Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Umbau und Erweiterung Kindergarten Stein, Immenstadt im Allgäu – Objektplanung Gebäude”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt 1.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 329 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Ostallgäu🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Immenstadt beabsichtigt den bestehenden zweigruppigen Kindergarten Stein, im Immenstädter Ortsteil Stein im Allgäu zu sanieren und auf 3 Gruppen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Immenstadt beabsichtigt den bestehenden zweigruppigen Kindergarten Stein, im Immenstädter Ortsteil Stein im Allgäu zu sanieren und auf 3 Gruppen aufzustocken sowie durch einen Neubau für eine weitere Kindergartengruppe und zwei Kinderkrippengruppen zu erweitern. Im Vorfeld zu diesem Vergabeverfahren wurde eine Machbarkeitsstudie vom Architekturbüro KKS aus Darmstadt erstellt, welche Varianten der Realisierbarkeit der Maßnahme untersucht hat und der Raumbedarf sowie die voraussichtlichen Erstellungskosten ermittelt wurden. Anhand der Machbarkeitsstudie wurde vom Stadtrat die Umsetzung des Projekts in der Variante II a beschlossen. Die Machbarkeitsstudie liegt der Bekanntmachung als Anlage bei.
Der Kindergarten Stein ist in den Räumlichkeiten eines ehemaligen Schulgebäudes aus dem Jahr 1890 untergebracht. Momentan befinden sich die zwei Gruppen im bestehenden Erdgeschoss und teilweise im Obergeschoss des Bestands. Zusätzlich gibt es einen Keller, ein halbes Obergeschoss sowie ein Dachgeschoss, die momentan ungenutzt sind.
Das Hauptgebäude ist zu sanieren, umzustrukturieren, energetisch zu optimieren und für alle wesentlichen Bereiche des Kindergartens barrierefrei zu gestalten. Die technische Gebäudeausstattung (Sanitär, Elektro) ist größtenteils sanierungsbedürftig und soll im Zuge der Generalsanierung ersetzt werden. Die Heizungsanlage ist aus dem Jahre 2015 und ist ggf. zu erweitern.
Die Sanierung betrifft auch konstruktive Elemente der Tragstruktur (u.a. Kellerwände, Kellerdecke, Dachstuhl, etc.) des Gebäudes. Der erforderliche bauliche Brandschutz ist im Zuge der Sanierung auszuführen. Die Sanierung erfolgt im laufenden Betrieb.
Nach derzeitigem Planungsstand soll die Erweiterung der Kindertagesstätte mit ca. 570 m BGF Platz für 3 Kindergartengruppen bzw. Kinderkrippengruppen bieten. Außerdem soll im Zuge der Sanierung ein Verbindungsbau als Haupterschließung für Neu und Altbau entstehen. Für das Gebäude wie auch den Bestand soll eine Planung entwickelt werden, welche sich an den aktuellen und in die Zukunft gerichteten pädagogischen Konzepten orientiert und die Anforderungen der Inklusion und der Ganztagesbetreuung von Kindern erfüllt.
Einen hohen Stellenwert legt die Stadt Immenstadt auf die ökologische Erstellung (hier Holzmodulbauweise bzw. Raumzellenbauten in vorgefertigter Holzbauweise für die Erweiterung), die baubiologische Unbedenklichkeit der Baustoffe und auf den wirtschaftlichen Betrieb der Einrichtung. Hierfür sind u.a. effektive ökonomische Arbeitsprozesse und -abläufe und der Energiebedarf zu bedenken. Die Maßnahme wird durch den Freistaat Bayern gefördert. Außerdem soll ein KFW-Darlehn in Anspruch genommen werden.
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-9 für Generalsanierung und die Erweiterung. Die Beauftragung erfolgt nach § 33 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt für die Erweiterung und die Sanierung des Bestandsgebäudes. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden.
Nach derzeitigem Kenntnisstand stuft der Auftraggeber die Objektplanung Gebäude in die Honorarzone III ein. Als Baukostenobergrenze hat die Gemeinde die voraussichtlichen Erstellungskosten (Kgr. 300 + 400, netto) von 2,86 Mio. EUR festgelegt. Eine Überschreitung der Baukostenobergrenze bedarf einer erneuten Beschlusslage.
Die Umsetzung ist in direkt aufeinander folgenden Bauabschnitten vorgesehen: Erstellung Erweiterung/Sanierung Bestand. Der Planungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Auftragserteilung im 3. Quartal 2020. Der Erweiterungsbau soll Herbst 2021 fertiggestellt werden. Anschließend ist die Sanierung des Hauptgebäudes bis Sommer 2023 vorgesehen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 329 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-08-01 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Bewertung erfolgt anhand folgender Kriterien; je Kriterium ist maximal die in Klammern angegebene Punktzahl erreichbar:
1. Erfahrung in Planung und...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung erfolgt anhand folgender Kriterien; je Kriterium ist maximal die in Klammern angegebene Punktzahl erreichbar:
