Leistungen der Objektplanung: Die Stiftung Evangelische Jugendhilfe St. Johannis Bernburg plant den Umbau eines 2-geschossigen Kantinen-Küchengebäudes zu einer Fachschule unter Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Förderprogramm „soziale Stadt“ in Bernburg (Saale). Hierbei sollen Gebäudeteile z.T. komplett abgerissen, Innenräume entkernt und das Dach für den Ausbau zum Teil abgetragen werden. Die gemeinnützige „Stiftung Evangelische Jugendhilfe“ blickt auf eine über 155-jährige Geschichte zurück und existiert in der jetzigen Rechtsform seit 1994. In ganz Sachsen-Anhalt bietet der anerkannte Träger der freien Jugendhilfe inzwischen das gesamte Leistungsspektrum des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) an. Unsere Aufgaben verstehen wir gleichfalls im Bereich Bildung, Qualifizierung und Ausbildung lernschwacher und sozial benachteiligter junger Menschen und Erwachsener und bieten ein weites Spektrum von Beschäftigungsangeboten auf dem ersten und zweiten Arbeitsmarkt an. Im Zuge der staatlichen Anerkennung der Fachschule durch das Bildungsministerium Sachsen Anhalts und damit verbundenen Teilabsicherung der Schulkosten, möchten wir nun den Fachschülern sowie Fort- und Weiterbildungsinteressierten neue und moderne Räume zum Lernen zur Verfügung stellen. Dazu wollen wir am Standort Dr.-John-Rittmeister-Straße 6 eine Fachschule als ein erweitertes Angebot für unsere Fachschüler, Förderschüler, Mitarbeiter, Bürger, Menschen mit Migrationshintergrund und anderen Interessierten errichten. Die Leistungsphasen werden stufenweise/optional beauftragt. Im ersten Schritt werden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt, danach ist vorgesehen die Leistungsphase 4 zu beauftragen, folglich die Leistungsphasen 5-7 und zum Schluss die Leistungsphase 8. Ein unbedingter Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungen besteht nicht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-09-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Referenznummer: FS Bernburg-OPL-2020
Kurze Beschreibung:
Leistungen der Objektplanung:
Die Stiftung Evangelische Jugendhilfe St. Johannis Bernburg plant den Umbau eines 2-geschossigen Kantinen-Küchengebäudes zu einer Fachschule unter Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Förderprogramm „soziale Stadt“ in Bernburg (Saale). Hierbei sollen Gebäudeteile z.T. komplett abgerissen, Innenräume entkernt und das Dach für den Ausbau zum Teil abgetragen werden.
Die gemeinnützige „Stiftung Evangelische Jugendhilfe“ blickt auf eine über 155-jährige Geschichte zurück und existiert in der jetzigen Rechtsform seit 1994. In ganz Sachsen-Anhalt bietet der anerkannte Träger der freien Jugendhilfe inzwischen das gesamte Leistungsspektrum des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) an. Unsere Aufgaben verstehen wir gleichfalls im Bereich Bildung, Qualifizierung und Ausbildung lernschwacher und sozial benachteiligter junger Menschen und Erwachsener und bieten ein weites Spektrum von Beschäftigungsangeboten auf dem ersten und zweiten Arbeitsmarkt an.
Im Zuge der staatlichen Anerkennung der Fachschule durch das Bildungsministerium Sachsen Anhalts und damit verbundenen Teilabsicherung der Schulkosten, möchten wir nun den Fachschülern sowie Fort- und Weiterbildungsinteressierten neue und moderne Räume zum Lernen zur Verfügung stellen. Dazu wollen wir am Standort Dr.-John-Rittmeister-Straße 6 eine Fachschule als ein erweitertes Angebot für unsere Fachschüler, Förderschüler, Mitarbeiter, Bürger, Menschen mit Migrationshintergrund und anderen Interessierten errichten.
Die Leistungsphasen werden stufenweise/optional beauftragt. Im ersten Schritt werden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt, danach ist vorgesehen die Leistungsphase 4 zu beauftragen, folglich die Leistungsphasen 5-7 und zum Schluss die Leistungsphase 8. Ein unbedingter Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungen besteht nicht.
Die Stiftung Evangelische Jugendhilfe St. Johannis Bernburg plant den Umbau eines 2-geschossigen Kantinen-Küchengebäudes zu einer Fachschule unter Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Förderprogramm „soziale Stadt“ in Bernburg (Saale). Hierbei sollen Gebäudeteile z.T. komplett abgerissen, Innenräume entkernt und das Dach für den Ausbau zum Teil abgetragen werden.
