Erweiterung, Umbau und Modernisierung des Bund Umwelthauses Neustädter Bucht.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, in diesem Verfahren die Planungsleistung der Objektplanung (§ 34, Teil 3 HOAI) für die bauliche Realisierung des Umwelthauses (UWH) Neustädter Bucht zu vergeben.
Gegenstand des VgV-Verfahrens mit vorgeschaltetem, offenem Teilnahmewettbewerb ist die Erarbeitung eines Lösungsvorschlags als Machbarkeitsstudie für das UWH.
Ziel ist die Darstellung des ökologisch, baulichen Konzeptes, in besonderem Maße die Integration des Architekturkomplexes in die Natur. Neben Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen im Bestand, ist die Erweiterung des Umwelthauses geplant. Die Gesamtnutzungsfläche inkl. Bestand beträgt ca. 1 350 m NUF
Kostenrahmen (KG 300 + 400 gem. DIN 276): 3,8 Mio. EUR, brutto; Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 2-8 nach § 34 der aktuell gültigen HOAI 2013.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umwelthaus Neustadt gGmbH
2020-UWH-001-Arch
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦
Kurze Beschreibung:
“Erweiterung, Umbau und Modernisierung des Bund Umwelthauses Neustädter Bucht.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, in diesem Verfahren die Planungsleistung der...”
Kurze Beschreibung
Erweiterung, Umbau und Modernisierung des Bund Umwelthauses Neustädter Bucht.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, in diesem Verfahren die Planungsleistung der Objektplanung (§ 34, Teil 3 HOAI) für die bauliche Realisierung des Umwelthauses (UWH) Neustädter Bucht zu vergeben.
Gegenstand des VgV-Verfahrens mit vorgeschaltetem, offenem Teilnahmewettbewerb ist die Erarbeitung eines Lösungsvorschlags als Machbarkeitsstudie für das UWH.
Ziel ist die Darstellung des ökologisch, baulichen Konzeptes, in besonderem Maße die Integration des Architekturkomplexes in die Natur. Neben Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen im Bestand, ist die Erweiterung des Umwelthauses geplant. Die Gesamtnutzungsfläche inkl. Bestand beträgt ca. 1 350 m NUF
Kostenrahmen (KG 300 + 400 gem. DIN 276): 3,8 Mio. EUR, brutto; Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 2-8 nach § 34 der aktuell gültigen HOAI 2013.
1️⃣
Ort der Leistung: Ostholstein🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bund-Umwelthaus Neustadt gGmbH
Am Strande 9
23730 Neustadt in Holstein
Beschreibung der Beschaffung:
“Zur Lösung der Planungsaufgabe soll ein Büro für die Erbringung folgender Leistungen stufenweise beauftragt werden:
Architektenleistungen nach Teil 3 der...”
Beschreibung der Beschaffung
Zur Lösung der Planungsaufgabe soll ein Büro für die Erbringung folgender Leistungen stufenweise beauftragt werden:
Architektenleistungen nach Teil 3 der HOAI 2013 (Objektplanung), zu den Leistungsphasen 2 bis 8 des § 34,
— Stufe 1: § 34 (Gebäude) die LPH 2-4;
— Stufe 2: § 34 (Gebäude) die LPH 5-8.
Folgende Besonderen/Zusätzlichen Leistungen:
Planung/Realisierung einschl. intelligentes Energiekonzept (Heizungs-/Lüftungs-/(Tages) Lichtkonzeptionen) sowie Konzepte zur gebäudebezogenen Nutzung alternativer Energie (z. B. Photovoltaik, Solarthermie, Wärmerückgewinnung) sind in die Entwurfsplanung einzubeziehen. Das Energetische Konzept ist mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen unter Einbindung der Lebenszykluskosten (LCC) und unter Integration der Leistungen Dritter (TGA) zu erstellen.
Die Auftraggeberin strebt an, den Neubau nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat errichten zu lassen. Die Kriterien „BNB Unterrichtsgebäude – Neubau“ (BNB_UN), Stand 2017 sind hierfür in der Planung und Ausführung zu berücksichtigen. Es in jedem Fall der zum Zeitpunkt der Planung aktuelle Kriterienkatalog des BNB anzuwenden.
