Universität zu Köln — Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Universität zu Köln, Abt. Einkauf

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-11-04 Auftragsbekanntmachung
2021-01-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-11-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur- und Wartungsdienste
Referenznummer: 2020_64_0030
Kurze Beschreibung: Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur- und Wartungsdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Technische Kontrolle 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universität zu Köln, Abt. Einkauf
Postanschrift: Albertus-Magnus-Platz
Postleitzahl: 50923
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: https://uni-koeln.de/ 🌏
E-Mail: p.weiss@verw.uni-koeln.de 📧
Telefon: +49 221470-4469 📞
Fax: +49 221470-5155 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYVYY9F/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYVYY9F 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-04 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 218-535395
ABl. S-Ausgabe: 218
Zusätzliche Informationen
Keine Bekanntmachungs-ID: CXS7YYVYY9F

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 24 Monaten zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in den Räumen der Universität zu Köln.
Dauer: 24 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Universität zu Köln
Abt. Einkauf Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Sofern unter den Punkten III.1)-III.2) keine Formvorgabe angegeben ist, sind die jeweiligen Erklärungen als Eigenerklärungen einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis Mindestumsatz im Bereich Geräteprüfung nach VDE 0701/0702
Der AN muss einen Umsatz im oben genannten Bereich erfüllen, dessen Auftragsvolumen in den letzten 3 Jahren mindestens 350 000 EUR netto jährlich beträgt. Zum Nachweis ist die Anlage „Nachweis Mindestumsatz" auszufüllen.
Mindeststandards:
Nachweis Mindestumsatz im Bereich Geräteprüfung nach VDE 0701/0702
Der AN muss einen Umsatz im oben genannten Bereich erfüllen, dessen Auftragsvolumen in den letzten 3 Jahren mindestens 350 000 EUR netto jährlich beträgt. Zum Nachweis ist die Anlage „Nachweis Mindestumsatz" auszufüllen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis Eignung des einzusetzenden Fachpersonals
Für die sichere Durchführung der Prüfungen sowie die Beurteilung des ordnungsgemäßen Zustands des zu prüfenden elektrischen Arbeitsmittels ist eine an die Prüfaufgabe angepasste Qualifikation des Prüfpersonals notwendig. Die Deutung und Auswertung der Prüfergebnisse ob-liegt der Verantwortung der prüfenden Elektrofachkraft. Die erforderliche Qualifikation der Elektrofachkraft ist an die Berufsausbildung, die Berufserfahrung und die zeitnahe berufliche Tätigkeit im Prüfwesen gebunden. Die prüfende Elektrofachkraft muss sich mit den verwendeten Messgeräten auskennen und in der Lage sein, Messwerte auch ober- oder unterhalb von Grenzwerten sicher zu deuten.
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Weiterhin sind die Elektrofachkräfte verpflichtet, jährliche Nachschulungen zu absolvieren und dem Auftraggeber die Nachweise darüber unaufgefordert vorzulegen. In der Summe entsprechen die oben genannten Anforderungen dann der befähigten Person für Prüfungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen nach TRBS 1203.
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Gleichartige Nachweise aus anderer Mitgliedsstaaten werden anerkannt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur zuverlässige Elektrofachkräfte einzusetzen, wobei die Vorgaben des Auftraggebers, insbesondere zur Wahrung seiner Sicherheitsinteressen, zu berücksichtigen sind.
Während der gesamten Vertrags- und Prüfzeit ist ein fachlich verantwortlicher Mitarbeiter zu benennen, der nur nach Abstimmung mit der Universität zu Köln abgelöst werden darf.
Die Qualifikationsnachweise der zum Einsatz kommenden Elektrofachkräfte sind mit der Ausschreibung abzugeben.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-12-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abteilung — Einkauf
Adresse des Käuferprofils: https://www.vergabe.nrw.de/ 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYVYY9F/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Keine
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYVYY9F

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Börsenplatz 1
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055 📞
Fax: +49 2211472889 📠
Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nachprüfungsanträge, die von Montag bis Freitag bis 14.30 Uhr bei der Vergabekammer Rheinland eingehen, können noch am selben Tag bearbeitet werden. Anträge, die nach 14.30 Uhr eingehen, können erst am folgenden Arbeitstag bearbeitet werden. Bitte nutzen Sie die Faxnummer der Vergabekammer Rheinland.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 218-535395 (2020-11-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 246 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 010-019563
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 218-535395
ABl. S-Ausgabe: 10
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYVYY98

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Universität zu Köln, Abt. Einkauf
Albertus-Magnus-Platz
In allen Räumen der Universität zu Köln

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-12 📅
Name: FAM Gebäudedienste GmbH
Postanschrift: Falkensteinstr. 281
Postort: Oberhausen
Postleitzahl: 46047
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: fb@fm-gruppe.com 📧
Land: Oberhausen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: http://famgmbh.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 246 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abteilung – Einkauf

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 010-019563 (2021-01-12)