Universitätsklinikum Münster – Gebäude 3800 – Interdisziplinärer Erweiterungsbau am Zentralklinikum | 423-G64 Pflegearbeitskombinationen

Universitätsklinikum Münster

Der Interdisziplinäre Erweiterungsbau Zentralklinikum ist ein Erweiterungsbau im Westen des bestehenden Zentralklinikums, der sich unmittelbar an den Bestand anschließt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-05-05 Auftragsbekanntmachung
2020-07-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-05-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Krankenhauseinrichtungen
Referenznummer: 423-G64
Kurze Beschreibung:
Der Interdisziplinäre Erweiterungsbau Zentralklinikum ist ein Erweiterungsbau im Westen des bestehenden Zentralklinikums, der sich unmittelbar an den Bestand anschließt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Krankenhauseinrichtungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Sterilisierungs-, Desinfektions- und Reinigungsausrüstung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Münster
Postanschrift: Albert-Schweitzer-Campus 1, Geb. D5
Postleitzahl: 48149
Postort: Münster
Kontakt
Internetadresse: https://ukm.de 🌏
E-Mail: vergabe.ukm.im@ukmuenster.de 📧
Fax: +49 2518346660 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y6XYYE4/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y6XYYE4 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-05 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 089-211233
ABl. S-Ausgabe: 89
Zusätzliche Informationen
Zur Öffnung der Angebote sind keine Bieter zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
25 Stück Pflegearbeitskombinationen mit und ohne Steckbeckenspülgerät
(Sterilisierungs-, Desinfektions- und Reinigungsausrüstung, diverse Möbel)
Dauer: 29 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 48149 Münster

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignungsnachweise nach § 6a EU Nr. 1 VOB/A sind zu erbringen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
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Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
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Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignungsnachweise nach § 6a EU Nr. 2 VOB/A sind zu erbringen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
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Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
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Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignungsnachweise nach § 6a EU Nr. 3 VOB/A sind zu erbringen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
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Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
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Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW).
Die „Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen“ liegen den Vergabeunterlagen bei und werden Vertragsbestandteil.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:30
Zusätzliche Informationen: Zur Öffnung der Angebote sind keine Bieter zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y6XYYE4/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: UKM Infrastruktur Management GmbH
Postanschrift: Himmelreichallee 40
Kontaktperson: Vergabestelle
Land: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: https://ukm-im.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6XYYE4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
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Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 089-211233 (2020-05-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 226 451 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 144-353409
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 089-211233
ABl. S-Ausgabe: 144
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6XYYCS

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
25 Stück Pflegearbeitskombinationen mit und ohne Steckbeckenspülgerät (Sterilisierungs-, Desinfektions- und Reinigungsausrüstung, diverse Möbel).

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-13 📅
Name: Lischka GmbH
Postanschrift: Boxberger Straße 19
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12681
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 226 451 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1. genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1. genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 144-353409 (2020-07-27)