Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist die Kreisstadt des Landkreises Vorpommern-Greifswald im Nordosten des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Sie liegt an dem in die Ostsee mündenden Fluss Ryck am Greifswalder Bodden zwischen den Inseln Rügen und Usedom. Darüber hinaus ist die Stadt Greifswald der wichtigste Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort in der Region Vorpommern. Durch steigende Schülerzahlen hat sich die Hansestadt Greifswald entschieden das Schulzentrum am Ellernholzteich zu errichten. Das inklusive Schulzentrum besteht aus einer Regionalschule mit Grundschulteil, Hort sowie einer 2- Feld- Sporthalle mit den entsprechenden Außenanlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-26.
Auftragsbekanntmachung (2020-08-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Kurze Beschreibung:
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist die Kreisstadt des Landkreises Vorpommern-Greifswald im Nordosten des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Sie liegt an dem in die Ostsee mündenden Fluss Ryck am Greifswalder Bodden zwischen den Inseln Rügen und Usedom. Darüber hinaus ist die Stadt Greifswald der wichtigste Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort in der Region Vorpommern. Durch steigende Schülerzahlen hat sich die Hansestadt Greifswald entschieden das Schulzentrum am Ellernholzteich zu errichten. Das inklusive Schulzentrum besteht aus einer Regionalschule mit Grundschulteil, Hort sowie einer 2- Feld- Sporthalle mit den entsprechenden Außenanlagen.
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist die Kreisstadt des Landkreises Vorpommern-Greifswald im Nordosten des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Sie liegt an dem in die Ostsee mündenden Fluss Ryck am Greifswalder Bodden zwischen den Inseln Rügen und Usedom. Darüber hinaus ist die Stadt Greifswald der wichtigste Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort in der Region Vorpommern. Durch steigende Schülerzahlen hat sich die Hansestadt Greifswald entschieden das Schulzentrum am Ellernholzteich zu errichten. Das inklusive Schulzentrum besteht aus einer Regionalschule mit Grundschulteil, Hort sowie einer 2- Feld- Sporthalle mit den entsprechenden Außenanlagen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-08-26 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-31 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2030-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 168-407339
ABl. S-Ausgabe: 168
Zusätzliche Informationen
Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post oder E-Mail. Die Unterlagen, die im Teilnahmeverfahren erforderlich sind, liegen auf der Vergabeplattform www.subreport-elvis.de unter der ID: E32469826 zum Download bereit. (s.Pkt.1.3).
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 37 800 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Objektplanung gem HOAI:
— Neubau Grundschule 1. BA LPH 1 – 9;
— Neubau Sporthalle 1. BA LPH 1 – 9;
— Neubau Regionalschule 2. BA LPH 1 – 9.
und besonderen Leistungen Brandschutzplanung gem. AHO:
— Neubau Grundschule 1. BA LPH 1 – 5 und 8;
— Neubau Sporthalle 1. BA LPH 1 – 5 und 8;
— Neubau Regionalschule 2. BA LPH 1 – 5 und 8.
und besonderen Leistungen Bauakustik gem. HOAI, Anlage 1, Ziffer 1.2.4:
— Neubau Grundschule 1. BA LPH 1 – 7;
— Neubau Sporthalle 1. BA LPH 1 – 7;
— Neubau Regionalschule 2. BA LPH 1 – 7.
und besonderen Leistungen Raumakustik gem. HOAI, Anlage 1, Ziffer 1.2.5:
und besonderen Leistungen Tragwerksplanung gem. HOAI:
— Neubau Grundschule 1. BA LPH 1 – 6 und 8;
— Neubau Sporthalle 1. BA LPH 1 – 6 und 8;
— Neubau Regionalschule 2. BA LPH 1 – 6 und 8.
und besonderen Leistungen Freianlagenplanung gem. HOAI:
— Freianlagen 1. BA Grundschule und Sporthalle;
— Freianlagen 2. BA Regionalschule; und besonderen Leistungen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 610 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Zunächst werden nur die Grundleistungen aus der Leistungsstufe 1 (LPH 1-2) und die zugehörigen Besonderen Leistungen beauftragt. Die Leistungsstufe 1 umfasst neben den Grundleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume LPH 1 – 2, ferner die Grundleistungen LPH 1 – 2 der Bauakustik und Raumakustik, die Grundleistungen der Brandschutzplanung gem. AHO LPH 1 – 2, die Grundleistungen der Tragwerksplanung LPH 1 – 2, die Grundleistungen der Freianlagenplanung LPH 1 – 2 sowie die jeweils in der beauftragten LPH 1 – 2 in der Anlage 3 benannten Besonderen Leistungen.
Zunächst werden nur die Grundleistungen aus der Leistungsstufe 1 (LPH 1-2) und die zugehörigen Besonderen Leistungen beauftragt. Die Leistungsstufe 1 umfasst neben den Grundleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume LPH 1 – 2, ferner die Grundleistungen LPH 1 – 2 der Bauakustik und Raumakustik, die Grundleistungen der Brandschutzplanung gem. AHO LPH 1 – 2, die Grundleistungen der Tragwerksplanung LPH 1 – 2, die Grundleistungen der Freianlagenplanung LPH 1 – 2 sowie die jeweils in der beauftragten LPH 1 – 2 in der Anlage 3 benannten Besonderen Leistungen.