Die gemeinnützige „Stiftung Evangelische Jugendhilfe“ blickt auf eine über 155-jährige Geschichte zurück und existiert in der jetzigen Rechtsform seit 1994. In ganz Sachsen-Anhalt bietet der anerkannte Träger der freien Jugendhilfe inzwischen das gesamte Leistungsspektrum des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) an. Unsere Aufgaben verstehen wir gleichfalls im Bereich Bildung, Qualifizierung und Ausbildung lernschwacher und sozial benachteiligter junger Menschen und Erwachsener und bieten ein weites Spektrum von Beschäftigungsangeboten auf dem ersten und zweiten Arbeitsmarkt an.
Im Zuge der staatlichen Anerkennung der Fachschule durch das Bildungsministerium Sachsen Anhalts und damit verbundenen Teilabsicherung der Schulkosten, möchten wir nun den Fachschülern sowie Fort- und Weiterbildungsinteressierten neue und moderne Räume zum Lernen zur Verfügung stellen. Dazu wollen wir am Standort Dr.-John-Rittmeister-Straße 6 eine Fachschule als ein erweitertes Angebot für unsere Fachschüler, Förderschüler, Mitarbeiter, Bürger, Menschen mit Migrationshintergrund und anderen Interessierten errichten.
Die Leistungsphasen werden stufenweise/optional beauftragt. Im ersten Schritt werden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt, danach ist vorgesehen die Leistungsphase 4 zu beauftragen, folglich die Leistungsphasen 5-7 und zum Schluss die Leistungsphase 8. Ein unbedingter Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungen besteht nicht.
Für die Angebotserarbeitung wird keine Entschädigung gezahlt.
Der Auftraggeber behält sich vor, in der KW 46-47 Präsentationstermine durchzuführen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungen der Objektplanung:
Die Stiftung Evangelische Jugendhilfe St. Johannis Bernburg plant den Umbau eines 2-geschossigen Kantinen-Küchengebäudes zu einer Fachschule unter Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Förderprogramm „soziale Stadt“ in Bernburg (Saale). Hierbei sollen Gebäudeteile z.T. komplett abgerissen, Innenräume entkernt und das Dach für den Ausbau zum Teil abgetragen werden.
Die Stiftung Evangelische Jugendhilfe St. Johannis Bernburg plant den Umbau eines 2-geschossigen Kantinen-Küchengebäudes zu einer Fachschule unter Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Förderprogramm „soziale Stadt“ in Bernburg (Saale). Hierbei sollen Gebäudeteile z.T. komplett abgerissen, Innenräume entkernt und das Dach für den Ausbau zum Teil abgetragen werden.
Die gemeinnützige „Stiftung Evangelische Jugendhilfe“ blickt auf eine über 155-jährige Geschichte zurück und existiert in der jetzigen Rechtsform seit 1994. In ganz Sachsen-Anhalt bietet der anerkannte Träger der freien Jugendhilfe inzwischen das gesamte Leistungsspektrum des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) an. Unsere Aufgaben verstehen wir gleichfalls im Bereich Bildung, Qualifizierung und Ausbildung lernschwacher und sozial benachteiligter junger Menschen und Erwachsener und bieten ein weites Spektrum von Beschäftigungsangeboten auf dem ersten und zweiten Arbeitsmarkt an.
Die gemeinnützige „Stiftung Evangelische Jugendhilfe“ blickt auf eine über 155-jährige Geschichte zurück und existiert in der jetzigen Rechtsform seit 1994. In ganz Sachsen-Anhalt bietet der anerkannte Träger der freien Jugendhilfe inzwischen das gesamte Leistungsspektrum des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) an. Unsere Aufgaben verstehen wir gleichfalls im Bereich Bildung, Qualifizierung und Ausbildung lernschwacher und sozial benachteiligter junger Menschen und Erwachsener und bieten ein weites Spektrum von Beschäftigungsangeboten auf dem ersten und zweiten Arbeitsmarkt an.
Im Zuge der staatlichen Anerkennung der Fachschule durch das Bildungsministerium Sachsen Anhalts und damit verbundenen Teilabsicherung der Schulkosten, möchten wir nun den Fachschülern sowie Fort- und Weiterbildungsinteressierten neue und moderne Räume zum Lernen zur Verfügung stellen. Dazu wollen wir am Standort Dr.-John-Rittmeister-Straße 6 eine Fachschule als ein erweitertes Angebot für unsere Fachschüler, Förderschüler, Mitarbeiter, Bürger, Menschen mit Migrationshintergrund und anderen Interessierten errichten.
Im Zuge der staatlichen Anerkennung der Fachschule durch das Bildungsministerium Sachsen Anhalts und damit verbundenen Teilabsicherung der Schulkosten, möchten wir nun den Fachschülern sowie Fort- und Weiterbildungsinteressierten neue und moderne Räume zum Lernen zur Verfügung stellen. Dazu wollen wir am Standort Dr.-John-Rittmeister-Straße 6 eine Fachschule als ein erweitertes Angebot für unsere Fachschüler, Förderschüler, Mitarbeiter, Bürger, Menschen mit Migrationshintergrund und anderen Interessierten errichten.
Die Leistungsphasen werden stufenweise/optional beauftragt. Im ersten Schritt werden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt, danach ist vorgesehen die Leistungsphase 4 zu beauftragen, folglich die Leistungsphasen 5-7 und zum Schluss die Leistungsphase 8. Ein unbedingter Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungen besteht nicht.
Die Leistungsphasen werden stufenweise/optional beauftragt. Im ersten Schritt werden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt, danach ist vorgesehen die Leistungsphase 4 zu beauftragen, folglich die Leistungsphasen 5-7 und zum Schluss die Leistungsphase 8. Ein unbedingter Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungen besteht nicht.
Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrages sind Leistungen der Objektplanung der Leistungsphasen 1-8 gemäß Teil 3 Objektplanung Gebäude und Innenräume §§ 34 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2013.
Die Leistungen werden stufenweise/optional beauftragt. Mit dem Zuschlag wird zunächst nur die Leistung der Leistungsphasen 1-3 beauftragt, danach ist vorgesehen die Leistungsphase 4 zu beauftragen, folglich die Leistungsphasen 5-7 und zum Schluss die Leistungsphase 8. Ein unbedingter Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistung besteht nicht.
Die Leistungen werden stufenweise/optional beauftragt. Mit dem Zuschlag wird zunächst nur die Leistung der Leistungsphasen 1-3 beauftragt, danach ist vorgesehen die Leistungsphase 4 zu beauftragen, folglich die Leistungsphasen 5-7 und zum Schluss die Leistungsphase 8. Ein unbedingter Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistung besteht nicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber einige Leistungen selbst erbringt und einen Projektsteuerer beauftragt. Es werden daher nicht alle Leistungsphasen zu 100 % beauftragt.
Beschreibung der Optionen:
Es erfolgt eine stufenweise/optionale Beauftragung.
— erste Stufe: Leistungsphasen 1-3;
— zweite Stufe: Leistungsphase 4;
— dritte Stufe: Leistungsphasen 5-7;
— vierte Stufe: Leistungsphase 8.
Mit diesem Zuschlag wird zunächst nur die Objektplanung der Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Ein unbedingter Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungsphase besteht nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bernburg (Saale)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben. Das gilt auch für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn Sie wirtschaftlich unabhängig sind.
— Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Mit der Bewerbung ist eine Erklärung über Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen. Bewerbergemeinschaften müssen sämtliche geforderte Nachweise für alle Mitglieder vorlegen.
— Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Mit der Bewerbung ist eine Erklärung über Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen. Bewerbergemeinschaften müssen sämtliche geforderte Nachweise für alle Mitglieder vorlegen.
1. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss erklären, dass weder beim Bewerber noch bei einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft Ausschlussgründe im Sinne von §123 und 124 GWB (Eigenerklärung) vorliegen. Diese Erklärung muss auch jeder qualifizierte Nachunternehmer jeweils für sich abgeben. (siehe Formblatt F).
1. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss erklären, dass weder beim Bewerber noch bei einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft Ausschlussgründe im Sinne von §123 und 124 GWB (Eigenerklärung) vorliegen. Diese Erklärung muss auch jeder qualifizierte Nachunternehmer jeweils für sich abgeben. (siehe Formblatt F).
2. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss erklären, ob der Einsatz von qualifizierten Nachunternehmern, die einen Leistungsbestandteil verantworten und auf die sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit stützt, vorgesehen ist. Ist dies der Fall, kann vom Auftraggeber die Vorlage einer Verpflichtungserklärung verlangt werden.
2. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss erklären, ob der Einsatz von qualifizierten Nachunternehmern, die einen Leistungsbestandteil verantworten und auf die sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit stützt, vorgesehen ist. Ist dies der Fall, kann vom Auftraggeber die Vorlage einer Verpflichtungserklärung verlangt werden.
3. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss erklären, dass sie sich am Vergabeverfahren ausschließlich als Mitglied dieser beteiligt und in keiner anderen Weise als Bewerber an dem Vergabeverfahren beteiligt ist. Er muss weiter erklären, dass er im Falle der Beauftragung, gemeinsam mit allen weiteren Mitgliedern gesamtschuldnerisch haftet. Es muss ein bevollmächtigter Vertreter der Bewerbergemeinschaft benannt werden, der berechtigt ist, im Namen der Mitglieder mit Wirkung für und gegen diese rechtsverbindliche Erklärungen im Vergabeverfahren abzugeben und entgegenzunehmen.
3. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss erklären, dass sie sich am Vergabeverfahren ausschließlich als Mitglied dieser beteiligt und in keiner anderen Weise als Bewerber an dem Vergabeverfahren beteiligt ist. Er muss weiter erklären, dass er im Falle der Beauftragung, gemeinsam mit allen weiteren Mitgliedern gesamtschuldnerisch haftet. Es muss ein bevollmächtigter Vertreter der Bewerbergemeinschaft benannt werden, der berechtigt ist, im Namen der Mitglieder mit Wirkung für und gegen diese rechtsverbindliche Erklärungen im Vergabeverfahren abzugeben und entgegenzunehmen.
4. Angabe des Bewerbers zu wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen. Sollten keine Verknüpfungen bestehen, ist eine Negativerklärung abzugeben.
5. Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- und Handelsregister, nicht älter als 3 Monate.
6. Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes, die nicht älter als 6 Monate ist. Die Frist wird ab dem Tag des Ablaufs der in der Vergabebekanntmachung genannten Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge zurückberechnet; dies gilt auch für den Fall einer nachträglichen Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge. Diese Unbedenklichkeitserklärung ist von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzureichen.
6. Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes, die nicht älter als 6 Monate ist. Die Frist wird ab dem Tag des Ablaufs der in der Vergabebekanntmachung genannten Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge zurückberechnet; dies gilt auch für den Fall einer nachträglichen Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge. Diese Unbedenklichkeitserklärung ist von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mit der Bewerbung folgende Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorlegen:
1. Angabe der Gesamtumsätze des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (siehe Formblatt C);
2. Angabe der Anzahl der insgesamt beschäftigten Mitarbeiter des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren (siehe Formblatt C);
3. Nachweis der Beruftshaftpflichtversicherung, mit Nennung der Deckungssumme gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV mit einer mind. Deckungssumme von 3 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für Sachschäden. Falls derzeit keine Berufshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Deckungssumme besteht, ist die Erklärung eines Versicherers beizufügen, wonach dieser bereit ist, im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung zu den o. g. Bedingungen mit dem Bewerber abzuschließen. Die Versicherung muss mind. für die Dauer der Ausführungszeit (siehe Ziffer II.2.7) z. B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein oder in Aussicht gestellt sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Nachweis der Beruftshaftpflichtversicherung, mit Nennung der Deckungssumme gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV mit einer mind. Deckungssumme von 3 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für Sachschäden. Falls derzeit keine Berufshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Deckungssumme besteht, ist die Erklärung eines Versicherers beizufügen, wonach dieser bereit ist, im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung zu den o. g. Bedingungen mit dem Bewerber abzuschließen. Die Versicherung muss mind. für die Dauer der Ausführungszeit (siehe Ziffer II.2.7) z. B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein oder in Aussicht gestellt sein.
