Umgestaltung Holzbendenpark

Stadt Düren

Vergabe von Planungsleistungen im Leistungsbild Freianlagen für das Gesamtareal zur Neugestaltung des Holzbendenparks mit Schaffung eines neuen Südzugangs in den Park, den Neubau einer Schulsportanlage, die Neugestaltung des Hallenbadvorplatzes mit Außenbereich und den Neubau eines Parkplatzes.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-28.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-05-28 Auftragsbekanntmachung
2020-06-23 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2020-05-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 13/20/66-VgV
Kurze Beschreibung:
Vergabe von Planungsleistungen im Leistungsbild Freianlagen für das Gesamtareal zur Neugestaltung des Holzbendenparks mit Schaffung eines neuen Südzugangs in den Park, den Neubau einer Schulsportanlage, die Neugestaltung des Hallenbadvorplatzes mit Außenbereich und den Neubau eines Parkplatzes.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Düren 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Düren
Postanschrift: Kaiserplatz 2-4
Postleitzahl: 52349
Postort: Düren
Kontakt
Internetadresse: https://www.dueren.de 🌏
E-Mail: zvd@dueren.de 📧
URL der Dokumente: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYQYL2X/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYQYL2X 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-28 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-02 📅
Datum des Beginns: 2020-12-01 📅
Datum des Endes: 2024-03-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 105-254152
ABl. S-Ausgabe: 105
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYQYL2X

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 630 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Düren vergibt einen Auftrag über Planungsleistungen des Leistungsbildes „Freianlagen“. Die Gesamtmaßnahme teilt sich in 5 Teilprojekte wie folgt auf: „Neugestaltung Holzbendenpark“, „Südlicher Zugang Holzbendenpark“, „Neubau einer Schulsportanlage“, „Gestaltung des Hallenbadvorplatzes“ und „Parkplatz Nippesstraße“. Die Leistungen werden jeweils stufenweise vergeben. Mit Erteilung des Zuschlags auf das wirtschaftlichste Angebot wird jeweils die Leistungsstufe 1 beauftragt. Die Beauftragung der weiteren Leistungsstufen erfolgt optional.
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Die Planungsleistungen für die 5 Teilprojekte werden nicht in Losen vergeben, da die Teilprojekte räumlich und funktional unmittelbar zusammenhängen, sämtlichst das Leistungsbild „Freianlagen“ betreffen und aus städtebaulicher Sicht ein einheitliches Erscheinungsbild zur Aufwertung des Gesamtbereiches in Innenstadtnähe angestrebt wird.
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Der Holzbendenpark, südlich der Dürener Innenstadt gelegen, stellt die größte zusammenhängende Grünstruktur im zentralen Stadtgebiet dar. Der Park bildet einen wichtigen innenstadtnahen Erholungsraum. Er wird dieser Bedeutung jedoch heute nur bedingt gerecht, wie im Masterplan Innenstadt (2014) herausgearbeitet wurde. Gemäß einer aktuellen Rahmenplanung ist besonders die Herstellung einer Nord-Süd Wegeverbindung mit Öffnung des Parks nach Süden eine wesentliche Maßnahme, um die bisherige stadträumliche Isolation des Parks aufzubrechen. Neben der südlichen Anbindung des Parks sollen auch die übrigen Zugänge in den Park optimiert und für die Besucher sichtbarer und attraktiver gestaltet werden. Das zum Teil nicht sehr strukturierte Wegesystem im Park soll entlang einer zukünftig durch den Park führenden Nord-Süd-Achse neu konzipiert und ausgedünnt werden. Die vorhandenen Gewässer, die sogenannten Ententeiche, sind unter ökologischen Gesichtspunkten naturnah neu zu gestalten.
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Der Rat der Stadt Düren hat in seiner Sitzung am 28.9.2016 den Grundsatzbeschluss gefasst, das Hallenbad Jesuitenhof durch den Neubau eines Sport- und Familienbades zu ersetzen. Neben der guten Erreichbarkeit zu Fuß, per Rad oder ÖPNV und MIV ist der Standort am Holzbendenpark in die vorhandene Siedlungsstruktur integriert, Synergien ergeben sich insbesondere aus der Nähe zu den angrenzenden Sportanlagen und zentralen sozialen und schulischen Einrichtungen.