Der AG kann optional die weiteren Leistungen aus den Leistungsstufen 3-9 und die zugehörigen Besonderen Leistungen bzw. Beratungsleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume, Bauakustik und Raumakustik, Brandschutzplanung gem. AHO, Tragwerksplanung und Freianlagenplanung gem. Anlage 3 nebst deren Besonderen Leistungen ganz oder teilweise und/oder für die gesamte Baumaßn. oder Teile davon — durch schriftliche Erklärung dem AN gegenüber in Auftrag geben (weitere Leistungsstufen). Überträgt der AG dem AN eine weitere Leistungsstufe, so ist der AN verpflichtet, diese Leistungen im Rahmen des Vertrages auszuführen, sofern zwischen dem Leistungsende der vorherigen Stufe und dem Leistungsbeginn der Folgestufe nicht mehr als 12 Monate für den 1. Bauabschnitt und 30 Monate für den 2. Bauabschnitt liegen. Ursache für diese langen Fristen sind neben verwaltungsinterner Vorgänge der Umstand, dass nach Abschluss der Leistungsphase 3 der AG Städtebaufördermittel für den 1. Bauabschnitt und EFRE- Fördermittel der Periode 2021-2027 für den 2. BA beantragen will und die EFRE- Antragsmodalitäten voraussichtlich erst in 2022 bekannt sind und die Bearbeitung der Bescheide einen längeren Zeitraum einnehmen kann.
Der AG kann optional die weiteren Leistungen aus den Leistungsstufen 3-9 und die zugehörigen Besonderen Leistungen bzw. Beratungsleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume, Bauakustik und Raumakustik, Brandschutzplanung gem. AHO, Tragwerksplanung und Freianlagenplanung gem. Anlage 3 nebst deren Besonderen Leistungen ganz oder teilweise und/oder für die gesamte Baumaßn. oder Teile davon — durch schriftliche Erklärung dem AN gegenüber in Auftrag geben (weitere Leistungsstufen). Überträgt der AG dem AN eine weitere Leistungsstufe, so ist der AN verpflichtet, diese Leistungen im Rahmen des Vertrages auszuführen, sofern zwischen dem Leistungsende der vorherigen Stufe und dem Leistungsbeginn der Folgestufe nicht mehr als 12 Monate für den 1. Bauabschnitt und 30 Monate für den 2. Bauabschnitt liegen. Ursache für diese langen Fristen sind neben verwaltungsinterner Vorgänge der Umstand, dass nach Abschluss der Leistungsphase 3 der AG Städtebaufördermittel für den 1. Bauabschnitt und EFRE- Fördermittel der Periode 2021-2027 für den 2. BA beantragen will und die EFRE- Antragsmodalitäten voraussichtlich erst in 2022 bekannt sind und die Bearbeitung der Bescheide einen längeren Zeitraum einnehmen kann.
Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung aller Leistungsphasen. besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Weiterbeauftragung bis zur Leistungsphase 9 gemäß HOAI vor. Eine bauliche Realisierung ist abhängig von Fördermitteln; Ansprüche bei Abstandnahme von der Realisierung kann der Bieter nicht geltend machen.
Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung aller Leistungsphasen. besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Weiterbeauftragung bis zur Leistungsphase 9 gemäß HOAI vor. Eine bauliche Realisierung ist abhängig von Fördermitteln; Ansprüche bei Abstandnahme von der Realisierung kann der Bieter nicht geltend machen.
Das Schulzentrum ist eine Regionalschule mit Grundschulteil und Sporthalle.
Das Bauvorhaben soll in 2 Bauabschnitten errichtet werden.
Der 1. Bauabschnitt umfasst den 3- zügigen Grundschulteil mit Hort, die 2- Feld- Sporthalle (in 3 Teile teilbar) sowie die entsprechenden Außenanlagen. Der 2. Bauabschnitt umfasst die 2 ½- zügige Regionalschule mit 3- zügiger Orientierungsstufe sowie die entsprechenden Außenanlagen.
Der 1. Bauabschnitt umfasst den 3- zügigen Grundschulteil mit Hort, die 2- Feld- Sporthalle (in 3 Teile teilbar) sowie die entsprechenden Außenanlagen. Der 2. Bauabschnitt umfasst die 2 ½- zügige Regionalschule mit 3- zügiger Orientierungsstufe sowie die entsprechenden Außenanlagen.
Es ist vorgesehen die Objektplanung, Brandschutzplanung, Bau- und Raumakustik, Tragwerksplanung und Freianlagenplanung für den Grund- und Regionalschulneubau 1. und 2. BA vorerst mit den Leistungsphasen 1-3 zu beauftragen, danach soll die Planung und Ausführung für den 1. und 2. BA einzeln, teilweise oder gesamt an einen Total- oder Generalunternehmer vergeben werden. Wenn sich im Zuge des Fördermittelantragverfahrens herausstellt, dass die Gesamtlosvergabe unzulässig oder nicht förderfähig ist, behält sich der Auftraggeber die Beauftragung weiterer Leistungsstufen ab Leistungsphase 4 für den 1. und 2. Bauabschnitt vor.
