Liefern, Aufstellen und Verkabeln diverser ergänzender Büromöblierung und Konferenzmöblierung (Tische, Stühle, Spinde, Bänke) größtenteils des Herstellers „Brunner“ in verschiedenen Räumen und Etagen des Erweiterungsneubaus UN Campus Bonn.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Möbel und Einrichtungen
Referenznummer: 415/20
Kurze Beschreibung:
“Liefern, Aufstellen und Verkabeln diverser ergänzender Büromöblierung und Konferenzmöblierung (Tische, Stühle, Spinde, Bänke) größtenteils des Herstellers...”
Kurze Beschreibung
Liefern, Aufstellen und Verkabeln diverser ergänzender Büromöblierung und Konferenzmöblierung (Tische, Stühle, Spinde, Bänke) größtenteils des Herstellers „Brunner“ in verschiedenen Räumen und Etagen des Erweiterungsneubaus UN Campus Bonn.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diverse Möbel und Einrichtungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-03-25 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-27 📅
Datum des Beginns: 2020-08-26 📅
Datum des Endes: 2020-12-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 062-147567
ABl. S-Ausgabe: 62
Zusätzliche Informationen
“Es dürfen keine Personen an dem Öffnungsverfahren teilnehmen.”
Quelle: OJS 2020/S 062-147567 (2020-03-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 131297.46 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen...”
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen beantwortet werden können.
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Quelle: OJS 2020/S 135-332348 (2020-07-13)