Umbau und Sanierung Rathaus Sayda

Stadt Sayda

Planungsleistungen zum Umbau und Sanierung des Rathauses Sayda. Der Umbau und Sanierung des Rathauses ist Maßnahme des Fördergebietes „Historischer Stadtkern“ im Städtebauförderprogramm SDP. Die Abwicklung der Maßnahme ist daher von förderrechtlichen Rahmenbedingungen geprägt, die während der Planung und Durchführung vom Auftragnehmer zu beachten sind. Der aktuelle Handlungsbedarf bezieht sich auf das Haus I (Rathaus, Am Markt 1) sowie das angrenzende Gebäude, Haus II (Am Markt 2). Die Durchführung bzw. Umsetzung erfolgt in noch zu definierende Bauabschnitte. Folgende Anforderungen sind u. a. zu berücksichtigen:
— Erstellung eines Gesamtkonzeptes für die Umbau und Sanierungsarbeiten in Abstimmung mit dem Auftraggeber und auf Grundlage der vorliegenden Vorentwurfsplanung,
— Schaffung barrierearmer Übergänge,
— Prüfung und Umsetzung von Brandschutzanforderungen,
— Erstellung eines Bauphasenkonzeptes; aufgrund des schlechten Zustandes des Daches über beide Objekte ist die Dachsanierung als 1. Bauabschnitt vorzusehen.
Vorgaben zu den funktionalen und technischen Anforderungen können aus der Vorentwurfsplanung entnommen werden.
Für das Bauvorhaben sind geplante Gesamtbaukosten der Kostengruppen 200 bis 500 DIN 276 in Höhe von (netto) 1,762 Mio. EUR vorgesehen.
Bei der Realisierung des Bauvorhabens werden zudem hohe Anforderungen zur terminlichen Abwicklung und den Umgang mit Fördergeldern gestellt. Die Arbeiten zur Teilmaßnahme „Am Markt 1“ sollen bis zum 30.6.2022 abgeschlossen und abgenommen sein. Der Verwendungsnachweis muss bis 31.10.2022 bei der zuständigen Prüfstelle eingereicht werden. Die Arbeiten zur Teilmaßnahme „Am Markt 2“ einschließlich der Herstellung der Außenanlagen sollen spätestens am 30.6.2023 einschließlich der Vorlage des Verwendungsnachweises beim Fördermittelgeber abgeschlossen sein.
Bei der Planung ist der laufende Betrieb der städtischen Verwaltung zu berücksichtigen und in die Maßnahme über ein „Bauphasenkonzept“ einzubinden.
Die Koordination der Fachplaner, der am Bau beteiligten Baufirmen und Behörden erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber und der Projektsteuerung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-02-04 Auftragsbekanntmachung
2020-12-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-02-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: Sayda/2020/01
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen zum Umbau und Sanierung des Rathauses Sayda. Der Umbau und Sanierung des Rathauses ist Maßnahme des Fördergebietes „Historischer Stadtkern“ im Städtebauförderprogramm SDP. Die Abwicklung der Maßnahme ist daher von förderrechtlichen Rahmenbedingungen geprägt, die während der Planung und Durchführung vom Auftragnehmer zu beachten sind. Der aktuelle Handlungsbedarf bezieht sich auf das Haus I (Rathaus, Am Markt 1) sowie das angrenzende Gebäude, Haus II (Am Markt 2). Die Durchführung bzw. Umsetzung erfolgt in noch zu definierende Bauabschnitte. Folgende Anforderungen sind u. a. zu berücksichtigen: — Erstellung eines Gesamtkonzeptes für die Umbau und Sanierungsarbeiten in Abstimmung mit dem Auftraggeber und auf Grundlage der vorliegenden Vorentwurfsplanung, — Schaffung barrierearmer Übergänge, — Prüfung und Umsetzung von Brandschutzanforderungen, — Erstellung eines Bauphasenkonzeptes; aufgrund des schlechten Zustandes des Daches über beide Objekte ist die Dachsanierung als 1. Bauabschnitt vorzusehen. Vorgaben zu den funktionalen und technischen Anforderungen können aus der Vorentwurfsplanung entnommen werden. Für das Bauvorhaben sind geplante Gesamtbaukosten der Kostengruppen 200 bis 500 DIN 276 in Höhe von (netto) 1,762 Mio. EUR vorgesehen. Bei der Realisierung des Bauvorhabens werden zudem hohe Anforderungen zur terminlichen Abwicklung und den Umgang mit Fördergeldern gestellt. Die Arbeiten zur Teilmaßnahme „Am Markt 1“ sollen bis zum 30.6.2022 abgeschlossen und abgenommen sein. Der Verwendungsnachweis muss bis 31.10.2022 bei der zuständigen Prüfstelle eingereicht werden. Die Arbeiten zur Teilmaßnahme „Am