Gegenstand des Ausschreibungsverfahrens ist die Planungsleistung der Umgestaltung des Vertiefungsbereichs „Werner Markt“ auf Basis des bereits erarbeiteten und dieser Ausschreibung beiliegenden Lageplans und des Rahmenplans „Grünes Rückgrat Werne“ in Anlehnung an §§38-40 HOAI.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-06.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umgestaltung Werner Markt
StBo_ZEK1_2020_0152_ÖTVhV_66
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Ausschreibungsverfahrens ist die Planungsleistung der Umgestaltung des Vertiefungsbereichs „Werner Markt“ auf Basis des bereits erarbeiteten...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Ausschreibungsverfahrens ist die Planungsleistung der Umgestaltung des Vertiefungsbereichs „Werner Markt“ auf Basis des bereits erarbeiteten und dieser Ausschreibung beiliegenden Lageplans und des Rahmenplans „Grünes Rückgrat Werne“ in Anlehnung an §§38-40 HOAI.
1️⃣
Ort der Leistung: Bochum, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Werner Markt
44894 Bochum
Beschreibung der Beschaffung: Siehe Leistungsbeschreiung.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Siehe Vergabeunterlagen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung folgenden Inhalts:
Über mein Vermögen wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt;...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung folgenden Inhalts:
Über mein Vermögen wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt; ich befinde mich auch nicht in Liquidation.
Ich habe keine Verfehlungen begangen, die zur Eintragung ins Vergaberegister bei der Informationsstelle für Vergabeausschlüsse des Landes Nordrhein-Westfalen nach Korruptionsbekämpfungsgesetz geführt haben.
Die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge nach § 19 (1) des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) für Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 21 (1 und 2) MiLoG liegen nicht vor. Ich bin nicht mit einer Geldbuße von mindestens 2 500 EUR belegt worden. (Hinweis: Bei Aufträgen ab 30 000 EUR netto holt die Stadt Bochum vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung ein.)
Es liegen keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor.
Ich komme meiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Sozialversicherungsbeiträgen nach.
Ich beschäftige keine Arbeitskräfte illegal.
Ich beachte die Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes.
Ich bin in einem Berufsregister eingetragen
(z. B. Handelsregister, Handwerksrolle, Handwerkskarte).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Gemäß Eigenerklärung oder Präqualifizierungsnachweis
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Gemäß Eigenerklärung
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-06
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-11-06 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Bei den angegebenen Terminen nach der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages handelt es sich um voraussichtliche Fristen.
Für Rückfragen zum formellen Teil...”
Bei den angegebenen Terminen nach der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages handelt es sich um voraussichtliche Fristen.
Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen Herr Präsch unter Telefon 0234-910 1446 zur Verfügung.
Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr bis zum 28.10.2020 zugelassen: (www.evergabe.nrw.de/VMPCenter). Alle Interessenten werden einschließlich der Antworten der Stadt Bochum darüber informiert.
Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDYY5L.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind ((vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen)).
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Quelle: OJS 2020/S 197-476122 (2020-10-06)