1. Erfahrung in Planung und Ausführung von Referenzprojekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen:
1.1. Bauvorhaben vergleichbarer Größe (30 Punkte),
1.2. Art der Bauaufgabe: Neubau/Erweiterung (15 Punkte),
1.3. Art der Bauaufgabe: Umbau/Sanierung (15 Punkte),
1.3. Planung und Ausführung von öffentlich geförderten Bauvorhaben (15 Punkte).
2. Anzahl Mitarbeiter (10 Punkte).
Der jeweilige Bewertungsmaßstab ist in der Eignungsmatrix definiert. Die Eignungsmatrix ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter diesen Bewerbern die Auswahl per Los getroffen (§ 75 Abs. 6 VgV).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“a) Eigenerklärung des Bewerbers (natürliche Personen, juristische Personen, Bewerbergemeinschaften) zur beruflichen Befähigung für den...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
a) Eigenerklärung des Bewerbers (natürliche Personen, juristische Personen, Bewerbergemeinschaften) zur beruflichen Befähigung für den Projektverantwortlichen (siehe Bewerberbogen). Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ für den Projektverantwortlichen gemäß dem Baukammergesetz (BauKaG) vom 9.5.2007. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und im Auftragsfall die Vorgaben der Art. 2 BauKaG erfüllt sind.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung im Bewerberbogen:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung im Bewerberbogen:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 2,0 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 1,0 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Eigenerklärung zu Referenzprojekten des Bewerbers in der Anlage Referenzliste:
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Projektbearbeitung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Eigenerklärung zu Referenzprojekten des Bewerbers in der Anlage Referenzliste:
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Projektbearbeitung der Leistungsphase 8 im Jahr 2010 oder später erfolgt ist. Referenzen werden nur gewertet, wenn zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung zumindest die Leistungsphase 2-8 vom Bewerber erbracht worden und abgeschlossen ist (Mindestanforderung). Bei der Bewertung der Erfahrung in Planung und Ausführung von Referenzprojekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen werden alle Referenzprojekte gewertet, deren Urheberschaft und/oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung/Projektleitung) den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist.
Für die Referenzprojekte sind jeweils die im Formblatt Referenzliste abgefragten Angaben zu machen. Bei Referenzprojekten, deren Urheberschaft bei anderen liegt, sind die Urheber und der Anteil der eigenen Leistung anzugeben. Bewerber-/Bietergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat.
b) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers im Bewerberbogen: Anzugeben ist die Anzahl der Mitarbeiter und der Führungskräfte, die im Bereich Planung (technische Mitarbeiter) tätig sind, ohne Praktikanten, Sekretariat und dergleichen für die Jahre 2017, 2018 und 2019. Teilzeitkräfte sind auf Vollzeitkräfte (40 h Woche) umzurechnen und auf 2 Dezimalstellen kaufmännisch zu runden.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Siehe III.1.1) dieser Bekanntmachung.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“a) Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 124, 124 GWB vorliegen (Eigenerklärung im Bewerberbogen oder EEE). Zusätzlich hat er anzugeben,...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
a) Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 124, 124 GWB vorliegen (Eigenerklärung im Bewerberbogen oder EEE). Zusätzlich hat er anzugeben, ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist (Eigenerklärung im Bewerberbogen);
b) Grundlage für die Beauftragung wird das Vertragsmuster des Auftraggebers.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-05-18
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-05-29 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
“a) Als Bewerbung ist der III.6_Bewerberbogen, die Anlage IMM_Referenzliste, die Anlage III.9_Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend), die Anlage...”
a) Als Bewerbung ist der III.6_Bewerberbogen, die Anlage IMM_Referenzliste, die Anlage III.9_Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend), die Anlage III.7_Eignungsleihe (falls zutreffend) und die III.8_Verpflichtungserklärung (falls zutreffend) einzureichen. Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Bewerbungen können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil der Bewerbung auf die Plattform hochzuladen. Zur Einreichung der Bewerbung muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Bewerbungsabgabe erklärt, angegeben werden (Textform). Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die Bewerbung nicht erforderlich.
Nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
b) Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind über die Vergabeplattform einzureichen. Fragen zum Teilnahmewettbewerb, die nicht 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich über die Vergabeplattform veröffentlicht, ebenso etwaige Änderungen der Bewerbungsunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren;
c) Die Nachforderung unternehmensbezogener Unterlagen nach § 56 Abs. 2 VgV wird vorbehalten. Die Bewerber haben keinen Rechtsanspruch auf Nachforderung. Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Teilnahmefrist verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird die Bewerbung ausgeschlossen;
d) Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 43 Abs. 2 S.1 VgV) und legen eine gemeinsame Referenzliste vor. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft, die zugleich eine Bewerbung als Einzelbewerber oder Mitglied einer anderen Bewerbergemeinschaft einreichen, sind unzulässig. Eine Mehrfachbeteiligung kann zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und einem Ausschluss aller Angebote, an dem das betreffende Unternehmen beteiligt ist, führen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Immenstadt i. Allgäu
Postanschrift: Kirchplatz 7
Postort: Immenstadt i. Allgau
Postleitzahl: 87509
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 073-174640 (2020-04-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postort: Immenstadt im Allgäu
E-Mail: s.geigenberger@immenstadt.de📧
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 329 000 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringensind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Immenstadt beabsichtigt den bestehenden zweigruppigen Kindergarten Stein, im Immenstädter Ortsteil Stein im Allgäu zu sanieren und auf 3 Gruppen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Immenstadt beabsichtigt den bestehenden zweigruppigen Kindergarten Stein, im Immenstädter Ortsteil Stein im Allgäu zu sanieren und auf 3 Gruppen aufzustocken sowie durch einen Neubau für eine weitere Kindergartengruppe und 2 Kinderkrippengruppen zu erweitern. Im Vorfeld zu diesem Vergabeverfahren wurde eine Machbarkeitsstudie vom Architekturbüro KKS aus Darmstadt erstellt, welche Varianten der Realisierbarkeit der Maßnahme untersucht hat und der Raumbedarf sowie die voraussichtlichen Erstellungskosten ermittelt wurden. Anhand der Machbarkeitsstudie wurde vom Stadtrat die Umsetzung des Projekts in der Variante II a beschlossen. Die Machbarkeitsstudie liegt der Bekanntmachung als Anlage bei.