Markt 2“ einschließlich der Herstellung der Außenanlagen sollen spätestens am 30.6.2023 einschließlich der Vorlage des Verwendungsnachweises beim Fördermittelgeber abgeschlossen sein. Bei der Planung ist der laufende Betrieb der städtischen Verwaltung zu berücksichtigen und in die Maßnahme über ein „Bauphasenkonzept“ einzubinden. Die Koordination der Fachplaner, der am Bau beteiligten Baufirmen und Behörden erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber und der Projektsteuerung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mittelsachsen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Sayda
Postanschrift: Am Markt 1
Postleitzahl: 09619
Postort: Sayda
Kontakt
Internetadresse: http://www.sayda.eu 🌏
E-Mail: bauamt@sayda.de 📧
Telefon: +49 37365-972-17 📞
Fax: +49 37365-972-20 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/2201189/zustellweg-auswaehlen 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-04 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-06 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 026-059307
ABl. S-Ausgabe: 26
Zusätzliche Informationen
Für diese Maßnahme sind Fördermittel aus der Städtebaulichen Sanierung gemäß Richtlinie Städtebauliche Erneuerung vorgesehen. Der Fördermittelantrag für die Einzelmaßnahme ist noch zu stellen. Sämtliche Fragen und Anmerkungen zur Verfahren richten Sie bitte ausschließlich schriftlich an die Verfahrensbegleitung, die STEG bzw. stellen diese über die Vergabeplattform eVergabe.de. Fragen, die nicht bis zum 17.2.2020 in Textform eingereicht wurden, können grundsätzlich nicht mehr vor Ablauf der Teilnahmefrist beantwortet werden. Bitte beachten Sie: Antworten zu rechtzeitig eingehenden Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, welche sämtliche Interessenten und Bewerber im Verfahren betreffen, werden unter vorstehend genanntem Link zur Verfügung gestellt. Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind. Verbindlicher Bestandteil der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb werden die unter vorstehendem Link veröffentlichten Antworten und Informationen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Die Übermittlung der Teilnahmeanträge oder Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über das Online-Vergabeprotal eVergabe.de zu erfolgen Die Dateien müssen im Dateiformat „PDF“ erstellt sein. Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Ende der Teilnahmefrist über die Übermittlung des Teilnahmeantrages zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen finden Sie unter https://www.evergabe.de/hilfe-und-service/index weitergehende Informationen. Die Vergabestelle kann zu technischen Fragen im Zusammenhang mit der Abgabe des Teilnahmeantrages grundsätzlich keine Auskünfte erteilen. Anderweitig auf elektronischem oder postalischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie z. B. per Telefax oder E-Mail, sind nicht zugelassen. Anlage G wird bis zum 13.2.2020 nachgeliefert.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen zum Umbau und Sanierung des Rathauses Sayda. Der Umbau und Sanierung des Rathauses ist Maßnahme des Fördergebietes „Historischer Stadtkern“ im Städtebauförderprogramm SDP. Die Abwicklung der Maßnahme ist daher von förderrechtlichen Rahmenbedingungen geprägt, die während der Planung und Durchführung vom Auftragnehmer zu beachten sind. Der aktuelle Handlungsbedarf bezieht sich auf das Haus I (Rathaus, Am Markt 1) sowie das angrenzende Gebäude, Haus II (Am Markt 2). Die Durchführung bzw. Umsetzung erfolgt in noch zu definierende Bauabschnitte. Folgende Anforderungen sind u. a. zu berücksichtigen:
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— Erstellung eines Gesamtkonzeptes für die Umbau und Sanierungsarbeiten in Abstimmung mit dem Auftraggeber und auf Grundlage der vorliegenden Vorentwurfsplanung,
— Schaffung barrierearmer Übergänge,
— Prüfung und Umsetzung von Brandschutzanforderungen,
— Erstellung eines Bauphasenkonzeptes; aufgrund des schlechten Zustandes des Daches über beide Objekte ist die Dachsanierung als 1. Bauabschnitt vorzusehen.
