Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Nachweis gem. § 6a VOB/A umfasst die folgenden Angaben:
— den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
— die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind – hierzu genügen 2 Referenzen für gleichartige Leistungen im Wertumfang ab 100 000 EUR;
— die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte;
— die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes, sowie Angaben;
— ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
— ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet;
— dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt;
— dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde;
— dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue kann die Bescheinigung der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis und/oder in das ULV Brandenburg vorgelegt werden, sofern dort alle geforderten Nachweise enthalten sind.
Bieter die nicht in vorgenannte Verzeichnisse eingetragen sind, haben eine Eigenerklärung gem. Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung) abzugeben. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt angegebenen Bescheinigungen in Form von Kopien innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Die Kopien der Bescheinigungen dürfen maximal 6 Monate alt sein.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Weiterhin sind mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Erklärung zu den Ausschlussgründen nach § 123 und 124 GWB;
— eine Bescheinigung der Versicherung, über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung (mit Angabe der versicherten Risiken und der Versicherungssummen im Einzelfall und pro Jahr) Mindestversicherungssummen je Schadensereignis: Personenschäden 3 000 000 EUR; Sach- und Vermögensschäden 300 000 EUR bzw. die Bereitschaft eine solche abzuschließen;
— Zertifikat Arbeitssicherheit bzw. vorbeugender und operativer Brandschutz nach aktuellem AMS, OHSAS 18001, SCC oder vergleichbar;
— aktuelle Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb im jeweiligen Entsorgungsleistungsumfang gem. EfbV (Entsorgungsfachbetriebsverordnung);
— Rahmentechnologie, Abbruchtechnologie und Entsorgungskonzept.
Auf gesonderte Aufforderung sind vorzulegen:
— vor Zuschlagserteilung ist die SOKA- Bau- Bescheinigung vorzulegen.