Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Technische Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit sind folgende Referenzen vom Bewerber/der BG/ARGE vorzulegen:
Die Angaben zu den Referenzen sind in die zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) einzutragen.
Grundsätzliche Voraussetzungen:
— Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben,
— Wertbar sind max. 3 Referenzobjekte im Zeitraum der letzten 10 Jahre, in welchen die Lph 2-8 gemäß § 34 HOAI bearbeitet wurden.
Der Beginn der gewählten Referenz ist das Datum der Auftragserteilung und als Bearbeitungsende gilt das Datum der rechtsgeschäftlichen VOB-Abnahme.
Ein Referenzobjekt kann sowohl für eine, wie auch mehrere Wertungskriterien in Frage kommen, wenn Sie die nachstehenden Mindestanforderungen erfüllen. Dies ist in diesem Fall explizit anzugeben.
Mit den 3 gewählten Referenzobjekten sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
1) Mit mindestens einem Referenzobjekt ist die Planung und der Bau eines Büro-, Verwaltungs-, Schulungsgebäudes oder Instituts nachzuweisen;
2) Mit mindestens einem Referenzobjekt ist der Umbau/Sanierung eines Bestandsgebäudes im laufenden Betrieb (>250 000,00 EUR Projektsumme) nachzuweisen;
3) Mit mindestens einem Referenzobjekt sind Erfahrungen mit der Planung und Realisierung von Projekten mit öffentlichen Auftraggebern nachzuweisen.
Es erfolgt ein Ausschluss, sofern diese 3 Mindestanforderungen nicht in mindestens einem Referenzobjekt nachgewiesen werden.
Die Erfüllung einer wertbaren Mindestanforderung erhält jeweils 8 Wertungspunkte; es sind somit insgesamt 72 Punkte möglich. Es werden Zusatzpunkte vergeben, wenn nachfolgende Projekteigenschaften, bezogen auf die jeweils einschlägige Mindestanforderung, nachgewiesen werden:
— zu 1. Anwendung der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO), je zutreffenden Referenzobjekt 2 Punkte, maximal 6 Punkte,
— zu 2. Durchführung von Betonsanierungsarbeiten, je zutreffenden Referenzobjekt 2 Punkte, maximal 6 Punkte,
— zu 3. Durchführung eines GNUE-Projektes (Groß-, Neu-, Um- und Erweiterungsbau, Bauten des Landes), je zutreffenden Referenzobjekt 4 Punkte, maximal 12 Punkte.
Maximal 96 Punkte können erzielt werden.
b) Berufliche Leistungsfähigkeit (Personalstärke):
Hierfür ist die Anzahl der Mitarbeiter mit jeweiliger Qualifikation zu benennen.
Zur Wertung ist die aktuelle Anzahl der fachlich qualifizierten Mitarbeiter im technischen Bereich zur Bearbeitung und Betreuung der Maßnahme entscheidend.
Der Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist zu erbringen.
Anzahl der fachlich qualifizierten Mitarbeiter: kleiner/gleich 3 Personen, 5 Punkte Anzahl der fachlich qualifizierten Mitarbeiter: größer 3 Personen, 10 Punkte Maximal 10 Wertungspunkte können erzielt werden.
Insgesamt [aus den Eignungskriterien a) 96 Punkte + b) 10 Punkte] können 106 Punkte erreicht werden.