Vorgaben zu den funktionalen und technischen Anforderungen können aus der Vorentwurfsplanung entnommen werden.
Für das Bauvorhaben sind geplante Gesamtbaukosten der Kostengruppen 200 bis 500 DIN 276 in Höhe von (netto) 1,762 Mio. EUR vorgesehen.
Bei der Realisierung des Bauvorhabens werden zudem hohe Anforderungen zur terminlichen Abwicklung und den Umgang mit Fördergeldern gestellt. Die Arbeiten zur Teilmaßnahme „Am Markt 1“ sollen bis zum 30.6.2022 abgeschlossen und abgenommen sein. Der Verwendungsnachweis muss bis 31.10.2022 bei der zuständigen Prüfstelle eingereicht werden. Die Arbeiten zur Teilmaßnahme „Am Markt 2“ einschließlich der Herstellung der Außenanlagen sollen spätestens am 30.6.2023 einschließlich der Vorlage des Verwendungsnachweises beim Fördermittelgeber abgeschlossen sein.
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Bei der Planung ist der laufende Betrieb der städtischen Verwaltung zu berücksichtigen und in die Maßnahme über ein „Bauphasenkonzept“ einzubinden.
Die Koordination der Fachplaner, der am Bau beteiligten Baufirmen und Behörden erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber und der Projektsteuerung.
Bezeichnung des Loses: Objektplanung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 3 bis 9 für die Sanierung des bestehenden Rathauses und den Umbau des angrenzenden Objektes Am Markt 2 zur funktionalen Erweiterung der Verwaltung. Die Freianlagen sollen wiederhergestellt und an die Erweiterung angepasst werden. Der Auftraggeber sieht für die Teilmaßnahmen eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 3 und 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 (Stufe 3) erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 3 und 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 3 und 4 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Besondere und zusätzliche Leistungen (Optionale Beauftragung): Der Architekt verantwortet die Erstellung eines Brandschutznachweises zur Vorlage bei der Bauaufsicht und beaufsichtigt bei der Durchführung dessen planerische Vorgaben. Der Brandschutzprüfer wird von der Bauaufsicht vorgegeben. Darüber hinaus ist die Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung entsprechend Anlage 1.2 HOAI, LPH 3 bis 4 Leistungsbestandteil der Architektenleistungen. Aufgrund der Finanzierung durch Fördermittel sind vom Auftragnehmer zudem Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Verwendung von Fördermitteln zu erbringen: Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln.
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Die Beauftragung der 2. Stufe (LPH 5 bis 9) erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen:
— Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen,
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— besondere und zusätzliche Leistungen (Optionale Beauftragung): Aus Anlage 10.1 HOAI:
—— LPH 7:
a) Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die Planung;
b) Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten,
—— LPH 8: Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes,
—— LPH 9: Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation; Fortführung der Leistungen Brandschutz und Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung aus der Beauftragung der 1. Und 2. Stufe. entsprechend Anlage 1.2 HOAI, LPH 5 bis 7 sowie die Leistungen der Ingenieursvermessung, Leistungsbild Bauvermessung gemäß Anlage 1.4 HOAI. Der Architekt stellt darüber hinaus die Leistung des SiGeKo gemäß AHO (Gefährdungszone II), diese sind als gesonderter Leistungsbaustein anzubieten. Aufgrund der Finanzierung durch Fördermittel sind vom Auftragnehmer zudem Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Verwendung von Fördermitteln zu erbringen:
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— Mitwirken bei der Erstellung des Verwendungsnachweises von Fördermitteln.
