Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Harz beabsichtigt ab dem 1.8.2020 die Unterhalts- und Grundreinigung der Berufsbildenden Schulen Halberstadt, Standort Böhnhausen für 4 Jahre neu zu vergeben.
1. Reinigungsbereich/Reinigungszeiten,
1.1 Reinigungsobjekt:
Das Reinigungsobjekt ist die Berufsbildende Schule Halberstadt, Böhnshauser Straße 4, 38895 Böhnshausen. Die Schule besteht aus 3 Gebäuden. Das Hauptgebäude besteht aus 4 Ebenen, die mit 2 Treppenhäusern verbunden sind, die Turnhalle ist dort integriert. Das zweite Gebäude hat 3 Ebenen und 1 Treppenhaus. Außerdem gibt es ein kleines Gebäude in dem sich lediglich 2 Räume befinden.
1.2. Reinigungszeiten.
Die Reinigung kann ab 15.00 Uhr bis 7.00 Uhr erfolgen.
1.3. Gebäudereinigung.
Die zu vergebende Gebäudereinigung umfasst die Reinigung und Pflege der Fußböden, Wände, Treppen, Möbel, Fensterbänke, Heizkörper, Türen mit Rahmen, der sanitären Anlagen, Waschräume, Spiegel, das Entleeren sowie Säubern der Papierkörbe und Abfallbehälter.
2. Leistungsbeschreibung Gebäudereinigung,
2.1. Unterhaltsreinigung:
Die Unterhaltsreinigung dient der Sauberhaltung und der Substanzerhaltung der Reinigungsobjekte. Sie ist an Hand der Reinigungspläne durchzuführen.
Die Reinigung hat pünktlich, gründlich und schonend zu erfolgen. Sie umfasst die fachgerechte Säuberung und Pflege aller Flächen und Gegenstände, die sich im Raum befinden.
Der Auftragnehmer hat die Leistungen stets so auszuführen, dass nach den jeweiligen Reinigungsintervallen ein einwandfreier Reinigungszustand vorliegt.
Sofern die Umstände es erfordern, kann der Auftraggeber innerhalb des durch den Reinigungsplan fixierten Zeitrahmens die Wiederholung einzelner Arbeitsgänge oder Ihre Intensivierung zu Lasten anderer Arbeitsvorgänge verlangen.
Die zur Ausführung gehörenden Leistungen sind jederzeit fachgerecht und in der Weise auszuführen, so dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht wird.
Alle im Reinigungsplan genannten Räume sind unter Wegrücken der beweglichen Einrichtungsgegenstände, ausgenommen schwer zu bewegender Gegenstände wie Schreibtische, Schränke, Halbschränke, Regale u. ä., zu reinigen. Hohe Schränke, Regale usw., sind aus Sicherheitsgründen nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber zu reinigen. Möbel, insbesondere Schreibtische und Beistelltische sind dann zu reinigen, wenn sie zugänglich und geräumt sind.
Die Schülertische sind täglich abzuwischen.
Im Kunstraum sind die Tischgestelle wöchentlich feucht abzuwischen.
Die von Möbeln, Türen, Türrahmen und Heizkörpern hat feucht zu erfolgen. Schmutzfangende Einrichtungen in den Eingangszonen der zu reinigenden Objekte sind besonders intensiv zu reinigen, um zu verhindern, dass starker Schmutz in das Gebäude getragen wird.
Die Toiletten, Waschanlagen und Duschen (Fußböden, Fliesen- und Trennwände, Türen, Waschbecken, Toiletten und Urinalbecken – innen und außen, Toilettensitze – obere und untere Flächen-, Türgriffe und Griffe von Spülvorrichtungen) sind mit desinfizierenden Mitteln nass zu reinigen.
Die Glastüren auf den Etagen sind täglich von Griffspuren zu befreien.
Bei der Reinigung von wischbaren Böden, insbesondere der Linolium- und Steinböden ist dem Wischwasser eine Wischpflege beizufügen.
Bei der Grundreinigung hat eine Versiegelung der Linolium und der Steinfußböden zu erfolgen.
Die Grundreinigung hat innerhalb einer, mit dem Schulleiter abgesprochenen Zeit in den Sommerferien zu erfolgen.
Die Reinigungsarbeiten sind nach den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses durchzuführen. Die für den Abfall vorgesehenen Behälter- außer Papierkörben an den Arbeitsplätzen – sind durch den Auftragnehmer mit Müllbeutel zu versehen. Kehrricht, Altpapier aus Papierkörben und sonstige Abfälle sind in die dafür aufgestellten Behälter zu bringen.
Desinfizierende Mittel sind nur an den Orten zur Anwendung zu bringen, an denen sie vorgeschrieben sind.
Ebenso enthält die Unterhaltsreinigung die Versorgung der Sanitäreinrichtungen mit Papierhandtüchern, Seife und Toilettenpapier.
2.2. Reinigung von Beleuchtungskörpern an Wänden und Zimmerdecken
Die Reinigung dieser Beleuchtungskörper ist während der Grundreinigung durchzuführen. Die Beleuchtungskörper sind gegebenenfalls ganz oder teilweise abzunehmen, in der Regel nass zu reinigen, mit einem Antistatikum zu behandeln und wieder anzubringen. Abnehmen und Anbringen der Beleuchtungskörper ist dabei Elektrikern oder entsprechend unterwiesenem Personal des Auftraggebers zu überlassen.
2.3. Reinigungsverfahren – Arbeitsgänge
Die anzuwendenden Verfahren, die Häufigkeit der einzelnen Arbeitsgänge und der Umfang der Reinigungsflächen ergeben sich jeweils aus dem Leistungsverzeichnis und der Flächenzusammenstellung.
Beim nichttextilen Bodenbelag werden die entsprechenden Pflegehinweise dem Auftraggeber ausgehändigt.
Für die tägliche Unterhaltsreinigung ist eine, dem Belag entsprechend geeignete Wischpflege zu verwenden.
Die Pflegehinweise zur Behandlung des textilen Belages sind ebenfalls einzuhalten.
Der Auftraggeber stellt in dem zu reinigenden Objekt Strom und Wasser.
Der Auftraggeber stellt für die Maschinen, Geräte, Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmittel dem Auftragnehmer unentgeltlich Abstellräume zur Verfügung. Diese sind durch das Reinigungspersonal sauber und ordentlich zu halten.
Maschinen, Geräte, Pflege- und Reinigungsmittel sind nach beendeter Arbeit wieder fortzuräumen. Alle Einrichtungsgegenstände sind an ihren ursprünglichen Platz zu stellen. In dem
Vom Auftragnehmer zu reinigenden Bereich sind nach Erledigung der Reinigungsarbeiten Türen und Fenster zu verschließen, Wasserhähne zuzudrehen und Beleuchtungskörper
Auszuschalten.
Der verbindliche Preis für die Unterhaltsreinigung ist so zu ermitteln, dass der monatliche Preis dem zwölften Teil des Jahresaufwandes entspricht.