Der Kindergarten Stein ist in den Räumlichkeiten eines ehemaligen Schulgebäudes aus dem Jahr 1890 untergebracht. Momentan befinden sich die zwei Gruppen im bestehenden Erdgeschoss und teilweise im Obergeschoss des Bestands. Zusätzlich gibt es einen Keller, ein halbes Obergeschoss sowie ein Dachgeschoss, die momentan ungenutzt sind.
Das Hauptgebäude ist zu sanieren, umzustrukturieren, energetisch zu optimieren und für alle wesentlichen Bereiche des Kindergartens barrierefrei zu gestalten. Die technische Gebäudeausstattung (Sanitär, Elektro) ist größtenteils sanierungsbedürftig und soll im Zuge der Generalsanierung ersetzt werden. Die Heizungsanlage ist aus dem Jahre 2015 und ist ggf. zu erweitern.
Die Sanierung betrifft auch konstruktive Elemente der Tragstruktur (u. a. Kellerwände, Kellerdecke, Dachstuhl, etc.) des Gebäudes. Der erforderliche bauliche Brandschutz ist im Zuge der Sanierung auszuführen. Die Sanierung erfolgt im laufenden Betrieb.
Nach derzeitigem Planungsstand soll die Erweiterung der Kindertagesstätte mit ca. 570 m BGF Platz für 3 Kindergartengruppen bzw. Kinderkrippengruppen bieten. Außerdem soll im Zuge der Sanierung ein Verbindungsbau als Haupterschließung für Neu und Altbau entstehen. Für das Gebäude wie auch den Bestand soll eine Planung entwickelt werden, welche sich an den aktuellen und in die Zukunft gerichteten pädagogischen Konzepten orientiert und die Anforderungen der Inklusion und der Ganztagesbetreuung von Kindern erfüllt.
Einen hohen Stellenwert legt die Stadt Immenstadt auf die ökologische Erstellung (hier Holzmodulbauweise bzw. Raumzellenbauten in vorgefertigter Holzbauweise für die Erweiterung), die baubiologische Unbedenklichkeit der Baustoffe und auf den wirtschaftlichen Betrieb der Einrichtung. Hierfür sind u. a. effektive ökonomische Arbeitsprozesse und -abläufe und der Energiebedarf zu bedenken. Die Maßnahme wird durch den Freistaat Bayern gefördert. Außerdem soll ein KFW-Darlehn in Anspruch genommen werden.
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt1, Leistungsphasen 1-9 für Generalsanierung und die Erweiterung. Die Beauftragung erfolgt nach § 33 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt für die Erweiterung und die Sanierung des Bestandsgebäudes. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufenentscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden.
Nach derzeitigem Kenntnisstand stuft der Auftraggeber die Objektplanung Gebäude in die Honorarzone III ein. Als Baukostenobergrenze hat die Gemeinde die voraussichtlichen Erstellungskosten (Kgr. 300 + 400, netto) von 2,86 Mio. EUR festgelegt. Eine Überschreitung der Baukostenobergrenze bedarf einer erneuten Beschlusslage.
Die Umsetzung ist in direkt aufeinander folgenden Bauabschnitten vorgesehen: Erstellung Erweiterung/Sanierung Bestand. Der Planungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Auftragserteilung im 3. Quartal 2020. Der Erweiterungsbau soll Herbst 2021 fertiggestellt werden. Anschließend ist die Sanierung des Hauptgebäudes bis Sommer 2023 vorgesehen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam – fachliche Eignung, Verfügbarkeit und Präsenz vor Ort
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auftragsbezogene Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot
Kostenkriterium (Gewichtung): 20
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 073-174640
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt 1.”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Fischer & Gibbesch Architekten GbR
Postanschrift: Hindelanger Straße 35
Postort: Sonthofen
Postleitzahl: 87527
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Oberallgäu🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 329 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 378 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 89 / 2176-2411📞
Fax: +49 89 / 2176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablaufder in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Telefon: +49 89 / 2176-2847📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 89 / 2176-2411 📠
Quelle: OJS 2020/S 185-447233 (2020-09-18)