Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
b) Nachweise über vergleichbare Aufträge:
Um die Eignung Ihres Unternehmens für die ausgeschriebene Unterhaltsreinigungsleistung überprüfen zu können, benötigen wir von Ihnen 3 aussagefähige Nachweise zu Leistungen, die von Ihnen in vergleichbarer Art/Objekte (z. B. Banken, Versicherungen, Verwaltungsgebäude) der geforderten Leistungserbringung (Größe des Objektes, hohe Ansprüche an Qualität der Reinigung, Repräsentationscharakter der Räumlichkeiten, Auftragswert) erbracht worden sind.
Als Nachweise des/der Bieters*in werden von der Auftraggeberin akzeptiert:
— prüffähige Referenzen, ausgestellt vom jeweiligen Auftraggeber über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung oder
— Eigenerklärungen des/der Bieters*in inkl. Benennung der vollständigen Kontaktdaten der/des jeweiligen Auftraggeber*in.
Die Nachweise dürfen nicht älter als 3 Jahre sein. Es muss sich um abgeschlossene oder um laufende Aufträge, die seit mind. 1 Jahr durchgeführt werden, handeln. Die Nachweise müssen folgende Informationen enthalten:
Firmennamen und -adressen, zuständige Stelle, Telefonnummern und Art und Umfang der Aufträge (Größe des Objektes und Auftragswert pro Jahr).
c) Nachweis über die berufliche Befähigung des Objektleiters/der Objektleiterin:
Im Angebot ist der/ die für das ausgeschriebene Objekt vom/ von der Auftragnehmer*in einzusetzende/r Objektleiter*in namentlich zu benennen.
Dem Angebot ist darüber hinaus ein Nachweis über die berufliche Befähigung des/der benannten Objektleiters*in, der/die im Auftragsfall für die ausgeschriebene Leistung verantwortlich sein wird, durch Kopie mind. eines Gesellenbriefes in der Fachrichtung Gebäudereinigung oder durch Nachweis einer mind. 5-jährigen Berufserfahrung als Objektleitung in der Gebäudereinigung, beizufügen.
d) Nachweis polizeiliches Führungszeugnis:
Nach Auftragserteilung vor Beginn der Ausführung der Leistung sind darüber hinaus die polizeilichen Führungszeugnisse der einzusetzenden Mitarbeiter*innen einzureichen.
Mit Angebotsabgabe ist eine Eigenerklärung einzureichen, dass im Auftragsfall nur Mitarbeiter*innen mit einem polizeilichen Führungszeugnis ohne Eintragungen eingesetzt werden.
e) Haftpflichtversicherung:
Der Nachweis über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgenden Deckungssummen ist bei Angebotsabgabe beizubringen:
— min. 1,0 Mio. EUR für Personen-/Sach-/Vermögensschäden,
— min. 50 000. EUR für Bearbeitungsschäden.
Der Nachweis kann in Form einer Eigenerklärung oder durch Beibringen einer Kopie des Versicherungsscheines erbracht werden.
Sofern der/die Bieter*in mit Angebotsabgabe die genannten Deckungssummen nicht nachweisen kann, erklärt er sich mit Unterschrift bei Angebotsabgabe einverstanden, für den Fall der Zuschlagserteilung eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen und den Nachweis mit der Rücksendung der Zweitschrift (Kopie Auftragsschreiben) beizubringen.