Umstrukturierung Sekundarschule Lüdinghausen

Stadt Lüdinghausen

Die Sekundarschule in Lüdinghausen soll umstrukturiert werden. Aktuell besteht der Schulkomplex aus mehreren Gebäudeteilen (Bauteile A-H, s. beiliegende Übersicht). Bauteil C, die neue Sporthalle, wurde in einer Vorabmaßnahme gebaut. Bauteil H, die alte Sporthalle, ist in einer vorgezogenen Maßnahme ebenfalls saniert worden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-07-27 Auftragsbekanntmachung
2020-10-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-07-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten
Kurze Beschreibung:
Die Sekundarschule in Lüdinghausen soll umstrukturiert werden. Aktuell besteht der Schulkomplex aus mehreren Gebäudeteilen (Bauteile A-H, s. beiliegende Übersicht). Bauteil C, die neue Sporthalle, wurde in einer Vorabmaßnahme gebaut. Bauteil H, die alte Sporthalle, ist in einer vorgezogenen Maßnahme ebenfalls saniert worden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Coesfeld 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Lüdinghausen
Postanschrift: Borg 2
Postleitzahl: 59348
Postort: Lüdinghausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.luedinghausen.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@stadt-luedinghausen.de 📧
Telefon: +49 2591926-202 📞
Fax: +49 2591926-220 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E87523789 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E87523789 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-27 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 145-356170
ABl. S-Ausgabe: 145
Zusätzliche Informationen
Die Anwesenheit von Bietern / Bieterinnen und Bevollmächtigten im Öffnungstermin ist nicht zulässig.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Ausführung der Gesamtmaßnahme erfolgt nacheinander in 7 Bauabschnitten, so dass die Arbeiten in dem Zeitraum von Oktober 2020 bis Juli 2023 ausgeführt werden.
In diesem Gewerk werden Bauabschnitte mit ca. 1 000 bis 1 500 m
Die Bodenbelagsarbeiten umfassen das neue belegen von alten und neuen Estrichen mit einem Linoleum inkl. Sockelleisten. Ausführung in allen Klassenräumen mit Nebenräumen, Teamzimmern u.ä..
Dauer: 24 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 59348 Lüdinghausen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis gültige Betriebshaftpflichtversicherung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmenpräqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen vergleichbarer Objekte nicht älter als 5 Jahre, Angabe Ansprechpartner

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Rathaus Stadt Lüdinghausen,
2. OG, Raum 210,
Borg 2,
59348 Lüdinghausen
Zusätzliche Informationen:
Die Anwesenheit von Bietern / Bieterinnen und Bevollmächtigten im Öffnungstermin ist nicht zulässig.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.luedinghausen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E87523789 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postort: Münster
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 145-356170 (2020-07-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 153509.05 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 213-520926
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 145-356170
ABl. S-Ausgabe: 213

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bodenbelagsarbeiten umfassen das neue belegen von alten und neuen Estrichen mit einem Linoleum inkl. Sockelleisten. Ausführung in allen Klassenräumen mit Nebenräumen, Teamzimmern u. ä..“

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-16 📅
Name: Austermann GmbH
Postort: Dülmen
Postleitzahl: 48249
Land: Deutschland 🇩🇪
Coesfeld 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 153509.05 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag:
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 213-520926 (2020-10-28)