Es ist vorgesehen die Objektplanung, Brandschutzplanung, Bau- und Raumakustik, Tragwerksplanung und Freianlagenplanung für den Grund- und Regionalschulneubau 1. und 2. BA vorerst mit den Leistungsphasen 1-3 zu beauftragen, danach soll die Planung und Ausführung für den 1. und 2. BA einzeln, teilweise oder gesamt an einen Total- oder Generalunternehmer vergeben werden. Wenn sich im Zuge des Fördermittelantragverfahrens herausstellt, dass die Gesamtlosvergabe unzulässig oder nicht förderfähig ist, behält sich der Auftraggeber die Beauftragung weiterer Leistungsstufen ab Leistungsphase 4 für den 1. und 2. Bauabschnitt vor.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Für den 2. Bauabschnitt sollen EFRE- Fördermittel eingesetzt werden. Diese sind noch zu beantragen.
Zusätzliche Informationen:
Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post oder E-Mail. Die Unterlagen, die im Teilnahmeverfahren erforderlich sind, liegen auf der Vergabeplattform www.subreport-elvis.de unter der ID: E32469826 zum Download bereit. (s.Pkt.1.3).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Universität- und Hansestadt Greifswald
17489 Greifswald
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind u. a. die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
— Bewerberbogen;
— Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift,
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (u. a. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation und dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt);
— Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Antrag bezogen in relevanter Weise mit anderen Zusammenarbeitet;
— Bereitschaft zur Verpflichtung gem. Verpflichtungsgesetz (Gesetz über die förmliche Verpflichtung Nichtbeamteter Personen vom 02.03.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974);
— Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes;
— Bevollmächtigung des Vertreters bei Bietergemeinschaften;
— Angaben zu Auftragsteilen in einer Bietergemeinschaft;
— Erklärung über die Leistungsbereitstellung bei Unterauftragnehmern.
Bewerbungen als Bietergemeinschaft (bzw. Bewerbergemeinschaften) sind zulässig, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benennt und dieser mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird (vgl. § 43 Abs. 2 und 3 VgV).
Bewerbungen als Bietergemeinschaft (bzw. Bewerbergemeinschaften) sind zulässig, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benennt und dieser mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird (vgl. § 43 Abs. 2 und 3 VgV).
Bei Bewerbergemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizubringen (näheres siehe Bewerberbögen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bescheinigung über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer (in Kopie) oder eine Erklärung des Versicherers, dass ein Versicherungsschutz bis zu den geforderten Versicherungssummen im Falle der Beauftragung gewährt wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bescheinigung über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer (in Kopie) oder eine Erklärung des Versicherers, dass ein Versicherungsschutz bis zu den geforderten Versicherungssummen im Falle der Beauftragung gewährt wird.
— Es ist darüber hinaus der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssummen beträgt, d. h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhenachgewiesen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Es ist darüber hinaus der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssummen beträgt, d. h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhenachgewiesen werden.
— In diesem Zusammenhang erklärt der Bewerber insofern seine Bereitschaft zur Erhöhung der oben geforderten Mindestdeckungssummen im Auftragsfall.
Mindeststandards:
— Erklärung über den Teilumsatz des Bewerbers für den Leistungsbereich Objektplanung gem. § 34 HOAI in den Letzten 3 Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019). Der durchschnittliche Jahresumsatz für den Bewerber muss insgesamt mind. 1 800 000,00 EUR (netto) erreichen. Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft bzw. mit Unterauftragnehmern ist der geforderte Jahresumsatz von allen Mitgliedern in Summe bzw. inkl. der Unterauftragnehmer nachzuweisen. Sofern als Bietergemeinschaft oder mit Unterauftragnehmern angeboten wird, werden zusätzlich für die einzelnen Leistungsbilder separate Mindestumsätze gefordert. Für das Leistungsbild Objektplanung gem. § 34 HOAI beträgt der jährliche Mindestumsatz 1 250 000,00 EUR (netto).
— Erklärung über den Teilumsatz des Bewerbers für den Leistungsbereich Objektplanung gem. § 34 HOAI in den Letzten 3 Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019). Der durchschnittliche Jahresumsatz für den Bewerber muss insgesamt mind. 1 800 000,00 EUR (netto) erreichen. Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft bzw. mit Unterauftragnehmern ist der geforderte Jahresumsatz von allen Mitgliedern in Summe bzw. inkl. der Unterauftragnehmer nachzuweisen. Sofern als Bietergemeinschaft oder mit Unterauftragnehmern angeboten wird, werden zusätzlich für die einzelnen Leistungsbilder separate Mindestumsätze gefordert. Für das Leistungsbild Objektplanung gem. § 34 HOAI beträgt der jährliche Mindestumsatz 1 250 000,00 EUR (netto).
Für das Leistungsbild Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI beträgt der jährliche Mindestumsatz 350 000,00 EUR (netto). Für das Leistungsbild Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI beträgt der geforderte jährliche Mindestumsatz 125 000,00 EUR (netto).
— Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung sollen im Auftragsfall wie folgt angehoben werden:
Für Personenschäden auf 2,0 Mio. EUR (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden auf mindestens 1,0 Mio. EUR (pro Schadensfall).
— Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens ist ein Versicherungsschutz mit Deckungssummen für Personenschäden von mindestens 1,5 Mio. EUR (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden von mindestens 0,5 Mio. EUR (pro Schadensfall) nachzuweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis der beruflichen Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (in Kopie);
— Nachweis der beruflichen Qualifikation der Projektleitung (Studiennachweise);
— Erklärung über die Anzahl der fachlich geeigneten festangestellten Mitarbeiter;
— Erklärung zur Wahrnehmung der örtlichen Präsenz und Erklärung nach § 17 Abs. 7 VgV;
— Erklärung zur Angebotsverkürzung nach § 17 Abs. 7 VgV;
— Detaillierte Darstellung von 3 vergleichbaren Referenzprojekten für den Leistungsbereich Objektplanung und Freianlagenplanung, von je 1 Referenzobjekt Leistungsbereich Brandschutzplanung, Bauakustik und Raumakustik, sowie Tragwerksplanung im Bewerbungsbogen und als Anlage auf max. einer Seite DIN A3 pro Projekt. Die Projekte müssen innerhalb der vergangenen 6 Jahre (Stichtag 1.1.2014), mit dem Abschluss der Leistungsphase 8 und einer Übergabe an die Nutzer realisiert worden sein.
— Detaillierte Darstellung von 3 vergleichbaren Referenzprojekten für den Leistungsbereich Objektplanung und Freianlagenplanung, von je 1 Referenzobjekt Leistungsbereich Brandschutzplanung, Bauakustik und Raumakustik, sowie Tragwerksplanung im Bewerbungsbogen und als Anlage auf max. einer Seite DIN A3 pro Projekt. Die Projekte müssen innerhalb der vergangenen 6 Jahre (Stichtag 1.1.2014), mit dem Abschluss der Leistungsphase 8 und einer Übergabe an die Nutzer realisiert worden sein.
Mindeststandards:
— Für den Leistungsbereich Objektplanung gem. § 34 HOAI sind im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2017. 2018, 2019) mind. 10 festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter inkl. Büroinhaber, davon mind. 5 Architektinnen/Architekten nachzuweisen. Für den Leistungsbereich Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI sind im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2017, 2018, 2019) mind. 5 festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter inkl. Büroinhaber, davon 4 Ingenieure nachzuweisen. Für den Leistungsbereich Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI sind im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2017, 2018, 2019) mind. 3 festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter inkl. Büroinhaber nachzuweisen. Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft bzw. mit Unterauftragnehmern sind für alle Mitglieder (Objektplanung, Brandschutz, Bau- und Raumakustik, Tragwerksplanung, Freianlagenplanung) in Summe bzw. inkl. der Unterauftragnehmer mind. 20 festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter inkl. Büroinhaber, davon mind. 5 Architektinnen/Architekten und 4 Ingenieure nachzuweisen.
— Für den Leistungsbereich Objektplanung gem. § 34 HOAI sind im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2017. 2018, 2019) mind. 10 festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter inkl. Büroinhaber, davon mind. 5 Architektinnen/Architekten nachzuweisen. Für den Leistungsbereich Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI sind im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2017, 2018, 2019) mind. 5 festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter inkl. Büroinhaber, davon 4 Ingenieure nachzuweisen. Für den Leistungsbereich Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI sind im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2017, 2018, 2019) mind. 3 festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter inkl. Büroinhaber nachzuweisen. Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft bzw. mit Unterauftragnehmern sind für alle Mitglieder (Objektplanung, Brandschutz, Bau- und Raumakustik, Tragwerksplanung, Freianlagenplanung) in Summe bzw. inkl. der Unterauftragnehmer mind. 20 festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter inkl. Büroinhaber, davon mind. 5 Architektinnen/Architekten und 4 Ingenieure nachzuweisen.