Desweiteren soll das Gebäude als Passivhaus geplant und ausgeführt werden.Dabei sind besonders in Bezug auf die baukonstruktive und technische Umsetzung des
Neubaus die Kriterien des Passivhausstandards und die Kriterien des BNB dahingehend zu berücksichtigen, dass die jeweiligen Anforderungen in beiden Kriterienkatalogen erfüllt werden.
Das BNB Zertifikat in Gold soll erreicht werden. Eine Zertifizierung des Passivhauses durch eine hierfür zugelassene Prüfstelle ist nicht vorgesehen. Die Einhaltung der Passivhauskriterien soll in Bezug auf den ggf. zu erhaltenen Gebäudebestand, die Standortfaktoren und die überwiegend öffentlich genutzten Funktionsbereiche mit Augenmaß und in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-10-26 📅
Datum des Endes: 2023-05-01 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Bezüge Prüfen
Die Kontrollliste zur Auswahlstufe 1 (Mindestkriterien der Eignung), sowie die Bewertungsmatrix der Auswahlstufe 2 sind den Anlagen zu diesem...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bezüge Prüfen
Die Kontrollliste zur Auswahlstufe 1 (Mindestkriterien der Eignung), sowie die Bewertungsmatrix der Auswahlstufe 2 sind den Anlagen zu diesem VgV- Verfahren und dem Bewerber*innenbogen zu entnehmen. Die Unterlagen können bei der unter I.3) angegeben Vergabeplattform digital, gebührenfrei abgerufen werden. Die Mindestkriterien an die Eignung (Anlage 9/Seite 11 des Bewerber*innenbogens) setzen sich wie folgt zusammen:
Nr. 1 Erfolgte der fristgerechte Eingang der Bewerbung beim Auftraggeber? Nr. 2 Ist die Bewerbung vollständig ausgefüllt? Nr. 3 Wurde der Bewerbungsbogen vollständig ausgefüllt. Nr. 4 Wurden die vom Bewerber geforderte Anlagen 1-8 gem. Punkt 5 des Bewerber*innenbogens beigefügt? Nr. 5 Ausreichende Berufshaftpflicht, bzw. Eigenerklärung zur Anpassung im Auftragsfall Nr. 6 Einhaltung des Zeitraums der Leistungserbringung und der Mindestprojektgröße
Des Referenzprojektes Nr. 1? Nr. 7 Im Falle einer Bewerber*innengemeinschaft, oder Unterauftragnehmer*in: Haben alle Bewerber*innen einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Bewerber*innenbogen fristgerecht eingereicht?
Nr. 8 Der Projektleiter für das zu beauftragende Projekt erfüllt die unter Punkt 4.3 des Bewerber*innenbogens abgefragten Mindestvoraussetzung. Bei mehr als 6 geeigneten
Wirtschaftsteilnehmern entscheidet das Los- Verfahren.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Teilnahmeberechtigt sind gem. § 75 VgV Bewerber*innen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als freischaffende Architekten/Architektinnen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Teilnahmeberechtigt sind gem. § 75 VgV Bewerber*innen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als freischaffende Architekten/Architektinnen und/oder Ingenieure/Ingenieurinnen bzw. Beratende Ingenieure/Ingenieurinnen tätig sind und die berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland in diesem Beruf tätig zu werden.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Bezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung,wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist und berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt*in, Ingenieur*in, Beratende*r Ingenieur*in tätig zu werden.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine verantwortlichen Berufsangehörige*n nach § 43, Absatz 1 VgV benennen.
Die geforderten Angaben in III.1.1. bis III.1.3. gemäß § 45 und 46 VgV sind in einem Bewerberbogen zum Verhandlungsverfahren gemäß § 29 VgV zusammengefasst.
Die im Folgenden aufgezählten zusätzlichen Eigenerklärungen/Nachweise sind als Anlagen in jener numerischen Reihenfolge abzugeben, welche im Bewerberbogen unter Punkt 5 aufgelistet ist.
1. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung,
2. Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer (u. a. bei Eignungsleihe),
3. Angaben zur Qualitätssicherung zu 3.5 des Bewerberbogens (BWB), Kosten-, und Terminmanagement,formalisiertes Berichtswesen, etc.,
4. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt*in“ gemäß § 44 VgV für den Architekten des Architekturbüros, der die Leistung tatsächlich erbringen soll,
5. Bescheinigung(en) des AG zu 4.2 des Bewerberbogens (BWB), bei mehreren Anlagen sind diese zunummerieren. Zu bestätigen ist die erbrachte Dienstleistung mit Angaben des Rechnungswertes und des Leistungszeitraums,
6. max. 2 DIN A 4 (1x DIN A3) je Referenzprojekt, bei mehreren Anlagen sind diese zu nummerieren,
7. Qualifikationsnachweis/Vita, Verwendung von Formblatt Anlage 6 (Angaben zum Projektleiter) des Bewerberbogens (BWB),
8. Angaben zu besonderen Qualifikationen zu 4.4 des BWB, Projekterfahrung mit erneuerbaren Energiekonzepten, nachhaltiger Bauweise, Gebäudezertifikaten.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
—...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
— „Architekt“ gemäß Unterabschnitt § 75 VgV;
— Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine*n verantwortliche*n Berufsangehörige*n nach § 75 Absatz 3 VgV benennen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-02
14:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-07-16 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“1. Letzter Termin für Fragestellungen 21.6.2020 – 14.00 Uhr. Fragen werden ausschließlich über DTVP angenommen. Fragen per E-Mail, Fax oder Telefon werden...”
1. Letzter Termin für Fragestellungen 21.6.2020 – 14.00 Uhr. Fragen werden ausschließlich über DTVP angenommen. Fragen per E-Mail, Fax oder Telefon werden nicht beantwortet. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
2. Haben sich im Bewerbungsverfahren nicht mind. 6 Bieter qualifiziert, wird eine geringere Anzahl an Bietern zugelassen.
3. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Unterlagen, die das Angebotsverfahren betreffen, lediglich Entwurfsfassungen darstellen. Die Änderung der Unterlagen bleibt vorbehalten. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden ggf. finale Fassungen übermittelt. Voraussichtliche Versendung der Angebotsabfrage: 16.7.2020
4. Mehrfachbewerbungen eines Unternehmens als Einzelbewerber*in sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerber*innengemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerber*innengemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grundsätzlich nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern/Nachunternemerinnen, auf die sich ein Bewerber*in/eine Bewerber*innengemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweisseiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
5. Das Vergabeverfahren wird durch die Bund Umwelthaus Neustadt gGmbH geführt. Auftraggeber ist die Bund Umwelthaus Neustadt gGmbH mit Standort in Neustadt in Holstein.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUPDFW9
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431988-4702 📠
URL: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß §160 ff. GWB bei der unter Vl.4.1. genannten Stelle einleiten.
Der Antrag in unzulässig, soweit:
1) der/die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein*e Auftraggeber*in über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er/sie die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den/die öffentliche*n Auftraggeber*in über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der/die Auftraggeber*in die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 105-254169 (2020-05-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-27) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: BUND-Umwelthaus Neustadt gGmbH
Kontaktperson: Projektleitung BUND-Umwelthaus Neustadt gGmbH Herr Dr. Schmidt
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: BUND Umwelthaus Neustadt gGmbH
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umwelthaus Neustadt gGmbH — Vergabebekanntmachung
2020-UWH-001-Arch
Kurze Beschreibung:
“Erweiterung, Umbau und Modernisierung des BUND Umwelthauses Neustädter Bucht.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, in diesem Verfahren die Planungsleistung der...”
Kurze Beschreibung
Erweiterung, Umbau und Modernisierung des BUND Umwelthauses Neustädter Bucht.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, in diesem Verfahren die Planungsleistung der Objektplanung (§ 34, Teil 3 HOAI) für die bauliche Realisierung des Umwelthauses (UWH) Neustädter Bucht zu vergeben.
Gegenstand des VgV-Verfahrens mit vorgeschaltetem, offenem Teilnahmewettbewerb ist die Erarbeitung eines Lösungsvorschlags als Machbarkeitsstudie für das UWH.
Ziel ist die Darstellung des ökologisch, baulichen Konzeptes, in besonderem Maße die Integration des Architekturkomplexes in die Natur. Neben Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen im Bestand, ist die Erweiterung des Umwelthauses geplant. Die Gesamtnutzungsfläche inkl. Bestand beträgt ca. 1 350 m NUF Kostenrahmen (KG300+400 gem. DIN 276): 3,8 Mio. EUR, brutto; Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 2-8 nach § 34 der aktuell gültigen HOAI 2013.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 399 387 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: BUND-Umwelthaus Neustadt gGmbH
Am Strande 9
23730 Neustadt in Holstein
Beschreibung der Beschaffung:
“Zur Lösung der Planungsaufgabe soll ein Büro für die Erbringung folgender Leistungen stufenweise beauftragt werden:
Architektenleistungen nach Teil 3 der...”
