Unterhalts- und Glasreinigung
Studentenwerk München – Anstalt des öffentlichen Rechts
Unterhalts- und Glasreinigung in verschiedenen Gebäuden mit einer Gesamt-Reinigungsfläche von:
— ca. 12 100 m Unterhaltsreinigung für Los 1,
— ca. 18 100 m Unterhaltsreinigung für Los 2,
— ca. 11 600 m Unterhaltsreinigung für Los 3,
— ca. 19 600 m Unterhaltsreinigung für Los 4,
— ca. 14 700 m Unterhaltsreinigung für Los 5,
— ca. 2 700 m Unterhaltsreinigung für Los 6 und
— ca. 44 500 m Glas/Fassadenreinigung für Los 7.
Sowie in allen Losen Sonderarbeiten.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-12.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
- • ANG Service GmbH
- • ANGService Gmbh
- • Bakula & Co. GmbH
- • BT Facility Management GmbH
- • Femec Dienstleistungen GmbH
- • HS Heidel Service & Dienstleistungs GmbH
- • HS Heidel Service & Dienstleistungs-GmbH
- • Industriereinigung Dr. Hoffmann GebäudediensteGmbH
- • Industriereinigung Dr. Hoffmann Gebäuedienste GmbH
- • Wackler Service Group GmbH & Co. KG
- • Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung › Fensterreinigung
- • Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung › Gebäudereinigung
- • Oberbayern › München, Kreisfreie Stadt
- • Oberbayern › München, Landkreis
- • Oberbayern › Rosenheim, Kreisfreie Stadt
- • Oberbayern › Rosenheim, Landkreis
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2020-02-12 | Auftragsbekanntmachung |
| 2020-05-25 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2022-01-17 | Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit |
| 2024-07-23 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2025-09-16 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2025-09-16 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2025-09-16 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2025-09-16 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2025-09-16 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2020-02-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Referenznummer: Verg_EU-001_20
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Gebäudereinigung 📦
Fensterreinigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Rosenheim, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Studentenwerk München – Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Leopoldstraße 15
Postleitzahl: 80802
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabe.bayern.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@stwm.de 📧
Telefon: +49 89381961738 📞
Fax: +49 89381961714 📠
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/189165 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabe.bayern.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-12 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-17 📅
Datum des Beginns: 2020-06-01 📅
Datum des Endes: 2021-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 033-077678
ABl. S-Ausgabe: 33
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 1
Bezeichnung des Loses: Unterhaltsreinigung Los 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Unterhaltsreinigung Los 3
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Unterhaltsreinigung Los 4
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindeststandards:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-05-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-03-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabe.bayern.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/189165 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2020/S 033-077678 (2020-02-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Referenznummer: Verg_EU-001_20
Kurze Beschreibung:
Unterhalts- und Glasreinigung in verschiedenen Gebäuden mit einer Gesamt-Reinigungsfläche von:
— ca. 12 100 m
— ca. 18 100 m
— ca. 11 600 m
— ca. 19 600 m
— ca. 14 700 m
— ca. 2 700 m
— ca. 44 500 m
Sowie in allen Losen Sonderarbeiten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Gebäudereinigung 📦
Fensterreinigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Rosenheim, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Studentenwerk München – Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Leopoldstraße 15
Postleitzahl: 80802
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabe.bayern.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@stwm.de 📧
Telefon: +49 89381961738 📞
Fax: +49 89381961714 📠
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/189165 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabe.bayern.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-12 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-17 📅
Datum des Beginns: 2020-06-01 📅
Datum des Endes: 2021-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 033-077678
ABl. S-Ausgabe: 33
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Unterhalts- und Glasreinigung in verschiedenen Gebäuden mit einer Gesamt-Reinigungsfläche von:
— ca. 12 100 m
— ca. 18 100 m
— ca. 11 600 m
— ca. 19 600 m
— ca. 14 700 m
— ca. 2 700 m
— ca. 44 500 m
Sowie in allen Losen Sonderarbeiten.