— Bewerber hat anzugeben, dass er über Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern und insbesondere über Vergabekenntnisse VOB/A (EU), VOL/A bzw. UVgO, VgV verfügt. Die Darlegung muss nicht zwingend mit den Referenzprojekten erfolgen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Als Berufsqualifikation wird der Beruf Architekt/in für die Leistungen gemäß § 75 VgV gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
Bei ausländischen Bewerbern sind natürliche Personen zugelassen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Architekt (gemäß § 75 Abs. 1 VgV) tätig sind und dementsprechend gemäß den Vorschriftenihres Heimatstaates zum Führen der Bezeichnung berechtigt sind.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Bei ausländischen Bewerbern sind natürliche Personen zugelassen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Architekt (gemäß § 75 Abs. 1 VgV) tätig sind und dementsprechend gemäß den Vorschriftenihres Heimatstaates zum Führen der Bezeichnung berechtigt sind.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Bezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist und berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden. Juristische Personen und Gesellschaften werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die Voraussetzungen des voranstehenden Satzes erfüllt.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Bezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist und berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden. Juristische Personen und Gesellschaften werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die Voraussetzungen des voranstehenden Satzes erfüllt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Abgabe einer Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. Durch die BG ist einen bevollmächtigter Vertreter zu benennen (Formblatt für Erklärung als Anlage im Bewerbungsbogen). Der Nachweis ist mit Abgabe der Bewerbung zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Abgabe einer Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. Durch die BG ist einen bevollmächtigter Vertreter zu benennen (Formblatt für Erklärung als Anlage im Bewerbungsbogen). Der Nachweis ist mit Abgabe der Bewerbung zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die einzureichenden Referenzen werden wie folgt bewertet. Die erreichten Punkte aus den Referenzen werden addiert; nach der erreichten Punktezahl bildet sich die Reihenfolge der für die Verhandlungsphase einzuladenden Bewerber:
Objektplanung (§34HOAI):
— Vergleichbare Bauaufgabe (0-14Pkt.)(angegebene Punktzahl je Übereinstimmung)
— Neubau eines Gebäudes/Bauwerks= 1Pkt.;
— Neubau auf Grundlage eines Modul- oder Systemrasters= 1Pkt.;
— Neubau/Sanierung eines Schulgebäudes= 3Pkt.;
— Neubau/Sanierung einer Sporthalle= 2Pkt.;
— Planung u. Realisierung rollstuhlgerecht= 1Pkt.;
— Projektteam (wenn Projektleiter, stv. Projektleiter u. federführende MA für die Bereiche Objekt- u. Tragwerks- u. Freianlagenplanung hier zusammengearbeitet haben)= 2Pkt.;
— Neugestaltung von Gründächern oder Fassadenbegrünungen auf/an Gebäuden= 1Pkt.;
— Nachhaltigkeitszertifikat für das Gebäude= 1Pkt.;
— Erfahrungen mit Baumaßn., die durch Fördermittel finanziert wurde= 1Pkt.;
— Auftrag für einen öffentlichen Auftraggeber gem.§§99Nr.1–Nr.4GWB durchgeführt= 1Pkt.
Schwierigkeitsgrad/Honorarzone (0-3 Pkt.)(nur die höherwertigste Honorarzone geht in die Bepunktung ein):
— HZ I-II=0Pkt.;
— HZ III=1Pkt.;
— HZ IV=2Pkt.;
— HZ V=3Pkt.
Bauvolumen des Objektes (0-3Pkt.)(nur das höherwertigste Objekt geht in die Bepunktung ein):
— <10 Mio. EUR = 0Pkt.;
— 10-20 Mio.= 1Pkt.;
— 20-30 Mio. EUR =2Pkt.;
— >30 Mio. EUR = 3Pkt.
— Art des Objektes (0-3Pkt.) (nur das höherwertigste Objekt geht in die Bepunktung ein) öffentliches Gebäude= 1Pkt.;
— Bildungsbau=2Pkt.;
— Schule= 3Pkt.
Vergleichbarer Leistungsbereich (0-3Pkt.)(nur der höherwertigste Leistungsbereich geht in die Bepunktung ein):
— mind.LPH 1–2 Objektpl. gem.§ 34 HOAI wurden bearbeitet= 1Pkt.;
— mind.LPH 1–3 Objektpl. gem.§34HOAI wurden bearbeitet= 2Pkt.;
— mind.LPH 1–9 Objektpl. gem.§34HOAI wurden bearbeitet= 3Pkt.
— Referenz (erbracht durch bearbeitende) Niederlassung (0-2Pkt.);
— Niederlassung hat Referenz nicht erbracht= 0Pkt.;
— Niederlassung hat Referenz erbracht= 2Pkt.
Brandschutzplanung gem.AHO-Fachkommission, Leistungen für Brandschutz, Nr.17, Stand Juni 2015, 3. Auflage:
Schwierigkeitsgrad (0-3, 0Pkt.) nach Nutzungsbeiwert n, Bauwerk gem. Tabelle Nutzungsbeiwerte n Schwierigkeitsgrad (0-1,4Pkt.) nach Teilflächen, Teilflächen gem. Tabelle ST addiert Bauvolumen des Objektes (0-3Pkt.)(nur das höherwertigste Objekt geht in die Bepunktung ein):
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Schwierigkeitsgrad (0-3, 0Pkt.) nach Nutzungsbeiwert n, Bauwerk gem. Tabelle Nutzungsbeiwerte n Schwierigkeitsgrad (0-1,4Pkt.) nach Teilflächen, Teilflächen gem. Tabelle ST addiert Bauvolumen des Objektes (0-3Pkt.)(nur das höherwertigste Objekt geht in die Bepunktung ein):
— <10 Mio. EUR =0Pkt.;
— 10-20 Mio. EUR =1Pkt.;
— >30 Mio. EUR =3Pkt.
Vergleichbarer Leistungsbereich (0-2Pkt.) (nur der höherwertigste Leistungsbereich geht in die Bepunktung ein):
— mind.LPH 1–3 Brandschutzpl. gem.AHO wurden bearbeitet=1Pkt.;
— LPH 1–5 u. 8 Brandschutzpl. u. Ausführung gem.AHO wurden bearbeitet=2Pkt.