Beschreibung der Beschaffung
Zur Lösung der Planungsaufgabe soll ein Büro für die Erbringung folgender Leistungen stufenweise beauftragt werden:
Architektenleistungen nach Teil 3 der HOAI 2013 (Objektplanung), zu den Leistungsphasen 2 bis 8 des § 34,
— Stufe 1: § 34 (Gebäude) die LPH 2-4,
— Stufe 2: § 34 (Gebäude) die LPH 5-8.
Folgende Besonderen/ Zusätzlichen Leistungen:
Planung/Realisierung einschl. intelligentes Energiekonzept (Heizungs-/Lüftungs-/(Tages) Lichtkonzeptionen) sowie Konzepte zur gebäudebezogenen Nutzung alternativer Energie (z. B. Photovoltaik, Solarthermie, Wärmerückgewinnung) sind in die Entwurfsplanung einzubeziehen. Das Energetische Konzept ist mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen unter Einbindung der Lebenszykluskosten (LCC) und unter Integration der Leistungen Dritter (TGA) zu erstellen.
Die Auftraggeberin strebt an, den Neubau nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat errichten zu lassen. Die Kriterien „BNB Unterrichtsgebäude-Neubau“ (BNB_UN), Stand 2017 sind hierfür in der Planung und Ausführung zu berücksichtigen. Es in jedem Fall der zum Zeitpunkt der Planung aktuelle Kriterienkatalog des BNB anzuwenden.
Desweiteren soll das Gebäude als Passivhaus geplant und ausgeführt werden. Dabei sind besonders in Bezug auf die baukonstruktive und technische Umsetzung des Neubaus die Kriterien des Passivhausstandards und die Kriterien des BNB dahingehend zu berücksichtigen, dass die jeweiligen Anforderungen in beiden Kriterienkatalogen erfüllt werden.
Das BNB Zertifikat in Gold soll erreicht werden. Eine Zertifizierung des Passivhauses durch eine hierfür zugelassene Prüfstelle ist nicht vorgesehen. Die Einhaltung der Passivhauskriterien soll in Bezug auf den ggf. zu erhaltenen Gebäudebestand, die Standortfaktoren und die überwiegend öffentlich genutzten Funktionsbereiche mit Augenmaß und in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 105-254169
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2020-UWH-001-Arch
Los-Identifikationsnummer: keine
Titel: Umwelthaus Neustadt gGmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: IBUS Architektengesellschaft mbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ostholstein🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 355 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 399387.04 💰
“1. Letzter Termin für Fragestellungen 21.6.2020 — 14.00 Uhr. Fragen werden ausschließlich über DTVP angenommen. Fragen per E-Mail, Fax oder Telefon werden...”
1. Letzter Termin für Fragestellungen 21.6.2020 — 14.00 Uhr. Fragen werden ausschließlich über DTVP angenommen. Fragen per E-Mail, Fax oder Telefon werden nicht beantwortet. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
2. Haben sich im Bewerbungsverfahren nicht mind. 6 Bieter qualifiziert, wird eine geringere Anzahl an Bietern zugelassen.
3. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Unterlagen, die das Angebotsverfahren betreffen, lediglich Entwurfsfassungen darstellen. Die Änderung der Unterlagen bleibt vorbehalten. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden ggf. finale Fassungen übermittelt. Voraussichtliche Versendung der Angebotsabfrage: 16.7.2020.
4. Mehrfachbewerbungen eines Unternehmens als Einzelbewerber*in sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerber*innengemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerber*innengemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grundsätzlich nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern / Nachunternemerinnen, auf die sich ein Bewerber*in/eine Bewerber*innengemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweisseiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
5. Das Vergabeverfahren wird durch die BUND Umwelthaus Neustadt gGmbH geführt. Auftraggeber ist die BUND Umwelthaus Neustadt gGmbH mit Standort in Neustadt in Holstein.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUPD3HD
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß §160 ff. GWB bei der unter Vl.4.1) genannten Stelle einleiten.
Der Antrag in unzulässig, soweit:
1. der/die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein*e Auftraggeber*in über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er/sie die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den/die öffentliche*n Auftraggeber*in über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der/die Auftraggeber*in die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 212-519035 (2020-10-27)