Bezeichnung des Loses: Unterhaltsreinigung Los 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Unterhaltsreinigung in verschiedenen Gebäuden mit einer Gesamt-Reinigungsfläche von ca. 12 100 m
Beschreibung der Verlängerungen:
Dreimalige Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr – längstens bis zum 31.5.2024
Bezeichnung des Loses: Unterhaltsreinigung Los 2
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Unterhaltsreinigung in verschiedenen Gebäuden mit einer Gesamt-Reinigungsfläche von ca. 18 100 m
Beschreibung der Verlängerungen: Dreimalige Verlängerung um ein weiteres Jahr – längstens bis zum 31.5.2024
Bezeichnung des Loses: Unterhaltsreinigung Los 3
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Unterhaltsreinigung in verschiedenen Gebäuden mit einer Gesamt-Reinigungsfläche von ca. 11 600 m
Beschreibung der Verlängerungen: Dreimalige Verlängerung um ein weiteres Jahr, längstens bis zum 31.5.2024
Bezeichnung des Loses: Unterhaltsreinigung Los 4
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Unterhaltsreinigung in verschiedenen Gebäuden mit einer Gesamt-Reinigungsfläche von ca. 19 600 m
Bezeichnung des Loses: Unterhaltsreinigung Los 5
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Unterhaltsreinigung in verschiedenen Gebäuden mit einer Gesamt-Reinigungsfläche von ca. 14 700 m
Bezeichnung des Loses: Unterhaltsreinigung Los 6
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Unterhaltsreinigung in verschiedenen Gebäuden mit einer Gesamt-Reinigungsfläche von ca. 2 700 m
Bezeichnung des Loses: Glas- und Fassadenreinigung Los 7
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Glasreinigung in verschiedenen Gebäuden mit einer Gesamt-Reinigungsfläche von ca. 44 500 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
München und Umgebung
Rosenheim
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/189165
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/189165
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/189165
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/189165
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-05-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-03-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabe.bayern.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/189165 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Name: siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2020/S 033-077678 (2020-02-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 103-248773
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 033-077678
ABl. S-Ausgabe: 103
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-15 📅
Name: Femec Dienstleistungen GmbH
Postanschrift: Titurelstraße 10
Postort: München
Postleitzahl: 81925
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Wackler Service Group GmbH & Co. KG
Postanschrift: Schatzbogen 39
Postleitzahl: 81829 München
Name: BT Facility Management GmbH
Postanschrift: Otto-Wagner-Straße 22
Postort: Germering
Postleitzahl: 82110
Land: Fürstenfeldbruck 🏙️
Name: Industriereinigung Dr. Hoffmann Gebäuedienste GmbH
Postanschrift: Frankfurter Ring 247
Postleitzahl: 80807
Name: HS Heidel Service & Dienstleistungs GmbH
Postanschrift: Robert-Bosch-Straße 1
Postort: Plattling
Postleitzahl: 94447
Land: Deggendorf 🏙️
Name: Bakula & Co. GmbH
Postanschrift: Leopoldstraße 244
Name: ANG Service GmbH
Postanschrift: Löffelholzstraße 20
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90441
Land: Nürnberg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
6
8
5
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2020/S 103-248773 (2020-05-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 103-248773
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 033-077678
ABl. S-Ausgabe: 103
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-15 📅
Name: Femec Dienstleistungen GmbH
Postanschrift: Titurelstraße 10
Postort: München
Postleitzahl: 81925
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Wackler Service Group GmbH & Co. KG
Postanschrift: Schatzbogen 39
Postleitzahl: 81829 München
Name: BT Facility Management GmbH
Postanschrift: Otto-Wagner-Straße 22
Postort: Germering
Postleitzahl: 82110
Land: Fürstenfeldbruck 🏙️
Name: Industriereinigung Dr. Hoffmann Gebäuedienste GmbH
Postanschrift: Frankfurter Ring 247
Postleitzahl: 80807
Name: HS Heidel Service & Dienstleistungs GmbH
Postanschrift: Robert-Bosch-Straße 1
Postort: Plattling
Postleitzahl: 94447
Land: Deggendorf 🏙️
Name: Bakula & Co. GmbH
Postanschrift: Leopoldstraße 244
Name: ANG Service GmbH
Postanschrift: Löffelholzstraße 20
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90441
Land: Nürnberg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
6
8
5
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
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Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder
Elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-01-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 432 316 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Landkreis 🏙️
Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Studentenwerk München - Anstalt des öffentlichen Rechts
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-01-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-01-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 015-035988
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 103-248773
ABl. S-Ausgabe: 15
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsvergabe
Name: FEMEC Dienstleistungen GmbH
Gesamtwert des Auftrags: 1 432 316 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2022/S 015-035988 (2022-01-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 432 316 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Landkreis 🏙️
Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Studentenwerk München - Anstalt des öffentlichen Rechts
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-01-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-01-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 015-035988
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 103-248773
ABl. S-Ausgabe: 15
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Unterhalts- und Glasreinigung in verschiedenen Gebäuden mit einer Gesamt-Reinigungsfläche von
- ca. 12.100 m2 Unterhaltsreinigung für Los 1,
- ca. 18.100 m2 Unterhaltsreinigung für Los 2,
- ca. 11.600 m2 Unterhaltsreinigung für Los 3
- ca. 19.600 m2 Unterhaltsreinigung für Los 4
- ca. 14.700 m2 Unterhaltsreinigung für Los 5
- ca. 2.700 m2 Unterhaltsreinigung für Los 6 und
- ca. 44.500 m2 Glas/Fassadenreinigung für Los 7
sowie in allen Losen Sonderarbeiten.
