Umbau ZOB, Haus A+C, Los 17 – Rohbauarbeiten Der zentrale Omnibusbahnhof Berlin liegt an den Hauptverkehrsachsen Messedamm und Masurenallee sowie an den Nebenstraßen Soorstraße und Bredtschneiderstraße. Im Juni 2016 wurde mit dem Umbau und der Kapazitätserweiterung des Zentralen Omnibusbahnhofs Berlin (nachfolgend ZOB Berlin) im laufenden Betrieb begonnen. Dieser Umbau ist in 3 Bauphasen unterteilt. Die Bauphase 1 ist bereits fertigstellt, die Bauphase 2 wird bis zum 2.Quartal 2020 fertiggestellt sein. Die Bauphase 3 beinhaltet den Neubau der Wartehalle Haus AC und den Neubau der umlaufenden Überdachung des Gehweges C. Diese Maßnahmen sollen bis zum Spätsommer 2022 fertiggestellt werden. Auf dem Gelände des ZOB soll im südwestlichen Bereich eine repräsentative Wartehalle mit angegliederten Verkaufs- und Gastronomiebereichen, öffentlichem Sanitärbereich sowie weiteren betrieblichen Nebenräumen als Haus A und C realisiert werden. Der Neubau ersetzt die im Bestand vorhandene Bebauung Häuser A und C sowie die Treppenanlage im Zwischenraum. Neue Zugänge zum Gelände des ZOBs sollen über 2 Treppenanlagen geschaffen werden, die in die vorhandene Böschung zur Soorstraße eingebaut werden. Das gegenständliche Vergabelos 17 beinhaltet die erforderlichen Rohbauarbeiten. Beginn geplant: 4.1.2021 Fertigstellung geplant: 30.11.2021.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-02.
Auftragsbekanntmachung (2020-09-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauleistungen im Hochbau
Referenznummer: FEM3-0235-2020
Kurze Beschreibung:
Umbau ZOB, Haus A+C, Los 17 – Rohbauarbeiten
Der zentrale Omnibusbahnhof Berlin liegt an den Hauptverkehrsachsen Messedamm und Masurenallee sowie an den Nebenstraßen Soorstraße und Bredtschneiderstraße. Im Juni 2016 wurde mit dem Umbau und der Kapazitätserweiterung des Zentralen Omnibusbahnhofs Berlin (nachfolgend ZOB Berlin) im laufenden Betrieb begonnen. Dieser Umbau ist in 3 Bauphasen unterteilt. Die Bauphase 1 ist bereits fertigstellt, die Bauphase 2 wird bis zum 2.Quartal 2020 fertiggestellt sein.
Die Bauphase 3 beinhaltet den Neubau der Wartehalle Haus AC und den Neubau der umlaufenden Überdachung des Gehweges C. Diese Maßnahmen sollen bis zum Spätsommer 2022 fertiggestellt werden.
Auf dem Gelände des ZOB soll im südwestlichen Bereich eine repräsentative Wartehalle mit angegliederten Verkaufs- und Gastronomiebereichen, öffentlichem Sanitärbereich sowie weiteren betrieblichen Nebenräumen als Haus A und C realisiert werden. Der Neubau ersetzt die im Bestand vorhandene Bebauung Häuser A und C sowie die Treppenanlage im Zwischenraum. Neue Zugänge zum Gelände des ZOBs sollen über 2 Treppenanlagen geschaffen werden, die in die vorhandene Böschung zur Soorstraße eingebaut werden.
Das gegenständliche Vergabelos 17 beinhaltet die erforderlichen Rohbauarbeiten.
Beginn geplant: 4.1.2021
Fertigstellung geplant: 30.11.2021.
Der zentrale Omnibusbahnhof Berlin liegt an den Hauptverkehrsachsen Messedamm und Masurenallee sowie an den Nebenstraßen Soorstraße und Bredtschneiderstraße. Im Juni 2016 wurde mit dem Umbau und der Kapazitätserweiterung des Zentralen Omnibusbahnhofs Berlin (nachfolgend ZOB Berlin) im laufenden Betrieb begonnen. Dieser Umbau ist in 3 Bauphasen unterteilt. Die Bauphase 1 ist bereits fertigstellt, die Bauphase 2 wird bis zum 2.Quartal 2020 fertiggestellt sein.