Bauakustik u. Raumakustik (HOAI,Anlage1- 1.2.4, 1.2.5):
— Vergleichbare Bauaufgabe (0-4Pkt.) (angegebene Punktzahl je Übereinstimmung):
— Neubau/Sanierung eines Schulgebäudes= 2Pkt.;
— Neubau/Sanierung einer Sporthalle= 1Pkt. Schwierigkeitsgrad Honorarzone (0-4 Pkt.)(nur die höherwertigste Honorarzone geht in die Bepunktung ein) Bauakustik 0-2Pkt.<HZ II=0Pkt.;=HZ II=1Pkt.;=HZ III=2Pkt.;
— Vergleichbare Bauaufgabe (0-7Pkt.) (angegebene Punktzahl je Übereinstimmung);
— Neubau auf Grundlage eines Modul- oder Systemrasters=1Pkt.;
— Neubau/Sanierung eines Schulgebäudes=1Pkt.;
— Neubau/Sanierung einer Sporthalle= 1Pkt.;
— Nachhaltigkeitszertifikat für das Objekt= 1Pkt.;
— Erfahrungen mit Baumaßn., die durch Fördermittel finanziert wurden= 1Pkt.;
Schwierigkeitsgrad/Honorarzone (0-2Pkt.)(nur die höherwertigste Honorarzone geht in die Bepunktung ein):
— <HZ 3=0Pkt.;
— =HZ 3=1Pkt.;
— >HZ 3=2Pkt.
Bauvolumen des Objektes (0-3Pkt.)(nur das höherwertigste Objekt geht in die Bepunktung ein)
— 10-20 Mio. EUR = 1Pkt.;
— 20-30 Mio. EUR = 2Pkt.;
Art des Objektes (0-3 Pkt.)(nur das höherwertigste Objekt geht in die Bepunktung ein):
— öffentliches Gebäude= 1Pkt.;
— Bildungsbau= 2Pkt.;
Vergleichbarer Leistungsbereich (0-3Pkt.)(nur der höherwertigste Leistungsbereich geht in die Bepunktung ein)
— mind.LPH 2–4 Tragwerkspl. gem.§51HOAI wurden bearbeitet, oder= 1Pkt.;
— mind.LPH 5–6 Tragwerkspl. gem.§51HOAI wurden bearbeitet= 3Pkt.
Freianlagenplanung §39HOAI:
— Vergleichbare Bauaufgabe (0-9Pkt.) (1 Punkt je Übereinstimmung)
— Neugestaltung von Freianlagen= 1Pkt.;
— Neugestaltung von Freianlagen als Schulhof= 2Pkt.;
— Neugestaltung von Freianlagen mit Sportflächen= 1Pkt.;
— Neugestaltung von Freianlagen rollstuhlgerecht= 1Pkt.;
— Neugestaltung von Gründächern oder Fassadenbegrünung auf/an Gebäuden= 1Pkt.;
— Nachhaltigkeitszertifikat für das Objekt=1Pkt.;
Schwierigkeitsgrad/Honorarzone (0-2Pkt.) (nur die höherwertigste Honorarzone geht in die Bepunktung ein):
— HZ IV-V=2Pkt.
— <0,5 Mio. EUR =0Pkt.;
— 0,5–1,0 Mio. EUR =1Pkt.;
— 1,0–1,5 Mio. EUR =2Pkt.;
— >1,5 Mio. EUR = 3Pkt.
Art des Objektes (0-3Pkt.)(nur das höherwertigste Objekt geht in die Bepunktung ein):
— öffentliche Freianlage= 1Pkt.;
— Freianlage für Bildungsbau= 2Pkt.;
— Freianlage für Schule= 3Pkt.
Vergleichbarer Leistungsbereich (0-3Pkt.) (nur der höherwertigste Leistungsbereich geht in die Bepunktung ein):
— mind.LPH 1–2 Freianlagenpl. gem.§39HOAI wurden bearbeitet= 1Pkt.;
— mind.LPH 1-3Freianlagenpl. gem. § 39 HOAI wurden bearbeitet= 2Pkt.;
— mind.LPH 1–9 Freianlagenpl. gem.§39HOAI wurden bearbeitet= 3Pkt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-11-09 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-02-12 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Herangehensweise an die Kostenplanung und –sicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Herangehensweise an die Bauaufgabe
Darstellung der Herangehensweise an die Kommunikation
Aufgaben, Verfügbarkeit, Koordinierung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation, Erfahrung Schulen
Qualifikation, Erfahrung Sporthallen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Kostenkriterium (Name): Wertungshonorar Objektplanung
Kostenkriterium (Gewichtung): 5 %
Kostenkriterium (Name): Leistungen (Grund und Besondere Leistungen) Brandschutzplanung, Bau- und Raumakustik, Tragwerksplanung, Freianlagenplanung
Stundensätze
Besondere Leistungen der Objektplanung
Kostenkriterium (Gewichtung): 15 %
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal und inhaltlich prüfen und bewerten. Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal und inhaltlich prüfen und bewerten. Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert.
