Zusätzliche Informationen
Die Zuschlagskriterien werden wie folgt bewertet:
1. Honorarforderung (Gewichtung 50 %): Die Honorarforderung entspricht der Angebotssumme (brutto). Die Punktzahl ergibt sich aus der vergleichenden Bewertung mit den Angaben der übrigen Bieter. Das nach dem Preis günstigste Angebot erhält die Maximalpunktzahl (250). Die übrigen Angebote erhalten entsprechend des Preisabstandes zum preislich niedrigsten Angebot weniger Punkte. Die Wertungspunktzahl des Angebotspreises ergibt sich aus der Anzahl der maximal erreichbaren Punkte vermindert um das Ergebnis aus maximal erreichbarer Punktzahl multipliziert mit dem Differenzbetrag zwischen Angebotspreis des Bieters und Bestpreis geteilt durch Bestpreis.
2. Inhaltliche Bewertung des Angebotes (Gewichtung 30 %):
a) Konzeptionelle Herangehensweise und vorgesehene Methodik: 5 Punkte für eine Vorgehensweise, die besonders schlüssig, innovativ und zielführend ist;
— 3 Punkte für eine Vorgehensweise, die schlüssig und zielführend ist;
— 1 Punkt für eine Vorgehensweise, die nur teilweise schlüssig und zielführend ist;
— 0 Punkte für eine Vorgehensweise, die nicht schlüssig und zielführend ist.
b) Nachvollziehbarkeit der Zeitansätze:
— 5 Punkte für die Zeitansätze, die vollumfänglich nachvollziehbar sind;
— 3 Punkte für die Zeitansätze, die überwiegend nachvollziehbar sind;
— 1 Punkt für die Zeitansätze, die nur in Teilen nachvollziehbar sind;
— 0 Punkte für die Zeitansätze, die nicht nachvollziehbar sind.
Aus den erreichten Punktzahlen aller Prüfkriterien der inhaltlichen Bewertung des Angebotes (Konzeptionelle Herangehensweise und vorgesehene Methodik, Nachvollziehbarkeit der Zeitansätze) wird das arithmetische Mittel (Summe der erreichten Punktzahlen dividiert durch 2 ) gebildet und mit 30 gewichtet. Die maximal zu erreichende Punktzahl beträgt 150.
Bei den hier genannten Bewertungskriterien muss jeweils eine Mindestpunktzahl von 3 erreicht werden. Ansonsten wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
3. Projektakteure/Präsentation (Gewichtung 20 %):
a) Fachliche Qualifikation und Erfahrung mit vergleichbaren Aufgaben:
— 5 Punkte, wenn die Qualifizierung des Projektteams ist in hohem Maß erfüllt ist;
— 3 Punkte, wenn die Qualifizierung des Projektteams erfüllt ist;
— 1 Punkt, wenn die Qualifizierung des Projektteams nur in Teilen erfüllt ist;
— 0 Punkte, wenn die Qualifizierung des Projektteams nicht erfüllt ist.
b) Gesamteindruck des Projektteams:
— 5 Punkte bei einer hohen bis sehr hohen Souveränität;
— 3 Punkte bei einer durchschnittlichen Souveränität;
— 1 Punkt bei geringer Souveränität;
— 0 Punkte bei fehlender Souveränität.
c) Qualität der Darstellung:
— 5 Punkte bei einer sehr guten Präsentation;
— 3 Punkte bei einer guten Präsentation;
— 1 Punkt bei einer durchschnittlichen Präsentation;
— 0 Punkte bei einer schlechten Präsentation.
Aus den erreichten Punktzahlen aller Prüfkriterien des Zuschlagskriteriums „Projektakteure/Präsentation“ wird das arithmetische Mittel (Summe der erreichten Punktzahlen dividiert durch drei) gebildet und mit 20 gewichtet. Die maximal zu erreichende Punktzahl beträgt 100.
Bei den hier genannten Bewertungskriterien muss jeweils eine Mindestpunktzahl von 3 erreicht werden. Ansonsten wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Der Gesamtpunktwert ergibt sich aus der Addition der in den Zuschlags- und Bewertungskriterien (Honorarforderung, Inhaltliche Bewertung des Angebotes sowie Projektakteure/Präsentation) jeweils erreichten Wertungspunktzahlen.
Das Angebot, welches den höchsten Gesamtpunktwert erzielt, erhält den Zuschlag. Bei Punktgleichheit erhält das Angebot mit der höchsten Punktzahl im Bereich „Inhaltliche Bewertung des Angebotes“ den Zuschlag.