Unterhalts- und Grundreinigung in dem Verwaltungsobjekt des Landkreises Harz, Schwanebecker Str. 14, 38820 Halberstadt. Das Gebäude besteht aus den Bauteilen 1 – 10, hat 5 Geschosse, voll unterkellert, ein Teil davon Tiefgarage und besitzt mehrere Treppenhäusern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-27.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterhalts- und Grundreinigung von Verwaltungsgebäuden
EU-LÖ 135/20
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Kurze Beschreibung:
“Unterhalts- und Grundreinigung in dem Verwaltungsobjekt des Landkreises Harz, Schwanebecker Str. 14, 38820 Halberstadt. Das Gebäude besteht aus den...”
Kurze Beschreibung
Unterhalts- und Grundreinigung in dem Verwaltungsobjekt des Landkreises Harz, Schwanebecker Str. 14, 38820 Halberstadt. Das Gebäude besteht aus den Bauteilen 1 – 10, hat 5 Geschosse, voll unterkellert, ein Teil davon Tiefgarage und besitzt mehrere Treppenhäusern.
Mehr anzeigen
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 260 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Harz🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Verwaltungsobjekt des Landkreises Harz
Schwanebecker Str. 14
38820 Halberstadt.
Beschreibung der Beschaffung:
“Unterhalts- und Grundreinigung in dem Verwaltungsobjekt des Landkreises Harz, Schwanebecker Str. 14, 38820 Halberstadt. Das Gebäude besteht aus den...”
Beschreibung der Beschaffung
Unterhalts- und Grundreinigung in dem Verwaltungsobjekt des Landkreises Harz, Schwanebecker Str. 14, 38820 Halberstadt. Das Gebäude besteht aus den Bauteilen 1 – 10, hat 5 Geschosse, voll unterkellert, ein Teil davon Tiefgarage und besitzt mehrere Treppenhäusern.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 260 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-27
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-11-27
10:05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landkreis Harz, Haus V, Raum 106
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Dienstleistung, keine öffentliche Submission
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen Anhalt
Postanschrift: Ernst Kamith Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5410📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
Nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 212-518332 (2020-10-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-12) Objekt Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 212-518332
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Unterhalts- und Grundreinigung von Verwaltungsgebäuden
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 224-551200 (2020-11-12)