Das Bewerbungsformular einschließlich aller Anlagen steht unter dem Link gemäß Punkt 1.3) zur Verfügung. Weitere Informationen zum Verfahren, z. B. Rückfragenkataloge und Teilnahmebedingungen können ebenfalls über diesen Link abgerufen werden. Da keine automatische Registrierung erfolgt, werden Sie auch nicht automatisch über Informationen (bspw. Rückfragen) im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Bitte registrieren Sie sich für die Teilnahme an der elektronischen Ausschreibung kostenlos unter http://portal.evergabemv.de/ und laden sich die Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag herunter. Ihre Registrierung auf der Vergabeplattform gewährleistet, dass Sie alle für die Ausschreibung betreffenden Informationen, wie Antworten auf Bieterfragen und Änderungen bei den Fristen und Vergabeunterlagen, automatisch an Ihre dort eingetragene E-Mail-Adresse erhalten. Sie können Ihr Angebot/Teilnahmeantrag bei http://portal.evergabemv.de/ bis zum Ablauf der Angebots-/Teilnahmeantragsfrist hochladen. Das Angebot/Teilnahmeantrag kann elektronisch in Textform nach § 126b BGB eingereicht werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, Ihr Angebot/Teilnahmeantrag postalisch an die in der Vergabebekanntmachung genannte Anschrift zu senden. Das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular ist in diesem Fall unter Verwendung des beigefügten Kennzettels für den Umschlag im Original und verschlossen fristgerecht einzureichen. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt. Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb sind vorrangig über die Vergabeplattform https://portal.evergabemv.de/ oder schriftlich bzw. elektronisch an die unter I.1) genannte Adresse zu richten. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
Das Bewerbungsformular einschließlich aller Anlagen steht unter dem Link gemäß Punkt 1.3) zur Verfügung. Weitere Informationen zum Verfahren, z. B. Rückfragenkataloge und Teilnahmebedingungen können ebenfalls über diesen Link abgerufen werden. Da keine automatische Registrierung erfolgt, werden Sie auch nicht automatisch über Informationen (bspw. Rückfragen) im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Bitte registrieren Sie sich für die Teilnahme an der elektronischen Ausschreibung kostenlos unter http://portal.evergabemv.de/ und laden sich die Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag herunter. Ihre Registrierung auf der Vergabeplattform gewährleistet, dass Sie alle für die Ausschreibung betreffenden Informationen, wie Antworten auf Bieterfragen und Änderungen bei den Fristen und Vergabeunterlagen, automatisch an Ihre dort eingetragene E-Mail-Adresse erhalten. Sie können Ihr Angebot/Teilnahmeantrag bei http://portal.evergabemv.de/ bis zum Ablauf der Angebots-/Teilnahmeantragsfrist hochladen. Das Angebot/Teilnahmeantrag kann elektronisch in Textform nach § 126b BGB eingereicht werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, Ihr Angebot/Teilnahmeantrag postalisch an die in der Vergabebekanntmachung genannte Anschrift zu senden. Das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular ist in diesem Fall unter Verwendung des beigefügten Kennzettels für den Umschlag im Original und verschlossen fristgerecht einzureichen. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt. Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb sind vorrangig über die Vergabeplattform https://portal.evergabemv.de/ oder schriftlich bzw. elektronisch an die unter I.1) genannte Adresse zu richten. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. den Angaben im Teilnahmeantrag zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ist eine weitere, im Teilnahmeantrag nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig.
Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. den Angaben im Teilnahmeantrag zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ist eine weitere, im Teilnahmeantrag nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig.
Die örtliche Präsenz des Bewerbers in Greifswald ist während der Planungszeit in engen Intervallen gemäß Projekterfordernis sicherzustellen.
Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: VorpommernJohann-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 385 / 588-4855817📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der vorgenannten Vergabekammer eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Stadtbauamt, Abt. Bauverwaltung
Postanschrift: Markt 15
Postort: Greifswald
Postleitzahl: 17489
Telefon: +49 3834/8536-4155📞
E-Mail: vob@greifswald.de📧
Fax: +49 3834/8536-4153 📠
Quelle: OJS 2020/S 168-407339 (2020-08-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-15) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zunächst werden nur die Grundleistungen aus der Leistungsstufe 1 (LPH 1 - 2) und die zugehörigen Besonderen Leistungen beauftragt. Die Leistungsstufe 1 umfasst neben den Grundleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume LPH 1 – 2, ferner die Grundleistungen LPH 1 – 2 der Bauakustik und Raumakustik, die Grundleistungen der Brandschutzplanung gem. AHO LPH 1 – 2, die Grundleistungen der Tragwerksplanung LPH 1 – 2, die Grundleistungen der Freianlagenplanung LPH 1 – 2 sowie die jeweils in der beauftragten LPH 1 – 2 in der Anlage 3 benannten Besonderen Leistungen.
Zunächst werden nur die Grundleistungen aus der Leistungsstufe 1 (LPH 1 - 2) und die zugehörigen Besonderen Leistungen beauftragt. Die Leistungsstufe 1 umfasst neben den Grundleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume LPH 1 – 2, ferner die Grundleistungen LPH 1 – 2 der Bauakustik und Raumakustik, die Grundleistungen der Brandschutzplanung gem. AHO LPH 1 – 2, die Grundleistungen der Tragwerksplanung LPH 1 – 2, die Grundleistungen der Freianlagenplanung LPH 1 – 2 sowie die jeweils in der beauftragten LPH 1 – 2 in der Anlage 3 benannten Besonderen Leistungen.
