Das Land Rheinland-Pfalz plant auf Grund der anstehenden Abschaltung der ISDN Netze für die polizeilichen Leitstellen und Notrufabfragestellen (110), sowie die nichtpolizeilichen Leitstellen (112) eine Umstellung auf IP. Grundlage hierfür sind die technischen und fachlichen Anforderungen der Technischen Richtlinie Notrufverbindungen (TR Notruf) der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) in der jeweils geltenden Fassung, aktuell Ausgabe 2.0 vom 2.5.2018.
Im Zuge der Umstellung auf IP sollen die vorhandenen Leitstellen, polizeilich und nichtpolizeilich, mit einem Typ 1 Anschluss (6.0.0 TR Notruf 2.0) angebunden werden.
Die polizeilichen Notrufabfragestellen sollen in Zukunft, zentral über die Technikzentralen in Mainz, mit einem Typ 3 Anschluss angebunden sein und über das Landesdatennetz zu den dezentralen Standorten geroutet werden.
Gegenstand von Los 1 ist die vollumfängliche Dienstleistung „IP-Notruf", die sowohl die physikalische Anschaltung der IP-Notrufleitungen als auch die zugehörige Bereitstellung der Dienstleistungen beinhaltet. Zu diesen Dienstleistungen zählen insbesondere Inbetriebnahme des IP-Notrufdienstes, die Aufschaltung der Notrufnummer auf den IP-Notrufdienst sowie der Betrieb der Notrufdienste.
In Los 2 wird gefordert, dass die betriebsnotwendigen Mediagateways vom Bieter angeboten werden und über diesen zu beziehen sind. Dies kann entweder im Rahmen eines integrierten Dienstleistungsangebots oder über Bezugsangebote zum Eigenbetrieb durch den Auftraggeber (AG) angeboten werden.
Das Gesamtvorhaben ist vom Auftragnehmer (AN) durch Einzelabrufe aus dem Rahmenvertrag umzusetzen.
Der AN trägt jeweils die Gesamtverantwortung für die erfolgreiche Umstellung eines jeweiligen bis zu dem zwischen AG und AN vereinbarten Übergabepunkt. Der AN wird im späteren Betrieb auch die Betriebsverantwortung für das Gesamtsystem bis zum Übergabepunkt beim AG übernehmen.
Die Leistungsbeschreibung beinhaltet Vorgaben für den Gesamtprozess der Umschaltung des Notrufes von ISDN auf IP. Sie regelt zudem die Zusammenarbeit zwischen AN und AG im Verlauf des Projektes und des späteren Betriebs.
Im Rahmen des Gesamtvorhabens werden sämtliche Notrufabfragestellen der Notrufsysteme 110 und 112 im laufenden Betrieb auf den Notruf-IP umgestellt.
Die dargestellte Umstellung auf IP-Notruf muss spätestens bis zur Abschaltung des heutigen ISDN-Notrufes, den die Deutsche Telekom betreibt, umgesetzt sein. Nach den dem Land Rheinland-Pfalz vorliegenden Informationen ist die Abschaltung für Ende September 2020 vorgesehen. Die komplette Realisierung der Umstellung der Notrufsysteme muss bis in der Zeit vom 30.9.2020 bis zum 15.11.2020 abgeschlossen sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-17.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umstellung der Notrufsysteme 110 und 112 auf IP-Technologie
850-000-005002
Produkte/Dienstleistungen: Internet-Telefondienste📦
Kurze Beschreibung:
“Das Land Rheinland-Pfalz plant auf Grund der anstehenden Abschaltung der ISDN Netze für die polizeilichen Leitstellen und Notrufabfragestellen (110), sowie...”
Kurze Beschreibung
Das Land Rheinland-Pfalz plant auf Grund der anstehenden Abschaltung der ISDN Netze für die polizeilichen Leitstellen und Notrufabfragestellen (110), sowie die nichtpolizeilichen Leitstellen (112) eine Umstellung auf IP. Grundlage hierfür sind die technischen und fachlichen Anforderungen der Technischen Richtlinie Notrufverbindungen (TR Notruf) der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) in der jeweils geltenden Fassung, aktuell Ausgabe 2.0 vom 2.5.2018.