Die Formblätter sind für die Strukturierung der Teilnahmeanträge zwingender Bestandteil.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorlage der Referenzen aus den letzten 5 Jahren über Objektplanungsreferenzen nach § 34 HOAI 2013 (oder vergleichbaren Vorgängervorschriften) mit Angabe des Auftraggebers und dortigen Ansprechpartners und einer Projektbeschreibung, ggf. der Funktion des Bewerbers innerhalb der Bewerbergemeinschaft und der Gesamtbaukosten brutto (siehe auch detailliert Formblatt D) entsprechend nachfolgender Referenzen:
Vorlage der Referenzen aus den letzten 5 Jahren über Objektplanungsreferenzen nach § 34 HOAI 2013 (oder vergleichbaren Vorgängervorschriften) mit Angabe des Auftraggebers und dortigen Ansprechpartners und einer Projektbeschreibung, ggf. der Funktion des Bewerbers innerhalb der Bewerbergemeinschaft und der Gesamtbaukosten brutto (siehe auch detailliert Formblatt D) entsprechend nachfolgender Referenzen:
— 2 Objektplanungsreferenzen für Umbau/Sanierung eines Hochbauprojektes mit einer Bausumme* von mindestens 1,0 Mio. EUR aus den letztens 5 Jahren und einem Leistungsumfang LP 1-8 nach § 34 HOAI 2013 (oder der vergleichbaren Vorgängervorschriften) mit einer abgestuften Bewertung nach der Art des Gebäudes (max. 10 Punkte);
— 2 Objektplanungsreferenzen für Umbau/Sanierung eines Hochbauprojektes mit einer Bausumme* von mindestens 1,0 Mio. EUR aus den letztens 5 Jahren und einem Leistungsumfang LP 1-8 nach § 34 HOAI 2013 (oder der vergleichbaren Vorgängervorschriften) mit einer abgestuften Bewertung nach der Art des Gebäudes (max. 10 Punkte);
— 2 Objektplanungsreferenzen im Hochbau mit Einbindung von Fördermitteln von mindestens 0,5 Mio. EUR brutto aus den letzten 5 Jahren und einem Leistungsumfang LP 1-8 nach § 34 HOAI 2013 (oder der vergleichbaren Vorgängervorschriften) mit einer abgestuften Bewertung nach der Höhe der Fördermittel (max. 10 Punkte);
— 2 Objektplanungsreferenzen im Hochbau mit Einbindung von Fördermitteln von mindestens 0,5 Mio. EUR brutto aus den letzten 5 Jahren und einem Leistungsumfang LP 1-8 nach § 34 HOAI 2013 (oder der vergleichbaren Vorgängervorschriften) mit einer abgestuften Bewertung nach der Höhe der Fördermittel (max. 10 Punkte);
— durchschnittlicher Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre ab 300 000,00 EUR. (3 Punkte);
— durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft der letzten 3 Jahre ab 5 Personen. (3 Punkte);
— *Bausumme beinhaltet die Bruttobaukosten der Kostengruppen 200 bis 700.
Bei Arbeits-/Planungsgemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbung bis Bewerbungsstichtag vorzulegen. Für Nachunternehmer ist die Leistungsfähigkeit geeignet nachzuweisen.
Die Formblätter sind für die Strukturierung der Teilnahmeanträge zwingender Bestandteil.
Die vorgenannten Bedingungen hinsichtlich der Referenzen können jeweils durch eine oder unterschiedliche Referenzen nachgewiesen werden. Die genaue Bewertung und deren Abstufung ist der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen mit der gleichen Punktezahl und ist die Bewerberzahl nach der oben beschriebenen Auswahl und den dort zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, so wird die Vergabestelle die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los treffen, vgl. § 75 Abs. 6 VgV.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen mit der gleichen Punktezahl und ist die Bewerberzahl nach der oben beschriebenen Auswahl und den dort zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, so wird die Vergabestelle die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los treffen, vgl. § 75 Abs. 6 VgV.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Architekt
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Anlage zur Bekanntmachung.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 10
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Unvollständige Teilnahmeanträge, welche trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen, weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Unvollständige Teilnahmeanträge, welche trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen, weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
2. Prüfung, ob die Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
— Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers, 6 Punkte.
Die vorgenannten Bedingungen hinsichtlich der Referenzen können jeweils durch eine oder unterschiedliche Referenzen nachgewiesen werden. Die genaue Bewertung und deren Abstufung ist der Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen mit der gleichen Punktzahl und ist die Bewerberzahl nach der oben beschriebenen Auswahl und den dort zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, so wird die Vergabestelle die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los treffen, vgl. § 75 Abs. 6 VgV.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen mit der gleichen Punktzahl und ist die Bewerberzahl nach der oben beschriebenen Auswahl und den dort zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, so wird die Vergabestelle die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los treffen, vgl. § 75 Abs. 6 VgV.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-10-26 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-07 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektmanagement
Preis (Gewichtung): 10,00
Für die Angebotserarbeitung wird keine Entschädigung gezahlt.
