Universität zu Köln – Internet-Konnektivität

Universität zu Köln, Abt. Einkauf

Bereitstellung und Betrieb des Internetzugangs der Universität zu Köln.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-22.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-01-22 Auftragsbekanntmachung
2020-02-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-01-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 2019_64_0067
Kurze Beschreibung: Bereitstellung und Betrieb des Internetzugangs der Universität zu Köln.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Internetdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universität zu Köln, Abt. Einkauf
Postanschrift: Albertus-Magnus-Platz
Postleitzahl: 50923
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: https://uni-koeln.de/ 🌏
E-Mail: p.weiss@verw.uni-koeln.de 📧
Telefon: +49 221470-6268 📞
Fax: +49 221470-5155 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYVYY0D/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYVYY0D 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-22 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 017-036818
ABl. S-Ausgabe: 17
Zusätzliche Informationen
Keine Bekanntmachungs-ID: CXS7YYVYY0D

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die Bereitstellung und Betrieb des Internetzugangs der Universität zu Köln mit einer Laufzeit von 24 Monaten zzgl. einer optionalen Verlängerung von weiteren 12 Monaten.
Dauer: 36 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Universität zu Köln, Abt. Einkauf Albertus-Magnus-Platz, 50923 Köln RRZK Köln, Regionales Rechenzentrum Köln

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Handelsregisterauszug, nicht älter als 12 Monate,
— Der AN (ISP) ist Mitglied der DENIC eG, aktueller, schriftlicher Nachweis der Mitgliedschaft,
— Der AN (ISP) ist als LIR beim RIPE registriert, aktueller, schriftlicher Nachweis der Mitgliedschaft.
Der AN verpflichtet sich, bei Leistungserbringungen nur fachlich qualifizierte Firmen und Personen einzusetzen. Eine Firma gilt in diesem Vergabeverfahren als fachkundig, wenn sie aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit, ihrer Historie und ihrer strategischen Ausrichtung am Markt keinen Anlass zu Zweifeln gibt, den zu vergebenden Auftrag fachgerecht ausführen zu können. Eine Person ist fachlich qualifiziert, wenn Sie einen Berufsabschluss als Fachinformatiker mit Fachrichtung Systemintegration, IT-Systemelektroniker, eine Fachhochschul- oder Hochschulabschluss der Fachrichtung Informations- oder Telekommunikations- oder E-Technik – z. B. Dipl. Ing. E-Technik – hat und eine mindestens 5 jährige Berufserfahrung im Bereich Planung, Konfiguration und Betrieb einer komplexen Netzwerkarchitektur eines IP-Serviceproviders hat.
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Der AN verpflichtet sich, bei der Auftragsdurchführung deutschsprachiges Fachpersonal einzusetzen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Der AN (ISP) ist Mitglied der DENIC eG, aktueller, schriftlicher Nachweis der Mitgliedschaft,
— Der AN (ISP) ist als LIR beim RIPE registriert, aktueller, schriftlicher Nachweis der Mitgliedschaft.
Referenzen
— Der AN ist aufgefordert, mindestens 2 Referenzkunden (Unternehmen bzw. öffentliche Auftraggeber) mit Aufträgen vergleichbarer Leistung zu benennen, zumindest aber um einen redundant ausgelegten Internetzugang von 1 Gbit/s Bandbreite.
Zum Nachweis der Referenzen ist ausschließlich die Anlage „Referenzliste“ zu nutzen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-02-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abteilung – Einkauf
Adresse des Käuferprofils: https://www.vergabe.nrw.de/ 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYVYY0D/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Keine
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYVYY0D

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055 📞
Fax: +49 2211472889 📠
Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nachprüfungsanträge, die von Montag bis Freitag bis 14:30 Uhr bei der Vergabekammer Rheinland eingehen, können noch am selben Tag bearbeitet werden. Anträge, die nach 14:30 Uhr eingehen, können erst am folgenden Arbeitstag bearbeitet werden. Bitte nutzen Sie die Faxnummer der Vergabekammer Rheinland.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 017-036818 (2020-01-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-04)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 026-059556
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 017-036818
ABl. S-Ausgabe: 26
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYVYY0E

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Universität zu Köln, Abt. Einkauf Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln RRZK Köln
Regionales Rechenzentrum Köln

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Preis
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Preis (Gewichtung): 100.00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abteilung — Einkauf

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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Nachprüfungsanträge, die von Montag bis Freitag bis 14:30 Uhr bei der Vergabekammer Rheinland eingehen, können noch am selben Tag bearbeitet werden. Anträge, die nach 14.30 Uhr eingehen, können erst am folgenden Arbeitstag bearbeitet werden. Bitte nutzen Sie die Faxnummer der Vergabekammer Rheinland.
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Quelle: OJS 2020/S 026-059556 (2020-02-04)