Im Zuge der Umstellung auf IP sollen die vorhandenen Leitstellen, polizeilich und nichtpolizeilich, mit einem Typ 1 Anschluss (6.0.0 TR Notruf 2.0) angebunden werden.
Die polizeilichen Notrufabfragestellen sollen in Zukunft, zentral über die Technikzentralen in Mainz, mit einem Typ 3 Anschluss angebunden sein und über das Landesdatennetz zu den dezentralen Standorten geroutet werden.
Gegenstand von Los 1 ist die vollumfängliche Dienstleistung „IP-Notruf", die sowohl die physikalische Anschaltung der IP-Notrufleitungen als auch die zugehörige Bereitstellung der Dienstleistungen beinhaltet. Zu diesen Dienstleistungen zählen insbesondere Inbetriebnahme des IP-Notrufdienstes, die Aufschaltung der Notrufnummer auf den IP-Notrufdienst sowie der Betrieb der Notrufdienste.
In Los 2 wird gefordert, dass die betriebsnotwendigen Mediagateways vom Bieter angeboten werden und über diesen zu beziehen sind. Dies kann entweder im Rahmen eines integrierten Dienstleistungsangebots oder über Bezugsangebote zum Eigenbetrieb durch den Auftraggeber (AG) angeboten werden.
Das Gesamtvorhaben ist vom Auftragnehmer (AN) durch Einzelabrufe aus dem Rahmenvertrag umzusetzen.
Der AN trägt jeweils die Gesamtverantwortung für die erfolgreiche Umstellung eines jeweiligen bis zu dem zwischen AG und AN vereinbarten Übergabepunkt. Der AN wird im späteren Betrieb auch die Betriebsverantwortung für das Gesamtsystem bis zum Übergabepunkt beim AG übernehmen.
Die Leistungsbeschreibung beinhaltet Vorgaben für den Gesamtprozess der Umschaltung des Notrufes von ISDN auf IP. Sie regelt zudem die Zusammenarbeit zwischen AN und AG im Verlauf des Projektes und des späteren Betriebs.
Im Rahmen des Gesamtvorhabens werden sämtliche Notrufabfragestellen der Notrufsysteme 110 und 112 im laufenden Betrieb auf den Notruf-IP umgestellt.
Die dargestellte Umstellung auf IP-Notruf muss spätestens bis zur Abschaltung des heutigen ISDN-Notrufes, den die Deutsche Telekom betreibt, umgesetzt sein. Nach den dem Land Rheinland-Pfalz vorliegenden Informationen ist die Abschaltung für Ende September 2020 vorgesehen. Die komplette Realisierung der Umstellung der Notrufsysteme muss bis in der Zeit vom 30.9.2020 bis zum 15.11.2020 abgeschlossen sein.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Notrufanschlüsse
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Internet-Telefondienste📦
Ort der Leistung: Rheinland-Pfalz🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik Rheinland-Pfalz Heiligkreuzweg 111 55130 Mainz Auf der polizeilichen Seite (110) sind heute folgende...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik Rheinland-Pfalz Heiligkreuzweg 111 55130 Mainz Auf der polizeilichen Seite (110) sind heute folgende Standorte in Betrieb: Leitstellen in MZ, KO, KL, LU und TR. Notrufabfragestellen in Adenau, AK, Andernach, Bad Bergzabern, DÜW, NW, EMS, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Baumholder, Bendorf, Bernkastel-Kues, Betzdorf, BIR, Hermeskeil, Lahnstein, Landstuhl, Montabaur, SP, Pirmasens, Remagen, Saarburg, Schweich, Idar-Oberstein, Straßenhaus, Waldfischbach-Burgalb, Wittlich, Zell, BIT, Boppard, Cochem, Dahn, Daun, Diez, Edenkoben, FT, GER, Grünstadt, Hachenburg, Haßloch, Kusel, Landau, Lauter-ecken, Mayen, Morbach, Neuwied, Prüm, ROK, Schifferstadt, Simmern, St. Goarshausen, Wes-terburg, Wörth am Rhein, ZW und Linz. Auf nichtpolizeilicher Seite (112) befinden sind die Leit-stellen an folgenden Standorten: KH, MZ, KO, KL, LD, LU, Montabaur und TR.