Die Bauphase 3 beinhaltet den Neubau der Wartehalle Haus AC und den Neubau der umlaufenden Überdachung des Gehweges C. Diese Maßnahmen sollen bis zum Spätsommer 2022 fertiggestellt werden.
Auf dem Gelände des ZOB soll im südwestlichen Bereich eine repräsentative Wartehalle mit angegliederten Verkaufs- und Gastronomiebereichen, öffentlichem Sanitärbereich sowie weiteren betrieblichen Nebenräumen als Haus A und C realisiert werden. Der Neubau ersetzt die im Bestand vorhandene Bebauung Häuser A und C sowie die Treppenanlage im Zwischenraum. Neue Zugänge zum Gelände des ZOBs sollen über 2 Treppenanlagen geschaffen werden, die in die vorhandene Böschung zur Soorstraße eingebaut werden.
Das gegenständliche Vergabelos 17 beinhaltet die erforderlichen Rohbauarbeiten.
Beginn geplant: 4.1.2021
Fertigstellung geplant: 30.11.2021.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauleistungen im Hochbau📦
Zusätzlicher CPV-Code: Rohbauarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-09-02 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-07 📅
Datum des Beginns: 2021-01-04 📅
Datum des Endes: 2021-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 173-418966
ABl. S-Ausgabe: 173
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Umbau ZOB, Haus A+C, Los 17 – Rohbauarbeiten
Der zentrale Omnibusbahnhof Berlin liegt an den Hauptverkehrsachsen Messedamm und Masurenallee sowie an den Nebenstraßen Soorstraße und Bredtschneiderstraße. Im Juni 2016 wurde mit dem Umbau und der Kapazitätserweiterung des Zentralen Omnibusbahnhofs Berlin (nachfolgend ZOB Berlin) im laufenden Betrieb begonnen. Dieser Umbau ist in 3 Bauphasen unterteilt. Die Bauphase 1 ist bereits fertigstellt, die Bauphase 2 wird bis zum 2.Quartal 2020 fertiggestellt sein.
Der zentrale Omnibusbahnhof Berlin liegt an den Hauptverkehrsachsen Messedamm und Masurenallee sowie an den Nebenstraßen Soorstraße und Bredtschneiderstraße. Im Juni 2016 wurde mit dem Umbau und der Kapazitätserweiterung des Zentralen Omnibusbahnhofs Berlin (nachfolgend ZOB Berlin) im laufenden Betrieb begonnen. Dieser Umbau ist in 3 Bauphasen unterteilt. Die Bauphase 1 ist bereits fertigstellt, die Bauphase 2 wird bis zum 2.Quartal 2020 fertiggestellt sein.
Die Bauphase 3 beinhaltet den Neubau der Wartehalle Haus AC und den Neubau der umlaufenden Überdachung des Gehweges C. Diese Maßnahmen sollen bis zum Spätsommer 2022 fertiggestellt werden.
Auf dem Gelände des ZOB soll im südwestlichen Bereich eine repräsentative Wartehalle mit angegliederten Verkaufs- und Gastronomiebereichen, öffentlichem Sanitärbereich sowie weiteren betrieblichen Nebenräumen als Haus A und C realisiert werden. Der Neubau ersetzt die im Bestand vorhandene Bebauung Häuser A und C sowie die Treppenanlage im Zwischenraum. Neue Zugänge zum Gelände des ZOBs sollen über 2 Treppenanlagen geschaffen werden, die in die vorhandene Böschung zur Soorstraße eingebaut werden.
Auf dem Gelände des ZOB soll im südwestlichen Bereich eine repräsentative Wartehalle mit angegliederten Verkaufs- und Gastronomiebereichen, öffentlichem Sanitärbereich sowie weiteren betrieblichen Nebenräumen als Haus A und C realisiert werden. Der Neubau ersetzt die im Bestand vorhandene Bebauung Häuser A und C sowie die Treppenanlage im Zwischenraum. Neue Zugänge zum Gelände des ZOBs sollen über 2 Treppenanlagen geschaffen werden, die in die vorhandene Böschung zur Soorstraße eingebaut werden.