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Der Neubau des Sport- und Familienbades muss auch im Kontext der vorhandenen Sportanlage des Stiftischen Gymnasiums gesehen werden, deren Zustand heute eine nur noch sehr eingeschränkte Nutzung zulässt. Eine Sanierung oder ein Ersatz ist unerlässlich. Gemäß den Zielen des Masterplanes, insbesondere zur Öffnung des Parks, ist daher eine Drehung der Sportanlage um 90
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Die Gesamtmaßnahme wird überwiegend mit öffentlichen Fördermitteln aus verschiedenen Töpfen finanziert. Zum Leistungsumfang gehören daher auch die üblichen förderrechtlichen Auflagen, die zu beachten sind. Darunter fällt insbesondere auch das Erstellen von Verwendungsnachweisen etc. Der Umfang der Leistungen ergibt sich im Einzelnen aus den entsprechenden Anlagen zu den Vergabeunterlagen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 630 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Die Planungsleistungen des Leistungsbildes „Freianlagen“ für die Gesamtmaßnahme werden teilprojektbezogen stufenweise beauftragt. Die Leistungen teilen sich überwiegend in 4 Leistungsstufen auf. Die Leistungsstufen 2 bis 4 werden optional vergeben. Die Leistungsstufe 1 wird jeweils bereits mit Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot beauftragt. Im Einzelnen:
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Die Planungsleistungen für die Teilprojekte „Neugestaltung Holzbendenpark“, „Südlicher Zugang Holzbendenpark“ und „Neubau einer Schulsportanlage“ teilen sich in folgende 4 Leistungsstufen auf:
— Leistungsstufe 1: Grundleistungen und Besondere Leistungen der Leistungsphasen 2 und 3 im Leistungsbild „Freianlagen“ gemäß §§ 39 ff. HOAI;
— Leistungsstufe 2: Grundleistungen und Besondere Leistungen der Leistungsphase 4 im Leistungsbild „Freianlagen“ gemäß der §§ 39 ff. HOAI;
— Leistungsstufe 3: Grundleistungen und Besondere Leistungen der Leistungsphasen 5-7 im Leistungsbild „Freianlagen“ gemäß der §§ 39 ff. HOAI;
— Leistungsstufe 4: Grundleistungen und Besondere Leistungen der Leistungsphase 8 im Leistungsbild „Freianlagen“ gemäß der §§ 39 ff. HOAI.
Die Planungsleistungen für das Teilprojekt „Gestaltung des Hallenbadvorplatzes“ teilt sich ebenfalls in 4 Leistungsstufen auf. Die Leistungsstufen 1 und 2 entsprechen den Vorgenannten. Die Leistungsstufe 3 umfasst Grundleistungen und Besondere Leistungen der Leistungsphase 5 im Leistungsbild „Freianlagen“ gemäß der §§ 39 ff. HOAI. Die Leistungsstufe 4 umfasst Grundleistungen und Besondere Leistungen der Leistungsphasen 6-8 im Leistungsbild „Freianlagen“ gemäß §§ 39 ff. HOAI.
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Für das Teilprojekt „Parkplatz Nippesstraße“ gibt es in diesem Verfahren keine Optionen. Gegenstand ist auschließlich die Leistungsstufe 1 mit Grundleistungen und Besonderen Leistungen der Leistungsphasen 2 und 3 im Leistungsbild „Freianlagen“ gemäß der §§ 39 ff. HOAI.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Düren Kaiserplatz 2-4
52349 Düren

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
A = Ausschluss bei Nichterfüllung, B = Bewertung zur Reduzierung des Teilnehmerkreises
Eigenerklärungen (A):
— Erklärung zur Eintragung im Berufs- und Handelsregister (soweit die Eintragung nach den gesetzlichen Vorschriften des Landes, aus dem der Bewerber stammt, vorgesehen ist). Ausländische Bewerber haben entsprechende Erklärung zur Eintragung der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen;
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— Erklärung darüber, ob die Leistungen von einer Bewerbergemeinschaft erbracht werden und falls zutreffend, muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein separates Bewerbungsformular mit den Erklärungen gemäß lit. A, B, und C des Bewerbungsformulars sowie die ausgefüllte Anlage 2 TNW vorgelegt werden;
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— Erklärung darüber, ob das Unternehmen zur Erfüllung der Eignungskriterien gemäß lit. B und C auf die Kapazitäten anderer Unternehmen zurückgreift und falls zutreffend, muss für jedes betroffene Unternehmen ein separates Bewerbungsformular mit den Erklärungen gemäß lit. A, B und C sowie die ausgefüllte Anlage 3 TNW vorgelegt werden;
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— der Bieter hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen;
— keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, ist rechtskräftig verurteilt worden, wegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 89c des Strafgesetzbuches (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs.2 Nr. 2 StGB zu begehen,
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c) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