Standorte und weitere Angaben ergeben sich zudem aus den Vergabeunterlagen (Teil B Leistungsbeschreibung).
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Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand von Los 1 ist die vollumfängliche Dienstleistung „IP-Notruf", die sowohl die physikalische Anschaltung der IP-Notrufleitungen als auch die...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand von Los 1 ist die vollumfängliche Dienstleistung „IP-Notruf", die sowohl die physikalische Anschaltung der IP-Notrufleitungen als auch die zugehörige Bereitstellung der Dienstleistungen beinhaltet. Zu diesen Dienstleistungen zählen insbesondere Inbetriebnahme des IP-Notrufdienstes, die Aufschaltung der Notrufnummer auf den IP-Notrufdienst sowie der Betrieb der Notrufdienste.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 60
Kostenkriterium (Name): Leistung
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Mediagateways
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“In Los 2 wird gefordert, dass die betriebsnotwendigen Mediagateways vom Bieter angeboten werden und über diesen zu beziehen sind. Dies kann entweder im...”
Beschreibung der Beschaffung
In Los 2 wird gefordert, dass die betriebsnotwendigen Mediagateways vom Bieter angeboten werden und über diesen zu beziehen sind. Dies kann entweder im Rahmen eines integrierten Dienstleistungsangebots oder über Bezugsangebote zum Eigenbetrieb durch den Auftraggeber (AG) angeboten werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Aktueller (nicht älter als 6 Monate) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Aktueller (nicht älter als 6 Monate) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
2. Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2017, 2018, 2019) (brutto) in Deutschland. Ist das...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2017, 2018, 2019) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
2. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2017, 2018,
2019) (brutto) in Deutschland (brutto) in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
3. Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 500 000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden je Schadensfall, höchstens 1 000 000 p. a.. Der Nachweis wird durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitgestellt.
Kann dieser Nachweis nicht geführt werden, hat der Bieter alternativ den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren den Jahren 2017, 2018, 2019 in Deutschland....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren den Jahren 2017, 2018, 2019 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
2. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2017, 2018, 2019 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
3. Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei – je Projekt/je Referenz – Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts.
4. bzgl. LOS 1: Nachweis der Registrierung nach § 6 TKG (Telekommunikationsgesetz).
5. bzgl. LOS 1: Nachweis der Anmeldung nach § 3 Abs. 2 NotrufV (Verordnung über Notrufverbindungen).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1. Tariftreue und Mindestlohn; Der Bieter hat mit Abgabe seines Angebotes die Tariftreueerklärung nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1. Tariftreue und Mindestlohn; Der Bieter hat mit Abgabe seines Angebotes die Tariftreueerklärung nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) abzugeben, (vgl. Teil A_Anlage_05_Tariftreueerklärung). Der Bieter/Bewerber hat zu erklären, alle Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) in seiner jeweils geltenden Fassung zur Kenntnis genommen zu haben und dies mit seiner Unterschrift zu bestätigen. Der Bieter/Bewerber hat dazu mit Abgabe seines Angebotes folgendes zu erklären: Ich/wir verpflichte/n mich/uns,
a) meinen/unseren Beschäftigten, die nicht dem AEntG unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, bei der Ausführung der Leistung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG mindestens den jeweils geltenden Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoGerlassenen Rechtsverordnung (ab 1.1.2020 9,35 EUR brutto je Zeitstunde) zu zahlen. Dies gilt nicht für eine Leistungserbringung durch Auszubildende und nicht, wenn ein Bieter/Bewerber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme dort beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auszuführen;
b) Nachunternehmen sorgfältig auszuwählen und insbesondere deren Angebote dahingehend zu überprüfen, ob sie auf der Basis des zu zahlenden Mindestentgelts kalkuliert sein können;
c) Im Falle der Auftragserteilung durch Nachunternehmer oder Beschäftigte eines Verleihers sowie Beschäftigte des Verleihers des beauftragten Nachunternehmers die Verpflichtungen nach § 4 LTTG sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Mindestentgelt- und Tariftreueerklärungen sämtlicher Nachunternehmer und Verleiher vorzulegen. Dies gilt nicht, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind;
d) vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten, diese dem Auftraggeber auf dessen Verlangen hin vorzulegen und die Beschäftigten auf die Möglichkeit von Kontrollen durch den Auftraggeber hinzuweisen.
2. Weitere Ausführungsbedingungen:
Der Bieter hat mit der Abgabe seines Angebotes zu erklären,
a) dass das Unternehmen sicherstellt, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten werden. Bei einem Verstoß ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.
b) seine Leistungen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LDSG) erbracht werden. Er erklärt ferner, dass auch die Mitarbeiter des Unternehmens zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforde-rungen nach der DSGVO, insbesondere zur Integrität und Vertraulichkeit, verpflichtet sind und dass er dies auf Anfrage der Vergabestelle nachweist.
c) er ausschließlich Mitarbeiter einsetzen wird, die dazu bereit sind, eine Verpflichtungserklärung nach § 1 Verpflichtungsgesetz und eine Überprüfung (Ü1) nach dem Landessicherheitsüberprüfungsgesetz (LSÜG) abzugeben.
d) die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen über die uneingeschränkte schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit in deutscher Sprache verfügen.
Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die darin enthaltenen Vertragsbedingungen, verwiesen (§ 128 Abs. 2 Satz 2 GWB).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 129-316652
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-19
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-10-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-19
12:00 📅
“1. Weitere Erläuterungen zu den Teilnahmebedingungen
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Abschnitt III. 1. 1) bis III. 1. 3) sind innerhalb der...”
1. Weitere Erläuterungen zu den Teilnahmebedingungen
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Abschnitt III. 1. 1) bis III. 1. 3) sind innerhalb der Angebotsfrist nach Abschnitt IV. 2. 2) mit dem Angebot vorzulegen, soweit sich der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich anders vorbehalten hat. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Angebote von der Teilnahme am weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen entsprechende Nachweise zur Verifikation der Angaben anzufordern. Die Vergabestelle stellt für die dort aufgeführten Nachweise und Erklärungen Formblätter zur Verfügung. Eine Verpflichtung zur Verwendung der Formblätter besteht nicht. Der Bieter hat jedoch sicherzustellen, dass sein Angebot bei Nichtverwendung der Formblätter die nach Maßgabe der Bekanntmachung erforderlichen Unterlagen (insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) enthält sowie die in der Bekanntmachung beschriebenen Anforderungen erfüllt. Inhaltliche Abweichungen können zum Ausschluss des Bieters führen. Die Verwendung der Formblätter wird daher mit Nachdruck empfohlen. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bietergemeinschaft dem Angebot eine Erklärung beizulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und erklärt wird, dass dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften Bietergemeinschaftserklärung).
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, sind die von den Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV nach Art und Umfang mit dem Angebot zu benennen. Für Unternehmen, welche der Bieter im Wege der Eignungsleihe nach § 47 VgV einzusetzen beabsichtigt, sind die unter Abschnitt III. 1. 1) bis III. 1. 3) geforderten Nachweise und Erklärungen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung, für das jeweiligen Unternehmen mit dem Angebot einzureichen sowie nach § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV nachzuweisen, dass dem Bieter die insoweit für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
2. Weitere Angebotsbestandteile
Wegen der weiteren Angaben, Erklärungen und Unterlagen, die zum Bestandteil des Angebots zu machen sind (Preisangaben, Konzepte, etc.) wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere „Teil A Ausschreibungsbestimmungen und Erläuterungen" verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDY5N0
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131-160📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.de📧
Fax: +49 613116-2234 📠
URL: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 651/9494📞
E-Mail: vergabepruefstelle@add.rlp.de📧
URL: https://www.add.rlp.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß §§ 160 ff GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise:
Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI),...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß §§ 160 ff GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise:
Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI), Valenciaplatz 6, 55118 Mainz, Telefax: 06131/605-146.
Die Vergabestelle ist Adressatin bei Rügen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 139-342460 (2020-07-17)