Durch den Auftragnehmer sind nach Fertigstellung der 1. Stufe alle relevanten Planunterlagen dem Auftraggeber zur weiteren Verwendung im Dateiformat dxf und pdf sowie zweifach in Papier zu übergeben. Mit der Schlussrechnung (2. Stufe) sind die Dokumentation und fortgeschriebene Ausführungsplanung (als Bestandsunterlagen) in digitaler Form (dxf und pdf-Format) sowie zweifach in Papier in Ordnern zu übergeben.
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Bezeichnung des Loses: Tragwerksplanung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 51 ff. HOAI i.V. mit Anlage 14.1 HOAI über die LPH 1 bis 6. Der Auftraggeber sieht für die Teilmaßnahmen eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 2 und 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 (Stufe 2) erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller vorgesehenen Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf die Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Gemäß den Angaben in der Leistungsbeschreibung bzw. im Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
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— Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen
2 bis 4 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen:
5 und 6 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. - Besondere und zusätzliche Leistungen (Optionale Beauftragung): Aus Anlage 14.1 HOAI: LPH 8:
a) ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen sowie der Baubehelfe, Sicherung, Kran, etc.;
b) Kontrolle der Betonherstellung und Verarbeitung auf der Baustelle/Güteprüfungen.
Durch den Auftragnehmer sind nach Fertigstellung der 1. Stufe alle relevanten Planunterlagen dem Auftraggeber zur weiteren Verwendung im Dateiformat dxf und pdf sowie zweifach in Papier zu übergeben.
Mit der Schlussrechnung (2. Stufe) sind die Dokumentation und fortgeschriebene Ausführungsplanung (als Bestandsunterlagen) in digitaler Form (dxf und pdf-Format) sowie zweifach in Papier in Ordnern zu übergeben.
Bezeichnung des Loses: Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI, Anlagengruppe 1-3
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 2 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 (Stufe 2) erfolgt optional.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller vorgesehenen Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf die Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Gemäß den Angaben in der Leistungsbeschreibung bzw. im Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen in der 1. Stufe zu erbringen:
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— Grundleistungen: zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 2 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag.
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Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen:
— Grundleistungen: zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
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— Besondere und zusätzliche Leistungen (Optionale Beauftragung): Aus Anlage 15.1 HOAI:
—— LPH 5: Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung
—— LPH 7: a) Prüfen und Werten von Nebenangeboten;
b) Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Angeboten.
—— LPH 8: a) Durchführen von Leistungsmessungen und Funktionsprüfungen;
b) Fortschreiben der Ausführungspläne.
Bezeichnung des Loses: Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI, Anlagengruppe 4-6, 8
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 2 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 (Stufe 2) erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller vorgesehenen Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf die Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Gemäß den Angaben in der Leistungsbeschreibung bzw. im Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen in der 1. Stufe zu erbringen: - Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 2 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
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Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen:
— Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen,
— Besondere und zusätzliche Leistungen (Optionale Beauftragung): aus Anlage 15.1 HOAI:
b) Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Angeboten
b) Fortschreiben der Ausführungspläne..
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Sayda
Deutschland

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vollständig ausgefüllter Teilnahmeantrag. Dieser ist über die Vergabeplattform in Textform fristgerecht elektronisch einzureichen. Angebote per Fax, E-Mail oder der Post werden nicht berücksichtigt. Qualifikation als Architekt und/oder Ingenieur sowie der Bauvorlagenberechtigung: zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind oder über sonstige Befähigungsnachweise verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie RL 2005/36/EG und Richtlinie RL 89/48/EWG gewährleistet sind. Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt ist. Die Berechtigung der Bauvorlage ist gesondert nachzuweisen, bei Bietergemeinschaften muss mindestens 1 Mitglied die vorgenannten Anforderungen erfüllen. Entsprechende Nachweise sind beizufügen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Entfällt
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der fachlichen Eignung wird der Nachweis verlangt, dass der Bieter Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (d. h. öffentliche Gebäude wie Verwaltungs- und Kureinrichtungen, Schulen, etc.) in der Vergangenheit bereits erbracht hat. Dieser Nachweis ist durch die Angabe von Referenzleistungen zur führen.