Auftragsvergabe
Name: FEMEC Dienstleistungen GmbH
Gesamtwert des Auftrags: 1 432 316 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt
werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über
die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder
elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist
beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unterhalts- und Glasreinigung
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Interne Kennung:
Titel: Unterhaltsreinigung Los 1
Postleitzahl: 80802
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2020-06-01 📅
Datum des Endes: 2021-05-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer:
2️⃣
Interne Kennung:
Titel: Unterhaltsreinigung Los 2
Titel
Los-Identifikationsnummer:
3️⃣
Interne Kennung:
Titel: Unterhaltsreinigung Los 3
Titel
Los-Identifikationsnummer:
4️⃣
Interne Kennung:
Titel: Unterhaltsreinigung Los 4
Titel
Los-Identifikationsnummer:
5️⃣
Interne Kennung:
Titel: Unterhaltsreinigung Los 5
Titel
Los-Identifikationsnummer:
6️⃣
Interne Kennung:
Titel: Unterhaltsreinigung Los 6
Titel
Los-Identifikationsnummer:
7️⃣
Interne Kennung:
Titel: Glas- und Fassadenreinigung Los 7
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fensterreinigung 📦
Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer:
Vertragsnummer:
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-15 📅
Titel: Unterhalts- und Glasreinigung
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 116916.15 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: FEMEC Dienstleistungen GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Titurelstr.10
Postleitzahl: 81925
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@femec.de 📧
Telefon: 000 📞
2️⃣
Los-Identifikationsnummer:
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Kennung des Angebots:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Wackler Service Group GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Schatzbogen 39
Postleitzahl: 81829
E-Mail: j.kuehl@wackler-group.de 📧
3️⃣
Los-Identifikationsnummer:
Kennung des Angebots:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
Name: BT Facility Management GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Otto-Wagner-Straße 22
Postleitzahl: 82110
Postort: Germering
Region: Fürstenfeldbruck 🏙️
E-Mail: info@bt-facility.de 📧
4️⃣
Los-Identifikationsnummer:
Kennung des Angebots:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
Name: Industriereinigung Dr. Hoffmann GebäudediensteGmbH
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Frankfurter Ring 247
Postleitzahl: 80807
E-Mail: leitung.vertrieb@drhoffmann.eu 📧
5️⃣
Los-Identifikationsnummer:
Kennung des Angebots:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
Name: HS Heidel Service & Dienstleistungs-GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Robert-Bosch-Straße 1
Postleitzahl: 94447
Postort: Plattling
Region: Deggendorf 🏙️
E-Mail: ausschreibung@heidel-service.de 📧
6️⃣
Los-Identifikationsnummer:
Kennung des Angebots:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
Name: Bakula & Co. GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Leopoldstraße 244
E-Mail: l.obermair@bakula-partner.com 📧
7️⃣
Los-Identifikationsnummer:
Kennung des Angebots:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
Name: ANGService Gmbh
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: löffelholzstrasse 20 Gebäude 12
Postleitzahl: 90441
Postort: Nürnberg
Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: vertrieb@angservice.de 📧
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Studierendenwerk München Oberbayern
Nationale Registrierungsnummer:
Abteilung: Vergabestelle
Postanschrift: Leopoldstraße 15
Postleitzahl: 80802
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@stwm.de 📧
Telefon: +49 89381961738 📞
URL: https://www.studierendenwerk-muenchen-oberbayern.de/ 🌏
Ergänzende Informationen
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-23+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2024/S 143-443966 (2024-07-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unterhalts- und Glasreinigung
Referenznummer:
Verg_EU-001_20
Kurze Beschreibung:
Unterhalts- und Glasreinigung in verschiedenen Gebäuden mit einer Gesamt-Reinigungsfläche von
- ca. 12.100 m² Unterhaltsreinigung für Los 1,
- ca. 18.100 m² Unterhaltsreinigung für Los 2,
- ca. 11.600 m² Unterhaltsreinigung für Los 3
- ca. 19.600 m² Unterhaltsreinigung für Los 4
- ca. 14.700 m² Unterhaltsreinigung für Los 5
- ca. 2.700 m² Unterhaltsreinigung für Los 6 und
- ca. 44.500 m² Glas/Fassadenreinigung für Los 7
sowie in allen Losen Sonderarbeiten.
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Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Interne Kennung:
1
Titel: Unterhaltsreinigung Los 1
Postleitzahl: 80802
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2020-06-01 📅
Datum des Endes: 2021-05-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung:
2
Titel: Unterhaltsreinigung Los 2
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung:
3
Titel: Unterhaltsreinigung Los 3
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung:
4
Titel: Unterhaltsreinigung Los 4
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0004
5️⃣
Interne Kennung:
5
Titel: Unterhaltsreinigung Los 5
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0005
6️⃣
Interne Kennung:
6
Titel: Unterhaltsreinigung Los 6
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0006
7️⃣
Interne Kennung:
7
Titel: Glas- und Fassadenreinigung Los 7
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0007
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fensterreinigung 📦
Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Vertragsnummer:
Auftr./030/20
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-15 📅
Titel: Unterhalts- und Glasreinigung
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 116916.15 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots:
FEMEC Dienstleistungen GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: FEMEC Dienstleistungen GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
08957003718
Postanschrift: Titurelstr.10
Postleitzahl: 81925
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@femec.de 📧
Telefon: 000 📞
2️⃣
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0002
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Kennung des Angebots:
Wackler Service Group GmbH & Co. KG
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
LOT-0002
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Wackler Service Group GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer:
DE129741251
Postanschrift: Schatzbogen 39
Postleitzahl: 81829
E-Mail: j.kuehl@wackler-group.de 📧
3️⃣
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0003
Kennung des Angebots:
BT Facility Management GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
LOT-0003
Name: BT Facility Management GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
08915900921
Postanschrift: Otto-Wagner-Straße 22
Postleitzahl: 82110
Postort: Germering
Region: Fürstenfeldbruck 🏙️
E-Mail: info@bt-facility.de 📧
4️⃣
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0004
Kennung des Angebots:
Industriereinigung Dr. Hoffmann GebäudediensteGmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
LOT-0004
Name: Industriereinigung Dr. Hoffmann GebäudediensteGmbH
Nationale Registrierungsnummer:
DE129383733
Postanschrift: Frankfurter Ring 247
Postleitzahl: 80807
E-Mail: leitung.vertrieb@drhoffmann.eu 📧
5️⃣
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0005
Kennung des Angebots:
HS Heidel Service & Dienstleistungs-GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
LOT-0005
Name: HS Heidel Service & Dienstleistungs-GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
DE244588217
Postanschrift: Robert-Bosch-Straße 1
Postleitzahl: 94447
Postort: Plattling
Region: Deggendorf 🏙️
E-Mail: ausschreibung@heidel-service.de 📧
6️⃣
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0006
Kennung des Angebots:
Bakula & Co. GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
LOT-0006
Name: Bakula & Co. GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
0892080393430
Postanschrift: Leopoldstraße 244
E-Mail: l.obermair@bakula-partner.com 📧
7️⃣
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0007
Kennung des Angebots:
ANGService Gmbh
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
LOT-0007
Name: ANGService Gmbh
Nationale Registrierungsnummer:
DE320302381
Postanschrift: löffelholzstrasse 20 Gebäude 12
Postleitzahl: 90441
Postort: Nürnberg
Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: vertrieb@angservice.de 📧
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Studierendenwerk München Oberbayern
Nationale Registrierungsnummer:
09-9115114-11
Abteilung: Vergabestelle
Postanschrift: Leopoldstraße 15
Postleitzahl: 80802
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@stwm.de 📧
Telefon: +49 89381961738 📞
URL: https://www.studierendenwerk-muenchen-oberbayern.de/ 🌏
Ergänzende Informationen
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer:
08921762411
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-23+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
- Wirtschaftliche Aspekte: Ein Wechsel würde neue Verhandlungen über Preise und Vertragsbedingungen nach sich ziehen und das Risiko finanzieller Einbußen für den Auftraggeber erhöhen, insbesondere wenn die aktuellen Verträge wirtschaftlich vorteilhaft sind.
