1. Kommunikation mit der Vergabestelle
Für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten verwenden der öffentliche Auftraggeber und die Unternehmen grundsätzlich Geräte und Programme für die elektronische Datenübermittlung.
Bieterfragen sind ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform „vergabe Niedersachsen" (
http://www.dtvp.de/Center) oder das Deutsche Vergabeportal (
www.dtvp.de) zu richten. Über den Reiter „Kommunikation" gelangen Sie in den Projektraum der Ausschreibung. Telefonisch werden keine verbindlichen Auskünfte erteilt.
2. Angebotsabgabe
Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Insbesondere müssen die im Angebotsschreiben geforderten Angaben und Erklärungen und die in der Leistungsbeschreibung geforderten Angaben, Preise und Erklärungen vollständig sein.
Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist und in der vorgeschriebenen Form einzureichen. Eine Angebotsabgabe per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich „Kommunikation" der Vergabeplattform ist unzulässig. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird gemäß den zwingenden rechtlichen Vorgaben ausgeschlossen.
3. Verwendung der Vergabeunterlagen
Verwenden Sie für die Eintragung Ihrer Preise bitte immer die den Vergabeunterlagen beigefügten Unterlagen (Leistungsverzeichnis/-beschreibung bzw. Preisblatt).
Eigene Grafikteile bzw. Textdokumente können verwendet werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die vorgegebenen Vergabeunterlagen keinesfalls geändert werden. Insbesondere ist bei der Beantwortung der Fragen und weiteren Ausführungen die vorgegebene Nummerierung einzuhalten.
4. Abgabe von GAEB-Dateien
Sind den Vergabeunterlagen GAEB-Dateien beigefügt, sind diese mit dem Angebot abzugeben.
5. Vorgehensweise bei Feststellung von Unklarheiten oder Fehlern in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber/Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
6. Hinweise bei Änderungen während des Vergabeverfahrens
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter
www.dtvp.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen.
7. Hinweise zum VVB 223 (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen)
Falls Sie beabsichtigen, Nachunternehmer einzusetzen, benennen Sie mit Angebotsabgabe im VVB 223 Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung.
Für den Fall, dass Ihr Angebot in die engere Wahl kommt, behalten wir uns vor, Sie zur Angabe der Namen der Nachunternehmer unter Setzung einer angemessenen Frist aufzufordern. In diesem Fall werden wir Sie auch dazu auffordern, eine von Ihren Nachunternehmen unterschriebene Tariftreueerklärung einzureichen.
8. Belehrung über die Antragsfrist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB
Nachprüfungsanträge (§ 160 GWB) sind innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y62YY6G