Das gegenständliche Vergabelos 17 beinhaltet die erforderlichen Rohbauarbeiten.
Beginn geplant: 4.1.2021
Fertigstellung geplant: 30.11.2021.
Ergänzung zu II.1.4.)
Grobmassen:
— 1 psch Planungen und Berechnungen des AN;
— 1 psch Betonüberwachung ÜK 2;
— 1 psch Baustelleneinrichtung des AN;
— 1,00 St. Krananlage liefern, aufbauen, vorhalten;
— 320,00 m
— 67,00 m
— 1 500,00 m
— 300,00 m
— 1 355,00 m
— 649,00 m
— 48,00 m
— 12,50 m Traggerüste Bem.-Kl. B,Schalung, Wandartige Träger;
— 135,00 m
— 795,00 m
— 30,00 m
— 7,30 m Traggerüste Bem.-Kl. B,Schalung, Wandartige Träger;
— 15 St. Stützen aus Stahlbeton, rechteckig;
— 68 St. Stützen aus Stahlbeton, rund, SB2, d= 28 cm;
— 262 m Unterzüge aus Stahlbeton;
— 102,00 m Traggerüste Bem.-Kl. B, Schalung, Unterzüge;
— 3 080,00 m
— 60,00 m
— 20,90 m
— 77,00 m
— 21,00 m
— 34,50 m
— 8,00 St. Treppenlauf- Fertigteil, C 25/30, Stb;
— 3,00 St. Zwischenpodest- Fertigteil, C 25/30, Stb;
— 265,00 t Betonstahl BSt 500 S (A) und BSt 500 M (A);
— 11,00 St. Kellerlichtschacht Betonfertigteil, Gitterrost;
— 324,00 m
— 1 703,00 m
Zusätzliche Informationen: Keine
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Vergabeunterlagen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt V 124.V-I F (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
Die Eignung ist durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt V 124.V-I F (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten oder nicht im ULV eingetragenen Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt V 124.V-IF angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Gelangt das Angebot eines präqualifizierten oder im ULV eingetragenen Bieters in die engere Wahl, hat der Bieter zusätzlich die auf Seiten 1 und 2 im Formblatt V 124.V-I F angegebenen konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen zum Umsatz und zu den Referenzen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis oder im ULV hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen.
Gelangt das Angebot eines präqualifizierten oder im ULV eingetragenen Bieters in die engere Wahl, hat der Bieter zusätzlich die auf Seiten 1 und 2 im Formblatt V 124.V-I F angegebenen konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen zum Umsatz und zu den Referenzen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis oder im ULV hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im ULV oder im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt V 124.V-I F auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im ULV oder im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt V 124.V-I F auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt V 124.V-I F Eigenerklärung zur Eignung wird den Vergabeunterlagen beigefügt.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister Berlin abfragen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister Berlin abfragen.
Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf)veranlassen.
Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf)veranlassen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe Ziff. III.1.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Siehe Ziff. III.1.1)
Folgende Nachweise zur fachlichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot einzureichen:
1. 3 Referenzen für in Art und Umfang vergleichbar ausgeführte Rohbauarbeiten unter Beachtung der nachfolgend aufgeführten Mindestanforderungen,
2. Benennung des sachkundigen Fachingenieur für Betontechnologie (Name, Fachkundenachweise, Projektliste mit vergleichbaren Projekten, Angaben zur beruflichen Laufbahn).
Mindeststandards:
Für die einzureichenden vergleichbar erbrachten 3 Referenzen (siehe 1.) sind folgende Mindestanforderungen nachzuweisen:
1. Baukosten (KGR. 300-400, netto):
1 Referenz – 800 000 EUR,
1 Referenz – 500 000 EUR,
1 Referenz – keine Vorgabe zu den Baukosten
2. Die Referenzen müssen abgeschlossen sein, mindestens Abnahme nach VOB
Die vorgenannten Angaben und Nachweise sind in Ergänzung zum Formular V 124.V-I F Eigenerklärung zur Eignung bereits mit dem Angebot und in übersichtlicher sowie in prüfbarer Form einzureichen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben eine gemeinsame rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebotsabgabe zu stellen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften haben eine gemeinsame rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebotsabgabe zu stellen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Zusätzliche Informationen:
Aufgrund der aktuelle geltenden Einschränkungen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie ist eine Teilnahme an den Angebotsöffnungen derzeit leider nicht möglich. Auf Anfrage teilen wir Ihnen die Ergebnisse der Angebotsöffnung im Nachgang mit.
