bewertet:
1. Es gibt eine oder mehrere Referenzen
— bei denen der Bewerber LP 1 – 3 und 5-8 geplant hat (Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5) und
— mit Baukosten KG 400 nach DIN 276 von mehr als 1,75 Mio. EUR brutto
Sollten mehrere derartige Referenzen vorgelegt werden, wird nur eine davon gewertet – diejenige, die dem Bewerber die meisten Punkte bringt*
2. Es gibt zusätzlich zur Hauptreferenz eine oder mehrere weitere Referenz/en,
— bei denen der Bewerber LP 1 – 3 und 5-8 geplant hat und
— die der Honorarzone II, Anlagengruppe 4 und 5 zugeordnet sind
3. Es gibt eine oder mehrere Referenzen,
— bei denen der Bewerber LP 1 – 3 und 5-8 geplant hat (Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5)
— für einen eine Bildungseinrichtung (keine Schule)*
4. Es gibt eine oder mehrere Referenzen,
— bei denen der Bewerber LP 1 – 3 und 5-8 geplant hat (Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5)
— für einen Schulbau*
5. Es gibt eine oder mehrere Referenzen,
— bei denen der Bewerber LP 1 – 3 und 5-8 geplant hat (Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5)
— für Werkstätten und/oder Lehrküchen zur schulischen Nutzung*
6. Es gibt eine oder mehrere Referenzen,
— bei denen der Bewerber LP 1 – 3 und 5-8 geplant hat (Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5) und
— bei der auditive und/oder taktile und/oder visuelle Maßnahmen der Barrierefreiheit umgesetzt wurden *
7. Es gibt eine oder mehrere Referenzen,
— bei denen der Bewerber LP 1 – 3 und 5-8 geplant hat (Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5) und
— bei der der Bauherr des Referenzprojekts ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB ist *
8. Es gibt eine oder mehrere Referenzen,
— bei denen der Bewerber LP 1 – 3 und 5-8 geplant hat (Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5) und
— bei der das Projekt mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde *
* Die genannte Referenz kann sowohl die Hauptreferenz als auch eine zusätzlich Referenz sein.
Der Bewerber kann entweder dieselbe Referenz zum Nachweis der Erfüllung mehrerer, der mit einem * versehenen Bewertungskriterien, nutzen. Oder alternativ kann er auch verschiedene Referenzen nutzen, um die Erfüllung dieser Bewertungskriterien nachzuweisen.
Die Referenzaufträge werden nur gewertet, wenn sie erfolgreich abgeschlossen sind mit der LPH 8 nach dem 1.7.2015.