- Technische Komplexität: Die Zusammenarbeit mit einem neuen Auftragnehmer erfordert Zeit und Personalressourcen, um eine reibungslose Übergangsphase zu gewährleisten. Dies könnte unseren Betrieb, insbesondere während des anstehenden Mieterwechsels, beeinträchtigen und zu Verzögerungen bei Vermietungen sowie Leerständen von Zimmern führen, die sich negativ auf den Zeitplan von Ein- und Auszügen sowie auf die Qualität der Unterhaltsreinigung auswirken könnten.
- Qualifikationen und Fachkenntnisse: Unser aktueller Auftragnehmer verfügt über alle erforderlichen Arbeitsabläufe, Fachkenntnisse, Schulungen, Zugänge zum Objekt und Erfahrungen für eine erfolgreiche Durchführung der Reinigungsarbeiten. Ein Wechsel könnte zu einem Verlust dieser Expertise führen und die Effizienz sowie die Ergebnisqualität beeinträchtigen.
Angesichts dieser Punkte wäre ein Auftragnehmerwechsel bis zur Fertigstellung der neuen Ausschreibung mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten und Zeitaufwand verbunden. Des Weiteren besteht das Risiko von Leerständen, Qualitätsminderungen und finanziellen Belastungen, die sich negativ auf die Gesamtleistung und das Ergebnis des Auftrags auswirken könnten.
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Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
- Wirtschaftliche Aspekte: Ein Wechsel würde neue Verhandlungen über Preise und Vertragsbedingungen nach sich ziehen und das Risiko finanzieller Einbußen für den Auftraggeber erhöhen, insbesondere wenn die aktuellen Verträge wirtschaftlich vorteilhaft sind.
- Technische Komplexität: Die Zusammenarbeit mit einem neuen Auftragnehmer erfordert Zeit und Personalressourcen, um eine reibungslose Übergangsphase zu gewährleisten. Dies könnte unseren Betrieb, insbesondere während des anstehenden Mieterwechsels, beeinträchtigen und zu Verzögerungen bei Vermietungen sowie Leerständen von Zimmern führen, die sich negativ auf den Zeitplan von Ein- und Auszügen sowie auf die Qualität der Unterhaltsreinigung auswirken könnten.
- Qualifikationen und Fachkenntnisse: Unser aktueller Auftragnehmer verfügt über alle erforderlichen Arbeitsabläufe, Fachkenntnisse, Schulungen, Zugänge zum Objekt und Erfahrungen für eine erfolgreiche Durchführung der Reinigungsarbeiten. Ein Wechsel könnte zu einem Verlust dieser Expertise führen und die Effizienz sowie die Ergebnisqualität beeinträchtigen.
Angesichts dieser Punkte wäre ein Auftragnehmerwechsel bis zur Fertigstellung der neuen Ausschreibung mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten und Zeitaufwand verbunden. Des Weiteren besteht das Risiko von Leerständen, Qualitätsminderungen und finanziellen Belastungen, die sich negativ auf die Gesamtleistung und das Ergebnis des Auftrags auswirken könnten.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-16)
Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-16+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2025/S 178-606990 (2025-09-16)
Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB
haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich
in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst
10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder
Elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist
beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-16+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Verlängerung des Loses.
Da die Raumbücher und die Ausschreibungsunterlagen an die zu erwartenden Qualitätsanforderungen der Reinigungsleistung sowie an die Dienste angepasst werden müssen, ist es entscheidend eine gründliche Analyse des Ablaufs der turnusmäßigen Reinigungsarbeiten zu berücksichtigen. Aufgrund von Koordinierungs- und Anpassungsbedarfen der Unterlagen unter anderem auch mit einem externen Erfüllungsgehilfen beansprucht die Bearbeitung und Erstellung der Unterlagen deutlich mehr Zeit.
Ein kurzfristiger Wechsel des Auftragnehmers, ohne eine detaillierte Prüfung der Unterlagen, könnte die Qualität der Dienstleistung beeinträchtigen und zu minderwertigen Ergebnissen in den Objekten führen. Dies würde die Werterhaltung unserer Häuser gefährden, da bestimmte Standards und Erwartungen möglicherweise nicht erfüllt werden.
In Anbetracht dieser Aspekte wäre ein Wechsel mit erheblichen Schwierigkeiten sowie beträchtlichen Zusatz- und Personalkosten verbunden.