Der AG kann optional die weiteren Leistungen aus den Leistungsstufen 3 - 9 und die zugehörigen Besonderen Leistungen bzw. Beratungsleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume, Bauakustik und Raumakustik, Brandschutzplanung gem. AHO, Tragwerksplanung und Freianlagenplanung gem. Anlage 3 nebst deren Besonderen Leistungen ganz oder teilweise und / oder für die gesamte Baumaßn. oder Teile davon - durch schriftliche Erklärung dem AN gegenüber in Auftrag geben (weitere Leistungsstufen). Überträgt der AG dem AN eine weitere Leistungsstufe, so ist der AN verpflichtet, diese Leistungen im Rahmen des Vertrages auszuführen, sofern zwischen dem Leistungsende der vorherigen Stufe und dem Leistungsbeginn der Folgestufe nicht mehr als 12 Monate für den 1. Bauabschnitt und 30 Monate für den 2. Bauabschnitt liegen. Ursache für diese langen Fristen sind neben verwaltungsinterner Vorgänge der Umstand, dass nach Abschluss der Leistungsphase 3 der AG Städtebaufördermittel für den 1. Bauabschnitt und EFRE- Fördermittel der Periode 2021 - 2027 für den 2. BA beantragen will und die EFRE- Antragsmodalitäten voraussichtlich erst in 2022 bekannt sind und die Bearbeitung der Bescheide einen längeren Zeitraum einnehmen kann.
Der AG kann optional die weiteren Leistungen aus den Leistungsstufen 3 - 9 und die zugehörigen Besonderen Leistungen bzw. Beratungsleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume, Bauakustik und Raumakustik, Brandschutzplanung gem. AHO, Tragwerksplanung und Freianlagenplanung gem. Anlage 3 nebst deren Besonderen Leistungen ganz oder teilweise und / oder für die gesamte Baumaßn. oder Teile davon - durch schriftliche Erklärung dem AN gegenüber in Auftrag geben (weitere Leistungsstufen). Überträgt der AG dem AN eine weitere Leistungsstufe, so ist der AN verpflichtet, diese Leistungen im Rahmen des Vertrages auszuführen, sofern zwischen dem Leistungsende der vorherigen Stufe und dem Leistungsbeginn der Folgestufe nicht mehr als 12 Monate für den 1. Bauabschnitt und 30 Monate für den 2. Bauabschnitt liegen. Ursache für diese langen Fristen sind neben verwaltungsinterner Vorgänge der Umstand, dass nach Abschluss der Leistungsphase 3 der AG Städtebaufördermittel für den 1. Bauabschnitt und EFRE- Fördermittel der Periode 2021 - 2027 für den 2. BA beantragen will und die EFRE- Antragsmodalitäten voraussichtlich erst in 2022 bekannt sind und die Bearbeitung der Bescheide einen längeren Zeitraum einnehmen kann.
Es ist vorgesehen die Objektplanung, Brandschutzplanung, Bau- und Raumakustik, Tragwerksplanung und Freianlagenplanung für den Grund- und Regionalschulneubau 1. und 2. BA vorerst mit den Leistungsphasen 1 - 3 zu beauftragen, danach soll die Planung und Ausführung für den 1. und 2. BA einzeln, teilweise oder gesamt an einen Total- oder Generalunternehmer vergeben werden. Wenn sich im Zuge des Fördermittelantragverfahrens herausstellt, dass die Gesamtlosvergabe unzulässig oder nicht förderfähig ist, behält sich der Auftraggeber die Beauftragung weiterer Leistungsstufen ab Leistungsphase 4 für den 1. und 2. Bauabschnitt vor.
Es ist vorgesehen die Objektplanung, Brandschutzplanung, Bau- und Raumakustik, Tragwerksplanung und Freianlagenplanung für den Grund- und Regionalschulneubau 1. und 2. BA vorerst mit den Leistungsphasen 1 - 3 zu beauftragen, danach soll die Planung und Ausführung für den 1. und 2. BA einzeln, teilweise oder gesamt an einen Total- oder Generalunternehmer vergeben werden. Wenn sich im Zuge des Fördermittelantragverfahrens herausstellt, dass die Gesamtlosvergabe unzulässig oder nicht förderfähig ist, behält sich der Auftraggeber die Beauftragung weiterer Leistungsstufen ab Leistungsphase 4 für den 1. und 2. Bauabschnitt vor.
Referenz Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal und inhaltlich prüfen und bewerten. Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal und inhaltlich prüfen und bewerten. Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert.
Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. den Angaben im Teilnahmeantrag zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ist eine weitere, im Teilnahmeantrag nichtangekündigte Unterbeauftragung zulässig.
Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. den Angaben im Teilnahmeantrag zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ist eine weitere, im Teilnahmeantrag nichtangekündigte Unterbeauftragung zulässig.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.