Der Auftraggeber behält sich vor, in der KW 46-47 Präsentationstermine durchzuführen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Staße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455140📞
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Erkannte Vergabeverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 III Nr. 1 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zu der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Abgabe des Angebots bei der unter Punkt I.1. benannten Stelle zu rügen. Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (bei Ablehnung einer Rüge): spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mittelung des Auftraggebers, einer Vergaberüge des Unternehmens, welches eine Verletzung seiner Rechte nach den §§ 97 ff GWB geltend macht, nicht abhelfen zu wollen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Erkannte Vergabeverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 III Nr. 1 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zu der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Abgabe des Angebots bei der unter Punkt I.1. benannten Stelle zu rügen. Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (bei Ablehnung einer Rüge): spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mittelung des Auftraggebers, einer Vergaberüge des Unternehmens, welches eine Verletzung seiner Rechte nach den §§ 97 ff GWB geltend macht, nicht abhelfen zu wollen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stiftung Evangelische Jugendhilfe, St. Johannis Bernburg
Postanschrift: Dr.-John-Rittmeister-Straße 6
Postort: Bernburg (Saale)
Postleitzahl: 06406
Quelle: OJS 2020/S 177-426596 (2020-09-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungen der Objektplanung
Die Stiftung Evangelische Jugendhilfe St. Johannis Bernburg plant den Umbau eines zweigeschossigen Kantinen-Küchengebäudes zu einer Fachschule unter Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Förderprogramm „soziale Stadt“ in Bernburg (Saale). Hierbei sollen Gebäudeteile z.T. komplett abgerissen, Innenräume entkernt und das Dach für den Ausbau zum Teil abgetragen werden.
Die gemeinnützige „Stiftung Evangelische Jugendhilfe“ blickt auf eine über 155-jährige Geschichte zurück und existiert in der jetzigen Rechtsform seit 1994. In ganz Sachsen-Anhalt bietet der anerkannte Träger der freien Jugendhilfe inzwischen das gesamte Leistungsspektrum des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) an. Unsere Aufgaben verstehen wir gleichfalls im Bereich Bildung, Qualifizierung und Ausbildung lernschwacher und sozial benachteiligter junger Menschen und Erwachsener und bieten ein weites Spektrum von Beschäftigungsangeboten auf dem ersten und zweiten Arbeitsmarkt an.
Im Zuge der staatlichen Anerkennung der Fachschule durch das Bildungsministerium Sachsen Anhalts und damit verbundenen Teilabsicherung der Schulkosten, möchten wir nun den Fachschülern sowie Fort- und Weiterbildungsinteressierten neue und moderne Räume zum Lernen zur Verfügung stellen. Dazu wollen wir am Standort Dr.-John-Rittmeister-Straße 6 eine Fachschule als ein erweitertes Angebot für unsere Fachschüler, Förderschüler, Mitarbeiter, Bürger, Menschen mit Migrationshintergrund und anderen Interessierten errichten.
Die Leistungsphasen werden stufenweise/optional beauftragt. Im ersten Schritt werden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt, danach ist vorgesehen die Leistungsphase 4 zu beauftragen, folglich die Leistungsphasen 5-7 und zum Schluss die Leistungsphase 8. Ein unbedingter Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungen besteht nicht.
Die Stiftung Evangelische Jugendhilfe St. Johannis Bernburg plant den Umbau eines zweigeschossigen Kantinen-Küchengebäudes zu einer Fachschule unter Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Förderprogramm „soziale Stadt“ in Bernburg (Saale). Hierbei sollen Gebäudeteile z.T. komplett abgerissen, Innenräume entkernt und das Dach für den Ausbau zum Teil abgetragen werden.
Die gemeinnützige „Stiftung Evangelische Jugendhilfe“ blickt auf eine über 155-jährige Geschichte zurück und existiert in der jetzigen Rechtsform seit 1994. In ganz Sachsen-Anhalt bietet der anerkannte Träger der freien Jugendhilfe inzwischen das gesamte Leistungsspektrum des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) an. Unsere Aufgaben verstehen wir gleichfalls im Bereich Bildung, Qualifizierung und Ausbildung lernschwacher und sozial benachteiligter junger Menschen und Erwachsener und bieten ein weites Spektrum von Beschäftigungsangeboten auf dem ersten und zweiten Arbeitsmarkt an.
