Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Universität zu Köln – Internet-Konnektivität
2019_64_0067
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung: Bereitstellung und Betrieb des Internetzugangs der Universität zu Köln.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Internetdienste📦
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Universität zu Köln, Abt. Einkauf Albertus-Magnus-Platz, 50923 Köln RRZK Köln, Regionales Rechenzentrum Köln”
Beschreibung der Beschaffung:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die Bereitstellung und Betrieb des Internetzugangs der Universität zu Köln mit einer...”
Beschreibung der Beschaffung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die Bereitstellung und Betrieb des Internetzugangs der Universität zu Köln mit einer Laufzeit von 24 Monaten zzgl. einer optionalen Verlängerung von weiteren 12 Monaten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Handelsregisterauszug, nicht älter als 12 Monate,
— Der AN (ISP) ist Mitglied der DENIC eG, aktueller, schriftlicher Nachweis der Mitgliedschaft,
— Der AN...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Handelsregisterauszug, nicht älter als 12 Monate,
— Der AN (ISP) ist Mitglied der DENIC eG, aktueller, schriftlicher Nachweis der Mitgliedschaft,
— Der AN (ISP) ist als LIR beim RIPE registriert, aktueller, schriftlicher Nachweis der Mitgliedschaft.
Der AN verpflichtet sich, bei Leistungserbringungen nur fachlich qualifizierte Firmen und Personen einzusetzen. Eine Firma gilt in diesem Vergabeverfahren als fachkundig, wenn sie aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit, ihrer Historie und ihrer strategischen Ausrichtung am Markt keinen Anlass zu Zweifeln gibt, den zu vergebenden Auftrag fachgerecht ausführen zu können. Eine Person ist fachlich qualifiziert, wenn Sie einen Berufsabschluss als Fachinformatiker mit Fachrichtung Systemintegration, IT-Systemelektroniker, eine Fachhochschul- oder Hochschulabschluss der Fachrichtung Informations- oder Telekommunikations- oder E-Technik – z. B. Dipl. Ing. E-Technik – hat und eine mindestens 5 jährige Berufserfahrung im Bereich Planung, Konfiguration und Betrieb einer komplexen Netzwerkarchitektur eines IP-Serviceproviders hat.
Der AN verpflichtet sich, bei der Auftragsdurchführung deutschsprachiges Fachpersonal einzusetzen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Der AN (ISP) ist Mitglied der DENIC eG, aktueller, schriftlicher Nachweis der Mitgliedschaft,
— Der AN (ISP) ist als LIR beim RIPE registriert, aktueller,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Der AN (ISP) ist Mitglied der DENIC eG, aktueller, schriftlicher Nachweis der Mitgliedschaft,
— Der AN (ISP) ist als LIR beim RIPE registriert, aktueller, schriftlicher Nachweis der Mitgliedschaft.
Referenzen
— Der AN ist aufgefordert, mindestens 2 Referenzkunden (Unternehmen bzw. öffentliche Auftraggeber) mit Aufträgen vergleichbarer Leistung zu benennen, zumindest aber um einen redundant ausgelegten Internetzugang von 1 Gbit/s Bandbreite.
Zum Nachweis der Referenzen ist ausschließlich die Anlage „Referenzliste“ zu nutzen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-02-27
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-02-28
08:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Keine
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYVYY0D
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055📞
Fax: +49 2211472889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055📞
Fax: +49 2211472889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nachprüfungsanträge, die von Montag bis Freitag bis 14:30 Uhr bei der Vergabekammer Rheinland eingehen, können noch am selben Tag bearbeitet werden. Anträge, die nach 14:30 Uhr eingehen, können erst am folgenden Arbeitstag bearbeitet werden. Bitte nutzen Sie die Faxnummer der Vergabekammer Rheinland.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055📞
Fax: +49 2211472889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html🌏
Quelle: OJS 2020/S 017-036818 (2020-01-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-04) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Abteilung — Einkauf
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Universität zu Köln — Internet-Konnektivität
2019_64_0067
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Universität zu Köln, Abt. Einkauf Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln RRZK Köln
Regionales Rechenzentrum Köln” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Preis
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Preis (Gewichtung): 100.00
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 017-036818
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYVYY0E
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nachprüfungsanträge, die von Montag bis Freitag bis 14:30 Uhr bei der Vergabekammer Rheinland eingehen, können noch am selben Tag bearbeitet werden. Anträge, die nach 14.30 Uhr eingehen, können erst am folgenden Arbeitstag bearbeitet werden. Bitte nutzen Sie die Faxnummer der Vergabekammer Rheinland.
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Quelle: OJS 2020/S 026-059556 (2020-02-04)