f) § 299 des Strafgesetzbuches (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
g) §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
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h) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
i) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bieter oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bieter oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbstverantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bieter oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt;
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— über das Vermögen des Bieters wurde nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat;
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— das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation;
— der Bieter kommt seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen ordnungsgemäß nach und zwar nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen des Bieters seinen Sitz hat;
— der Bieter hat nicht gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen, die durch Rechtsvorschriften der EU, einzelstaatliche Rechtsvorschriften, Tarifverträge oder die im Anhang IX der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführten internationalen umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften festgelegt sind;
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— der Bieter hat keine Vereinbarung mit einem anderen Wirtschaftsteilnehmer getroffen, die eine Wettbewerbsverzerrung bezweckt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
A = Ausschluss bei Nichterfüllung, B=Bewertung zur Reduzierung des Teilnehmerkreises
Eigenerklärungen (A):
— Das Unternehmen verfügt über eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von EUR 3 Mio (alternativ: Erklärung, dass die Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall gemäß den vorstehenden Vorgaben zu den Versicherungssummen aufgestockt wird);
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— der Nettogesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2016-2018 oder 2017-2019) sind anzugeben. Der Mindestumsatz von EUR 400 000 brutto je Geschäftsjahr in den letzten 3 Geschäftsjahren muss erwirtschaftet worden sein (A).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
A = Ausschluss bei Nichterfüllung, B= Bewertung zur Reduzierung des Teilnehmerkreises
— der Projektleiter, der die Planungs- und Koordinierungsleistungen im Auftragsfall persönlich erbringt, ist namentlich zu benennen (A);
— der Projektleiter muss über einen Studienabschluss als Landschaftsarchitekt/Freiraumplaner mit dem Studienschwerpunkt Pflanzenkunde/Pflanzenverwendung/Ökologie verfügen (A);
— der Projektleiter verfügt über eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung als Planer im Bereich Freianlagen (A);
— der Projektleiter verfügt über eine 5 bis 10-jährige Berufserfahrung als Planer im Bereich Freianlagen (B => 10 Punkte);
— der Projektleiter verfügt über eine Berufserfahrung von mehr als 10 Jahren als Planer im Bereich Freianlagen (B=> 20 Punkte);
— der stellvertretende Projektleiter, der die Planungs- und Koordinierungsleistungen als Stellvertreter des Projektleiters im Auftragsfall erbringt, ist namentlich zu benennen (A);
— der stellvertretende Projektleiter muss ebenfalls über einen Studienabschluss als Landschaftsarchitekt/Freiraumplaner mit dem Studienschwerpunkt Pflanzenkunde/Pflanzenverwendung/Ökologie verfügen (A);
— der stellvertrende Projektleiter verfügt über eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung als Planer im Bereich Freianlagen (A);
— der stellvertretende Projektleiter verfügt über eine
5- 10jährige Erfahrung als Planer im Bereich Freianlagen (B => 10 Punkte);
Berufserfahrung von mehr als 10 Jahren als Planer im Bereich Freianlagen (B => 20 Punkte);
— der Bauleiter, der vor Ort die Bauleitung im Auftragsfall persönlich übernimmt, ist namentlich zu benennen (A);
— der Bauleiter muss ebenfalls über einen Studienabschluss als Landschaftsarchitekt/Freiraumplaner mit dem Studienschwerpunkt Pflanzenkunde/Pflanzenverwendung/Ökologie verfügen (A);
— der Bauleiter verfügt über eine mindestens 10-jährige Berufserfahrung als Bauleiter im Bereich Freianlagen (A);
— der Bauleiter verfügt über eine 10 bis 15-jährige Berufserfahrung als Bauleiter im Bereich Freianlagen (B => 10 Punkte);
— der Bauleiter verfügt über eine mehr als 15-jährige Berufserfahrung als Bauleiter im Bereich Freianlagen (B => 20 Punkte);
— der Bauleiter verfügt über eine Ausbildung als Landschaftsgärtner (B=> 10 Punkte);
— es muss mindestens eine Referenz aus den letzten 5 Jahren vorgelegt werden, für die Gestaltung/Konzeption/Neustrukturierung (mindestens LPH 2, 3, 5, 6, 8) einer Parkanlage oder eines Grünzugs (landschaftlicher Park mit einer Größe von mindestens 10 000 qm) (A);
