Der Landkreis Elbe-Elster beabsichtigt, die unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit im Landkreis Elbe-Elster nach Maßgabe des Landesaufnahmegesetzes Brandenburg (LAufnG) für die „Sängerstadtregion" im Rahmen dieser Ausschreibung an einen nicht staatlichen Träger zu vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit „Sängerstadtregion"
26/2020
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Elbe-Elster beabsichtigt, die unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit im Landkreis Elbe-Elster nach Maßgabe des Landesaufnahmegesetzes...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Elbe-Elster beabsichtigt, die unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit im Landkreis Elbe-Elster nach Maßgabe des Landesaufnahmegesetzes Brandenburg (LAufnG) für die „Sängerstadtregion" im Rahmen dieser Ausschreibung an einen nicht staatlichen Träger zu vergeben.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Orientierungs- und Beratungsdienste📦
Ort der Leistung: Elbe-Elster🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landkreis Elbe-Elster
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg/Elster
„Sängerstadtregion"”
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen der unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit sind insbesondere die folgenden Aufgaben- und Beratungsinhalte maßgeblich:
— Beratung zu Aufnahme-...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit sind insbesondere die folgenden Aufgaben- und Beratungsinhalte maßgeblich:
— Beratung zu Aufnahme- und Verwaltungsabläufen: Anmeldung Einwohnermeldeamt, Schule, Kita, Kontoeröffnung;
— Beratung zu leistungsrechtlichen Fragen, insb. AsylbLG, SGB II, SGB XII;
— Beratung zum Zugang zu Regeldiensten und -angeboten sowie zu themen- oder zielgruppenspezifischen Angeboten — möglichst in Wohnortnähe- und Beförderung der Inanspruchnahme;
— Unterstützung beim Eingehen und bei der Erfüllung vertraglicher Pflichten im Mietverhältnis und beim Umgang mit nachbarschaftlichen Regeln und Konflikten;
— Auszugsbegleitung beim Wechsel in die dezentrale Unterbringung, bzw. beim Wechsel in ein eigenständiges Mietverhältnis, auch hier: Umgang mit nachbarschaftlichen Regeln und Konflikten;
— Vermittlung an Fachberatungsdienste bei Schutzbedürftigkeit nach Artikel 21 der Richtlinie 2013/33/EU ? Schnittstelle MSA Fachdienst;
— Integrationsförderung und -begleitung, insb. die Erstellung von Integrations- und Förderplänen im Rahmen von Integrationsvereinbarungen;
— Unterstützung einer selbstbestimmten Lebensführung;
— Unterstützung von Eltern insbesondere bei der Erziehung und Betreuung ihrer minderjährigen Kinder in enger Zusammenarbeit mit den Regeldiensten und den die Regeldienste ergänzenden Unterstützungsangeboten;
— gemeinwesenorientierte Arbeit zur Integration und interkulturellen Sensibilisierung im Kontext der Kommune und unter Beachtung der unterschiedlichen Lebensräume;
— Unterstützung von Begegnungsmöglichkeiten;
— Anwendung eines niedrigschwelligen, zielgruppenausgerichteten, unabhängigen Beschwerdemanagements.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auftragsbezogenen Zusammenarbeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Strategische Vorgehensweise/Aufgabenwahrnehmung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Exemplarische Darstellung der Migrationssozialarbeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Örtliche und zeitliche Umsetzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Durchführungsqualität und Kooperation
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personal
Preis (Gewichtung): 20
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-04-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag einmal für ein Jahr zu verlängern.
Die Verlängerungsoption tritt in Kraft, wenn nicht einer der Vertragspartner 3...”
Beschreibung der Optionen
Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag einmal für ein Jahr zu verlängern.
Die Verlängerungsoption tritt in Kraft, wenn nicht einer der Vertragspartner 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung über den Gesamtumsatz innerhalb der letzten 3 Jahre einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bzw. vergleichbaren Leistungen.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers,
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, Qualitätssicherungskonzept, Datenschutzkonzept.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Die Mindestanforderungen nach Bbg. Vergabegesetz finden Anwendung.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-31
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-09-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-03
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Landkreis Elbe-Elster, Gebäudemanagement/Zentrale Ausschreibungsstelle, Ludwig-Jahn-Straße 2, 04916 Herzberg.”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
“Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der elektronischen Vergabeplattform (http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de) bereitgestellt. Die...”
Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der elektronischen Vergabeplattform (http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de) bereitgestellt. Die Verfahrenskommunikation wird ebenfalls ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Fragen sind ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zu richten. Ggf. erforderliche Nachsendungen und Änderungen werden ebenfalls in diesem Portal in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform ist freiwillig. Beim Unterlassen der freiwilligen Registrierung trägt das Unternehmen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessenbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR9DW9A
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331-8661719📞
Fax: +49 331-8661652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen geprüft hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Beikanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber geprüft werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 122-299344 (2020-06-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit „Sängerstadtregion“
26/2020
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Elbe-Elster beabsichtigt, die unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit im Landkreis Elbe-Elster nach Maßgabe des Landesaufnahmegesetzes...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Elbe-Elster beabsichtigt, die unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit im Landkreis Elbe-Elster nach Maßgabe des Landesaufnahmegesetzes Brandenburg (LAufnG) für die „Sängerstadtregion“ im Rahmen dieser Ausschreibung an einen nichtstaatlichen Träger zu vergeben.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 498174.12 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landkreis Elbe-Elster
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg/Elster „Sängerstadtregion“”
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen der unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit sind insbesondere die folgenden Aufgaben- und Beratungsinhalte maßgeblich:
— Beratung zu Aufnahme-...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit sind insbesondere die folgenden Aufgaben- und Beratungsinhalte maßgeblich:
— Beratung zu Aufnahme- und Verwaltungsabläufen: Anmeldung Einwohnermeldeamt, Schule, Kita, Kontoeröffnung,
— Beratung zu leistungsrechtlichen Fragen, insb. AsylbLG, SGB II, SGB XII,
— Beratung zum Zugang zu Regeldiensten und -angeboten sowie zu themen- oder zielgruppenspezifischen Angeboten — möglichst in Wohnortnähe — und Beförderung der Inanspruchnahme,
— Unterstützung beim Eingehen und bei der Erfüllung vertraglicher Pflichten im Mietverhältnis und beim Umgang mit nachbarschaftlichen Regeln und Konflikten,
— Auszugsbegleitung beim Wechsel in die dezentrale Unterbringung, bzw. beim Wechsel in ein eigenständiges Mietverhältnis, auch hier: Umgang mit nachbarschaftlichen Regeln und Konflikten,
— Vermittlung an Fachberatungsdienste bei Schutzbedürftigkeit nach Artikel 21 der Richtlinie 2013/33/EU ? Schnittstelle MSA Fachdienst,
— Integrationsförderung und -begleitung, insb. die Erstellung von Integrations- und Förderplänen im Rahmen von Integrationsvereinbarungen,
— Unterstützung einer selbstbestimmten Lebensführung,
— Unterstützung von Eltern insbesondere bei der Erziehung und Betreuung ihrer minderjährigen Kinder in enger Zusammenarbeit mit den Regeldiensten und den die Regeldienste ergänzenden Unterstützungsangeboten,
— gemeinwesenorientierte Arbeit zur Integration und interkulturellen Sensibilisierung im Kontext der Kommune und unter Beachtung der unterschiedlichen Lebensräume,
— Unterstützung von Begegnungsmöglichkeiten,
— Anwendung eines niedrigschwelligen, zielgruppenausgerichteten, unabhängigen Beschwerdemanagements.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 122-299344
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Nr. 26/2020
Titel: „unterbringungsnahe Migrationssozialarbeiten in der Sängerstadtregion“
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Diakonisches Werk Elbe-Elster e. V.
Postanschrift: Karl-Marx-Straße 32-34
Postort: Doberlug-Kirchhain
Postleitzahl: 03253
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Elbe-Elster🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 498174.12 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 503271.77 💰
“Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der elektronischen Vergabeplattform (http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de) bereitgestellt. Die...”
Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der elektronischen Vergabeplattform (http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de) bereitgestellt. Die Verfahrenskommunikation wird ebenfalls ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Fragen sind ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zu richten. Ggf. erforderliche Nachsendungen und Änderungen werden ebenfalls in diesem Portal in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform ist freiwillig. Beim Unterlassen der freiwilligen Registrierung trägt das Unternehmen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessenbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR9RRLD
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen geprüft hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber geprüft werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 207-504635 (2020-10-20)