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1) Referenzliste des Unternehmens. Es ist eine Übersicht der geplanten und gebauten Projekte der letzten 7 Jahre einzureichen. Das Formblatt 3, Punkt A ist zu verwenden. Gewertet werden je Los die 3 Projekte mit der jeweils höchsten Punktzahl. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. Die nachfolgend unter 2. geforderte Referenz über die Sanierung eines Gebäudes vergleichbarer Nutzung und Komplexität wird im Rahmen dieser Wertung nicht berücksichtigt. Die Vorlage von jeweils mehr als 3 Referenzen je Los ist nicht erwünscht. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt für jedes Mitglied auszufüllen, es sei denn, es werden gemeinsame Projekte dargestellt.
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2) Referenz: Sanierung eines Gebäudes mit vergleichbarer Nutzung und Komplexibilität. Der Auftraggeber fordert von den Bietern, dass eine Referenz entsprechend den unten beschriebenen Anforderungen nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d. h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein. Ausreichend sind nur solche Projekte, bei denen die Leistungen des Bieters abgeschlossen sind und mindestens die Leistungsphasen 3-8 erbracht wurden (Abschluss des Projektes nicht vor dem 31.12.2012). Gehört die Leistungsphase 9 zum Leistungsumfang und ist nur diese zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht abgeschlossen, wird die Referenz berücksichtigt. Die Mindestanforderungen an die Referenz sind unter Mindeststandards aufgeführt.
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Hinweis: Eignungsleihe/Unterauftragnehmer
Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird.
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Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
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Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zu benennen.
Mindeststandards:
Zu Ziffer 1: Mindestangaben: Ansprechpartner Bauherr, erbrachte Leistungen/Leistungsphasen gemäß HOAI, tatsächliche Bruttobaukosten der Kostengruppen 300 und 400 gemäß DIN 276, Zeitpunkt der Leistungserbringung (Angabe bitte in Monat/Jahr – Monat/Jahr), Datum der Fertigstellung
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Zu Ziffer 2: Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen: Baumaßnahme erfolgte im laufenden Betrieb, ggf. mit Teilauslagerung von Nutzern in Interimsbauten;
Los 1: Leistungsbild des Architekten mind. Honorarzone III, Auftragsumfang umfasst mind. LPH 3-8 entsprechend Anlage 10. 1 HOAI, Anrechenbare Kosten mind. 1,5 Mio. EUR brutto.
Los 2: Leistungen der Tragwerksplanung mind. Honorarzone II. Auftragsumfang umfasst mind. LPH 2-6 entsprechend Anl. 14.1 HOAI, Anrechenbare Kosten mind 500 T EUR brutto.
Los 3: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 1-3, jeweils mind. Honorarzone II, Auftragsumfang umfasst mind. LPH 2-8 entsprechend Anl. 15.1 HOAI, Anrechenbare Kosten mind. 200 T EUR brutto.
Los 4: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 4-6, jeweils mind. Honorarzone II, Auftragsumfang umfasst mind. LPH 2-8 entsprechend Anl. 15.1 HOAI, Anrechenbare Kosten mind. 200 T EUR brutto.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: § 75 Abs. 1 bis 3 VgV
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen. Die gemeinsame Beteiligung mit weiteren Unternehmen ist als Bewerbergemeinschaft oder unter Einbindung von Nachunternehmen nach Maßgabe der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen möglich.
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Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach – sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer – an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen.
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Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich.
Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht zulässig.
Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Eignung/Qualifikation/Referenzen; Angaben zum Bieter: Qualifikation als Architekt und/oder Ingenieur sowie Bauvorlageberechtigung, Eigenerklärung zur Ausschlussgründen, Erklärung zur Haftpflichtversicherung, Nachweis der fachlichen Eignung (Referenzen – Unternehmen/vergleichbare Objekte)
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Detailauskünfte zur Projektdurchführung/Terminplanung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %, 24 von 120 Punkten
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation, Erfahrung und Organisation des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %, 36 von 120 Punkten
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung
Preis (Gewichtung): 30,0 %
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %, 24 von 120 Punkte

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bauamt
Internetadresse: www.sayda.eu 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/2201189/zustellweg-auswaehlen 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Für diese Maßnahme sind Fördermittel aus der Städtebaulichen Sanierung gemäß Richtlinie Städtebauliche Erneuerung vorgesehen. Der Fördermittelantrag für die Einzelmaßnahme ist noch zu stellen. Sämtliche Fragen und Anmerkungen zur Verfahren richten Sie bitte ausschließlich schriftlich an die Verfahrensbegleitung, die STEG bzw. stellen diese über die Vergabeplattform eVergabe.de. Fragen, die nicht bis zum 17.2.2020 in Textform eingereicht wurden, können grundsätzlich nicht mehr vor Ablauf der Teilnahmefrist beantwortet werden. Bitte beachten Sie: Antworten zu rechtzeitig eingehenden Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, welche sämtliche Interessenten und Bewerber im Verfahren betreffen, werden unter vorstehend genanntem Link zur Verfügung gestellt.
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Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind. Verbindlicher Bestandteil der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb werden die unter vorstehendem Link veröffentlichten Antworten und Informationen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Die Übermittlung der Teilnahmeanträge oder Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über das Online-Vergabeprotal eVergabe.de zu erfolgen Die Dateien müssen im Dateiformat „PDF“ erstellt sein. Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Ende der Teilnahmefrist über die Übermittlung des Teilnahmeantrages zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen finden Sie unter https://www.evergabe.de/hilfe-und-service/index weitergehende Informationen. Die Vergabestelle kann zu technischen Fragen im Zusammenhang mit der Abgabe des Teilnahmeantrages grundsätzlich keine Auskünfte erteilen. Anderweitig auf elektronischem oder postalischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie z. B. per Telefax oder E-Mail, sind nicht zugelassen.
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Anlage G wird bis zum 13.2.2020 nachgeliefert.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800 📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: www.ldl.sachsen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2) erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbung- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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3) erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 026-059307 (2020-02-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen zum Umbau und Sanierung des Rathauses Sayda. Der Umbau und Sanierung des Rathauses ist Maßnahme des Fördergebietes „Historischer Stadtkern“ im Städtebauförderprogramm SDP. Die Abwicklung der Maßnahme ist daher von förderrechtlichen Rahmenbedingungen geprägt, die während der Planung und Durchführung vom Auftragnehmer zu beachten sind. Der aktuelle Handlungsbedarf bezieht sich auf das Haus I (Rathaus, Am Markt 1) sowie das angrenzende Gebäude, Haus II (Am Markt 2). Die Durchführung bzw. Umsetzung erfolgt in noch zu definierende Bauabschnitte. Folgende Anforderungen sind u. a. zu berücksichtigen: — Erstellung eines Gesamtkonzeptes für die Umbau und Sanierungsarbeiten in Abstimmung mit dem Auftraggeber und auf Grundlage der vorliegenden Vorentwurfsplanung, — Schaffung barrierearmer Übergänge, — Prüfung und Umsetzung von Brandschutzanforderungen, — Erstellung eines Bauphasenkonzeptes; aufgrund des schlechten Zustandes des Daches über beide Objekte ist die Dachsanierung als 1. Bauabschnitt vorzusehen; Vorgaben zu den funktionalen und technischen Anforderungen können aus der Vorentwurfsplanung entnommen werden. Für das Bauvorhaben sind geplante Gesamtbaukosten der Kostengruppen 200 bis 500 DIN 276 in Höhe von (netto) 1,762 Mio. EUR vorgesehen. Bei der Realisierung des Bauvorhabens werden zudem hohe Anforderungen zur terminlichen Abwicklung und den Umgang mit Fördergeldern gestellt. Die Arbeiten zur Teilmaßnahme „Am Markt 1“ sollen bis zum 30.6.2022 abgeschlossen und abgenommen sein. Der Verwendungsnachweis muss bis 31.10.2022 bei der zuständigen Prüfstelle eingereicht werden. Die Arbeiten zur Teilmaßnahme „Am Markt 2“ einschließlich der Herstellung der Außenanlagen sollen spätestens am 30.6.2023 einschließlich der Vorlage des Verwendungsnachweises beim Fördermittelgeber abgeschlossen sein. Bei der Planung ist der laufende Betrieb der städtischen Verwaltung zu berücksichtigen und in die Maßnahme über ein „Bauphasenkonzept“ einzubinden. Die Koordination der Fachplaner, der am Bau beteiligten Baufirmen und Behörden erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber und der Projektsteuerung.