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— die vorgelegten Referenzen des Planerteams für die Gestaltung/Konzeption/Neustrukturierung einer vorhandenen Parkanlage oder eines Grünzugs werden inhaltlich anhand von folgender Kriterien bewertet:
— bei der Integration von Wasser (Fließgewässer, See oder Teich) (B => 20 Punkte);
— bei der Gestaltungsqualität (hinsichtlich der Verknüpfung von historischen mit neuen Gestaltungselementen wie der Weiterentwicklung vorhandener Charakteristika in ein grünes, zeitgemäßes Freiraumsystem, der Integration der historischen Gestaltungsmerkmale in ein generationenübergreifendes Nutzungs- und Freiraumkonzept bezogen auf Wegeführung, Spielanlagen, Hundezone etc. sowie an den Standort angepasste Pflanzenverwendung (B => Gestaltungsqualität hoch=30 Punkte, mittel=15 Punkte, gering=0 Punkte);
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— der Schwierigkeitsgrad / die Komplexität hinsichtlich Quantität und Qualität des Zusammenspiels verschiedener Gestaltungselemente, Multifunktionalität der Parkanlage, auch hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeiten für die verschiedenen Zielgruppen (B=> Schwierigkeitsgrad/Komplexität hoch=10 Punkte, mittel= 5 Punkte, gering= 0 Punkte);
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— es ist mindestens eine Referenz aus den letzten 5 Jahren (mindestens LPH 2,
3, 5, 6, 8) zur Planung von Sportanlagen/Schulsportanlagen mit einem Projektvolumen von >= 500 000 EUR, vorzulegen (A). Bewertet wird die Gestaltungsqualität der vorgelegten Referenzen hinsichtlich der Einbindung in das Umfeld, räumliche Aufteilung der Anlage einschließlich Bewirtschaftungswege und Pflegeintensität (B => Gestaltungsqualität hoch=20 Punkte, mittel=10 Punkte, gering=0 Punkte);
3) zur Planung eines öffentlichen Parkplatzes für mindestens 100 Stellplätze, begrünt, integriert in die Umgebung mit guter Wegeführung und Leitung von Personen vorzulegen (A).
Bewertet wird die Gestaltungsqualität der vorgelegten Referenzen hinsichtlich der städtebaulichen Einbindung, ggf. Gestaltung als Verbindungselement zwischen Park und Stadt, durchdachtes Raumkonzept, das in optimaler Weise räumliche, gestalterische und funktionale Elemente miteinander verknüpft (Wegeführung, Begrünung, besondere Gestaltungselemente etc.), Pflegeintensität (B => Gestaltungsqualität hoch=30 Punkte, mittel=15 Punkte, gering=0 Punkte);
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Hinweis: Werden für die vorgenannten Tätigkeitsschwerpunkte jeweils mehrere Refernzen vorgelegt, wird für die einzelnen Kriterien jeweils der Durchschnittswert aus allen Referenzen ermittelt.
— das Planerteam verfügt über Erfahrungen mit Projekten und Planungsaufträgen, die mit öffentlichen Fördermitteln über Zuwendungsbescheide oder Zuwendungsverträge gefördert wurden. Insoweit sind Kenntnisse über die groben Rechtsgrundlagen, die Rechtsfolgen bei Verstößen und die Erstellung von Verwendungsnachweisen darzulegen (B => ja=10 Punkte, nein=0 Punkte);
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— das Planerteam kann mit einer Referenz alle 3 Tätigkeitsschwerpunkte nachweisen (werden mehrere Referenzen vorgelegt, die alle 3 Tätigkeitsschwerpunkte umfassen, erhält der Bewerber nur einmal die volle Punktzahl) (B => ja=10 Punkte, nein=0 Punkte).
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
— Das Projektteam bestehend aus Projektleiter, stellvertretendem Projektleiter und Bauleiter sind namentlich zu benennen. Sie müssen über einen Studienabschluss als Landschaftsarchitekt/Freiraumplaner mit dem Studienschwerpunkt Pflanzenkunde/Pflanzenverwendung/Ökologie verfügen. Projektleiter und Stellvertreter müssen über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Planer im Bereich Freianlagen verfügen. Mehr Berrufserfahrung gibt mehr Punkte. 5-10 Jahre = 5 Pkt., mehr als 10 Jahre = 10 Pkt., jeweils zweifach gewichtet (max. 20 Pkt.). Der Bauleiter muss über eine mindest. 10 jährige Berufserfahrung verfügen. Für 10-15 Jahre = 5 Pkt., für mehr als 15 Jahre = 10 Punkte, jeweils zweifach gewichtet (max. 20 Pkt.). Verfügt der Bauleiter zudem über eine Ausbildung als Landschaftsgärtner gibt es zusätzl. 5 Pkt., zweifach gewichtet (max. 10 Pkt.);
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— Das Planerteam hat jeweils mindestens 1 Referenz zu den folgenden 3 Tätigkeitsschwerpunkten vorzulegen. Berücksichtigt werden nur abgeschlossene Referenzen der letzten 5 Jahre, Abschluss LPH 8. Im Einzelnen:
— Es muss mindestens eine Referenz aus den letzten 5 Jahren vorgelegt werden für die Gestaltung/Konzeption/Neustrukturierung (mindestens LPH 2, 3, 5, 6, 8) einer Parkanlage oder eines Grünzugs (landschaftlicher Park mit einer Größe von mindestens 10 000 qm).