1.Interne Umstrukturierung: Ein Dienstleisterwechsel bringt möglicherweise Anpassungen in den internen Strukturen mit sich, wie die Neueinweisung von Objektleitern, die Erstellung neuer Dienstpläne und die Abstimmung mit anderen Abteilungen. Diese Änderungen verursachen zusätzlichen Verwaltungsaufwand und kosten wertvolle Zeit.
2.Anpassung der Revierpläne: Die Revierpläne müssen an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Eine unvollständige oder fehlerhafte Überarbeitung dieser Pläne könnte zur Folge haben, dass bestimmte Aufgabenbereiche nicht klar definiert oder übersehen werden. Dies würde die Effizienz und Genauigkeit der Reinigungsarbeiten beeinträchtigen.
3.Qualitätsmängeln: Ein zeitnaher Wechsel kann die bestehenden Qualitätsstandards gefährden. Insbesondere in der Übergangsphase, wenn der neue Auftragnehmer noch nicht mit den spezifischen Anforderungen der Objekte vertraut ist, besteht die Gefahr von Leistungseinbußen. Dies könnte zu einer vorübergehenden Verschlechterung der Reinigungsqualität und letztendlich zu Schäden an der Werterhaltung der Objekte führen.
4.Übergabe: Der Wechsel des Auftragnehmers erfordert eine umfassende organisatorische Koordination. Ohne ausreichende Zeit für die Übergabe besteht die Gefahr, dass wichtige Informationen über Objekte, Reinigungsabläufe und individuelle Anforderungen nicht vollständig übermittelt werden. Dies könnte zu Lücken in der Reinigungsleistung und möglicherweise zu Beschwerden seitens der Bewohner oder Nutzer führen.
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Neuer Wert
Text:
Verlängerung des Loses.
Da die Raumbücher und die Ausschreibungsunterlagen an die zu erwartenden Qualitätsanforderungen der Reinigungsleistung sowie an die Dienste angepasst werden müssen, ist es entscheidend eine gründliche Analyse des Ablaufs der turnusmäßigen Reinigungsarbeiten zu berücksichtigen. Aufgrund von Koordinierungs- und Anpassungsbedarfen der Unterlagen unter anderem auch mit einem externen Erfüllungsgehilfen beansprucht die Bearbeitung und Erstellung der Unterlagen deutlich mehr Zeit.
Ein kurzfristiger Wechsel des Auftragnehmers, ohne eine detaillierte Prüfung der Unterlagen, könnte die Qualität der Dienstleistung beeinträchtigen und zu minderwertigen Ergebnissen in den Objekten führen. Dies würde die Werterhaltung unserer Häuser gefährden, da bestimmte Standards und Erwartungen möglicherweise nicht erfüllt werden.
In Anbetracht dieser Aspekte wäre ein Wechsel mit erheblichen Schwierigkeiten sowie beträchtlichen Zusatz- und Personalkosten verbunden.
1.Interne Umstrukturierung: Ein Dienstleisterwechsel bringt möglicherweise Anpassungen in den internen Strukturen mit sich, wie die Neueinweisung von Objektleitern, die Erstellung neuer Dienstpläne und die Abstimmung mit anderen Abteilungen. Diese Änderungen verursachen zusätzlichen Verwaltungsaufwand und kosten wertvolle Zeit.
2.Anpassung der Revierpläne: Die Revierpläne müssen an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Eine unvollständige oder fehlerhafte Überarbeitung dieser Pläne könnte zur Folge haben, dass bestimmte Aufgabenbereiche nicht klar definiert oder übersehen werden. Dies würde die Effizienz und Genauigkeit der Reinigungsarbeiten beeinträchtigen.
3.Qualitätsmängeln: Ein zeitnaher Wechsel kann die bestehenden Qualitätsstandards gefährden. Insbesondere in der Übergangsphase, wenn der neue Auftragnehmer noch nicht mit den spezifischen Anforderungen der Objekte vertraut ist, besteht die Gefahr von Leistungseinbußen. Dies könnte zu einer vorübergehenden Verschlechterung der Reinigungsqualität und letztendlich zu Schäden an der Werterhaltung der Objekte führen.
4.Übergabe: Der Wechsel des Auftragnehmers erfordert eine umfassende organisatorische Koordination. Ohne ausreichende Zeit für die Übergabe besteht die Gefahr, dass wichtige Informationen über Objekte, Reinigungsabläufe und individuelle Anforderungen nicht vollständig übermittelt werden. Dies könnte zu Lücken in der Reinigungsleistung und möglicherweise zu Beschwerden seitens der Bewohner oder Nutzer führen.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-16)
Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2025/S 178-608029 (2025-09-16)
Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,
über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an
die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung
(per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die Leistung „Unterhaltsreinigung“ wurde im Rahmen eines Offenen Verfahren mittels sechs Losen ausgeschrieben. Ursprünglich sollten drei Lose bezuschlagt und drei Lose aufgehoben werden, da die eingereichten Angebote nicht den formalen Anforderungen entsprachen. Im Rahmen der Wartefrist gem. § 134 GWB sind mehrere Rügen eingegangen. Nach intensiver Prüfung der Vergabeunterlagen wurde festgestellt, dass die Unterlagen grundlegend angepasst werden müssen. Somit erfolgte eine Aufhebung für alle sechs…
… Lose. Deswegen mussten die alten Verträge verlängert werden
Um die Reinigungsarbeiten in unseren Wohnobjekten weiterhin in der geforderten Qualität sicherzustellen, ist es essenziell, alle sechs Lose ohne Unterbrechung weiter reinigen zu lassen. Dies ist insbesondere wichtig, da wir nicht kurzfristig neue Dienstleister finden können, die die Reinigungsarbeiten für die verlängerte Übergangszeit übernehmen. Eine Unterbrechung würde nicht nur das Risiko von Schäden am Inventar erhöhen, sondern auch die Einhaltung hygienischer Standards – insbesondere in sensiblen Bereichen wie den Gemeinschaftsküchen – gefährden.
Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Bewohner großen Wert auf hohe Hygienestandards legen. Kommt es zu einer Nichterfüllung der Reinigungsleistungen, sind erfahrungsgemäß zahlreiche Beschwerden und Mietminderungen die Folge. Dies würde nicht nur das Vertrauen der Bewohner beeinträchtigen, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Daher ist es von zentraler Bedeutung, die Reinigungsleistungen ohne Unterbrechung fortzusetzen, um den Erwartungen der Bewohner gerecht zu werden und mögliche Konsequenzen zu vermeiden.
… Lose.Deswegen mussten die alten Verträge verlängert werden
Um die Reinigungsarbeiten in unseren Wohnobjekten weiterhin in der geforderten Qualität sicherzustellen, ist es essenziell, alle sechs Lose ohne Unterbrechung weiter reinigen zu lassen. Dies ist insbesondere wichtig, da wir nicht kurzfristig neue Dienstleister finden können, die die Reinigungsarbeiten für die verlängerte Übergangszeit übernehmen. Eine Unterbrechung würde nicht nur das Risiko von Schäden am Inventar erhöhen, sondern auch die Einhaltung hygienischer Standards – insbesondere in sensiblen Bereichen wie den Gemeinschaftsküchen – gefährden.
Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Bewohner großen Wert auf hohe Hygienestandards legen. Kommt es zu einer Nichterfüllung der Reinigungsleistungen, sind erfahrungsgemäß zahlreiche Beschwerden und Mietminderungen die Folge. Dies würde nicht nur das Vertrauen der Bewohner beeinträchtigen, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Daher ist es von zentraler Bedeutung, die Reinigungsleistungen ohne Unterbrechung fortzusetzen, um den Erwartungen der Bewohner gerecht zu werden und mögliche Konsequenzen zu vermeiden.
Neuer Wert
Text:
Die Leistung „Unterhaltsreinigung“ wurde im Rahmen eines Offenen Verfahren mittels sechs Losen ausgeschrieben. Ursprünglich sollten drei Lose bezuschlagt und drei Lose aufgehoben werden, da die eingereichten Angebote nicht den formalen Anforderungen entsprachen. Im Rahmen der Wartefrist gem. § 134 GWB sind mehrere Rügen eingegangen. Nach intensiver Prüfung der Vergabeunterlagen wurde festgestellt, dass die Unterlagen grundlegend angepasst werden müssen. Somit erfolgte eine Aufhebung für alle sechs Lose. Deswegen mussten die alten Verträge verlängert werden
Um die Reinigungsarbeiten in unseren Wohnobjekten weiterhin in der geforderten Qualität sicherzustellen, ist es essenziell, alle sechs Lose ohne Unterbrechung weiter reinigen zu lassen. Dies ist insbesondere wichtig, da wir nicht kurzfristig neue Dienstleister finden können, die die Reinigungsarbeiten für die verlängerte Übergangszeit übernehmen. Eine Unterbrechung würde nicht nur das Risiko von Schäden am Inventar erhöhen, sondern auch die Einhaltung hygienischer Standards – insbesondere in sensiblen Bereichen wie den Gemeinschaftsküchen – gefährden.
Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Bewohner großen Wert auf hohe Hygienestandards legen. Kommt es zu einer Nichterfüllung der Reinigungsleistungen, sind erfahrungsgemäß zahlreiche Beschwerden und Mietminderungen die Folge. Dies würde nicht nur das Vertrauen der Bewohner beeinträchtigen, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Daher ist es von zentraler Bedeutung, die Reinigungsleistungen ohne Unterbrechung fortzusetzen, um den Erwartungen der Bewohner gerecht zu werden und mögliche Konsequenzen zu vermeiden.
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Da die Leistung weiterhin benötigt wird erfolgt eine neue Ausschreibung im Rahmen eines Die Leistung „Unterhaltsreinigung“ wurde im Rahmen eines Offenen Verfahren mittels sechs Losen ausgeschrieben. Ursprünglich sollten drei Lose bezuschlagt und drei Lose aufgehoben werden, da die eingereichten Angebote nicht den formalen Anforderungen entsprachen. Im Rahmen der Wartefrist gem. § 134 GWB sind mehrere Rügen eingegangen. Nach intensiver Prüfung der Vergabeunterlagen wurde festgestellt, dass die Unterlagen grundlegend angepasst werden müssen. Somit erfolgte eine Aufhebung für alle sechs Lose. Deswegen mussten die alten Verträge verlängert werden
Um die Reinigungsarbeiten in unseren Wohnobjekten weiterhin in der geforderten Qualität sicherzustellen, ist es essenziell, alle sechs Lose ohne Unterbrechung weiter reinigen zu lassen. Dies ist insbesondere wichtig, da wir nicht kurzfristig neue Dienstleister finden können, die die Reinigungsarbeiten für die verlängerte Übergangszeit übernehmen. Eine Unterbrechung würde nicht nur das Risiko von Schäden am Inventar erhöhen, sondern auch die Einhaltung hygienischer Standards – insbesondere in sensiblen Bereichen wie den Gemeinschaftsküchen – gefährden.
Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Bewohner großen Wert auf hohe Hygienestandards legen. Kommt es zu einer Nichterfüllung der Reinigungsleistungen, sind erfahrungsgemäß zahlreiche Beschwerden und Mietminderungen die Folge. Dies würde nicht nur das Vertrauen der Bewohner beeinträchtigen, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Daher ist es von zentraler Bedeutung, die Reinigungsleistungen ohne Unterbrechung fortzusetzen, um den Erwartungen der Bewohner gerecht zu werden und mögliche Konsequenzen zu vermeiden.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-16)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-05-15 📅
Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2025/S 178-608260 (2025-09-16)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-05-15 📅
Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB
haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich
in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst
10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder
Elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist
beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die Leistung UHR wurde mittels 6 Losen ausgeschrieben und sollte planmäßig am 04.02.2025 bezuschlagt werden und somit war angedacht, dass der Vertragsbeginn der 17.02.2025 ist.
Aufgrund von zwei eingegangen Rügen verzögert sich die Zuschlagserteilung und somit auch der Vertragsbeginn. Aus diesem Grund müssen die alten Verträge verlängert werden.
Um die Reinigungsarbeiten in unseren Wohnobjekten weiterhin in der geforderten Qualität durchführen zu können, ist es essenziell, die drei betroffenen Lose ohne Unterbrechung reinigen zu lassen. Dies ist insbesondere wichtig, um Schäden am Inventar zu vermeiden und die Einhaltung der hygienischen Standards, insbesondere in sensiblen Bereichen wie den Gemeinschaftsküchen, sicherzustellen.
Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen, dass unsere Bewohner großen Wert auf hohe Hygienestandards legen. Bei einer Nichterfüllung der Reinigungsleistungen kommt es erfahrungsgemäß zu zahlreichen Beschwerden und Mietminderungen. Dies würde nicht nur das Vertrauen der Bewohner beeinträchtigen, sondern auch zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden führen. Daher ist es von zentraler Bedeutung, die Reinigungsleistungen ohne Unterbrechung fortzusetzen, um den Erwartungen der Bewohner gerecht zu werden und mögliche Konsequenzen zu vermeiden.
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Neuer Wert
Text:
Die Leistung UHR wurde mittels 6 Losen ausgeschrieben und sollte planmäßig am 04.02.2025 bezuschlagt werden und somit war angedacht, dass der Vertragsbeginn der 17.02.2025 ist.
Aufgrund von zwei eingegangen Rügen verzögert sich die Zuschlagserteilung und somit auch der Vertragsbeginn. Aus diesem Grund müssen die alten Verträge verlängert werden.
Um die Reinigungsarbeiten in unseren Wohnobjekten weiterhin in der geforderten Qualität durchführen zu können, ist es essenziell, die drei betroffenen Lose ohne Unterbrechung reinigen zu lassen. Dies ist insbesondere wichtig, um Schäden am Inventar zu vermeiden und die Einhaltung der hygienischen Standards, insbesondere in sensiblen Bereichen wie den Gemeinschaftsküchen, sicherzustellen.
Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen, dass unsere Bewohner großen Wert auf hohe Hygienestandards legen. Bei einer Nichterfüllung der Reinigungsleistungen kommt es erfahrungsgemäß zu zahlreichen Beschwerden und Mietminderungen. Dies würde nicht nur das Vertrauen der Bewohner beeinträchtigen, sondern auch zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden führen. Daher ist es von zentraler Bedeutung, die Reinigungsleistungen ohne Unterbrechung fortzusetzen, um den Erwartungen der Bewohner gerecht zu werden und mögliche Konsequenzen zu vermeiden.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-16)
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2025/S 179-609289 (2025-09-16)
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die Leistung „Unterhaltsreinigung“ wurde im Rahmen eines Offenen Verfahren mittels sechs Losen ausgeschrieben. Für die Los 2-6 wurde jeweils ein Zuschlag erteilt. Für das Los 1 ist kein Angebot eingegangen, welches des Bedingungen entspricht bzw. kam aufgrund der Zuschlagslimitierung kein Angebot mehr in Betracht. Somit muss der Altvertrag verlängert werden, damit die Objekte weiterhin gereinigt werden.
Um die Reinigungsarbeiten in unseren Wohnobjekten weiterhin in der geforderten Qualität sicherzustellen, ist es essenziell das Los ohne Unterbrechung weiter reinigen zu lassen. Dies ist insbesondere wichtig, da wir nicht kurzfristig neue Dienstleister finden können, die die Reinigungsarbeiten für die verlängerte Übergangszeit übernehmen. Eine Unterbrechung würde nicht nur das Risiko von Schäden am Inventar erhöhen, sondern auch die Einhaltung hygienischer Standards – insbesondere in sensiblen Bereichen wie den Gemeinschaftsküchen – gefährden.
Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Bewohner großen Wert auf hohe Hygienestandards legen. Kommt es zu einer Nichterfüllung der Reinigungsleistungen, sind erfahrungsgemäß zahlreiche Beschwerden und Mietminderungen die Folge. Dies würde nicht nur das Vertrauen der Bewohner beeinträchtigen, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Daher ist es von zentraler Bedeutung, die Reinigungsleistungen ohne Unterbrechung fortzusetzen, um den Erwartungen der Bewohner gerecht zu werden und mögliche Konsequenzen zu vermeiden.
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Neuer Wert
Text:
Die Leistung „Unterhaltsreinigung“ wurde im Rahmen eines Offenen Verfahren mittels sechs Losen ausgeschrieben. Für die Los 2-6 wurde jeweils ein Zuschlag erteilt. Für das Los 1 ist kein Angebot eingegangen, welches des Bedingungen entspricht bzw. kam aufgrund der Zuschlagslimitierung kein Angebot mehr in Betracht. Somit muss der Altvertrag verlängert werden, damit die Objekte weiterhin gereinigt werden.