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Gesamtwert des Auftrags: 406838.76 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 247-613394
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 026-059307
ABl. S-Ausgabe: 247
Zusätzliche Informationen
Für diese Maßnahme sind Fördermittel aus der Städtebaulichen Sanierung gemäß Richtlinie Städtebauliche Erneuerung vorgesehen. Der Fördermittelantrag für die Einzelmaßnahme ist noch zu stellen. Sämtliche Fragen und Anmerkungen zur Verfahren richten Sie bitte ausschließlich schriftlich an die Verfahrensbegleitung, die STEG bzw. stellen diese über die Vergabeplattform eVergabe.de. Fragen, die nicht bis zum 17.2.2020 in Textform eingereicht wurden, können grundsätzlich nicht mehr vor Ablauf der Teilnahmefrist beantwortet werden. Bitte beachten Sie: Antworten zu rechtzeitig eingehenden Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, welche sämtliche Interessenten und Bewerber im Verfahren betreffen, werden unter vorstehend genanntem Link zur Verfügung gestellt. Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind. Verbindlicher Bestandteil der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb werden die unter vorstehendem Link veröffentlichten Antworten und Informationen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Die Übermittlung der Teilnahmeanträge oder Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über das Online-Vergabeprotal eVergabe.de zu erfolgen Die Dateien müssen im Dateiformat „PDF“ erstellt sein. Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Ende der Teilnahmefrist über die Übermittlung des Teilnahmeantrages zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen finden Sie unter https://www.evergabe.de/hilfe-und-service/index weitergehende Informationen. Die Vergabestelle kann zu technischen Fragen im Zusammenhang mit der Abgabe des Teilnahmeantrages grundsätzlich keine Auskünfte erteilen. Anderweitig auf elektronischem oder postalischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie z. B. per Telefax oder E-Mail, sind nicht zugelassen. Anlage G wird bis zum 13.2.2020 nachgeliefert.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Erstellung eines Bauphasenkonzeptes; aufgrund des schlechten Zustandes des Daches über beide Objekte ist die Dachsanierung als 1. Bauabschnitt vorzusehen; Vorgaben zu den funktionalen und technischen Anforderungen können aus der Vorentwurfsplanung entnommen werden. Für das Bauvorhaben sind geplante Gesamtbaukosten der Kostengruppen 200 bis 500 DIN 276 in Höhe von (netto) 1,762 Mio. EUR vorgesehen. Bei der Realisierung des Bauvorhabens werden zudem hohe Anforderungen zur terminlichen Abwicklung und den Umgang mit Fördergeldern gestellt. Die Arbeiten zur Teilmaßnahme „Am Markt 1“ sollen bis zum 30.6.2022 abgeschlossen und abgenommen sein. Der Verwendungsnachweis muss bis 31.10.2022 bei der zuständigen Prüfstelle eingereicht werden. Die Arbeiten zur Teilmaßnahme „Am Markt 2“ einschließlich der Herstellung der Außenanlagen sollen spätestens am 30.6.2023 einschließlich der Vorlage des Verwendungsnachweises beim Fördermittelgeber abgeschlossen sein. Bei der Planung ist der laufende Betrieb der städtischen Verwaltung zu berücksichtigen und in die Maßnahme über ein „Bauphasenkonzept“ einzubinden. Die Koordination der Fachplaner, der am Bau beteiligten Baufirmen und Behörden erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber und der Projektsteuerung.
