Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es ist beabsichtigt, dass 3 bis 5 geeignete Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebotes aufgefordert werden, deren Teilnahmeanträge die formalen Kriterien und die Mindestkriterien erfüllen und nach der Wertungsmatrix die höchste Punktzahl erreichen.
Die Wertung erfolgt nach den folgenden Kriterien:
Kriterium 1: wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Ein Bewerber erhält einen Punkt, wenn er in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäfts-/Kalenderjahren einen durchschnittlichen Nettoumsatz von mindestens 3 Mio. EUR bei Projekten, die mit diesem vergleichbar sind, erreicht. Vergleichbar sind Projekte, die Umsätze im Kontext Open Government in den jeweiligen Handlungsfeldern Open Data, Partizipation und Öffentlichkeitsarbeit betreffen und die wesentlichen Leistungen des ausgeschriebenen Auftrags umfassen. Ein durchschnittlicher Nettoumsatz für vergleichbare Projekte von 6 Mio. EUR/Jahr in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäfts-/Kalenderjahren führt zur Maximalpunktzahl von 800 Punkten. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bepunktung innerhalb der jeweiligen Spannen erfolgt linear.
Kriterium 2: Referenzen des Unternehmens
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Eignung als Mindestkriterium Unternehmensreferenzen über vergleichbare Leistungen vorzulegen und kann Punkte für weitere Unternehmensreferenzen über vergleichbare Leistungen erzielen. Die Angabe von 2 geeigneten Unternehmensreferenzen für jedes Handlungsfeld ist ein Mindestkriterium. Die Angabe einer geeigneten Unternehmensreferenz aus der öffentlichen Verwaltung ist ein weiteres Mindestkriterium. Es müssen nicht jeweils verschiedene Referenzprojekte benannt werden. Vielmehr dürfen auch mehrere Referenzanforderungen in einem Referenzauftrag gemeinsam erfüllt werden. Für die Unternehmensreferenzen, die zur Erfüllung des Mindestkriteriums angegeben werden, erhält der Bewerber keine Punkte.
Der Bewerber erhält nach Erfüllung des o. g. Mindestkriteriums für jede weitere Unternehmensreferenz, die die genannten Voraussetzungen erfüllt, Punkte pro Referenz, wenn die Referenz eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt; gewertet werden dabei bis zu 3 vergleichbare Referenzen je Handlungsfeld:
1. Nachweis Fachkunde Open Data (max. 1 200 Punkte)
— Erfahrung bei der strategischen Konzeption und Schaffung von notwendigen organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen zur Veröffentlichung von Daten als Open Data in der öffentlichen Verwaltung;
— Erfahrung bei der Identifikation, Katalogisierung, Analyse und Bewertung potenziell offener Datenquellen (Datenmonitoring);
— Erfahrungen bei der Leitung und Umsetzung von IT-Architektur-Projekten zur Schaffung der technischen Voraussetzungen für die Bereitstellung von Open Data. Relevant sind vor allem Erfahrungen bei der technischen Anbindung verschiedener Fachsysteme, insbesondere aus dem Bereich der Geodaten, die nach INSPIRE bereitgestellt werden. Weitere Erfahrungen in anderen Fachbereichen (z. B. Umwelt, Verkehr, etc.) sind wünschenswert;
— Projekterfahrungen im Bereich Data Science, vorzugsweise in der öffentlichen Verwaltung.
Für jedes dieser 4 Kriterien wird die Erfahrung wie folgt bewertet: Kann der Bewerber eine Tätigkeit über mindestens 10 Projekttage nachweisen, erhält er 1 Punkt. Die Höchstpunktzahl von 100 Punkten gibt es für 100 Projekttage. Mehr Projekttage führen nicht zu einer höheren Bewertung. In der Spanne zwischen 10 und 100 Projekttagen werden die Punkte durch Interpolation ermittelt. Es können somit maximal 100 Punkte pro Kriterium und maximal 400 Punkte je Referenz erzielt werden.
2. Nachweis Fachkunde Partizipation (max. 1 500 Punkte)
— Erfahrung bei der strategischen Entwicklung, organisatorischen Konzeption und Umsetzung von analogen und digitalen Dialog- und Beteiligungsprojekten;
— Bereitstellung einer Beteiligungsplattform, die die in der Anlage 8 zur Leistungsbeschreibung „Referenzarchitektur ePartizipationssoftware“ gelisteten Anforderungen vollständig erfüllt;
— Erfahrungen in der Planung und Umsetzung von analogen und digitalen Beteiligungsformaten;
— Erfahrung bei der Planung und Umsetzung eines politisch bedeutsamen Partizipationsprojektes zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern bei der Entscheidungsfindung von Politik und Verwaltung;
— Erfahrungen bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bei konfliktträchtigen Infrastrukturvorhaben.
Für jedes dieser 5 Kriterien wird die Erfahrung wie folgt bewertet: Kann der Bewerber eine Tätigkeit über mindestens 10 Projekttage nachweisen, erhält er 1 Punkt. Die Höchstpunktzahl von 100 Punkten gibt es für 100 Projekttage. Mehr Projekttage führen nicht zu einer höheren Bewertung. In der Spanne zwischen 10 und 100 Projekttagen werden die Punkte durch Interpolation ermittelt. Es können somit maximal 100 Punkte pro Kriterium und maximal 500 Punkte je Referenz erzielt werden.
3. Nachweis Fachkunde Öffentlichkeitsarbeit (max. 1 500 Punkte)
— Erfahrung in der Konzeption und Durchführung von öffentlichen Kampagnen (inkl. Corporate Design und Social Media Kampagne);
— Erfahrung im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere auch Redaktion von Internetportalen, Erstellung von Broschüren;
— Erfahrung in der Konzeption, Durchführung und Moderation von (Groß-)Veranstaltungen (Veranstaltungsmanagement);
— Erfahrung bei der Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen des Veränderungsmanagements;
— Erfahrung beim Einsatz von Methoden der offenen Innovation.
Für jedes dieser 5 Kriterien wird die Erfahrung wie folgt bewertet: Kann der Bewerber eine Tätigkeit über mindestens 10 Projekttage nachweisen, erhält er 1 Punkt. Die Höchstpunktzahl von 100 Punkten gibt es für 100 Projekttage. Mehr Projekttage führen nicht zu einer höheren Bewertung. In der Spanne zwischen 10 und 100 Projekttagen werden die Punkte durch Interpolation ermittelt. Es können somit maximal 100 Punkte pro Kriterium und maximal 500 Punkte je Referenz erzielt werden.