Das BMU beabsichtigt ab dem 1.5.2021 Reinigungsdienstleistungen in der Liegenschaft des BMU in Bonn extern zu vergeben. Mit der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen soll die Erhaltung der Sauberkeit, der Gebrauchseigenschaften, Optik und Hygiene des ausgeschriebenen Objekts sichergestellt werden. Neben der Zufriedenheit der Nutzer bezüglich der Reinigungsqualität steht die Werterhaltung der Bodenflächen und des Inventars an oberster Stelle. Mit den ausgeschriebenen Leistungen müssen alle Leistungen erbracht werden, die diese Werterhaltung bestmöglich unterstützen. Die/Der AN hat die Reinigungssysteme für die unterschiedlichen Leistungen entsprechend auszuwählen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-12-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Referenznummer: Z II 2-Vst. 1407/2020
Kurze Beschreibung:
Das BMU beabsichtigt ab dem 1.5.2021 Reinigungsdienstleistungen in der Liegenschaft des BMU in Bonn extern zu vergeben.
Mit der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen soll die Erhaltung der Sauberkeit, der Gebrauchseigenschaften, Optik und Hygiene des ausgeschriebenen Objekts sichergestellt werden. Neben der Zufriedenheit der Nutzer bezüglich der Reinigungsqualität steht die Werterhaltung der Bodenflächen und des Inventars an oberster Stelle. Mit den ausgeschriebenen Leistungen müssen alle Leistungen erbracht werden, die diese Werterhaltung bestmöglich unterstützen. Die/Der AN hat die Reinigungssysteme für die unterschiedlichen Leistungen entsprechend auszuwählen.
Das BMU beabsichtigt ab dem 1.5.2021 Reinigungsdienstleistungen in der Liegenschaft des BMU in Bonn extern zu vergeben.
Mit der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen soll die Erhaltung der Sauberkeit, der Gebrauchseigenschaften, Optik und Hygiene des ausgeschriebenen Objekts sichergestellt werden. Neben der Zufriedenheit der Nutzer bezüglich der Reinigungsqualität steht die Werterhaltung der Bodenflächen und des Inventars an oberster Stelle. Mit den ausgeschriebenen Leistungen müssen alle Leistungen erbracht werden, die diese Werterhaltung bestmöglich unterstützen. Die/Der AN hat die Reinigungssysteme für die unterschiedlichen Leistungen entsprechend auszuwählen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Gebäudereinigung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-12-15 📅
Einreichungsfrist: 2021-02-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-18 📅
Datum des Beginns: 2021-05-01 📅
Datum des Endes: 2023-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 247-612633
ABl. S-Ausgabe: 247
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das BMU beabsichtigt ab dem 1.5.2021 Reinigungsdienstleistungen in der Liegenschaft des BMU in Bonn extern zu vergeben.
Mit der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen soll die Erhaltung der Sauberkeit, der Gebrauchseigenschaften, Optik und Hygiene des ausgeschriebenen Objekts sichergestellt werden. Neben der Zufriedenheit der Nutzer bezüglich der Reinigungsqualität steht die Werterhaltung der Bodenflächen und des Inventars an oberster Stelle. Mit den ausgeschriebenen Leistungen müssen alle Leistungen erbracht werden, die diese Werterhaltung bestmöglich unterstützen. Die/Der AN hat die Reinigungssysteme für die unterschiedlichen Leistungen entsprechend auszuwählen.
Mit der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen soll die Erhaltung der Sauberkeit, der Gebrauchseigenschaften, Optik und Hygiene des ausgeschriebenen Objekts sichergestellt werden. Neben der Zufriedenheit der Nutzer bezüglich der Reinigungsqualität steht die Werterhaltung der Bodenflächen und des Inventars an oberster Stelle. Mit den ausgeschriebenen Leistungen müssen alle Leistungen erbracht werden, die diese Werterhaltung bestmöglich unterstützen. Die/Der AN hat die Reinigungssysteme für die unterschiedlichen Leistungen entsprechend auszuwählen.
Bezeichnung des Loses: Unterhaltsreinigung, Tagesdienst und Sonderreinigungen im Rahmen der Unterhaltsreinigung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Leistungen im Los 1 fallen in den folgenden Untergewerken an:
— Unterhaltsreinigung,
— Tagesdienst und
— Sonderreinigungen (Im Rahmen von Unterhaltsreinigungen; Grundreinigungen/Einpflege/Zwischenreinigung; Tiefgaragenreinigung; Polsterreinigung; Kühlschrankinnenreinigung; Bibliothek).
Beschreibung der Verlängerungen:
Die AG hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesondere der angegebenen Preise, 2-mal um 1 Jahr zu verlängern. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die AG diese Option ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird eine diesbezügliche Erklärung spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gegenüber der/dem AN abgegeben.
