Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Querfurt beabsichtigt den Freimarkt einschließlich der Nebenstraßen über die Städtebauförderung langfristig zu sanieren. Der Freimarkt ist ein Straßenkomplex im Südosten der Querfurter Altstadt, zu dem der Freimarkt, die Poststraße, die Bäckerstraße und die Grüne Straße gehören. Der Freimarkt liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Altstadt und Thaldorf" sowie im Erhaltungsgebiet „Altstadt und Burg".
Die Stadt Querfurt hat für die Umgestaltung des Freimarktes einen Fördermittelantrag (Städtebauförderungsprogramm städtebaulicher Denkmalschutz) gestellt. Dieser wurde positiv beschieden.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Planungsleistungen nach §§ 47 (LPH 3-8) HOAI und 39 (LPH 2-9) HOAI in Form einer stufenweisen Beauftragung für den 2. Bauabschnitt. Ein Umgestaltungskonzept (LPH 1 und 2) liegt bereits vor.
Der 2. Bauabschnitt „Umgestaltung Freimarkt" umfasst den gesamten Straßenkomplex des Freimarktes einschließlich Poststraße, Bäckerstraße und Grüne Straße bis an die Bearbeitungsgrenze zum 1. Bauabschnitt (nicht Bestandteil dieser Ausschreibung). Die Durchführung dieser Einzelmaßnahme ist in den Jahren 2020 bis 2023 geplant.
Der 2. Bauabschnitt umfasst folgende Maßnahmen:
3.1) Verkehrsanlagenplanung (Wege, Straßen, Stellplätze, Abwasseranlagen),
3.2) Freiflächen-/Platzgestaltung „Brunnenplatz",
3.3) Freiflächen-/Platzgestaltung „Freimarkt",
3.4) Freiflächen-/Platzgestaltung „Neuendorf",
3.5) Freiflächen-/Platzgestaltung „Pfitze".
Wesentliches Ziel ist es, die Verkehrsanlagen funktional und gestalterisch neu zu ordnen und die Aufenthaltsqualität der Plätze entlang des Straßenzuges zu steigern. Dabei sollen die Plätze unterschiedlichen Charakter erhalten und als steinerner Platz oder Grünanlage neu gestaltet werden. Das Erscheinungsbild der Plätze soll in ein einheitliches Gesamtkonzept eingebunden werden.
Die Kosten für die beantragte Einzelmaßnahme „Umgestaltung Freimarkt – 2. Bauabschnitt" belaufen sich gemäß Kostenschätzung auf ca. 2,67 Mio. EUR brutto (KG 500 und 600). Davon entfallen anteilig auf die Verkehrsanlagen ca. 2,44 Mio. EUR brutto (KG 500) und auf die Freianlagen ca. 0,23 Mio. EUR brutto (KG 500 und 600). Zu einem erhöhten Koordinierungsaufwand kommt es durch die parallel laufende Planung und Ausführung der Straßenbeleuchtung, der Sanierungs-/Modernisierungsarbeiten im Bereich Ingenieurbauwerke (Kanalbau/Versorgungsleitungen/..) durch den AZV sowie der notwendigen Organisation/Koordination des Anwohnerverkehrs währen der Bauarbeiten.
Die Planungsaufgabe und der Planungsumfang kann in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit von Fördermitteln durch die Vergabestelle jederzeit räumlich, baulich oder zeitlich modifiziert werden.
Als Grundlage für den Fördermittelantrag wurden bereits Unterlagen der LPH 1 bis 2 der ausgeschriebenen Leistungsbilder der HOAI durch externe Planer erstellt.
Diese bilden für den Leistungsbereich § 47 HOAI die zwingend zu berücksichtigende Grundlage für die hier ausgeschriebenen Leistungen. Die Fertigstellung des Vorhabens wird sich an den definierten Vorgaben des zu erwartenden Fördermittelbescheides orientieren. Diese Unterlagen werden den zu den Verhandlungsgesprächen einzuladenden Bietern im Vorfeld vollständig zur Verfügung gestellt.
Die im Gestaltungskonzept für den 2. Bauabschnitt festgehaltenen Gestaltungsgrundsätze für das Leistungsbild nach § 39 HOAI (Freianlagen) sollen im Rahmen der hier ausgeschriebenen Leistungen einer Prüfung (Untersuchung und Bewertung nach gestalterischen, funktionalen, wirtschaftlichen, standörtlichen, ökologischen, natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen) unterzogen und ggf. von der vorliegenden Vorplanung abweichende Varianten erarbeitetet (Machbarkeitsstudie) werden.
Die Federführung im angebotenen Planerteam muss beim Leistungserbringer nach § 47 HOAI liegen.
Auf Grund der Bedingungen des Fördermittelbescheides muss das Vorhaben bis 31.12.2023 baulich abgeschlossen und umgesetzt sein.