Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer hat alle für die mit der verbundenen Aufgabe einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Regelwerke, Leitfäden, Richtlinien, unter Berücksichtigung der größtmöglichen Wirtschaftlichkeit, zu beachten. Hierfür sind grundlegend:
— das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG),
— das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG),
— das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG),
— geltende Gesetze und Verordnungen des Landes Nordrhein-Westfalen, die für die zu erbringende Aufgabe heranzuziehen sind,
— die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV) sowie
— die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen.
Die Kenntnis nachfolgender Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Regelwerke, Leitfäden und Richtlinien ist wünschenswert (Aufzählung ist nicht abschliessend):
— das Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz - AtG),
— das Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG),
Leistungsumfang
Faunistische Untersuchung und Biotoptypenkartierung, die im weitesten Sinne mit einer Faunistischen Planungsraumanalyse und einer Biotoptypenkartierung für bzw. auf der beplanten Fläche am Standort Würgassen verknüpft sind. Dazu gehören
— die Erarbeitung, Planung und Durchführung dessen.
Vorbereitende Arbeiten, die im weitesten Sinne mit vorbereitenden Arbeiten hinsichtlich einer Umweltverträglichkeitsprüfung/en verknüpft sind. Dazu gehören beispielsweise
— Arbeiten, die sich für BGZ aus § 15 UVPG ergeben (Unterrichtung),
— die fachliche Unterstützung und Teilnahme an einer Unterrichtung sowie
— das Auswerten/ Abarbeiten des Ergebnisses einer Unterrichtung.
Erstellung des UVP-Berichtes nebst der erforderlichen Fachbeiträge, die im weitesten Sinne mit der Erstellung des UVP-Berichtes verknüpft sind. Dazu gehören beispielsweise
— das Erarbeiten und Erstellen des UVP-Berichtes gemäß § 16 UVPG i.V.m. Anlage 4 UVPG anhand des festgelegten Untersuchungsrahmens,
— das Erarbeiten und Erstellen eines Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags, eines Fach-beitrages hinsichtlich der FFH-Verträglichkeit (gemäß § 44 f. BNatSchG) sowie,
— das Erarbeiten und Erstellen eines Fachbeitrages Wasserrahmenrichtlinie.
Auslegung, Beteiligung, Erörterung. Dazu gehören beispielsweise
— die Vorlage der genannten Berichte und Fachbeiträge zur Auslegung,
— die Unterstützung der BGZ hinsichtlich eines Einwendungsmanagements hinsichtlich umweltrelevanter Fragestellungen,
— eine aktive Teilnahme an Sitzungen, Fachgesprächen und an Erörterungstermin/en sowie
— das Auswerten/ Abarbeiten der Erkenntnisse aus einem Erörterungstermin.
Teilnahme an Besprechungen
Beantwortung von Behörden- und Sachverständigenanfragen
Revision bestehender Unterlagen und Fristen
Die Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Vom Auftragnehmer wird jedoch erwartet, dass dieser in der Lage ist, einen solchen Landschaftspflegerischen Begleitplan/ Landschaftspflegerische Begleitpläne mit anderen Plänen (unter Berücksichtigung der Pläne anderer an dem Vorhaben LoK fachlich Beteiligte) sinnvoll bzw. einer vorgegebenen Aufgabenstellung angemessen, zusammenzuführen.
Als methodische Leistungen werden vom Auftragnehmer beispielsweise u. a. erwartet:
— statistische Erhebungen (als Recherche oder bei Bedarf vor Ort) sowie Ermittlungen über z. B. Wirtschaftsstrukturen o.Ä.,
— Abschätzung/ Berechnung und Darstellung von Umweltauswirkungen/ Umwelt-schutzmaßnahmen,
— das Erstellen von z. B. Gütekarten oder anderer Pläne auch unter Berücksichtigung der Pläne anderer an dem Vorhaben LoK fachlich Beteiligte sowie
— das Erstellen zusätzlicher Hilfsmittel der Darstellung – z. B. Fotomontagen oder 3D Darstellungen.
Allgemeine Beratungstätigkeiten