Um die Reinigungsarbeiten in unseren Wohnobjekten weiterhin in der geforderten Qualität sicherzustellen, ist es essenziell das Los ohne Unterbrechung weiter reinigen zu lassen. Dies ist insbesondere wichtig, da wir nicht kurzfristig neue Dienstleister finden können, die die Reinigungsarbeiten für die verlängerte Übergangszeit übernehmen. Eine Unterbrechung würde nicht nur das Risiko von Schäden am Inventar erhöhen, sondern auch die Einhaltung hygienischer Standards – insbesondere in sensiblen Bereichen wie den Gemeinschaftsküchen – gefährden.
Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Bewohner großen Wert auf hohe Hygienestandards legen. Kommt es zu einer Nichterfüllung der Reinigungsleistungen, sind erfahrungsgemäß zahlreiche Beschwerden und Mietminderungen die Folge. Dies würde nicht nur das Vertrauen der Bewohner beeinträchtigen, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Daher ist es von zentraler Bedeutung, die Reinigungsleistungen ohne Unterbrechung fortzusetzen, um den Erwartungen der Bewohner gerecht zu werden und mögliche Konsequenzen zu vermeiden.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-16)
Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2025/S 179-609401 (2025-09-16)
Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,
über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an
die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung
(per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die Leistung „Unterhaltsreinigung“ wurde im Rahmen eines Offenen Verfahren mittels sechs Losen ausgeschrieben. Ursprünglich sollten drei Lose bezuschlagt und drei Lose aufgehoben werden, da die eingereichten Angebote nicht den formalen Anforderungen entsprachen. Im Rahmen der Wartefrist gem. § 134 GWB sind mehrere Rügen eingegangen. Nach intensiver Prüfung der Vergabeunterlagen wurde festgestellt, dass die Unterlagen grundlegend angepasst werden müssen. Somit erfolgte eine Aufhebung für alle sechs Lose. Da die Leistung weiterhin benötigt wird erfolgt eine neue Ausschreibung im Rahmen eines beschleunigten Offenen Verfahren. Da die Überarbeitung der Unterlagen mehr Zeit in Anspruch nimmt als ursprünglich angenommen müssen die alten Verträge erneut verlängert werden.
Um die Reinigungsarbeiten in unseren Wohnobjekten weiterhin in der geforderten Qualität sicherzustellen, ist es essenziell, alle sechs Lose ohne Unterbrechung weiter reinigen zu lassen. Dies ist insbesondere wichtig, da wir nicht kurzfristig neue Dienstleister finden können, die die Reinigungsarbeiten für die verlängerte Übergangszeit übernehmen. Eine Unterbrechung würde nicht nur das Risiko von Schäden am Inventar erhöhen, sondern auch die Einhaltung hygienischer Standards – insbesondere in sensiblen Bereichen wie den Gemeinschaftsküchen – gefährden.
Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Bewohner großen Wert auf hohe Hygienestandards legen. Kommt es zu einer Nichterfüllung der Reinigungsleistungen, sind erfahrungsgemäß zahlreiche Beschwerden und Mietminderungen die Folge. Dies würde nicht nur das Vertrauen der Bewohner beeinträchtigen, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Daher ist es von zentraler Bedeutung, die Reinigungsleistungen ohne Unterbrechung fortzusetzen, um den Erwartungen der Bewohner gerecht zu werden und mögliche Konsequenzen zu vermeiden.
Mehr anzeigen
Neuer Wert
Text:
Die Leistung „Unterhaltsreinigung“ wurde im Rahmen eines Offenen Verfahren mittels sechs Losen ausgeschrieben. Ursprünglich sollten drei Lose bezuschlagt und drei Lose aufgehoben werden, da die eingereichten Angebote nicht den formalen Anforderungen entsprachen. Im Rahmen der Wartefrist gem. § 134 GWB sind mehrere Rügen eingegangen. Nach intensiver Prüfung der Vergabeunterlagen wurde festgestellt, dass die Unterlagen grundlegend angepasst werden müssen. Somit erfolgte eine Aufhebung für alle sechs Lose. Da die Leistung weiterhin benötigt wird erfolgt eine neue Ausschreibung im Rahmen eines beschleunigten Offenen Verfahren. Da die Überarbeitung der Unterlagen mehr Zeit in Anspruch nimmt als ursprünglich angenommen müssen die alten Verträge erneut verlängert werden.
Um die Reinigungsarbeiten in unseren Wohnobjekten weiterhin in der geforderten Qualität sicherzustellen, ist es essenziell, alle sechs Lose ohne Unterbrechung weiter reinigen zu lassen. Dies ist insbesondere wichtig, da wir nicht kurzfristig neue Dienstleister finden können, die die Reinigungsarbeiten für die verlängerte Übergangszeit übernehmen. Eine Unterbrechung würde nicht nur das Risiko von Schäden am Inventar erhöhen, sondern auch die Einhaltung hygienischer Standards – insbesondere in sensiblen Bereichen wie den Gemeinschaftsküchen – gefährden.
Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Bewohner großen Wert auf hohe Hygienestandards legen. Kommt es zu einer Nichterfüllung der Reinigungsleistungen, sind erfahrungsgemäß zahlreiche Beschwerden und Mietminderungen die Folge. Dies würde nicht nur das Vertrauen der Bewohner beeinträchtigen, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Daher ist es von zentraler Bedeutung, die Reinigungsleistungen ohne Unterbrechung fortzusetzen, um den Erwartungen der Bewohner gerecht zu werden und mögliche Konsequenzen zu vermeiden.
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