Im Zuge der staatlichen Anerkennung der Fachschule durch das Bildungsministerium Sachsen Anhalts und damit verbundenen Teilabsicherung der Schulkosten, möchten wir nun den Fachschülern sowie Fort- und Weiterbildungsinteressierten neue und moderne Räume zum Lernen zur Verfügung stellen. Dazu wollen wir am Standort Dr.-John-Rittmeister-Straße 6 eine Fachschule als ein erweitertes Angebot für unsere Fachschüler, Förderschüler, Mitarbeiter, Bürger, Menschen mit Migrationshintergrund und anderen Interessierten errichten.
Die Leistungsphasen werden stufenweise/optional beauftragt. Im ersten Schritt werden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt, danach ist vorgesehen die Leistungsphase 4 zu beauftragen, folglich die Leistungsphasen 5-7 und zum Schluss die Leistungsphase 8. Ein unbedingter Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungen besteht nicht.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Stiftung Evangelische Jugendhilfe St. Johannis Bernburg plant den Umbau eines zweigeschossigen Kantinen-Küchengebäudes zu einer Fachschule unter Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Förderprogramm „soziale Stadt“ in Bernburg (Saale). Hierbei sollen Gebäudeteile z.T. komplett abgerissen, Innenräume entkernt und das Dach für den Ausbau zum Teil abgetragen werden.
Die Stiftung Evangelische Jugendhilfe St. Johannis Bernburg plant den Umbau eines zweigeschossigen Kantinen-Küchengebäudes zu einer Fachschule unter Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Förderprogramm „soziale Stadt“ in Bernburg (Saale). Hierbei sollen Gebäudeteile z.T. komplett abgerissen, Innenräume entkernt und das Dach für den Ausbau zum Teil abgetragen werden.
Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrages sind Leistungen der Objektplanung der Leistungsphasen 1-8 gemäß Teil 3 Objektplanung Gebäude und Innenräume §§ 34 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2013. Die Leistungen werden stufenweise/optional beauftragt. Mit dem Zuschlag wird zunächst nur die Leistung der Leistungsphasen 1-3 beauftragt, danach ist vorgesehen die Leistungsphase 4 zu beauftragen, folglich die Leistungsphasen 5-7 und zum Schluss die Leistungsphase 8. Ein unbedingter Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistung besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber einige Leistungen selbst erbringt und einen Projektsteuerer beauftragt. Es werden daher nicht alle Leistungsphasen zu 100 % beauftragt.
Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrages sind Leistungen der Objektplanung der Leistungsphasen 1-8 gemäß Teil 3 Objektplanung Gebäude und Innenräume §§ 34 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2013. Die Leistungen werden stufenweise/optional beauftragt. Mit dem Zuschlag wird zunächst nur die Leistung der Leistungsphasen 1-3 beauftragt, danach ist vorgesehen die Leistungsphase 4 zu beauftragen, folglich die Leistungsphasen 5-7 und zum Schluss die Leistungsphase 8. Ein unbedingter Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistung besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber einige Leistungen selbst erbringt und einen Projektsteuerer beauftragt. Es werden daher nicht alle Leistungsphasen zu 100 % beauftragt.
Beschreibung der Optionen:
Es erfolgt eine stufenweise/optionale Beauftragung. Erste Stufe: Leistungsphasen 1-3 Zweite Stufe: Leistungsphase 4 Dritte Stufe: Leistungsphasen 5-7 Vierte Stufe: Leistungsphase 8 Mit diesem Zuschlag wird zunächst nur die Objektplanung der Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Ein unbedingter Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungsphase besteht nicht.
Es erfolgt eine stufenweise/optionale Beauftragung. Erste Stufe: Leistungsphasen 1-3 Zweite Stufe: Leistungsphase 4 Dritte Stufe: Leistungsphasen 5-7 Vierte Stufe: Leistungsphase 8 Mit diesem Zuschlag wird zunächst nur die Objektplanung der Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Ein unbedingter Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungsphase besteht nicht.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-08 📅
Name: Jensen Gronau Architekten
Postanschrift: Gördelingerstraße 5
Postort: Braunschweig
Postleitzahl: 38100
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 531238130📞
E-Mail: info@jensen-gronau.de📧
Land: Braunschweig, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2021/S 020-046806 (2021-01-25)