Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise anhand folgender Kriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2017-2019 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %.
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
— Gesamtumsatz ≥ 200 000 EUR/a (5 Pkt.);
— Gesamtumsatz < 200 000 EUR/a & ≥ 100 000 EUR/a (2,5 Pkt.);
— Gesamtumsatz < 100 000 EUR/a (0 Pkt.).
2. Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2017-2019 für das gesamte Büro des Bewerbers und der im Themenbereich der ausgeschriebenen Planungsleistung arbeitenden Beschäftigten, aufgeteilt in Berufsgruppen (Führungskräfte, Ingenieure, sonst. Mitarbeiter) (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %.
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
— durchschn. ≥ 3 Gesamtmitarbeiter (5 Pkt.);
— durchschn. < 3 Gesamtmitarbeiter & ≥ 1 Gesamtmitarbeiter (2,5 Pkt.);
— durchschn. < 1 Gesamtmitarbeiter (0 Pkt.).
3. Darstellung von max. 3 Referenzprojekten aus den letzten 3 Jahren von 2017 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).– Wichtung 90 %
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ausnahmsweise auch länger zurückreichende Referenzen (ab 1.1.2015 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gem. IV.2.2) dieser Bekanntmachung) berücksichtigt werden. Referenzprojekte die vor 2015 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch die Referenzen erfüllt sein:
Ref. 1 — Grün- bzw. Parkanlage:
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Projekt, das unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt werden musste (max. 6 Pkt.).
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine innerörtliche Grün- bzw. Parkanlage (max. 6 Pkt.).
— Das Referenzprojekt ist vergleichb. Größenordnung (Kosten (Kgr. 500) ≥ 1,0 Mio. EUR brutto) (max. 6 Pkt.).
— Durch den Bewerber wurden mind. die Lph. 2-8 (§ 39 HOAI) erbracht (max. 6 Pkt.).
— Derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mind. die Lph. 8 od. das Projekt ist abgeschlossen (max. 6 Pkt.).
Ref. 2 — Fußgängerbereich und/oder (Stadt-)Platz:
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Projekt, das unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt werden musste (max. 6 Pkt.).
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um einen Fußgängerbereich und/oder einen (Stadt- )Platz mit hoher Ausstattungsintensität (z. B. Brunnen o. ä.) und einer Größe von mind. 1 000 m (max. 6 Pkt.).
— Das Referenzprojekt ist vergleichb. Größenordnung (Kosten (Kgr. 500) ≥ 100 000 EUR brutto) (max. 6 Pkt.).
— Durch den Bewerber wurden mind. die Lph. 2-8 (§ 39 HOAI) erbracht (max. 6 Pkt.).
— Derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mind. die Lph. 8 od. das Projekt ist abgeschlossen (max. 6 Pkt.).
Ref. 3 — PKW-Stellplätze:
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Projekt, das unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt werden musste (max.6 Pkt.).
— Das Referenzprojekt beinhaltet PKW-Stellplätze in einer Anzahl von mind. 50 Stellplätzen (max. 6 Pkt.).
— Das Referenzprojekt ist vergleichb. Größenordnung (Kosten (Kgr. 500) ≥ 200 000 EUR brutto) (max. 6 Pkt.).
— Durch den Bewerber wurden mind. die Leistungsphasen 2-8 (§ 47 HOAI) erbracht (max. 6 Pkt.).
— Derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mind. die Lph. 8 od. das Projekt ist abgeschlossen (max. 6 Pkt.).
Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden.
Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte.
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Eine Übersicht ist der „Anlage C — Kriterienkatalog" zu entnehmen.