Die BVG führt das Vergabeverfahren im Namen und auf Rechnung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – Abt. Verkehr durch und vertritt insoweit die Interessen des Landes Berlin. Dem Verfahren liegt die Anwendung des 2. Abschnitts der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A-EU – Ausgabe 2019) zugrunde.
Die BVG führt das Vergabeverfahren im Namen und auf Rechnung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – Abt. Verkehr durch und vertritt insoweit die Interessen des Landes Berlin. Dem Verfahren liegt die Anwendung des 2. Abschnitts der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A-EU – Ausgabe 2019) zugrunde.
Sämtliche Vergabeunterlagen werden Interessenten auf rechtzeitige Anforderung direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt und sind ausschließlich zu verwenden. Einen wesentlichen Teil der Vergabeunterlagen bilden dabei die Formblätter der „Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau)“, die zu Informationszwecken vorab unter folgendem Link eingesehen werden können:
Sämtliche Vergabeunterlagen werden Interessenten auf rechtzeitige Anforderung direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt und sind ausschließlich zu verwenden. Einen wesentlichen Teil der Vergabeunterlagen bilden dabei die Formblätter der „Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau)“, die zu Informationszwecken vorab unter folgendem Link eingesehen werden können:
Die BVG wickelt das Vergabeverfahren elektronisch über eine Vergabemanagement-Software sowie über eine Vergabeplattform ab. Es wird ausdrücklich empfohlen, eine Registrierung auf dieser Vergabeplattform vorzunehmen.
Da die verwendete Vergabemanagement-Software im Workflow und Dokumentenmanagement auf die Sektorentätigkeit der Vergabestelle ausgelegt ist, wird an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dem Verfahren die Anwendung des 2. Abschnitts der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen(VOB/A-EU – Ausgabe 2019 zu Grunde liegt.
Da die verwendete Vergabemanagement-Software im Workflow und Dokumentenmanagement auf die Sektorentätigkeit der Vergabestelle ausgelegt ist, wird an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dem Verfahren die Anwendung des 2. Abschnitts der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen(VOB/A-EU – Ausgabe 2019 zu Grunde liegt.
Die Vergabeplattform des Landes Berlin steht zur Kommunikation in diesem Vergabeverfahren ausdrücklich nicht zur Verfügung.
Die Beantwortung von Fragen der Bewerber/Bieter, die spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist erfolgt und sonstige verfahrensrelevante Informationen werden allen Bewerbern/Bietern direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge und/oder Angebote ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente oder sonstige verfahrensrelevante Informationen zu achten. Ein separater Hinweis durch den Auftraggeber erfolgt nicht.
Die Beantwortung von Fragen der Bewerber/Bieter, die spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist erfolgt und sonstige verfahrensrelevante Informationen werden allen Bewerbern/Bietern direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge und/oder Angebote ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente oder sonstige verfahrensrelevante Informationen zu achten. Ein separater Hinweis durch den Auftraggeber erfolgt nicht.
Auskünfte über die Teilnahme-/Vergabeunterlagen müssen bis zum 23.9.2020 ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform beantragt werden. Für später eingegange Fragen besteht kein Anspruch auf Beantwortung.
Die Einreichung von Angeboten muss ausschließlich elektronisch über den Angebots-Workflow der Vergabeplattform erfolgen. Die Einreichung von Angeboten in Schriftform, per E-Mail, Fax oder die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform ist unzulässig und kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Die Einreichung von Angeboten muss ausschließlich elektronisch über den Angebots-Workflow der Vergabeplattform erfolgen. Die Einreichung von Angeboten in Schriftform, per E-Mail, Fax oder die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform ist unzulässig und kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013-8316📞
Fax: +49 30-9013-7613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.