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Die vorgelegten Referenzen des Planerteams für die Gestaltung/Konzeption/Neustrukturierung einer vorhandenen Parkanlage oder eines Grünzugs werden anhand von folgenden Kriterien bewertet:
— Integration von Wasser (Fließgewässer, See oder Teich): ja = 10 Pkt., nein = 0 Pkt., zweifach gewichtet (max. 20 Pkt.);
— Gestaltungsqualität anhand folgender Aspekte: Verknüpfung von historischen mit neuen Gestaltungselementen wie der Weiterentwicklung vorhandener Charakteristika in ein grünes, zeitgemäßes Freiraumsystem, Integration der historischen Gestaltungsmerkmale in ein generationenübergreifendes Nutzungs- und Freiraumkonzept bezogen auf Wegeführung, Spielanlagen, Hundezonen etc. sowie an den Standort angepasste Pflanzenverwendung. Gestaltungsqualität hoch=10 Pkt., mittel=5 Pkt., gering=0 Pkt., jeweils dreifach gewichtet (max. 30 Pkt.);
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— Schwierigkeitsgrad/ Komplexität anhand folgender Aspekte: Quantität und Qualität des Zusammenspiels verschiedener Gestaltungselemente, Multifunktionalität der Parkanlage, gerade auch hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeiten für die verschiedenen Zielgruppen Schwierigkeitsgrad/Komplexität hoch=10 Pkt., mittel=5 Pkt., gering=0 Pkt., jeweils einfach gewichtet (max. 10 Pkt.);
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— Es muss mindestens eine Referenz aus den letzten 5 Jahren (mindestens LPH 2, 3, 5, 6, 8) zur Planung
von Sportanlagen/Schulsportanlagen mit einem Projektvolumen von >= 500 000 EUR, vorgelegt werden. Bewertet wird die Gestaltungsqualität der Referenz anhand folgender Aspekte: Einbindung in das jeweilige Umfeld, räumliche Aufteilung der Anlage einschließlich Bewirtschaftungswege und Pflegeintensität. Gestaltungsqualität hoch=10 Pkt., mittel=5 Pkt., gering=0 Pkt, jeweils zweifach gewichtet (max. 20 Pkt.);
eines öffentlichen Parkplatzes für mindestens 100 Stellplätze, begrünt, integriert in die Umgebung mit guter Wegführung und Leitung von Personen vorgelegt werden. Bewertet wird die Gestaltungsqualität anhand folgender Aspekte: Städtebauliche Einbindung, ggf. Gestaltung als Verbindungselement zwischen Park und Stadt, durchdachtes Raumkonzept, das in optimaler Weise räumliche, gestalterische und funktionale Elemente miteinander verknüpft (Wegführung, Begrünung, besondere Gestaltungselemente etc.) sowie die Pflegeintensität. Gestaltungsqualität hoch=10 Pkt., mittel=5 Pkt., gering=0 Pkt., jeweils dreifach gewichtet (max. 30 Pkt.);
— Verfügt das Planerteam zudem über Erfahrungen mit Projekten und Planungsaufträgen, die mit öffentlichen Fördermitteln über Zuwendungsbescheide oder Zuwendungsverträge gefördert wurden, dh. über Kenntnisse zu den groben Rechtsgrundlagen, die Rechtsfolgen bei Verstößen und die Erstellung von Verwendungsnachweisen können zudem max. 10 Pkt. erzielt werden;
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— Kann das Planerteam darüber hinaus mit einer Referenz alle 3 Tätigkeitsschwerpunkte nachweisen (werden mehrere Referenzen vorgelegt, die alle 3 Tätigkeitsschwerpunkte umfassen, erhält der Bewerber nur einmal die volle Punktzahl) können nochmal 10 Pkt. zusätzlich erzielt werden.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Amt für Tiefbau und Grünflächen
Dokumente URL: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYQYL2X/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2111472120 📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 2111472889 📠
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfunsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 105-254152 (2020-05-28)
Ergänzende Angaben (2020-06-23)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-23 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 121-297238
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 105-254152
ABl. S-Ausgabe: 121
Quelle: OJS 2020/S 121-297238 (2020-06-23)