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Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i. V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 3 bis 9 für die Sanierung des bestehenden Rathauses und den Umbau des angrenzenden Objektes Am Markt 2 zur funktionalen Erweiterung der Verwaltung. Die Freianlagen sollen wiederhergestellt und an die Erweiterung angepasst werden. Der Auftraggeber sieht für die Teilmaßnahmen eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 3 und 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 (Stufe 3) erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 3 und 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 3 und 4 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Besondere und zusätzliche Leistungen (Optionale Beauftragung): Der Architekt verantwortet die Erstellung eines Brandschutznachweises zur Vorlage bei der Bauaufsicht und beaufsichtigt bei der Durchführung dessen planerische Vorgaben. Der Brandschutzprüfer wird von der Bauaufsicht vorgegeben. Darüber hinaus ist die Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung entsprechend Anlage 1.2 HOAI, LPH 3 bis 4 Leistungsbestandteil der Architektenleistungen. Aufgrund der Finanzierung durch Fördermittel sind vom Auftragnehmer zudem Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Verwendung von Fördermitteln zu erbringen: Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln. Die Beauftragung der 2. Stufe (LPH 5 bis 9) erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen:
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— Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
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— Besondere und zusätzliche Leistungen (Optionale Beauftragung): Aus Anlage 10.1 HOAI:
— LPH 7:
a) Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die Planung,
b) Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten.
— LPH 8: Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes,
— LPH 9: Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation; Fortführung der Leistungen Brandschutz und Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung aus der Beauftragung der 1. Und 2. Stufe. entsprechend Anlage 1.2 HOAI, LPH 5 bis 7 sowie die Leistungen der Ingenieursvermessung, Leistungsbild Bauvermessung gemäß Anlage 1.4 HOAI. Der Architekt stellt darüber hinaus die Leistung des SiGeKo gemäß AHO (Gefährdungszone II), diese sind als gesonderter Leistungsbaustein anzubieten.
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Aufgrund der Finanzierung durch Fördermittel sind vom Auftragnehmer zudem Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Verwendung von Fördermitteln zu erbringen:
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 51 ff. HOAI i. V. mit Anlage 14.1 HOAI über die LPH 1 bis 6. Der Auftraggeber sieht für die Teilmaßnahmen eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 2 und 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 (Stufe 2) erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller vorgesehenen Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf die Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung.
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Gemäß den Angaben in der Leistungsbeschreibung bzw. im Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
— Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen
2 bis 4 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag.
5 und 6 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
— Besondere und zusätzliche Leistungen (Optionale Beauftragung): Aus Anlage 14.1 HOAI: LPH 8:
a) ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen sowie der Baubehelfe, Sicherung, Kran, etc.,
Bezeichnung des Loses: Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI, Anlagengruppe 1 - 3
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 2 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 (Stufe 2) erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller vorgesehenen Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf die Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Gemäß den Angaben in der Leistungsbeschreibung bzw. im Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen in der 1. Stufe zu erbringen: - Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 2 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen:
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— Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
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— Besondere und zusätzliche Leistungen (Optionale Beauftragung):
Aus Anlage 15.1 HOAI:
— LPH 5: Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanungn
a) Prüfen und Werten von Nebenangeboten,
— LPH 8:
a) Durchführen von Leistungsmessungen und Funktionsprüfungen,
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 2 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 (Stufe 2) erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller vorgesehenen Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf die Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Gemäß den Angaben in der Leistungsbeschreibung bzw. im Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen in der 1. Stufe zu erbringen:
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— Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 2 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag.
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— Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
— LPH 5: Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung,
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: DEUTSCHLAND

Verfahren
Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %, 36 von 120 Punten

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-13 📅
Name: atelier a11 architekturbüro
Postanschrift: Burglemnitz40
Postort: Remptendorf
Postleitzahl: 07368
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@atelier-a11.de 📧
Land: Saale-Orla-Kreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 228648.87 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-29 📅
Name: Iproplan
Postanschrift: Bernhardstraße 68
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09126
E-Mail: info@iproplan.de 📧
Land: Chemnitz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 51983.93 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-28 📅
Name: Ing.-büro Versorgungs- und Umwelttechnik
Postanschrift: Baderstraße
Postort: Marienberg
Postleitzahl: 09496
E-Mail: info@ib-heinrich.com 📧
Land: Erzgebirgskreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 58313.43 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-05 📅
Name: ILB Dr. Rönitzsch GmbH
Postanschrift: An der Spinnerei 8
Postort: Freital
Postleitzahl: 01705
E-Mail: mail@ilbgmbh.de 📧
Land: Sachsen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 67892.53 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
1
Quelle: OJS 2020/S 247-613394 (2020-12-14)