Die AG hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesondere der angegebenen Preise, 2-mal um 1 Jahr zu verlängern. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die AG diese Option ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird eine diesbezügliche Erklärung spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gegenüber der/dem AN abgegeben.
Bezeichnung des Loses: Glasreinigungen, Sonderreinigungen Glasreinigungen sowie Fassadenreinigung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die Leistungen im Los 2 fallen in den folgenden Untergewerken an:
— Glas-/Rahmenreinigung und
— Sonderreinigungen im Rahmen der Glas-/Rahmenreinigung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-02-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Bonn
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
1. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Eigenerklärung, Formular 3.8 der Vergabeunterlagen).
2. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der eVergabe Plattform des Bundes einstellen.
2. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der eVergabe Plattform des Bundes einstellen.
3. Es gilt deutsches Recht.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 247-612633 (2020-12-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das BMU beabsichtigt ab dem 1.5.2021 Reinigungsdienstleistungen in der Liegenschaft des BMU in Bonn extern zu vergeben.
Mit der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen soll die Erhaltung der Sauberkeit, der Gebrauchseigenschaften, Optik und Hygiene des ausgeschriebenen Objekts sichergestellt werden. Neben der Zufriedenheit der Nutzer bezüglich der Reinigungsqualität steht die Werterhaltung der Bodenflächen und des Inventars an oberster Stelle. Mit den ausgeschriebenen Leistungen müssen alle Leistungen erbracht werden, die diese Werterhaltung bestmöglich unterstützen. Die / Der AN hat die Reinigungssysteme für die unterschiedlichen Leistungen entsprechend auszuwählen.
Das BMU beabsichtigt ab dem 1.5.2021 Reinigungsdienstleistungen in der Liegenschaft des BMU in Bonn extern zu vergeben.
Mit der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen soll die Erhaltung der Sauberkeit, der Gebrauchseigenschaften, Optik und Hygiene des ausgeschriebenen Objekts sichergestellt werden. Neben der Zufriedenheit der Nutzer bezüglich der Reinigungsqualität steht die Werterhaltung der Bodenflächen und des Inventars an oberster Stelle. Mit den ausgeschriebenen Leistungen müssen alle Leistungen erbracht werden, die diese Werterhaltung bestmöglich unterstützen. Die / Der AN hat die Reinigungssysteme für die unterschiedlichen Leistungen entsprechend auszuwählen.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Eigenerklärung, Formular 3.8 der Vergabeunterlagen).
2. Zusätzliche Fragen / Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der eVergabePlattform des Bundes einstellen.
3. Es gilt deutsches Recht.
1. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Eigenerklärung, Formular 3.8 der Vergabeunterlagen).
2. Zusätzliche Fragen / Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der eVergabePlattform des Bundes einstellen.
3. Es gilt deutsches Recht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen soll die Erhaltung der Sauberkeit, der Gebrauchseigenschaften, Optik und Hygiene des ausgeschriebenen Objekts sichergestellt werden. Neben der Zufriedenheit der Nutzer bezüglich der Reinigungsqualität steht die Werterhaltung der Bodenflächen und des Inventars an oberster Stelle. Mit den ausgeschriebenen Leistungen müssen alle Leistungen erbracht werden, die diese Werterhaltung bestmöglich unterstützen. Die / Der AN hat die Reinigungssysteme für die unterschiedlichen Leistungen entsprechend auszuwählen.
Mit der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen soll die Erhaltung der Sauberkeit, der Gebrauchseigenschaften, Optik und Hygiene des ausgeschriebenen Objekts sichergestellt werden. Neben der Zufriedenheit der Nutzer bezüglich der Reinigungsqualität steht die Werterhaltung der Bodenflächen und des Inventars an oberster Stelle. Mit den ausgeschriebenen Leistungen müssen alle Leistungen erbracht werden, die diese Werterhaltung bestmöglich unterstützen. Die / Der AN hat die Reinigungssysteme für die unterschiedlichen Leistungen entsprechend auszuwählen.
— Sonderreinigungen (Im Rahmen von Unterhaltsreinigungen; Grundreinigungen / Einpflege / Zwischenreinigung; Tiefgaragenreinigung; Polsterreinigung; Kühlschrankinnenreinigung; Bibliothek).
— Glas- / Rahmenreinigung und
— Sonderreinigungen im Rahmen der Glas- / Rahmenreinigung.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-30 📅
Name: Wackler Service Group GmbH & Co. KG
Postanschrift: Chemnitz
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09247
Land: Deutschland 🇩🇪 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: CLEAN Excellence GmbH
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 30
20
Referenz Zusätzliche Informationen
2. Zusätzliche Fragen / Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der eVergabePlattform des Bundes einstellen.
2. Zusätzliche Fragen / Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der eVergabePlattform des Bundes einstellen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.