Unterhalts- und Grundreinigung von Verwaltungsgebäuden

Landkreis Harz, zentrale Vergabestelle

Unterhalts- und Grundreinigung in dem Verwaltungsobjekt des Landkreises Harz, Schwanebecker Str. 14, 38820 Halberstadt. Das Gebäude besteht aus den Bauteilen 1 – 10, hat 5 Geschosse, voll unterkellert, ein Teil davon Tiefgarage und besitzt mehrere Treppenhäusern.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-10-27 Auftragsbekanntmachung
2020-11-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-10-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Referenznummer: EU-LÖ 135/20
Kurze Beschreibung:
Unterhalts- und Grundreinigung in dem Verwaltungsobjekt des Landkreises Harz, Schwanebecker Str. 14, 38820 Halberstadt. Das Gebäude besteht aus den Bauteilen 1 – 10, hat 5 Geschosse, voll unterkellert, ein Teil davon Tiefgarage und besitzt mehrere Treppenhäusern.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Harz 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Harz, zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Friedrich Ebert Straße 42
Postleitzahl: 38820
Postort: Halberstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-hz.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@kreis-hz.de 📧
Telefon: +49 3941-59705719 📞
Fax: +49 3941-59704282 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=359271 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=359271 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-27 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-30 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 212-518332
ABl. S-Ausgabe: 212
Zusätzliche Informationen
Dienstleistung, keine öffentliche Submission

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 260 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 260 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Verwaltungsobjekt des Landkreises Harz
Schwanebecker Str. 14
38820 Halberstadt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=359271&criteriaId=8719
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=359271&criteriaId=8717
Technische und berufliche Fähigkeiten: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=359271&criteriaId=8718

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:05
Ort des Eröffnungstermins: Landkreis Harz, Haus V, Raum 106
Zusätzliche Informationen: Dienstleistung, keine öffentliche Submission

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Fachbereich Landrat, zentrale Vergabestelle
Adresse des Käuferprofils: http://www.evergabe.sachsen-anhalt.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=359271 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen Anhalt
Postanschrift: Ernst Kamith Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5410 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
Nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 212-518332 (2020-10-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-12)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 224-551200
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 212-518332
ABl. S-Ausgabe: 224

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 224-551200 (2020-11-12)