Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Universität zu Köln — Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
2020_64_0030”
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur- und Wartungsdienste📦
Kurze Beschreibung: Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Kontrolle📦
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Universität zu Köln
Abt. Einkauf Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln
Beschreibung der Beschaffung:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 24 Monaten zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in den Räumen der...”
Beschreibung der Beschaffung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 24 Monaten zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in den Räumen der Universität zu Köln.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Sofern unter den Punkten III.1)-III.2) keine Formvorgabe angegeben ist, sind die jeweiligen Erklärungen als Eigenerklärungen einzureichen.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis Mindestumsatz im Bereich Geräteprüfung nach VDE 0701/0702
Der AN muss einen Umsatz im oben genannten Bereich erfüllen, dessen Auftragsvolumen in...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis Mindestumsatz im Bereich Geräteprüfung nach VDE 0701/0702
Der AN muss einen Umsatz im oben genannten Bereich erfüllen, dessen Auftragsvolumen in den letzten 3 Jahren mindestens 350 000 EUR netto jährlich beträgt. Zum Nachweis ist die Anlage „Nachweis Mindestumsatz" auszufüllen.
“Nachweis Mindestumsatz im Bereich Geräteprüfung nach VDE 0701/0702
Der AN muss einen Umsatz im oben genannten Bereich erfüllen, dessen Auftragsvolumen in...”
Nachweis Mindestumsatz im Bereich Geräteprüfung nach VDE 0701/0702
Der AN muss einen Umsatz im oben genannten Bereich erfüllen, dessen Auftragsvolumen in den letzten 3 Jahren mindestens 350 000 EUR netto jährlich beträgt. Zum Nachweis ist die Anlage „Nachweis Mindestumsatz" auszufüllen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis Eignung des einzusetzenden Fachpersonals
Für die sichere Durchführung der Prüfungen sowie die Beurteilung des ordnungsgemäßen Zustands des zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis Eignung des einzusetzenden Fachpersonals
Für die sichere Durchführung der Prüfungen sowie die Beurteilung des ordnungsgemäßen Zustands des zu prüfenden elektrischen Arbeitsmittels ist eine an die Prüfaufgabe angepasste Qualifikation des Prüfpersonals notwendig. Die Deutung und Auswertung der Prüfergebnisse ob-liegt der Verantwortung der prüfenden Elektrofachkraft. Die erforderliche Qualifikation der Elektrofachkraft ist an die Berufsausbildung, die Berufserfahrung und die zeitnahe berufliche Tätigkeit im Prüfwesen gebunden. Die prüfende Elektrofachkraft muss sich mit den verwendeten Messgeräten auskennen und in der Lage sein, Messwerte auch ober- oder unterhalb von Grenzwerten sicher zu deuten.
Weiterhin sind die Elektrofachkräfte verpflichtet, jährliche Nachschulungen zu absolvieren und dem Auftraggeber die Nachweise darüber unaufgefordert vorzulegen. In der Summe entsprechen die oben genannten Anforderungen dann der befähigten Person für Prüfungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen nach TRBS 1203.
Gleichartige Nachweise aus anderer Mitgliedsstaaten werden anerkannt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur zuverlässige Elektrofachkräfte einzusetzen, wobei die Vorgaben des Auftraggebers, insbesondere zur Wahrung seiner Sicherheitsinteressen, zu berücksichtigen sind.
Während der gesamten Vertrags- und Prüfzeit ist ein fachlich verantwortlicher Mitarbeiter zu benennen, der nur nach Abstimmung mit der Universität zu Köln abgelöst werden darf.
Die Qualifikationsnachweise der zum Einsatz kommenden Elektrofachkräfte sind mit der Ausschreibung abzugeben.
Gleichartige Nachweise aus anderer Mitgliedsstaaten werden anerkannt.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-12-07
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-12-07
12:30 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Keine
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYVYY9F
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Börsenplatz 1
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055📞
Fax: +49 2211472889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Börsenplatz 1
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055📞
Fax: +49 2211472889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nachprüfungsanträge, die von Montag bis Freitag bis 14.30 Uhr bei der Vergabekammer Rheinland eingehen, können noch am selben Tag bearbeitet werden. Anträge, die nach 14.30 Uhr eingehen, können erst am folgenden Arbeitstag bearbeitet werden. Bitte nutzen Sie die Faxnummer der Vergabekammer Rheinland.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Börsenplatz 1
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055📞
Fax: +49 2211472889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html🌏
Quelle: OJS 2020/S 218-535395 (2020-11-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Abteilung – Einkauf
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Universität zu Köln – Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
2020_64_0030”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 246 000 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Universität zu Köln, Abt. Einkauf
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln
In allen Räumen der Universität zu Köln”
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 218-535395
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auftragsvergabe FAM Gebäudedienste GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 10
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 10
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: FAM Gebäudedienste GmbH
Postanschrift: Falkensteinstr. 281
Postort: Oberhausen
Postleitzahl: 46047
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: fb@fm-gruppe.com📧
Region: Oberhausen, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://famgmbh.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 246 000 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYVYY98
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nachprüfungsanträge, die von Montag bis Freitag bis 14.30 Uhr bei der Vergabekammer Rheinland eingehen, können noch am selben Tag bearbeitet werden. Anträge, die nach 14.30 Uhr eingehen, können erst am folgenden Arbeitstag bearbeitet werden. Bitte nutzen Sie die Faxnummer der Vergabekammer Rheinland.
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Quelle: OJS 2021/S 010-019563 (2021-01-12)