Beschreibung der Beschaffung
— Allgemeine Beschreibung: Das Reichstagsgebäude (RTG) befindet sich im Stadtteil Tiergarten von Berlin. 1999 wurde das Gebäude zur Nutzung als Parlamentsgebäude übergeben. Heute tagt dort der Deutsche Bundestag.
Der Reichstag befindet sich im Energieverbund mit mehreren Parlamentsgebäuden. Die Kälteerzeugung für das RTG und das Besucherinformationszentrum (BIZ) wird künftig durch eine neu errichtete unterirdische Kältezentrale (UKZ) vor dem RTG erfolgen. Das Bauvorhaben „Umsetzung des Kältekonzepts“ hat daher eine direkte Abhängigkeit zu der parallel laufenden Neuerrichtung der UKZ.
Die UKZ und die dort installierten Kältemaschinen sind nicht Bestandteil dieser Beauftragung.
Hinweis: Die Bundestagsverwaltung des Deutschen Bundestages unterzieht Personen, die die Liegenschaften des Deutschen Bundestages betreten möchten, einer Personenüberprüfung. Die Verwaltung des Deutschen Bundestages behält sich vor, Personen den Zutritt zu verwehren. Mehr dazu siehe Anlage „Personenüberprüfung“.
— Nutzer: Deutscher Bundestag,
— Gebäudenutzung: Bürogebäude, Tagungsort des Deutschen Bundestags,
— Art der Baumaßnahme: Umbau und Optimierung der Kälteversorgung im laufendem Betrieb.
Ist-Zustand im RTG:
Zur Kälteerzeugung stehen im RTG aktuell folgende Anlagen zur Verfügung:
— 1 Kompressionskältemaschine, luftgekühlt 340 kW,
— 1 Absorptionskältemaschine, wassergekühlt 850 kW,
— Kältespeicher bis zu 1.600 kW,
— Kühlregister zentraler Lüftungsanlagen, die bei niedrigen Außentemperaturen für die freie Kühlung der HT-Kältenetze genutzt werden mit bis zu 150 kW,
— diverse dezentrale Split- und VRV-Systeme, die im Zuge der Zeit nachgerüstet wurden, um Bedarfslücken zu schließen,
— Kleinkälteanlagen, die verschiedene Kühllager im Reichstagsgebäude versorgen und über Das HT-Kältenetz rückgekühlt werden,
—— aktueller Kältebedarf: reale Spitzenleistung: ca. 2 300 kW,
—— zukünftiger Kältebedarf: reale Spitzenleistung: ca. 2 900 kW.
Leistungsbeschreibung Soll-Zustand im RTG (mehr dazu in der Anlage „Leistungsbeschreibung“):
— Leistungsbereich: Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 2-4 und 8,
— Leistungsbild: LPH 3-9 nach HOAI und besondere Leistungen.
Kostengruppe 420:
— Umbau der Wärmeverteilung für die Erweiterung des Installationsraumes der neuen Kälteleitung (Extreme Installationsdichte in den Technikgeschossen).
Kostengruppe 430,
— Demontage und Entsorgung der Kompressionskältemaschine und Absorptionskältemaschine,
— Fortschreibung des Gesamtkältebedarfs des RTG mit anschließender Rohrnetzauslegung für das Energieverbundnetz des RTG und Auslegung der Verbraucher,
— Regelmäßiger Austausch mit dem Fachplaner der UKZ in Bezug auf den Gesamtkältebedarf des RTG, Anforderungen an die Kältemaschinen und diverser technisch notwendiger Soll-Größen für die Umsetzung des Kältekonzepts,
— Notwendige Umverlegungsarbeiten an Lüftungsanlagen,
— Umbau- und teilweise Neubau der Leitungsführung im Energieverbund des RTG (Extreme Installationsdichte in den Technikgeschossen).
Kostengruppe 440:
— Stromversorgung der im RTG zu erneuernden bzw. auszuwechselnden Verbraucher sowie der zugehörigen Pumpen, Aggregate und Steuertechnik, einschließlich Niederspanungsverkabelung,
— Anpassung der Kabelschächte bei veränderten Ausgangssituationen.
Kostengruppe 480:
— Anpassung der Gebäudeautomation im RTG an die neuen Anlagen in der UKZ inklusive Schaltschränke, Bedienungseinrichtung, Aufschaltung, Regelung etc,
— Aufschaltung der neuen Verbraucher auf die Bestandsanlage und gegebenenfalls deren Anpassung.
Kostengruppe 490 — Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen:
— falls erforderlich sind Provisorien sowie ein umfänglicher Bautenschutz gerade in sensiblen Bereichen während der Bauzeit vorzusehen. Dieses ist im Vorfeld abzustimmen,
— auf eventuelle Baustelleneinrichtungen sowie Schutzmaßnahmen ist einzugehen,
— geschätzte Projektkosten auf Basis der Machbarkeitsstudie (netto) für KGR 420-490 gem. DIN 276: 1 332 280 EUR,
— Projektdauer: 1.Quartal 2021 bis ca. 2030 (direkte Abhängigkeit zu anderen Baumaßnahmen).
Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht.